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Strafe aus der Schweiz wird in Deutschland vollstreckt


erictrav

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Ich gebe Dir ja Recht Fridolin. Aber wir können nicht im Ausland verurteilte Schwerverbrecher hierbehalten und auch schützen und einen simplen Raser hier verurteilen.

Das ist wie Hugo schon sagte Rechtsbeugung.

Das er sich damit auch noch brüstet ist ein Armutszeugnis. Dafür hätte man auch hier die MPU anfordern können um die Fahrtauglich in Frage zu stellen. Die Frage ist doch mal wieder warum wurden die zur Verfügung stehenden Mittel nicht genutzt?

Ich denke bei solchen Fällen immer wieder an meinen Nachbarn der mit 2,7 Promille jemanden auf dem Zebrastreifen überfahren hat und nach 12 Monaten auch wieder auf freiem Fuß war (30 Monate verurteilt)

Es ist schwierig bei manchen Typen sachlich zu bleiben. Aber das mache ich nicht für Die Vollidioten sondern für den unwahrscheinlich Fall das man selbst durch einen dummen Zufall mal in so eine Situation gerät. Und dazu muss man heute nicht mal wirklich rasen!

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Am 27.4.2018 um 19:11 schrieb GT 40 101:

Vielleicht kann mir mal jemand erklären welchen Sinn ein Sportwagen in der Schweiz hat.....?

Ganz einfach.....um damit in den Schwarzwald zu fahren :P

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vor 2 Stunden schrieb hugoservatius:

Aber rein rechtlich dürfte sie in Deutschland durch Deutsche Gerichte und Behörden nicht vollzogen werden.

Kannst du das irgendwie belegen?

Denn das OLG Urteil belegt ja das Gegenteil. 

Für mich ist genau das der springende der Angelegenheit.

 

Von welchen Ländern sind Strafen in Deutschland vollstreckbar, wo ist es umgekehrt? 

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Die Unterbringungskosten sollten aber nicht den deutschen Etat belasten.

 

Solche Fälle haben stets Schieflage solange sich das Strafmaß zweier Länder nicht gleicht.

 

 

 

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vor 19 Stunden schrieb Max A8:

§ 3 StGB:

Das deutsche Strafrecht gilt für Taten, die im Inland begangen werden. 

nicht nur sondern auch

 

  • Strafgesetzbuch (StGB)
  • § 7 Geltung für Auslandstaten in anderen Fällen
  • (1) Das deutsche Strafrecht gilt für Taten, die im Ausland gegen einen Deutschen begangen werden, wenn die Tat am Tatort mit Strafe bedroht ist oder der Tatort keiner Strafgewalt unterliegt.
  • (2) Für andere Taten, die im Ausland begangen werden, gilt das deutsche Strafrecht, wenn die Tat am Tatort mit Strafe bedroht ist oder der Tatort keiner Strafgewalt unterliegt und wenn der Täter
  • 1.zur Zeit der Tat Deutscher war oder es nach der Tat geworden ist oder
  • 2.zur Zeit der Tat Ausländer war, im Inland betroffen und, obwohl das Auslieferungsgesetz seine Auslieferung nach der Art der Tat zuließe, nicht ausgeliefert wird, weil ein Auslieferungsersuchen innerhalb angemessener Frist nicht gestellt oder abgelehnt wird oder die Auslieferung nicht ausführbar ist.

 

 

als es würde m.E.  auch gelten

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Auf §§ 3-7 StGB kommt es zunächst nicht an, weil das StGB nur gilt, wenn ein deutscher Richter nach deutschem Strafrecht ein Urteil fällt. Daher kann ein deutscher Richter einen Deutschen nach deutschem Strafrecht verurteilen, wenn dieser in Australien einen Australier getötet hat (vorausgesetzt in Australien ist Mord und Totschlag strafbar, was ich mal unterstelle). Dieses Urteil wird auch nach deutschem Recht vollstreckt.

