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Daimler Leasing - Recht auf Kauf? ML350 W166 Diesel. Verkaufsstop wg. Dieselaffäre?


bozza

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Nein ich sehe das schon auch so, wer schreibt der bleibt, es ist halt immer ein bischen eine Grauzone bei den Leasingverträgen beim Rückkauf, weil es halt steuerlich problematisch ist. In diesem Fall kommt natürlich die Dieselgeschichte halt auch noch erschwerend hinzu, da kann man den Händler sowie auch Daimler schon auch verstehen.

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Vielen Dank für eure Antworten!

 

Kurzes Update: Heute morgen mit der Mercedes Bank telefoniert, blöd gestellt und nachgefragt. Das Auto ist möglicherweise von einem Rückruf betroffen. Dazu gibt es ein Begleitschreiben. Dieses sagt einfach aus, daß man in Zukunft mit einem Rückruf zu rechnen hat und ggf. das Softwareupdate ausführen lassen muss, weil sonst die Zulassung von den Behörden aufgehoben werden kann.
Eine Selbstübernahme sei jedoch möglich.

 

Mit diesen Infos dann mal gleich zum ?
Seine Aussage basierte auf der Anfrage, ob das Autohaus das Auto von der Bank ablösen und an mich verkaufen kann. DAS geht nicht und wurde mir somit auch richtig weitergegeben. Die Möglichkeit der Selbstübernahme nach Unterzeichnung des Begleitschreibens wurde dem Autohaus nicht gesagt, bzw. war dem Verkäufer nicht bekannt. Das glaube ich ihm auch, eine Verleugnung brächte ihm ja auch keinen Vorteil.

Augenscheinlich eine äußerst dämliche Aneinanderreihung unglücklicher Umstände.

 

Jetzt kann ich meinen ML kaufen und bin mir sicher noch lange damit Freude zu haben. ??

 

Was haben wir daraus gelernt:
-grundsätzlich alles in Frage stellen
-alternative Infos suchen
-bei höheren oder damit verbundenen Stellen nachfragen (hier die Bank)
-Leasing ist nicht das Gelbe vom Ei als das es oft angepriesen wird
-Kauf und damit Eigenumsübergang wäre immer der Königsweg
-wenn Kauf nicht möglich, wäre selbst eine Finanzierung in diesem Fall besser gewesen als das Leasing

 

Alles meine persönlichen Eindrücke und Erfahrungen, ohne Gewähr auf Richtigkaite und Vollständigkeit ^^. Spezialfälle, Finanz- und Liquiditätsplanung kann ich hier nicht abhandeln ?


 

Edit: Auch Daimler hat so seine Schwierigkeiten mit dem Diesel. Nur weil es (teuer) unter der Decke gehalten wird, heißt es nicht das es keine Probleme gibt ?

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vor 33 Minuten schrieb bozza:

Augenscheinlich eine äußerst dämliche Aneinanderreihung unglücklicher Umstände.

 

Jetzt kann ich meinen ML kaufen und bin mir sicher noch lange damit Freude zu haben. ? ?

Dann ist ja alles gut. 

Viel Rauch um nichts.

vor 34 Minuten schrieb bozza:

wenn Kauf nicht möglich, wäre selbst eine Finanzierung in diesem Fall besser gewesen als das Leasing

Dann kannst du aber nur auf 5 Jahre abschreiben.

vor 11 Stunden schrieb hugoservatius:

Nächstes Mal kauf‘ ich das Auto lieber direkt!

S8 Plus, Aktionsleasing - 10tkm/Jahr für 765EUR netto o.Anz. :) 

vor 44 Minuten schrieb bozza:

-Leasing ist nicht das Gelbe vom Ei als das es oft angepriesen wird

Stimmt. Leasing ist nur & ausschliesslich dafür gedacht, statt Investition die betrieblichen Kosten laufend steuerlich geltend zu machen. Ohne Aktivierung im Betriebsvermögen, ohne USt.-Last bei späterer Entnahme aus dem Betriebsvermögen.

