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corniche

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vor 59 Minuten schrieb E12:

Sehr gut, da habe ich jetzt nix von einer vorgeschriebenen Geschwindigkeit gelesen.

Das ist doch jetzt billige Polemik, oder?

Die vorgeschriebene Geschwindigkeit ergibt sich ebenfalls aus der StVO.

  • Jeder weiß, dass im Ort 50km/h gilt, wenn nicht anders ausgwiesen
  • Jeder weiß, dass auf Landstraßen 100km/h gilt, wenn nicht anders ausgewiesen
  • Jeder weiß, dass seit 1978 auf der AB eine "Richtgeschwindigkeit" von 130km/h gilt, wenn nicht anders ausgewiesen. Man kann schneller fahren, muss sich dann aber einer möglichen Mithaftung unterwerfen.
  • Ansonsten regeln Verkehrszeichen (274) zur Geschwindigkeitsbeschränkung die "vorgeschriebene" Geschwindigkeit.

 

Macht das jetzt eher Sinn :) 

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Lieber Wolfgang, Deine persönliche Situation tut mir leid aber es gibt immer einen der statistisch Pech hat.

Das persönliche Schicksal aber zu instrumentalisieren und andere Schicksale gleichzeitig als egal zu titulieren ist aber sehr armselig.

 

Mal grundsätzlich....

 

Sollte das Berichtete auch vorgefallen sein - ein solches Verhalten (z.B. auf dem Randstreifen überholen, etc.) heisse ich keinesfalls für gut.

 

Womit ich jedoch nicht ganz konform gehe ist die definition von "zu schnellem fahren". Dies hängt in erster Linie an Faktoren wie Verkehrsituation, Fahrbahnzustand, Streckenverlauf, Leistungsfähigkeit des Fzg., etc. und natürlich an den Fähigkeiten des Fahrers - nicht an gesetzlichen Vorgaben. Deshalb auch meine Ansicht dass geschwinbigkeitsbedingte Unfälle weniger wegen "zu schnellem fahren", als mehr durch Selbstüberschätzung und Unachtsamkeit passieren.

 

 

Was mich grundsätzlich bei der ganzen Sache beschäftigt ist, daß wenn zwei oder drei Sportwagen hintereinander mit Sicherheitsabstand auf dem linken Fahrstreifen fahren und logischerweise die anderen auf der BAB überholen........und irgendeiner sich darüber ärgert von drei Sportwagen überholt zu werden, einfach schnell die 110 wählt und sagt: Vermutlich illegales Autorennen!..........peng gibts Großalarm und die Wagen werden......laut Presse natürlich nach einer Verfolgungsjagd.....gestoppt, kontrolliert und sichergestellt. 

Allerdings ganz klar ist für mich daß ein illegales Rennen in der Stadt rückeros geahndet und bestraft gehört. 

Dann die Rettungsgasse......ein ganz heißes Thema. 1000 EUR Strafe und ein Jahr zu Fuß wenns nach mir ginge für jeden der sich nicht danach hält, allerdings werden diese Autos seltsamerweise nicht beschlagnahmt.

LG Bernd

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vor 32 Minuten schrieb F1 Bernd:

.....und irgendeiner sich darüber ärgert von drei Sportwagen überholt zu werden, einfach schnell die 110 wählt und sagt: Vermutlich illegales Autorennen!....

Hallo Bernd,

ja - das kann tatsächlich ein ernstes Problem werden. Fraglich ist hierbei jedoch, ob die Polizei bereits bei einem Anruf ausrückt oder - wie im Artikel beschrieben - mehrere Anrufe eingegangen sind.

Am besten wäre es in einem solchen Fall wohl, dass man zum Eigenschutz eine Dashcam im Fahrzeug mit sich führt :)

vor 10 Minuten schrieb au0n0m:

Raser gehören hinter Schloss und Riegel, die Tatwaffen versteigert 

Kann es vielleicht sein, daß dich ein ungeschützter Verkehr in die missliche Lage mit deinem Zastawa gebracht hat? Gib uns dafür aber bitte nicht die Schuld.:crazy:

vor 2 Minuten schrieb URicken:

Hallo Bernd,

ja - das kann tatsächlich ein ernstes Problem werden. Fraglich ist hierbei jedoch, ob die Polizei bereits bei einem Anruf ausrückt oder - wie im Artikel beschrieben - mehrere Anrufe eingegangen sind.

Am besten wäre es in einem solchen Fall wohl, dass man zum Eigenschutz eine Dashcam im Fahrzeug mit sich führt :)

Was nützt dir eine Dashcam die vor Gericht nicht anerkannt wird. 

