Jump to content
EUROPAS GROßE
SPORTWAGEN COMMUNITY

Daimler Leasing - Recht auf Kauf? ML350 W166 Diesel. Verkaufsstop wg. Dieselaffäre?


bozza

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,
ich habe einen W166 ML350 bei Daimler geleast.
Vor ein paar Monaten habe ich mich mit meinem Verkäufer vom ? abgestimmt, daß ich das Auto nach Ablauf des Leasings zum im Vertrag festgelegten Preis kaufe.

Nun steht das Ende vor der Tür und jetzt kommts: Daimler (oder mein Verkäufer, das konnte ich noch nicht in Erfahrung bringen) will mir das Auto nicht mehr verkaufen.
Angeblich weil die 350 CDI vom ML und der G-Klasse aus der Zeit von der "Dieselaffäre" betroffen seien und Daimler die Autos zurückhaben will.

 

Hat hierzu jemand Infos für mich? Oder zu einem grundsätzlichen Recht auf Kauf nach den Leasing?

 

Insider-Infos gerne auch per PN.
Wer mir zum Kauf des Autos verhilft bekommt eine Kiste Bier / Karton Wein / oder Äquivalentes nach Gusto ?

 

Warum ich genau diesen ML behalten will und mir nicht einfach einen Anderen hole?
Ich habe das Auto vom ersten Kilometer an, immer sorgsam behandelt, Start-Stop immer deaktiviert etc. Das Gesamtpaket passt einfach. Der Mehrwert vom Nachfolger mit Reihensechser und 9-G-Automatik ist mir für den dafür zu zahlenden Preis viel zu wenig.
Ich finde deutschlandweit keine Angebote von W166  350 Diesel bei offiziellen Mercedes Niederlassungen. Da muss doch was faul sein....

 

Besten Dank für eure Hilfe!

Jetzt registrieren, um Themenwerbung zu deaktivieren »

Servus, ein klein bisschen weiß ich:

- Kauf nach (Gewerbe-)Leasing ist steuerlich immer heikel, MB Bank hatte vor paar Jahren die Order rausgegeben, dass der Wagen zumindest ab & angemeldet wird, nachdem Zahlung erfolgt und Unterlagen/Brief ausgetauscht wurden.

-> Ein Recht auf Kauf besteht nie!

 

- Leider dürfen Händler/NL aktuell bestimmte Motoren/Fahrzeuge in der EU nicht mehr verkaufen, du kannst dich nur vormerken lassen, falls der Vertrieb wieder erlaubt ist. MBVD in Berlin mal kontaktieren 

https://media.daimler.com/marsMediaSite/de/instance/ko/Mercedes-Benz-Vertrieb-Deutschland-Zahlen-Daten-und-Fakten.xhtml?oid=9914145

  • Gefällt mir 1

Ich wollte mich schon mit der telefonischen Aussage "kann nicht verkauft werden, Dieselskandal" zufrieden geben.
Hab ich ein Recht auf ein Angebot zum Eigentumserwerb?
Grundsätzlich denke ich nein, der Verkäufer oder die NL müssen ja nicht zwingend ein Angebot erstellen wenn sie noch wollen.
Aber hier haben wir ja den Spezialfall daß ich Besitzer bin.

Als Besitzer müsste ich ja ein Angebot fordern können, oder ggf. eine schriftliche Begründung warum ein Angebot auf Eigentumserwerb abgelehnt wird.

 

Ich finde auch absolut nichts was darauf hinweisen würde daß die Euro 6 Diesel vom 350 irgendwie betroffen wären.

Nein, du hast über die Leasingvertragszeit hinaus keine Erwerbs-/Vorkaufs-/Besitz-Rechte. Was möglicherweise einfach geht wäre eine Vertragsverlängerung & abwarten, wie sich das in den kommenden 12 Monaten entwickelt.

  • Gefällt mir 1
vor 44 Minuten schrieb bozza:

Aber hier haben wir ja den Spezialfall daß ich Besitzer bin.

Als Besitzer müsste ich ja ein Angebot fordern können, oder ggf. eine schriftliche Begründung warum ein Angebot auf Eigentumserwerb abgelehnt wird.

