Jump to content
EUROPAS GROßE
SPORTWAGEN COMMUNITY

§ 315d: Verbotene Kraftfahrzeugrennen - wie kann man sich dagegen "schützen", bei Ausfahrten


rs3audirs3

Empfohlene Beiträge

Zum Ermitteln ist wohl das kollektive festsetzten erlaubt, wie soll sonst ermittelt werden ?... inner Disse kann ich ja auch nicht einfach nach Hause gehen wenn ich gerade will, wenn gerade eine Razzia läuft, sondern erst wenn "ausermittelt" ist...

 

Aber weis jemend wie es weitergegengen ist, stehen die immer noch auf dem Autobahnparkplatz ?

Jetzt registrieren, um Themenwerbung zu deaktivieren »

hallo aus dem hinterland von DA,

 

die wurden in gruppen wieder auf die piste geschickt,nachdem sie ihre papiere wieder bekommen haben.

#

ist wohl ein vorfall der sich jährlich wiederholen wird.

 

doch ob die tatsächlich in kolonne geheizt sind auf der BAB,wurde nicht "abschliessend" ermittelt....

 

hüstel,smile

  • 3 Monate später...
vor 2 Stunden schrieb stelli:

Steht sein LaFerrari jetzt länger in der schönen Garage herum...

"Außerdem wurde die Einziehung von zwei hochpreisigen Sportwagen angeordnet."

 

Die Büchsen sind weg, die gibt es nicht zurück. 

Ich weiß ja nicht was das für ein Rennen war, das ist aber ganz schön heftig. 

vor 15 Minuten schrieb erictrav:

Außerdem wurde die Einziehung von zwei hochpreisigen Sportwagen angeordnet."

 

Die Büchsen sind weg, die gibt es nicht zurück. 

Ich weiß ja nicht was das für ein Rennen war, das ist aber ganz schön heftig. 

Der eingezogene Ferrari ist ein Pista. Er hat aber noch weitere Ferraris usw. in der Garage... ;)

2 Autos einziehen find ich trotzdem recht hart. Da würde mich mal interessieren,  was da Gefährdung vorlag und wie das Gericht das begründet.

Ist aber auch nur Amtsgericht, da kommt bestimmt noch was.

ja, z.B. an keinen ungenehmigten "Rennveranstaltungen" teilnehmen.

 

Wäre aber interessant was passiert wenn man sich das passende Fahrzeug z.B. bei Sixt ausleiht, bei den Konstruktionen auf die man hinterher weiterhin Zugriff hat würde ich davon ausgehen, daß das "Tatwerkzeug" auf alle Fälle (bei rechtskräftigen in Kraft treten der Maßnahme) weg ist.

zwischenzeitlich musste das gesetz ja schon für eine,an sich nicht strafbare,flucht vor einer polizeikontrolle herhalten .... ich warte nun noch auf den ersten fall der verurteilung wegen einer,dem paragraphen an sich widersprechenden,   "gelben Ampel" :lol:

Wir (2 Partner und ich) organisieren professionelle Alpen Touren mit max 15 Autos (letzte Tour ging zb. zum Chedi in Andermatt mit jede menge Passfahrten) - da gibt es dann für alle Teilnehmer einen zweiseitigen Wisch zur Unterschrift vor Beginn der Tour das die STVO zu befolgen ist - die wegpunkte nur Empfehlungen sind und das zu keiner Zeit irgend ein Rennen gefahren wird etc etc.

 

Gast GT_MF5_026
vor einer Stunde schrieb maniac669:

einen zweiseitigen Wisch zur Unterschrift vor Beginn der Tour das die STVO zu befolgen ist - die wegpunkte nur Empfehlungen sind und das zu keiner Zeit irgend ein Rennen gefahren wird

Nur weil auf dem "Wisch" steht, dass kein Rennen gefahren wird, heisst das noch lange nicht, dass auch kein Rennen gefahren wird. Mit anderen Worten: Diese Klausel schützt vor genau gar nichts. Jedes Gericht wird das Verhalten der involvierten Personen beurteilen, nicht das, was im "Wisch" stand.

 

Ich denke diese Klausel ist zumindest eine gute Vorsichtsmassnahme um nicht als als Veranstalter des Rennens gesehen zu werden

 

3Punkte gibts für: Sie nahmen als Kraftfahrer an einem verbotenen Rennen teil oder veranstalteten ein solches

vor 43 Minuten schrieb GT_MF5_026:

Nur weil auf dem "Wisch" steht, dass kein Rennen gefahren wird, heisst das noch lange nicht, dass auch kein Rennen gefahren wird. Mit anderen Worten: Diese Klausel schützt vor genau gar nichts. Jedes Gericht wird das Verhalten der involvierten Personen beurteilen, nicht das, was im "Wisch" stand.