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vor 49 Minuten schrieb E12:

wie Verkehrssituation, Fahrbahnzustand, Streckenverlauf, Leistungsfähigkeit des Fahrzeugs, etc. und natürlich an den Fähigkeiten des Fahrers

Und nichts anderes führt die StVO hier aus:

Zitat

§ 3 StVO: .. das Fahrzeug ständig beherrscht wird ...

 

vor 4 Minuten schrieb F1 Bernd:

Was nützt dir eine Dashcam die vor Gericht nicht anerkannt wird. 

"Das gilt auch für den Fall, dass ein Fehlverhalten anderer bei der Polizei angezeigt und mit Videomitschnitten belegt werden soll. Videoaufnahmen zur Strafverfolgung sind nur der Polizei erlaubt, und auch dies nur in engen Grenzen."

Sicherlich auslegungswürdig. Ihr zeichnet nicht auf, wie ANDERE sich fehlverhalten, sondern ihr dokumentiert eure Ausfahrt für private Zwecke.

Ich bin mir sehr sicher, dass es einen Unterschied macht, ob die Intention der Dashcam das Fehlverhalten anderer dokumentieren SOLL oder ob die Aufzeichnungen zu privaten Zwecken dienen!

 

Sollte man vielleicht mal auf einen Versuch ankommen lassen :)

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Hallo corniche,

 

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Gast GT_MF5_026
vor 29 Minuten schrieb F1 Bernd:

Was ist ein Raser?, der auf der BAB schneller als 130 fährt und das noch mit einem Sportwagen den sich die meisten nicht leisten können?

Wikipedia definiert "Raser" wie folgt:
Als Raser werden Verkehrsteilnehmer bezeichnet, die mutwillig im Straßenverkehr mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit fahren. Beim Rasen entsteht ein erhöhtes Unfallrisiko, wodurch Raser häufig andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr bringen. Rasen bzw. überhöhte Geschwindigkeit gilt neben Ablenkung und Unachtsamkeit als eine der Hauptunfallursachen. Der Begriff Raser wird abwertend verwendet.

 

Da wir in der Schweiz den sogenannten "Raserartikel" haben, ist Rasen genau definiert (ebenfalls aus Wikipedia):

 

Zitat

Als Raser gilt nun,

  • wer durch eine Tempo-30-Zone mit 70 Kilometern pro Stunde fährt,
  • wer innerorts bei erlaubten 50 km/h mit 100 km/h unterwegs ist,
  • wer außerorts bei erlaubten 80 km/h mit 140 km/h unterwegs ist und
  • wer auf Autobahnen bei erlaubten 120 km/h mindestens 200 km/h fährt.

Rasern wird der Fahrausweis zunächst für zwei Jahre entzogen, im Wiederholungsfall dauerhaft. Bei groben Verfehlungen kann das Fahrzeug eingezogen werden. Für Verkehrsdelikte im Zusammenhang mit Rasen gilt eine neue Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsentzug, die Höchststrafe liegt bei vier Jahren.

Hinter dieser Definition des "Rasens" kann ich gut stehen. Wir in der 30er-Zone mehr als 70 km/h fährt, tut das nicht aus "Versehen". Das gilt genauso für alle übrigen Definitionen.

 

Des Langen und Breiten wurde der Fall des einen Deutschen, der im Gotthardtunnel trotz Überholverbot überholte und die signalisierte Geschwindigkeit von 80 km/h massivst überschritt, durch die Medien und Foren geschleift. Sein Fahrzeug wurde eingezogen und versteigert. Er selbst zu einer Gefängnisstrafe verurteilt, die meines Wissens in Deutschland nun vollzogen wird.

 

Der Fall mit dem "Gotthard-Raser" war so krass, dass der Einzug des Fahrzeuges und die unbedingte Gefängnisstrafe für mich in Ordnung gehen.

 

wenn ich so die Kommentare hier so lese, frage ich mich immer, mit wem ich  so auf den legendären CND-Treffen unterwegs war.

Der Tacho auf der Landstrasse permanent weit im mehrmonatigem Fußgängerbereich, ohne eine Chance zu haben die Vordermänner zu überholen und im Rückspiegel alles rot :lol:

 

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vor 57 Minuten schrieb GT_MF5_026:

Wikipedia definiert "Raser" wie folgt:
Als Raser werden Verkehrsteilnehmer bezeichnet, die mutwillig im Straßenverkehr mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit fahren. Beim Rasen entsteht ein erhöhtes Unfallrisiko, wodurch Raser häufig andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr bringen. Rasen bzw. überhöhte Geschwindigkeit gilt neben Ablenkung und Unachtsamkeit als eine der Hauptunfallursachen. Der Begriff Raser wird abwertend verwendet.