Du bist vielleicht Besitzer, aber nicht Eigentümer. Nach meinem Kenntnisstand ist steuerlich ein Erwerb nach Leasingende möglich, aber nur unter einigen Randbedingungen. Eine davon ist, daß der Eigentumsübergang offen ist, d.h. der Leasingvertrag darf nicht festlegen was am Ende passiert (Übernahme ja/nein). In Summe muss sichergestellt sein daß kein verdeckter Mietkauf stattfindet. Soweit ich weiss, wird die Kaufoption in gewerblichen Verträgen kaum noch angeboten.

 

Wenn Du vertraglich kein Vorkaufsrecht eingeräumt bekommen hast, dann hast Du wohl Pech, zumal Du damit rechnen musst daß die Mercedes Bank bereits einen Abnehmer hat.  

 

P.S.: In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage wieviele der CP "Certified Owner" inzwischen tatsächlich "Certified Lease Takers" sind. ?

ein Leasingauto wird vom Verkäufer( Händler /Niederlassung) bei Auslieferung ja nicht dem Leasingnehmer verkauft sondern der Leasinggesellschaft.

Der Lesingnehmer hat lediglich einen Nutzungsvertrag.

Wie also kann der Verkäufer ein bindendes Vorkaufsrecht einräumen für etwas was ihm nicht gehört?

Ein Vorkaufsrecht  könnte theoretisch die Leasingesellschaft einräumen würde sich aber steuertechnisch auf sehr dünnem Eis begeben .....

 

  • Gefällt mir 1
vor 58 Minuten schrieb bozza:

Hab ich ein Recht auf ein Angebot zum Eigentumserwerb?

Nein! Denn sonst wäre es eine Finanzierung, kein Leasing. 

Entsprechend auch andere steuerliche Behandlung, weil Erwerb, keine Miete!

Die Rosstäuscher bei Mercedes haben dich verarscht.

vor 3 Minuten schrieb amc:

.S.: In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage wieviele der CP "Certified Owner" inzwischen tatsächlich "Certified Lease Takers" sind. ?

Da gibt es wohl einige. Wobei das co hier wohl nicht für den Benz vergeben wurde ?

nein, weil sie ihm bei Abschluss des Leasings Verkauf nach Vertragslaufzeit zugesagt haben.

 

Dann ist Daimler der nächste Rosstäuscher, weil der "sauberste Diesel der Welt" wohl doch nicht so sauber ist und eigentlich im Verkaufszustand nicht einmal zulassungsfähig.

ich habe selber übrigens auch so eine Diesel Gurke mit Betrugssoftware von Daimer.

  • Gefällt mir 1
vor 13 Minuten schrieb erictrav:

 

nein, weil sie ihm bei Abschluss des Leasings Verkauf nach Vertragslaufzeit zugesagt haben.

 

Genau das ist ja gar nicht erlaubt und das weiß jeder Verkäufer.

Hilft nur kaufen statt mieten ?

  • Gefällt mir 2

Ich darf mal einen Anwalt zu einer ähnlichen Frage zitieren da ging es zwar um die Übernahme als privatleasing anstatt dem Kauf der Tenor dürfte aber identisch sein 

 

Bei dem Wunsch Ihrerseits, das Fahrzeug privat weiterzuleasen, handelt es sich rechtlich gesehen um eine Vertragsübernahme.

Das BGB regelt nur Forderungserwerb (§§ 398 ff) und Schuldübernahme (§§ 414 ff), nicht aber den rechtsgeschäftlichen Eintritt in einen Vertrag als Gläubiger und Schuldner.

Dieser ist maßgeblich an die Vereinbarungen zwischen den jeweiligen Parteien geknüpft und von dessen Willen abhängig.

Es kommt maßgeblich, wie beim Abschluss eines sonstigen Vertrages auch, auf die Bereitschaft der Vertragsparteien an, ob ein Vertrag zustande kommt.

Ein Zwang zum Abschluss eines solchen Übernahmevertrages besteht nicht. Aus diesem Grund kann auch kein Beteiligter zu einer Zustimmung gezwungen werden.