Die Frage hier war wie man sich als Veranstalter einer Tour schützt.

Wenn Teilnehmer dann meinen ein rennen zu fahren so ist das dann nicht mein Problem (wobei ich das auch verhindern würde bzw: selbige Personen sofort ausschliessen wüede)

 

  • Gefällt mir 1

Vom "Veranstalten" kann man sich nicht selber oder von anderen "freischreiben lassen". Das ist das Papier nicht wert, an das man sich so gerne klammert.

Maßgebend ist, ob eine Gelegenheit geschaffen wurde, die dazu bestimmt und geeignet ist, Rennen zu fahren.

Dazu gehören: Auswahl der Strecke, der Teilnehmer und der Uhrzeit sowie Vorkehrungen gegen behördliche Maßnahmen ("Blitzerwarner" im Streckenprotokoll z.B.). 

Wer so etwas organisiert, sollte also stets a) vorausfahren und damit das Tempo angeben und b) auf Disziplin in der Truppe achten, ggf. sofort maßregelnd eingreifen. Machen wir uns nichts vor: mit einer Horde Sportwagen unterwegs hat einen ersten Anschein der Raserei für sich, dazu noch lautstarkes Herumgerödele mit sinnlos hochdrehenden Motoren, ein paar mal quietschend losfahren - fertig ist der Ärger der anderen. 

Dann beschwere sich niemand über die Geister, die er rief!

 

Markus
sich deswegen von größeren Veranstaltungen dieser Art absentierend

  • Gefällt mir 3

wie dem auch sei,das "ding" mit der raserei,heizen,durchdrehenden reifen usw. ,

 

mir ist aufgefallen das auch treffen von sportwagen(marke unerheblich) viele männer

ohne ihre partnerin erschienen.meist alleine oder mit einem freund.

 

denke eben alleine bzw. mit freund lässt es sich entspannter angehen als wenn die partnerin/ehefrau nebendran sitzt und meckert wenn die herren der schöpfung mal wieder den großen jungen raushängen und eben schnell fahren,heizen,gänge ausfrehen bis der drehzahlbegrenzer mit dem roten fähnchen winkt.

 

kommt eine sportwagenkolonne gemächtlich daher sind ihnen alle wohl gesonnen,doch wenn diesem anderes ist,wehe ihnen!!!

 

siehe polizeiberichte durch die ganze republik.

 

gruss

  • Gefällt mir 1
  • 9 Monate später...

Nach dem Beitrag überlege ich mir doch einen SF90 Stradale zu kaufen - damit die höchstmögliche Geschwindigkeit auf einer Landstrasse zu erreichen, dürfte illusorisch sein - somit der perfekte Schutz vor einer Anklage :)

Und grad fällt mir ein: Meine Vorbestellung für den Fiat 500 e muss ich stornieren. Der erreicht im Sherpa Modus maximal 80 km/h, was dann die höchstmögliche Geschwindigkeit ist 😁

  • Gefällt mir 1
  • Haha 3

Penzberg - Ein Lamborghini-Fahrer ist auf einer Landstraße mit 250 Kilometern pro Stunde geblitzt worden, erlaubt war Tempo 100.

Polizei: Raser fuhr Rennen gegen sich selbst

Wieder was gelernt , wenn ich zu schnell fahre allein nicht in der Gruppe, dann fahre ich trotzdem ein Rennen.

Ergo jeder der zu schnell fährt und erwischt wird , fährt ein Rennen.

Sicher 250 sind einfach unfassbar blöd, aber was daraus gebatelt wird, unfassbar.

  • Gefällt mir 3
  • Traurig 1
  • 11 Monate später...

Das Video sagt im Grunde nicht allzuviel aus. Viel Interessanter wäre zu wissen was passiert für den Fall daß sich die Anschuldigung in Luft auflöst und ich meinen Wagen und Führerschein möglicherweise nach Wochen oder Monaten zurückbekomme. Habe ich Anspruch auf Mietwagenpauschale, hab ich Schadenersatzansprüche wegen der Tage ohne Führerschein? Dazu gibt es leider weit und breit noch nichts wirklich verwertbares.

  • Gefällt mir 3

Schreibe eine Antwort

Du kannst jetzt einen Beitrag schreiben und dich dann später registrieren. Wenn du bereits ein Benutzerkonto hast, melde dich zuerst an.

Gast
Unfortunately, your content contains terms that we do not allow. Please edit your content to remove the highlighted words below.
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Restore formatting

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorhergehender Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.



×
×
  • Neu erstellen...