 

Da wir in der Schweiz den sogenannten "Raserartikel" haben, ist Rasen genau definiert (ebenfalls aus Wikipedia):

 

Hinter dieser Definition des "Rasens" kann ich gut stehen. Wir in der 30er-Zone mehr als 70 km/h fährt, tut das nicht aus "Versehen". Das gilt genauso für alle übrigen Definitionen.

 

Des Langen und Breiten wurde der Fall des einen Deutschen, der im Gotthardtunnel trotz Überholverbot überholte und die signalisierte Geschwindigkeit von 80 km/h massivst überschritt, durch die Medien und Foren geschleift. Sein Fahrzeug wurde eingezogen und versteigert. Er selbst zu einer Gefängnisstrafe verurteilt, die meines Wissens in Deutschland nun vollzogen wird.

 

Der Fall mit dem "Gotthard-Raser" war so krass, dass der Einzug des Fahrzeuges und die unbedingte Gefängnisstrafe für mich in Ordnung gehen.

 

Ich denke nach dieser Definition würden wir alle sagen das harte Strafen gerecht sind oder nicht? Wenn dann auch noch Menschen gefährdet werden oder gleichzeitig weitere schwere Vergehen begangen werden von mir aus auch Knast und Auto einziehen.

 

Wichtig ist aber immer eine eindeutige Beweislage und genau da sehe ich Probleme auf uns zukommen. Es herrscht zu viel Populismus. Es sind teilweise Tür und Tor geöffnet, um einfach Leute "anzupissen" die sich dann am Ende nur schwer wehren können, vor allem wenn die Melder mehrere Personen sind (die z.B. auch in einem Fahrzeug sitzen können etc.). 

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Gast Kurt_Kroemer

Och Leute, es hat doch keiner etwas dagegen, wenn jemand flott unterwegs ist.

Es reicht doch völlig aus, wenn man zum einen den Verkehrsverhältnissen  angepasst fährt,

zum anderen auch besonderen Beschilderungen folgt.

Wenn ein Landstrassenabschnitt auf 70 km/h limitiert ist, dann hat das seine Gründe.

Es ist nicht entscheidend, ob der Fahrer das versteht; den Grund kennt.

Da haben sich schon kompetente Menschen einen Kopf drum gemacht.

Limitierungen werden dem durchschnittlichen (am unteren Level) Fahrer entsprechend ausgesprochen.

Es sollen einfach alle gesund nach Hause kommen.

Und es macht doch keinen Sinn mit hundertzwanzig durch den Westerwald zu brettern, nur um möglicherweise

am nächsten Kurvenausgang mit beiden Füssen auf der Bremse zu stehen, weil vielleicht erst dann ein Fahrzeug,

welches sich mit erlaubten siebzig bewegt, sichtbar wird.

Ich habe mittlerweile einen Heidenrespekt vor unüberlegten Handlungen anderer; vor allem Kindern.

Und wenn ich wie heute durch Düsseldorf fahre, dann wünsche ich mir gar ein e-Roller-Radar.

Und dabei wirkt Düsseldorf im Moment verkehrsmässig noch wie ausgestorben.

Fazit: Hirn einschalten beim Fahren.

Daran denken, das andere möglicherweise mit meiner Fahrweise überfordert sind, und daraus folgend selbst angepasst fahren.

Und bitte daran denken, das nicht alle unsere Leidenschaft teilen.

Wir können sie leider nicht ausleben, ohne das sich der eine oder andere belästigt fühlt.

Wenn wir diese "Belästigungen" weitgehend reduzieren, dann passt das alles schon.

 

Folgendes möchte ich noch loswerden:

Man kann der liebste und vernünftigste Mensch auf der Welt sein.

Aber wenn man aus bestimmten Autos aussteigt, dann ist man für einen Teil der Mitmenschen ein A-Loch.

An diesen Umstand hab ich mich gewöhnt; ich lasse denen auch ihre gut geplegten Vorurteile.

Ich muss sie in Ihren Ansichten aber nicht auch noch bestärken.

Es ist leider so, daß Menschen auf Grund vermeintlicher Dominanz anderer per se pissed off fühlen.

Deshalb wird es diese Diskussionen auch noch geben, wenn wir alle zu Fuss gehen.

Wahrscheinlich wird dann die Schuhgrösse neben dem Schuhhersteller der Zündstoff für Vorhaltungen sein.

 

 

 

vor 55 Minuten schrieb Kurt_Kroemer:

Wenn ein Landstrassenabschnitt auf 70 km/h limitiert ist, dann hat das seine Gründe.

Es ist nicht entscheidend, ob der Fahrer das versteht; den Grund kennt.