Privatleasing ist äusserst dämlich, weil der Private von den eigentlichen steuerlichen Vorteilen nichts hat, aber mit allen Nachteilen des Vertrages belastet wird.

 

Finanzierung oder Barkauf, je nach Liquidität, ist ein eindeutiges Rechtsgeschäft ;)

 

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vor einer Stunde schrieb erictrav:

Dann kannst du aber nur auf 5 Jahre abschreiben.

Maßgeblich ist die Nutzungsdauer. Die AfA-Tabelle des Finanzministeriums setzt 6 Jahre als übliche Nutzungsdauer an (die verwenden wir auch). Das kann man aber nach oben und unten variieren wenn man eine abweichende Nutzungsdauer belegen kann - z.B. bei typischerweise sehr niedrigen oder sehr hohen Laufleistungen im Unternehmen.

 

 

vor 1 Stunde schrieb Andreas.:

Privatleasing ist äusserst dämlich, weil der Private von den eigentlichen steuerlichen Vorteilen nichts hat, aber mit allen Nachteilen des Vertrages belastet wird.

Wow, hier werden ja wieder Thesen und Stammtischparolen gestreut.

 

Da ich seit Jahrzehnten in diesem Beruf tätig bin,  kann ich vielleicht etwas zur Aufklärung beitragen.

Allerdings kann ich jetzt nur für die weiss/blauen Produkte sprechen.

 

Grundsätzliches:

Ein Händler ist verpflichtet, den Leasingrückläufer von der Bank zu kaufen. Hier wird der kalkulatorische Schätzwert dem Marktwert gegengestellt. In aller Regel ist der Marktwert unter dem kalk. Restwert. Dieses Risiko kann aber nicht der Händler alleine tragen (denn dann würde die Bank irrwitzig hohe Restwerte ansetzen, um die Rate niedrig zu halten) Andererseits kann die Bank den Restwert auch nicht zu sehr nach unten korrigieren, da daraus entsprechend hohe, und damit nicht konkurrenzfähige, Raten resultieren würden.

 

Die Differenz zwischen Marktwert und kalk. Restwert trägt zu einem großen Teil die Bank, ein kleiner Teil darf der Händler tragen.(Der Händler hat hoffentlich beim Verkauf noch etwas verdient)

 

Zum Privatleasing:

Dem privaten Käufer kann bei Abschluss ein "risikoloses Andienungsrecht" eingeräumt werden. Das bedeutet, o.a. kalkulatorsiche Restwert stellt gleichzeitig den möglichen Kaufpreis nach Leasingablauf dar. Dieser Restwert steht als Summe im Leasingvertrag. Bei einem Vertrag ohne Andienungsrecht steht an dieser Stelle ein Wert in Prozent. Der Privatkunde kann, muss aber nicht, zu diesem Preis das Fahrzeug kaufen. (In diesem Fall kauft der Kunde jedoch direkt bei der Bank, und nicht über den Händler.)

 

Hat der Kunde kein Andienungsrecht vereinbart, hat er keinen rechtlichen Anspruch auf Übernahme. Das Fahrzeug wird vom Händler bei der entsprechenden Bank abgelöst, und KANN dann an den Kunden weiterverkauft werden. Zu welchem Preis jedoch, steht alleinig im Ermessen des Verkäufers.

 

Firmenleasing:

Von den Zahlen bzw. der Kalkulation unterscheidet sich das Privatleasing nicht vom Firmenleasing. Es sind die identischen Faktoren.

Wir können dem Firmenkunden KEIN Andienungsrecht einräumen, da es somit ein versteckter Kauf wäre. In aller Regel wird die Leasingrate als anerkannte Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht. 

Ich mache euch ein Beispiel:

Der Kunde gibt eine jährliche Fahrleistung von 60t km p.a. an. Der kalk. Restwert liegt bei etwa 30%. Die entsprechend hohe Leasingrate wird steuerlich geltend gemacht. (Tatsächlich fährt der Kunde nur 5t km p.a. Der Wert des Fahrzeug liegt bei Ablauf bei etwa 60%, der Kunde zahlt jedoch nur noch die kalkulierten 30%, den Rest hat er über die Steuern bekommen).