 

Fazit hier ist nur Kulanz oder Entgegenkommen des Händlers möglich ich würde da mal den Chef des Autohauses ansprechen... 

Ja, das Wort eines Verkäufers ist leider nichts mehr wert, wenn Sie wollen geht das natürlich, aber Dein Restwert wird unter dem Marktwert liegen und daher wollen Sie das Fahrzeug selbst verkaufen. Hatte das einmal bei der Daimler Leasing, das war das letzte Fahrzeug dann mit Daimler.

Der Leasinggeber hat ein sogenanntes Andienungsrecht. D. h., er hat das Recht dazu, dem Leasingnehmer den Leasinggegenstand zum Erwerb anzubieten. Tut er das, ist der Leasingnehmer in der Regel zum Erwerb verpflichtet. Im Umkehrschluss heißt das, dass der Leasingnehmer - wie hier auch bereits beschrieben - kein Recht darauf hat, dass ihm der Leasinggegenstand zum Erwerb angeboten wird. 

 

Das hat weder etwas mit dem „Wort eines Verkäufers“ noch mit „Verarsche“ zu tun. 

 

Grüße 

Max

  • Gefällt mir 1
vor 22 Minuten schrieb Max A8:

hat weder etwas mit dem „Wort eines Verkäufers“ noch mit „Verarsche“ zu tun. 

 

Im ersten Post steht ganz klar 

 

vor 3 Stunden schrieb bozza:

Vor ein paar Monaten habe ich mich mit meinem Verkäufer vom ? abgestimmt, daß ich das Auto nach Ablauf des Leasings zum im Vertrag festgelegten Preis kaufe.

Das ist Verarsche.

  • Gefällt mir 1

Vor ein paar Monaten habe ich mich mit meinem Verkäufer vom ? abgestimmt, daß ich das Auto nach Ablauf des Leasings zum im Vertrag festgelegten Preis kaufe.

 

Das muss ich schon mal Richtigstellen, wenn ich das mit dem Verkäufer so abspreche siehe auch den Kommentar dazu, dann hat das schon was mit dem Verkäufer zu tun. Das eine ist das rechtliche Problem, aber was hier diskutiert wird passiert jeden Tag das die Fahrzeuge hinterher gekauft werden. Der Leasing ist das egal und der Händler kann das Auto wenn er "will" natürlich dir verkaufen, also ist das Wort des Verkäufers schon ein ganz gewichtiger Vertrauensbruch, natürlich ist er im Recht.

Nein, es ist keine Verarsche ... der Wagen darf nicht mehr verkauft werden, solange es diesen unsäglichen Rechtsstreit gibt. Mit der Müllargumentation „Schummelsoftware“ können sich irgendwelche Winkeladvokaten befassen, das macht das Fahrzeug weder schlechter noch umweltschädlicher. Dieser ganze Bohei ist ein riesiger Brainfuck. Und wurde hier am Board auch schon zu Tode diskutiert.

 

@CAD40719 Das kann der Verkäufer NICHT garantieren, er kann es als Absicht dir ggü. erklären. Das letzte Wort hat der Leasinggeber, dem gehört das Fahrzeug nämlich. Und wenn ich ein Fahrzeug „auf Pump“ erwerben will, finanziere ich es und versuche nicht ein Leasingmodell durch falsches Verständnis nachträglich so umzuformulieren, dass es mir passt.

Dazu ändere ich den laufenden Vertrag mit allen Rechtsfolgen zu einer Finanzierung um, dann habe ich bei der MB Bank einen verbindlichen Betrag am Ende der Vertragslaufzeit und fertig.

  • Gefällt mir 1
vor 2 Stunden schrieb erictrav:

bei Abschluss des Leasings Verkauf nach Vertragslaufzeit zugesagt haben

Nein, „vor ein paar Monaten“, nicht bei Vertragsbeginn.