Da haben sich schon kompetente Menschen einen Kopf drum gemacht.

 

Gerade das wage ich vollumfänglich zu bezweifeln!

Unendlich viele Tempobeschränkungen sind vollständig sinnbefreit und leider allzuoft gesellschaftspolitisch motiviert beziehungsweise eingerichtet, um an geeigneter Stelle die Stadtkasse aufzufüllen. Leider, denn wenn es nicht so wäre, dann würden Geschwindigkeitsbeschränkungen wahrscheinlich viel ernster genommen und auch befolgt.

 

Ansonsten finde ich, daß zu diesem Thema hier mehr als genug geschrieben wurde...

 

Zügige Grüße, Hugo.

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Gast Kurt_Kroemer

Entschuldige bitte, das ich mich über dein Befinden hinweg setze, und trotzdem antworte.

Möglicherweise gehört Lärmschutz dazu, oder gar eine regelmäßig nicht gleichmässig abtrocknende Fahrbahn.

Windschneissen, und was es noch alles so gibt.

Aber auch die Angst vor Klagen derer, welche Gebote ablehnen, aber im Zweifel schnell beim Anwalt sind.

Stadtsäckel werden über Landstrassen und aufwärts eher nicht gefüllt.

Das ist dann Länder- und Bundeshoheit.

Sagt aber auch schon die Begrifflichkeit aus.

 

 

 

Ich habe in der Tat auch noch nie ernsthaften Ärger mit Mitmenschen oder gar der Polizei gehabt. Aber das heisst nicht, dass dies nicht früher oder später passieren kann. 

Das Problem bei der Geschichte ist  nämlich, dass es sehr vom persönlichen Empfinden abhängt, was VIEL zu schnell oder VIEL  zu laut ist. Während für grüne Körnchenpicker alles was einen Motor hat und sich bewegt des Teufels ist, hat so mancher Testosteron verseuchte Depp offensichtlich die feste 

Überzeugung, mindestens auf Max' Niveau zu fahren und alles zu dürfen. Wichtig ist daher, dass die Behörden mit gesundem Augenmass wirken. Und genau da beginnt das Problem: Die Gesetze in der Schweiz sind so dermassen restriktiv, dass es jeden erwischen KANN, der ein Auto bewegt. Der neue Raserartikel im deutschen Recht ist hingegen so offen formuliert, dass man alles tolerieren oder alles verurteilen kann. Dazu kommt: Die Kumulation der Sanktionen in der Schweiz (Einkommensabhängige Bussen bis Gefängnis, UND Ausweisentzug UND Beschlagnahme der "Tatwaffe") sind im Verhältnis zum übrigen Strafrecht geradezu absurd drakonisch. Demgegenüber fallen die Bussen in Deutschland (bisher) klar zu tief und zu wenig abschreckend aus. Eine Lösung so in etwa in der Mitte wäre wohl begrüssenswert, scheint mir aber angesichts der medialen Polemik ziemlich unwahrscheinlich.

Und so heisst es denn weiter für den geneigten Sportwagenfahrer: Rücksicht nehmen, informiert bleiben und hoffen, dass man nicht an die falschen "Zeugen" gerät. 

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Hugos Worten stimme ich zu. Nur seinem letzten Satz muß ich ein wenig widersprechen: ich finde das Thema "Limiten" bzw. die Debatte darüber immer sehr interessant. Allerdings ist mein Standpunkt dazu hinreichend bekannt :lol: 

 

Früher gab es im Radarforum (lang, lang ist's her) regelmäßige interessante und auch manchmal hitzige Debatten dazu. Das änderte sich leider mit einigen dortigen ideologisch rotgrün festgefahrenen Foristen bzw. Moderatzen, die sich selbst für die totalen Durchblicker hielten und alle Andersdenkenden regelmäßig blöde anmachten (woher die wohl die viele Zeit dazu nahmen?). 

 

Leute, die ich als wandelnden Dunning-Kruger-Effekt bezeichnen würde... :default_abgelehnt:

 

Aber das ist eine andere Geschichte  und soll ein andermal erzählt werden :D

@Hexla: sicher, ich denke, daß fast kein Internetforum frei von solchen Leute ist. Kritisch wird es erst, wenn einer von diesen zum Moderator ernannt wird und dann all jenes an Beleidigungen, dümmlichen Dreistigkeiten und Hohlfloskeln decken kann, was seine Gesinnungsgenossen alles ins Forum schreiben.

 

Ich bin eigentlich kein bösartiger Mensch, aber die Physiognomie des einen von denen hätte, wären wir uns im RL mal begegnet, hinterher  wahrscheinlich mit der des unvergessenen Knut Buttnase konkurrieren können ?

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Gast
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