 

Da gibts ein ganz böses Wort, nennt sich Steuerhinterziehung. Genau aus diesem Grund bietet unsere Bank kein Andienungsrecht für Firmenkunden an. Großes Aber: auch der Firmenkunden kann das Fahrzeug zum Leasingende kaufen. Jedoch wird der Wert des Fahrzeug am Tag des Leasingende festgestellt, und nicht bei Abschluss des Vertrags. Somit wäre das ein regulärer Gebrauchtwagenkauf.

 

Jetzt noch zu obiger These:

@andreas so sehr ich deine Posts schätze, aber das ist Stammtischgesülze.

Ein Neuwagen- oder Werkswagenleasing ist immer seitens der Bank subventioniert. Das bedeutet, die Rate ist im direkten Vergleich mit einer Finanzierung IMMER günstiger, teilweise sogar deutlich günstiger. Zudem hat der Kunde kein Restwertrisiko. (Bring mir doch mal deinen €5er zur Bewertung vorbei, und du wirst bitterlich weinen.)

Noch ein Beispiel:

Du bringst mir deinen gekauften Gebrauchten zur Bewertung vorbei, die Reifen haben noch 2mm rundrum. Was passiert? Genau, ich ziehe dir vom Wert deines Boliden den Wert für 4 neue Reifen ab.

Und beim Leasing?

Bei Leasingende hat das gleiche Auto auch die 2mm rundrum. Was darf ich abziehen? Genau: nichts. Der Verschleiß ist bereits in der Leasingrate mit eingerechnet. (Natürlich kann ich die Kiste so nicht weiterverkaufen, darf also auf meine Kosten 4 neue Schlappen montieren.)

 

Es gäbe genügend weitere Beispiele, aber das schenke ich mir jetzt.

Der einzige Nachteil beim Leasing ist der, das du nicht vorzeitig rauskommst. Ansonsten hast du nur Vorteile.

 

Klingt alles ganz komisch, ist aber so! ?

 

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In der Schweiz kann ein Firmenkunde einen kalkulatorischen Restwert in der Höhe von glaube ich 0,5% vereinbaren und am Ende der Leasingdauer das FZ vom Leasinggeber kaufen. 

Hier zulande ein gänglge Praxis. Die Leasingkosten gehen voll in den Betreibsaufwand. 

Es gibt keine Steuerliche Einschränkungen. Ist das EU Recht wegen der Steuerhinterziehung? Wenn ja, wieder Vorteil Schweiz. 

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vor 1 Stunde schrieb Toni_F355:

Jetzt noch zu obiger These:

@andreas so sehr ich deine Posts schätze, aber das ist Stammtischgesülze.

Ein Neuwagen- oder Werkswagenleasing ist immer seitens der Bank subventioniert. Das bedeutet, die Rate ist im direkten Vergleich mit einer Finanzierung IMMER günstiger, teilweise sogar deutlich günstiger. Zudem hat der Kunde kein Restwertrisiko. (Bring mir doch mal deinen €5er zur Bewertung vorbei, und du wirst bitterlich weinen.)

Noch ein Beispiel:

Du bringst mir deinen gekauften Gebrauchten zur Bewertung vorbei, die Reifen haben noch 2mm rundrum. Was passiert? Genau, ich ziehe dir vom Wert deines Boliden den Wert für 4 neue Reifen ab.

Und beim Leasing?

Bei Leasingende hat das gleiche Auto auch die 2mm rundrum. Was darf ich abziehen? Genau: nichts. Der Verschleiß ist bereits in der Leasingrate mit eingerechnet. (Natürlich kann ich die Kiste so nicht weiterverkaufen, darf also auf meine Kosten 4 neue Schlappen montieren.)

 

Es gäbe genügend weitere Beispiele, aber das schenke ich mir jetzt.