Normalerweise steht in allen solchen Verträgen drin daß mündliche Nebenabreden unzulässig sind. Das machen Händler und auch Niederlassungen schon deshalb weil sie nie unter Kontrolle haben wann, wie, wo, welcher Verkäufer wem was gesagt hat, was er genau gesagt hat und in welchem Kontext. Da gehen Dinge schief selbst wenn alle Beteiligten in gutem Glauben gehandelt haben.

 

Wenn ein Verkäufer mündlich auf Nachfrage sagt daß der Wagen nach Leasingende auch angekauft werden kann, dann muss man fragen wer diese Zusage macht. Spricht der Verkäufer hier für den Händler oder für die Leasingbank? Ist das eine zusätzliche Zusage des Händlers oder ist ein Vertragsbestandteil des Leasingvertrags? Wo steht das drin? Wenn das eine Auskunft ist, sollte der Verkäufer einem zeigen können wo das steht. Wenn es eine Zusatzvereinbarung ist, sollte sie festgehalten werden.

 

Ja, es ist nicht schön wenn sowas schiefgeht, aber bitte behandelt doch einen Vertrag über eine gehobene fünfstellige Summe nicht wie den Erwerb eines Sacks Kartoffeln auf dem Wochenmarkt. ?

Ich hatte mir neulich bei Sixt ein ganz schickes Auto ausgeliehen, einen Audi A8.

Wollte ihn gar nicht wieder her geben, schnell, schwarz und mit Head-Update-Display und Echtlederstzen.

Als ich ihn zurück geben mußte, am nächsten Tag, habe ich die sehr attraktive Dame in der orangenen Weste gefragt, ob ich den auch behalten könnte, schon wegen dem Sauwetter.

Sie hat das kategorisch abgelehnt.

 

Nächstes Mal kauf‘ ich das Auto lieber direkt!

 

Immer noch enttäuschte Grüße, Hugo.

  • Gefällt mir 1
  • Haha 2

Lieber erictrav, es war der Tag vor Weihnachten, die jungen Damen am Düsseldorfer Flugplatz waren ganz wunderbar und wollten mir eine Freude machen, in dem sie mir einen Carrera anboten.

Meine Ablehnung dieses zwar emotionslosen, aber dennoch begehrenswerten Fahrzeugs verwunderte die Damen, meine Erklärung, daß ich meine 84-jährige Tante samt Rollator und Gepäck in diesem Mietwagen transportieren müsse, überzeugte sie so weit, daß sie zügig nach dem größten Fahrzeug im Angebot fahndeten...

 

Erklärende Grüße, Hugo.

  • Haha 1
vor 8 Stunden schrieb chip:

Ein seriöser Verkäufer wird sein gesprochenes Wort aber sicher auch gerne schriftlich bestätigen ? 

Das darf er ja nicht zwecks steuerlichen Gründen deshalb sollte ja das Wort des Autohauses ja was gelten. Ich weiß ja nicht welche Verträge Ihr alle macht aber ich habe mit bei meinen Kunden schon immer auf das zugesagte Wort verlassen, aber das ist ja leider die aussterbende Art. Ich sagte ja das der Verkäufer im Recht ist, das war auch nicht meine Kernaussage!!!

Nun, ich mache jedenfalls keine Verträge (bei wesentlichen Inhalten, die Rede ist nicht von 30 Seiten AGB für Pillepalle, da verlasse ich mich dann auch auf das AGB-Gesetz und schaue nur die Kündigungsfristen an) bei denen das gesprochene Wort im Widerspruch zum Vertragsinhalt steht. Wenn mündlich reicht, warum ist dann der ganze Rest nicht mündlich? Wenn es einen schriftlichen Vertrag geben muss - aus welchen Gründen auch immer - dann muss eben alles schriftlich sein.

 

Aber klar: selbstverständlich sollte ein Verkäufer keine Zusagen machen die nicht gehalten werden können und die er gar nicht machen darf.

 

Schreibe eine Antwort

Du kannst jetzt einen Beitrag schreiben und dich dann später registrieren. Wenn du bereits ein Benutzerkonto hast, melde dich zuerst an.

Gast
Unfortunately, your content contains terms that we do not allow. Please edit your content to remove the highlighted words below.
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Restore formatting

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorhergehender Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.



×
×
  • Neu erstellen...