 

Ebenso kann Australien den Deutschen wegen Totschlag bzw. Mordes verurteilen. Ausgeliefert nach Australien wird er als Deutscher nicht. Nun kann Australien Deutschland bitten, ihn deswegen in Haft zu nehmen. Das wird Deutschland auch tun und das halte ich auch für in Ordnung.

 

Problematisch wird es aber dort, wo die Rechtsordnungen zu stark divergieren.

 

Die Vorschrift, auf die es hier und auch im Gotthardfall ankommt, ist § 49 IRG:

 

"(1) Die Vollstreckung ist nur zulässig, wenn

1.

ein vollständiges rechtskräftiges und vollstreckbares Erkenntnis vorliegt,

2.

das ausländische Erkenntnis in einem Verfahren ergangen ist, welches mit der Europäischen Konvention vom 4. November 1950 zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten einschließlich ihrer Zusatzprotokolle, soweit sie für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten sind, im Einklang steht,

3.

auch nach deutschem Recht, ungeachtet etwaiger Verfahrenshindernisse und gegebenenfalls nach sinngemäßer Umstellung des Sachverhalts, wegen der Tat, die dem ausländischen Erkenntnis zugrunde liegt,

a)

eine Strafe, eine Maßregel der Besserung und Sicherung oder eine Geldbuße hätte verhängt werden können oder

B)

in Fällen, in denen eine Anordnung der Einziehung vollstreckt werden soll, eine derartige Anordnung, hätte getroffen werden können,

4.

keine Entscheidung der in § 9 Nummer 1 genannten Art ergangen ist, es sei denn, in Fällen, in denen eine Anordnung der Einziehung vollstreckt werden soll, könnte eine solche Anordnung entsprechend § 76a des Strafgesetzbuchs selbständig angeordnet werden, und

5.

die Vollstreckung nicht nach deutschem Recht verjährt ist oder bei sinngemäßer Umstellung des Sachverhalts verjährt wäre; ungeachtet dessen ist die Vollstreckung einer Anordnung der Einziehung zulässig, wenn

a)

für die der Anordnung zugrunde liegende Tat deutsches Strafrecht nicht gilt oder

B)

eine solche Anordnung, gegebenenfalls bei sinngemäßer Umstellung des Sachverhalts, nach § 76a Absatz 2 Nummer 1 des Strafgesetzbuchs erfolgen könnte.

..."

 

Hier schützt der deutsche Staat seine Bürger nicht ausreichend. Denn es reicht nach OLG Stuttgart aus, wenn es im Ausland eine Straftat ist, in Deutschland aber nur eine Ordnungswidrigkeit (siehe Nr. 3 fett), das gibt der Wortlaut auch so her. Kann man aber natürlich auch anders sehen (so wie das LG).

 

Selbstverständlich vollstreckt Deutschland keine ausländischen Todesurteile und keine Urteile, die auf Sanktionen gehen, die dem deutschen Recht nicht bekannt sind, wie zB Prügelstrafen.

 

Es bleibt allerdings dabei, dass zB Erdogan im Böhmermann-Fall die falsche Strategie hatte, er hätte halt ein türkisches Urteil gebraucht, ein ordnungsgemäßes Verfahren hätte er nach Nr. 2 auch noch irgendwie hinbekommen. Die Schweizer haben ja auch in Abwesenheit verurteilt. Dann wäre die deutsche Justiz ganz schön ins Schlingern gekommen und hätte unzählige Klimmzüge machen müssen a la keine Verhältnismäßigkeit, Verstoß gegen ordre public blablabla. Bei einem unsympathischen rasenden Kotzbrocken ist das anders, allerdings sollte es in einem Rechtstaat nicht darauf ankommen, welche Sympathiewerte jemand hat. Aber Deutschland ist kein Rechtstaat, daher ist es eh Wurscht ;).