Der einzige Nachteil beim Leasing ist der, das du nicht vorzeitig rauskommst. Ansonsten hast du nur Vorteile

Danke für die Blumen. Gesülze gibt's doch eigentlich nur mit Smileys von mir? :)

 

Wo du absolut Recht hast ist, rein kalkulatorisch ist (Privat-)Leasing lukrativ. Auch ist natürlich diese unsägliche "Dieselskandal"-Mentalität absoluter Horror bei Leasingende, d'accord. Die "Herstellerbanken" locken in der Tat mit sehr guten Konditionen (siehe mein Beispiel oben mit dem Audi S8 Plus) und mit etwas Glück kommt der Kunde damit preisgünstig zu einem Neu- bzw. Werkswagen.

 

Aber: Dann kennst du ggf. auch die ganzen Rechtsstreitereien bei der Leasingrückgabe, wo der Kunde dann nachweisen muss, welche Abnutzung noch "regelkonform" ist und wo er nachzahlen muss, weil in den Vertragsbedingungen solche "Schäden" dermaßen verwinkelt beschrieben sind, daß man eben den (außergerichtlichen) Vergleich per Rechtsanwalt anstreben sollte, statt die teils absurden Nachforderungen zu zahlen?

 

Im echten Leben werden aus den kalkulierten Werten am Ende nach der Rückabwicklung leider auch häufig Bumerangs, hier nochmal 350EUR nachzahlen (gerne genommen sind Lackschäden und zu viele Steinschläge oder auch Innenreinigung trotz voriger Aufbereitung, der Hammer war z.B. bei einem Fall das Wischwasser nachfüllen, etc.), dort nochmal 250EUR für die Bremsbeläge und aus 275EUR/Monat werden 300EUR für die 24 Monate Leasinglaufzeit.

"Mein" RA hat sich auf diese Fälle spezialisiert, so lukrativ ist diese Nische mittlerweile, leider kein Witz :( Das sind offensichtliche Nachteile beim Leasing und ein Unternehmer kann diese (Mehr-)Ausgaben steuerlich geltend machen, werden einfach zu den Betriebskosten addiert. Als Privater bleibst du auf dem Ärger und den Kosten sitzen.

 

vor 2 Stunden schrieb 991:

Hier zulande ein gänglge Praxis. Die Leasingkosten gehen voll in den Betreibsaufwand. 

So sollte es auch überall sein ... klappt leider nur selten ;) 

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Anzeige eBay
Geschrieben
Geschrieben

Hallo bozza,

 

schau doch mal hier zum Thema Mercedes (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

 

Der V16 Motor zum Selberbauen (Anzeige) ist auch genial.

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vor einer Stunde schrieb Andreas.:

Aber: Dann kennst du ggf. auch die ganzen Rechtsstreitereien bei der Leasingrückgabe, wo der Kunde dann nachweisen muss, welche Abnutzung noch "regelkonform" ist und wo er nachzahlen muss

Ohja, seit ein Rechtschutz nur noch 3,- € pro Monat kostet, wird auch bei der kleinsten Kleinigkeit geklagt.

Zudem kommt noch die sich scheinbar einbürgernde Mentalität, jedwede Verantwortung für das eigene Handeln abzulehnen.

 

Erwähnt sei in diesem Zusammhang beispielhaft die nie enden wollenden, unsäglichen Freds in Form von:

"Hilfe, ich bin geblitzt worden. Suche dringend Tips, wie ich mich davor drücken kann..."

 

RA´s, die sich auf diese bösen Leasingabzocke-Händler spezialisiert haben, sind m.M. die gleiche Kategorie, wie diese leidlichen Abmahnanwälte.

 

Aus meinem reichen Erfahrungsschatz ein lustiges Beispiel:

 

Kunde von mir, seines Zeichen Rechtsanwalt, brachte sein Leasingfahrzeug (Werkswagen3,5 jahre alt) zurück. Bei der Leasingabgabe war das Navi defekt. Wäre eigentlich kein Thema gewesen, denn der Defekt entstand innerhalb der Werksgarantie. Kunde war jedoch schlauer und brachte den Boliden nicht zur Reparatur. Das kostet nur Zeit, und ausserdem braucht er das Navi eh nie, so seine Aussage.

 

Ok, wir also ne Kulanzabfrage gestartet: der Hersteller übernimmt einen Großtei der Kosten, der Kunde bezahlt 800.-.

