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Händler will, dass Neuwagen angemeldet wird?


Gast

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Hallo, mein Ferrari Händler möchte, das ich meinen Neuwagen anmelde, bevor ich diesen abhole. Er sagt, dass kein Auto vo seinem Hof geht, ohne Anmeldung auf den Besitzer. Ich bin der Meinung, dass ich anmelden kann, wenn ich will. 

 

1. Gibt es eine vertragliche Regelung bei Ferrari im Vertrag, dass ich dies muss? Ich finde aktuell nichts. 

2. Wie handhabt Ihr das, wenn Ihr das Auto z.B. wegen bevorstehendem Winter erst später anmelden wollt, es aber bei euch daheim haben wollt?

 

Bevor ich mit dem Händler diskutiere, wollte ich mich hier erkundigen. 

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vor 31 Minuten schrieb mika.pennala:

Er sagt, dass kein Auto vo seinem Hof geht, ohne Anmeldung auf den Besitzer.

Er bekommt sehr sehr große Probleme mit Maranello wenn er das Auto ohne Anmeldung rausgibt......

 

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  • Wow 1

Danke euch beiden. Dann mache ich das auch so und er muss halt den Wagen dann so lange behalten bis ich den anmelde. 

 

Wobei mir Ferrari jetzt schon wieder auf den Senkel geht. Mit den ganzen Regel, Punkten und was man alles haben muss um was Neues zu bekommen. Bei Lambo mit Karsten Kortüm war das früher anders. Nach diesem F8 werde ich wieder Lambo München Fan. Hast alles richtig gemacht Bernhard. 

vor 1 Stunde schrieb Luimex:

Er bekommt sehr sehr große Probleme mit Maranello wenn er das Auto ohne Anmeldung rausgibt......

Wo liegt denn das Risiko für Ferrari? Der Wagen ist bezahlt und somit im Besitz des Käufers. 

Nutzen und Lasten gehen mit der Zahlung auf den Käufer über. 

Wenn der Käufer seine Ware unversichert in die Garage stellt, und es würde was passieren, ist dies das Problem des Besitzers, oder irre ich? 

 

vor 1 Stunde schrieb mika.pennala:

 

Danke euch beiden. Dann mache ich das auch so und er muss halt den Wagen dann so lange behalten bis ich den anmelde

 

 

Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch den Garantiebeginn zu klären....

  • Gefällt mir 2
Am 1.9.2019 um 18:51 schrieb dragstar1106:

Wo liegt denn das Risiko für Ferrari? Der Wagen ist bezahlt und somit im Besitz des Käufers. 

Nutzen und Lasten gehen mit der Zahlung auf den Käufer über. 

Wenn der Käufer seine Ware unversichert in die Garage stellt, und es würde was passieren, ist dies das Problem des Besitzers, oder irre ich? 

 

Versicherung ist nicht das Thema.

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Geschrieben
Geschrieben

Hallo Gast,

 

schau doch mal hier zum Thema andere Modelle - Ferrari (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

 

Der V16 Motor zum Selberbauen (Anzeige) ist auch genial.

  • Gefällt Carpassion.com 1

... richtig erkannt. 

wobei ich das auch rechtlich nicht verstehe. ab bezahlung bin ich eigentümer und kann den wagen auch ohne anmeldung jahrzehntelang in die garage stellen. theoretisch. 

 

wenn man den verkaufsbedingungen aber zustimmt ist das so vereinbart. 

  • Gefällt mir 1
  • 5 Monate später...
Am 1.9.2019 um 19:59 schrieb Ultimatum:

und kann den wagen auch ohne anmeldung jahrzehntelang in die garage stellen.

Bin ich ganz deiner Meinung.

Du würdest dann aber noch auf eine andere Problematik stossen: Bei der potentiellen Erstzulassung hast Du dann ein Fahrzeug mit einer veralteten EURO Schadstoffklasse und bekommst Probleme mit der Zulassungsstelle.

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Gast
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