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XJR TWR Bj´90 Katalysator nachrüsten


JAGxTWR

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Hallo Jagfreunde.

 

Ich bin stolzer Besitzer eines XJR TWR aus dem Jahre 1990. Es handelt sich um ein GB Import. Leider hat der Wagen keinen Katalysator wo mit im Fahrzeugschein "Nicht identifizierbare Schadstoffklasse" steht. Sprich, ich bekomme ihn ohne Katalysatoren nach zu rüsten nicht zu gelassen. 

Nun habe ich schon mit etlichen Leuten (auch vom Fach) gesprochen und es schaut wohl nicht all zu gut aus.  

 

Verwunderlich: Er ist eingetragen als "XJR" das "R" soll wohl bedeuten das es sich um ein Fahrzeug mit Kompressor handelt. Der Wagen hat keinen Kompressor, womit es laut "Fachmann" wohl doch möglich sei einen KAT nach zu rüsten.

 

Nun bin ich auf Hilfe angewiesen die Katze auf die Straße zu bringen und hoffe diese hier finden zu können.

 

Vielen Dank vorab.

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vor 1 Stunde schrieb JAGxTWR:

XJR TWR aus dem Jahre 1990. Es handelt sich um ein GB Import. Leider hat der Wagen keinen Katalysator wo mit im Fahrzeugschein "Nicht identifizierbare Schadstoffklasse" steht. Sprich, ich bekomme ihn ohne Katalysatoren nach zu rüsten nicht zu gelassen. 

Nun habe ich schon mit etlichen Leuten (auch vom Fach) gesprochen und es schaut wohl nicht all zu gut aus

die euro 1, welche in der regel (ausnahmen bestätigen diese) nur mit kat erreicht werden kann ist doch erst seit 1992 pflicht ?

vor 3 Stunden schrieb planktom:

die euro 1, welche in der regel (ausnahmen bestätigen diese) nur mit kat erreicht werden kann ist doch erst seit 1992 pflicht ?

Ein TÜV-Prüfer hat sich den Wagen angeschaut und hat ihn nicht auf die Straße bringen wollen. Ich denke diese Option wäre ihm geläufig gewesen und er hätte es so umgesetzt. Ich kann es nicht sagen.

vor 8 Stunden schrieb JAGxTWR:

Ein TÜV-Prüfer hat sich den Wagen angeschaut und hat ihn nicht auf die Straße bringen wollen. Ich denke diese Option wäre ihm geläufig gewesen und er hätte es so umgesetzt. Ich kann es nicht sagen.

Ist denn der Wagen nur 1990 produziert, oder auch 1990 zugelassen worden? Wenn er erst 1992 zugelassen wurde würde das die Sache erklären.

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Hallo JAGxTWR,

 

schau doch mal hier zum Thema Jaguar (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

 

Der V16 Motor zum Selberbauen (Anzeige) ist auch genial.

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Ich würde mal den Typenreferenten in der Jaguar Association Germany kontaktieren, dort weiß man sicher Rat.

Ansonsten ist der Jaguar Online Club sehr hilfreich, einfach googeln, das dazugehörige Forum ist sehr gut.

 

Viel Erfolg und halte uns doch auf dem Laufenden, Hugo.

 

 

 

 

 

Wenn ich mich richtig entsinne, war der Stichtag für die Katalysatorpflicht für Neuwagen in Deutschland nicht 1990, sondern der 1. Januar 1989. Also, dass überhaupt ein Kat drin ist. Die konkrete Norm Euro 1 kam allerdings erst 1992.

 

Gruß

Markus

Mit anderen Worten: Wenn einfach irgendein Katalysator in den Jaguar eingebaut wird, und sei es ein ungeregelter, müsste es eigentlich schon klappen mit der Zulassung. Ich würde mich da in erster Linie informieren, welche Lösung am wenigsten Motorleistung kostet.

 

Gruß

Markus

Eigentlich (und das ist das Problem, zu dem Thema gibt es immer zig verschiedene Meinungen, teilweise auch von Leuten die es wissen sollten) ist es doch so:

 

Das Fahrzeug hat als Neuwagen eine Zulassung in einem EU-Land bekommen. Damit ist er grundsätzlich in Deutschland zulassungsfähig - vorausgesetzt er hat einen gültigen TÜV (klar). Mit Kat und Nicht Kat und Abgasnorm und nationaler Vorschrift hat das nichts zu tun - dabei geht es immer nur um den Zeitpunkt der Erstzulassung. Ein deutsches Großserienauto von 1975 hat auch keinen Kat, dennoch kann man es zulassen wenn es einmal eine gültige Zulassung hatte.