Das sah der Kunde überhaupt nicht ein, denn schließlich hat er das Navi nicht kaputt gemacht. (O-Ton).

 

Next step: Gutachten anfertigen lassen, keine Einigung und Klage des Rechtsnwalts.

Streitwert lt. Gutachten: 2.500,- € (hier spielt eine Kulanzzusage seitens Hersteller natürlich keine Rolle!)

 

Und jetzt? Was denkste? Mussste der begnadete RA zahlen? Und wenn ja, wieviel?

Ich verrate es dir: 2.500,- € durfte der RA abdrücken, die Kulanz wurde nicht angerechnet.

 

Ob jetzt normaler Verschleiß, oder Beschädigung, wurde alles schon tausendmal von den Gerichten durchgekaut.

Art und Umfang einer Beschädigung, deren klare Definition, ist alles haarklein festgelegt.

Aber klagen kann ma ja immer, kostet doch nichts. Und es gibt doch genügend Spezialisten.....

 

Und wenn jetzt eine Karre nach rolligem, und nassen bolivianischem Hirtenhund riecht, dann verrechne ich dem Herrchen nochmal eine Reinigung. Auch wenn die Karre blitzblank da steht, und er keinen Geruch festelllen kann!

 

Daher: Stammtischgesülze!!!

 

Ich könnte mal ein Buch schreiben, das dann von der Augsburger Puppenkiste verfilmt wird:

"Das Kaschperle und sein Leasingauto." ?

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Leasing ist - wenn es versteckte Rabatte gibt - attraktiv wenn man "3 Jahre Leasing" mit "Kauf und 3 Jahre Nutzung" vergleicht. Die eigentliche Alternative ist aber Kauf und 6 Jahre halten (z.B.) statt 2x3 Jahre Leasing. Wenn man nicht sehr hohe Laufleistungen hat ist der Wertverlust nach 3 Jahren einfach der größte Kostenfaktor, vor allem wenn es nicht besonders wertstabile Modelle sind. 

 

Und dort liegt auch das Problem des Privatkundenleasings: man verleitet zum leasen von Fahrzeugen die eigentlich oberhalb des Budgets liegen. Nach 3 Jahren wird dann ein hoher Übernahmepreis fällig den man wiederum nicht bezahlen mag, also nochmal leasen - vielleicht diesmal ohne den besonderen Aktionsrabatt. Und so geht es alle 3 Jahre. 

 

 

vor 26 Minuten schrieb Toni_F355:

Kunde von mir, seines Zeichen Rechtsanwal

Auch wenn es nicht zum Thema passt aber da wir auch Kunden aus dieser besonderen Berufsgruppe haben kann ich durchaus bestaetigen das diese Herren(Damen haben wir da irgend nicht) sehr komische Ansichten haben und entsprechend nicht nachvollziehbares Verhalten an den Tag legen.

 

Gruss

Joerg

Faszinierend welche Früchte mein thread trägt ?
 

Ich habe schon einige Autos (gewerblich) geleast. Wie oben beschrieben, öfter mal was neues, immer wieder attraktive Angebote der Hersteller durch alle Marken hinweg. Touareg, A6, 5er Touring, Cayenne, Q7, ML etc.
Mit dem W166 habe ich aber ein Auto gefunden welches ich länger halten will. Rein persönliches Gusto, denn schlecht war keines der bisher geleasten Autos. Neben der Emotion ist der Mercedes auch noch preislich in einem Bereich, wo man ihn einfach kaufen muss ?
Das klappt ja nun. Danke trotzdem für die Antworten, konnte noch einiges zu diesem Thema mitnehmen und werde es ggf. in Zukunft beachten.

 

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vor 2 Stunden schrieb Toni_F355:

Daher: Stammtischgesülze!!!

Schöne Geschichte, könnte nun jeder seinen Teil beitragen oder auch nicht. Ich lasse dir deine Meinung zum Gesülze und du mir meine über meine Erfahrungen, danke hoch geschätzter Wissender mit dem unermeßlich reichen Erfahrungsschatz :D 

vor 2 Stunden schrieb Toni_F355:

Aus meinem reichen Erfahrungsschatz ein lustiges Beispiel:

Bitte noch eine Anekdote zu den Dienstleistungsgesellschaften, welche per Provisionsabrechnung diverse Leasingrücknahmen abwickeln? Danke :)

 

 ..was haben den immer so viele gegen Privat Leasing ?