 

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Gast GT_MF5_026
vor 11 Minuten schrieb TommiFFM:

Hier schützt der deutsche Staat seine Bürger nicht ausreichend.

Wieso soll der Staat seine Bürger davor beschützen, dass er wegen Straftaten belangt wird???

Insbesondere dann, wenn die Straftat in einem anerkannten Rechtsstaat begangen wurde. Spätestens hier hinkt der Vergleich mit der Türkei.

 

Die Quintessenz aus der ganzen Juristerei ist doch ganz simpel: Man hält sich auch am Ausland an die dort geltenden Gesetze. 

Genau wie es auch Deutschland von den Ausländern (zu recht) erwartet.

 

wie sieht es denn aus mit dem :

Zitat

«Ich habe in der Schweiz schon alles gesehen, da brauche ich nicht mehr hinzufahren.»

könnte der kandidat nicht schon alleine aufgrund der taxizechprellerei im schengen raum (zu welchem meines wissens auch die schweiz gehört) zur fahndung zwecks auslieferung ausgeschrieben sein ?:-o ich meine mal sowas gehört zu haben...

vor 36 Minuten schrieb TommiFFM:

Auf §§ 3-7 StGB kommt es zunächst nicht an,

richtig,ich hatte es nur wegen dem einem Komantre dir Vollständigkeit halber  zitiert,  hätte ich evtl dazuschreiben sollen.

 

 

Wegen dem Böhmerman , da wäre die Frage ob  "

 

2.das ausländische Erkenntnis in einem Verfahren ergangen ist, welches mit der Europäischen Konvention vom 4. November 1950 zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten einschließlich ihrer Zusatzprotokolle, soweit sie für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten sind, im Einklang steht,"

 

Bei einem Verfahren in der Türkei erfüllbar gewesen wäre, weil da steht auch etwas über die Grundfreiheiten drin, aber richtig vor Gericht und auf hoher See...

 

Am 29.4.2018 um 13:10 schrieb GT_MF5_026:

Wieso soll der Staat seine Bürger davor beschützen, dass er wegen Straftaten belangt wird???

Insbesondere dann, wenn die Straftat in einem anerkannten Rechtsstaat begangen wurde. Spätestens hier hinkt der Vergleich mit der Türkei.

 

Die Quintessenz aus der ganzen Juristerei ist doch ganz simpel: Man hält sich auch am Ausland an die dort geltenden Gesetze. 

Genau wie es auch Deutschland von den Ausländern (zu recht) erwartet.

 

 

Im Ausland stehen dem Beschuldigten häufig weniger Rechtsmittel zur Verfügung, auch sind gelegentlich ungeeichte Beweismittel belastend, welche hierzulande völlig unzulässig sind ( Ösi Gendarm schätzt km/h).

Zu Übermaßverbot und Verhältnismäßigkeit bei der Strafzumessung kann man glatt einen eigenen Fred aufmachen.

 

Davor sollte man geschützt sein, doch die bilateralen Abkommen stellen ein Einfallstor in unser Rechssystem dar, welches die o.a. niedrigen Standards hinein lässt und weit höhere Obergrenzen bei Sanktionen wahr werden lässt.

Schlimmste Vergehen auf unseren Straßen werden stets deutlich anders von den Gerichten behandelt.

Das Wort "milder" will ich darauf gar nicht anwenden, auch "angemessen", nicht, es wäre wertend.

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Hallo erictrav,

 

schau doch mal hier zum Thema Verkehrsrecht (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

 

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vor 20 Stunden schrieb GT_MF5_026:

einem anerkannten Rechtsstaat

Was ist das den für eine Umschreibung für "wir sind die Guten"? :D 

Oder ist das ein offizieller, juristisch in dieser Sache relevanter Status für einen Staat? 

Gast GT_MF5_026

Um in verschiedenen internationalen Organisationen Mitglied sein zu können, muss man rechtsstaatliche Bedingungen erfüllen.