 

Bleibt zu klären ob Du alle Papiere zusammenhast - an der grundsätzlich Zulassungsfähigkeit in D habe ich keinen Zweifel, die Frage ist nur ob Du die EWG Konformität nachweisen kannst. CoC-Papiere oder Datenblatt. Zu dem Thema "keine CoC-Papiere, aber Datenblatt, aber keine Abgasklasse eingetragen" gibt's auch wieder verschiedene Meinungen. Hugos Kontakttip ist da sicherlich ein guter.

 

 

vor 20 Minuten schrieb amc:

Das Fahrzeug hat als Neuwagen eine Zulassung in einem EU-Land bekommen. Damit ist er grundsätzlich in Deutschland zulassungsfähig

Bist Du sicher? Das wäre natürlich optimal. Aber ich weiß nicht, ob die nationale Regelung in diesem Fall nicht doch Vorrang hat. Zumal es 1990 die EU noch gar nicht gab (sondern nur die EWG). Und auch nicht den sogenannten europäischen Binnenmarkt. Die EEA wurde zwar 1987 unterzeichnet, war aber in voller Umsetzung erst für 1993 angelegt.

Womöglich weiß es der TÜV-Mann auch nicht und vielleicht selbst deutsche Behörden nicht.

 

Gruß

Markus

vor 53 Minuten schrieb Markus Berzborn:

sondern nur die EWG

Damals gab es das aber auch schon - deswegen habe ich oben von "EWG Konformität" gesprochen. Daß man in dieser "Frühzeit" auf rechtliche Grauzonen und sehr viel Unklarheit stoßen kann glaube ich sofort. Ich würde aber immer zuerst den Standardweg gehen und mir von jedem der sagt "geht nicht" genau erklären lassen WAS genau WARUM genau nicht geht. Und dann zuerst diese Hürden versuchen zu beseitigen.

 

Auf die Kat-Diskussion würde ich mich nicht einlassen, das wird vielleicht ein Thema wenn es um eine volle Einzelabnahme geht. Das ist aber dann ohnehin ein sehr teures Szenario. Wenn keine EWG-Konformität nachgewiesen werden kann oder jemand glaubt daß diese nicht gültig sei dann gilt sowieso "all bets are off". Wenn die UK-Zulassung von 1990 nicht anerkannt wird und das ganze als Erstzulassung in D behandelt wird - wie sieht's dann eigentlich mit WLTP und so aus? Seit September gilt doch nicht mehr das Produktionsdatum sondern das Erstzulassungsdatum, es sei denn der Hersteller hat eine Ausnahmegenehmigung (hat Porsche wohl besorgt). Das sind alles eklige Minenfelder die ich unbedingt meiden würde. In ein paar Jahren blicken die Leute vielleicht wieder durch. ?

 

Persönlich würde ich mich mit dem Problem als erstes an einen örtlichen Jaguar-Händler wenden und anfragen ob sie ein CoC Zertifikat oder ein offizielles Datenblatt von Jaguar ausstellen lassen können. Kostet natürlich was.

 

Wenn es ein originaler TWR-Jaguar ist, dann dürfte es darüber im Werk die entsprechenden Unterlagen geben, das Jaguar-Daimler-Heritage-Certificate beinhaltet den Produktionszeitpunkt, den Auslieferungszeitpunkt, den ausliefernden Händler und das Datum der Erstzulassung. Damit müßte sich relativ einfach nachweisen lassen, wann der Jaguar wo zugelassen wurde und in wie weit er im EWG- oder EU-Raum zulassungsfähig ist.

Dieses Certificate ist nicht ganz billig, verfügbar für alle Jaguare, die älter als 10 jahre sind und kann online bestellt werden.

 

Katzenaffine Grüße, Hugo.

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  • 2 Wochen später...

Heute bin ich bei der DEKRA gewesen und wollte einfach mal auf dumm eine AU machen lassen um mal zu wissen auf was die den Wagen eigentl. prüfen würden. Die Dame sagte mir das sei doch gar nicht nötig! Es handelt sich doch um einen Benziner, die bekommen automatisch die grüne. Das muss noch nicht mal der TÜV machen, da können Sie auch zum Str.-verkehrsamt gehen, die tragen sowas auch ein. Ich habe mit Unglaubwürdigkeit den Laden verlassen. Was hat sie mir da erzählt?!  

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