Ist doch nix anderes als wenn ich zur Mite wohne (Wohnung, Haus, whatever).

Da meckert auch keiner dass mann "bescherut" ist und zur Miete wohnt.

 

Beim Leasing brauche ich mich nicht um den Wertverlust, Wiederverkauf etc. zu kümmern.

Das ist alles das Problem des Leasinggebers. dem Kilometer-Leasing sei Dank  :)

 

Sodann, was spricht gegen "mieten" ?

Ebend, nix wirkliches, ausser, dass es nicht mein "Eigentum" ist, aber was ist "Eigetnum" ?

Eigetnum schränkt mich doch nur ein...

Am 20.5.2019 um 19:43 schrieb Irix:

Auch wenn es nicht zum Thema passt aber da wir auch Kunden aus dieser besonderen Berufsgruppe haben kann ich durchaus bestaetigen das diese Herren(Damen haben wir da irgend nicht) sehr komische Ansichten haben und entsprechend nicht nachvollziehbares Verhalten an den Tag legen.

 

Gruss

Joerg

ich komme mit anwälten prima klar! besondern mit meinen eigenen. die haben einen trockenen humor, den richtigen biss im leben und eine klar struktierierte und logische denkweise. 

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vor 4 Stunden schrieb guzzi97:

was haben den immer so viele gegen Privat Leasing ?

Nichts im Speziellen, jeder darf sein Geld verjubeln, wie er meint :) Als privater Nutzer kann ich die mit dem Leasing verknüpften steuerlichen Vorteile nicht nutzen. Dafür muss ich mich aber allen vertraglichen Pflichten auseinandersetzen, u.a. die bei der Leasingrückgabe angewendeten Bewertungsmaßstäbe. Und hier bin ich einer „Willkür“ ausgeliefert, weil ich nicht ablehnen kann. Das erste Gutachten kann ich anfechten, das zweite Gutachten ist dann verbindlich. Egal, ob es inhaltlich und wertmäßig dem ersten entspricht oder nicht. Je nach „Provisionsmodell“ der abrechnenden Rücknamebetriebe kann das mitunter ziemlich zermürbend sein und das günstige Leasing am Ende teurer sein als die Finanzierung.

 

Kaufe/finanziere ich ein Fahrzeug, habe ich das volle Nutzungsrecht und beim Wiederverkauf kann ich aus den Angeboten eine für mich beste Variante wählen. Oder sogar den Wagen behalten oder früher verkaufen, wenn ich Lust dazu habe.

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Wir fahren seit einigen Jahren unsere Alltags Dicken auch mit „Rückgaberecht“.  Der erste war finanziert, der aktuelle ist geleast und das (Achtung festhalten) privat?. Die Beweggründe müssen nicht zwingend steuerlicher Natur sein oder von null Liquidität zeugen sondern in unserem Fall  z. B. habe ich Spaß an kalkulierbaren Kosten, einer Ruhe über die Laufzeit dank ggf. Anschlussgarantie, und einem Fzg. mit aktuellem Stand der  Technik vor dem ich, bei Kauf eines GW oder Kauf eines NW mit dem Ziel ihn lange zu halten, Angst vor horrenden Reparaturkosten hätte. Gruß 

 

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vor 53 Minuten schrieb erictrav:

miete ich auch mal

Speziell diese Art Autos, die ich nur sporadisch zum Spaß nutze, miete ich mir ;)

vor 33 Minuten schrieb babybayliss:

an kalkulierbaren Kosten

... am Ende wird abgerechnet ;) Kann klappen, muss aber nicht. 

Leasing und Miete sind absolut nicht das gleiche. Feste Kosten sind bei Leasing nur gegeben wenn man Vertragsbedingungen und Versicherungen genau aufeinander abgestimmt hat und weiß worauf zu achten ist.

 

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