Dazu gehören nicht zuletzt internationale Abkommen über Auslieferungen und Strafvollzug.

 

Und ja: Wir sind die Guten. Nicht die Besten, aber immerhin die Guten.

Gast GT_MF5_026
vor 34 Minuten schrieb GT 40 101:

Aus wessen Sicht? Despoten und anderen Schwarzgeldparkprofis?:P

Ich nehme an, DU hast noch NIE schwarz gearbeitet oder jemanden ohne Quittung bezahlt im Wissen, dass dieser vermutlich schwarz arbeitet...

 

 

Ich arbeite nicht "schwarz"! In meiner Steuererklärung findest du nicht mal einen Bewirtungsbeleg! Diesbezüglich bin ich konservativ oder doof. Aber darum geht es nicht, vielmehr um die Doppelmoral der Gesetzgebung. Da wird mit Milliarden aus Drogengeldern und verschobenem Kapital von Kriegstreibern gewirtschaftet und Geld verdient. "Raser" hingegen wie Schwerverbrecher behandelt. Deutschland ist in diesem Zusammenhang auch nicht besser, da werden Rüstungsgüter nicht an ausgewählte Länder zu deren Verteidigung, sondern bevorzugt an Länder wie Saudi-Arabien u.ä.....     

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Mag ja in diesem Fall möglicherweise zutreffen, aber so langsam kann ich "illegales Autorennen" nicht mehr hören und lesen.

Hoffe nur, dass ich auf dem Weg ins Büro kein anderes Auto überholen muss:crazy:

 

 

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Thomas, es scheint ja schon zu reichen, wenn Du alleine schnell fährst. Dann wolltest Du sicher eine neue Bestzeit auf dem Weg zur Arbeit erreichen. 

 

Es ist eine Wellt des Generalverdacht geworden.

  • Autofahrer = böse,
  • Sportwagenfahrer = Raser,
  • ......

Und das in vielen, anderen gesellschaftlichen Themen leider auch.

Medien für Gehirn amputierte. So habe ich langsam das Gefühl.

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  • 1 Monat später...
Am 3.5.2018 um 12:33 schrieb 991:

Ja, wird so ausgehen und das völlig zu Recht. Hoffentlich mit lebenslangen Ausweisentzug. 

Das lustige ist..mit dem richtigen Anwalt kann man sich enorm viel erlauben..auch wenn jetzt wieder einige kommen und einem erklären wollten das dem nicht so ist. Tatsache ist. Der EX Freund meiner Schwester ist besoffen und unter Drogeneinfluss durch 3 Kantone gefahren..hat dabei nen Unfall gebaut und auch noch anderes geboten..  inkl. Totalschaden usw... Ende der Geschichte war das er nach einem Jahr den Schein wieder zurück hatte. 

vor 43 Minuten schrieb kkswiss:

OmG, was ist da nur ein Durcheinander in Deutschland?

Plötzlich ist er nicht eingesessen. Zu Krank.

Mimmimimimi

 

https://www.blick.ch/news/ausland/ab-heute-kann-christian-r-43-12-monate-lang-runterfahren-gotthard-raser-sitzt-im-knast-id8514446.html

Der Rechtsstaat macht sich lächerlich. Auch da gibt es einen vernünftigen Mittelweg aber den haben wir längst in eine Richtung verlassen. Das führt irgendwann zu einer Gegenbewegung und das tut uns dann wieder furchtbar leid. Es gibt ja schon EU Staaten die uns das vormachen.

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Gast Kurt_Kroemer

Warum macht sich ein Rechtsstaat lächerlich, wenn ein Bürger das gebotene Recht nutzt?

Wenn das Recht nicht ausschöpfbar wäre, dann könnten wir unsere Gesetze ja gleich in die Tonne klopfen.

Jeder Mensch kann und darf alle gebotenen Möglichkeiten und Instanzen ausschöpfen.

Das ist doch DER zentrale Punkt der Justiz.

 

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