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Neue Regelung Sportabgasanlagen und TÜV


TomSchmalz

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Tragischerweise (ich finde Sportwagen mit tollem Sound auch viel schöner) ist die Grundlage der Eintragung (ob ABE oder Gutachten) egal. Sollte bei einer Verkehrskontrolle die Regelwidrigkeit der Emmissionswerte (ob Lautstärke oder Abgaswerte) festgestellt werden, ist die Eintragung nichtig und die Betriebserlaubnis erloschen. Hier bleibt in den allermeisten Fällen nur die Rückrüstung in den Originalzustand.  

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vor einer Stunde schrieb Wolly 108:

Naja jo.e,

 

jetzt treibst Du aber "ne Sau durch Dorf". Ich kenne Toni schon seid 1995 und kann Ihn auch gut leiden - trotzdem bleibt festzustellen, dass gerade Capristoanlagen ohne StVo-Zulassung  -ob mit oder ohne illegale Klappensteuerungen mittels FB.- den "Weg auf die Straße" gefunden haben, inkl. Krümmeranlagen mit nicht zulässigen Katalysatoren oder gar ganz ohne Dieselben. Dies wurde in der heutigen Medienlandschaft public gemacht und WAR ein gutes Geschäft für Toni. Jetzt kann sich aber auch jeder Regelhüter dieser Informationquellen bedienen und so kommt es, das "vermeintlich schwarze Schafe" ihre Zulassungs-Zertifizierung verlieren.

Warum also jetzt jammern - jeder wusste genau was "Sache ist".

 

Wolly #108

Serienmäßige Fahrzeugbestandteile standen nie zur Disposition - serienmäßige Klappenauspuffanlagen auch nicht; diese sollen lediglich in der Zukunft nicht mehr homologierbar sein!!!!

Du verstehst mich falsch. Laut Capristo sind damals erstellte Teilegutachten (somit ist die Anlage legal) für ungültig erklärt worden. Das sind also geprüfte und legale Anlage MIT Gutachten. 

 

P.s. die originale Anlage beim 430 schafft die Fahrgeräuschmessung auch nicht.

Ich glaube ich verstehe Dich nicht falsch - genau wie von Dir gerade beschrieben ist es. Man geht davon aus, dass ein Großteil der Nachrüstauspuffanlagen einzig der regelwidrigen Lautstärkenerhöhung dienen und um diesen Misstand abzustellen, hat man sich jetzt im Verkehrsministerium dazu entschieden, diese sehr weitreichenden Massnahme durchzuführen. (das bedeutet jedoch nicht das ich die Maßnahmen toll oder richtig finde - ist lediglich der mir bekannte Sachstand aufgrund der aktuell gültigen Dienstanweisung) 

 

Man sollte am Besten "nicht den Teufel an die Wand malen", wenn bei einer Kontrolle sogar die nicht abgeänderte Abgasanlage die Grenzwerte nicht einhält und das Fahrzeug beschlagnahmt wird. Schlußendlich ist immer der Fahrzeughalter bzw. Fahrer für den ordnungsgemäßen  Zustand des Fahrzeuges verantwortlich - was immer das in diesem Fall heißen würde-

 

 

Was würde mit einem absolut serienmässigen Fahrzeug passieren das sichergestellt und bei einem darauffolgenden amtlichen Gutachten die geforderten Werte im Fahrbetrieb übersteigt ?

Keine Ahnung; das frage ich mich auch - ich glaube genau da gibt es noch mächtig Ärger (gerade wenn ich an meinen ehemaligen Porsche 996 4S mit werksseitiger Klappenauspuffanlage denke, die allesamt in der Falz aufbrachen und nachgeschweißt werden müssten) 

vor 56 Minuten schrieb Wolly 108:

Ich glaube ich verstehe Dich nicht falsch - genau wie von Dir gerade beschrieben ist es. Man geht davon aus, dass ein Großteil der Nachrüstauspuffanlagen einzig der regelwidrigen Lautstärkenerhöhung dienen und um diesen Misstand abzustellen, hat man sich jetzt im Verkehrsministerium dazu entschieden, diese sehr weitreichenden Massnahme durchzuführen. (das bedeutet jedoch nicht das ich die Maßnahmen toll oder richtig finde - ist lediglich der mir bekannte Sachstand aufgrund der aktuell gültigen Dienstanweisung) 

 

Man sollte am Besten "nicht den Teufel an die Wand malen", wenn bei einer Kontrolle sogar die nicht abgeänderte Abgasanlage die Grenzwerte nicht einhält und das Fahrzeug beschlagnahmt wird. Schlußendlich ist immer der Fahrzeughalter bzw. Fahrer für den ordnungsgemäßen  Zustand des Fahrzeuges verantwortlich - was immer das in diesem Fall heißen würde-

 

 

Und genau das ist eine Sauerei und rechtlich 100%ig nicht wasserdicht. Die Firmen haben für die korrekt erstellten Teilegutachten viel Geld bezahlt. Was in Ordnung war, kann jetzt nicht illegal sein. Da könnten erhebliche Schadenersatzforderungen gestellt werden von Verbrauchern welche die legalen AGAs gekauft haben und von den Herstellern, die für die Gutachten bezahlt haben. 

 

Übrigens sind die ECE-Zulassungen bei offenen Klappen dennoch laut. Ist doch alles nur Geldmacherei!

Sicherlich wird und kommt es hier zu Interessenkonflikten - inwieweit hier die juristische Betrachtung aussieht erlaube ich mir nicht zu spekulieren; hierzu fehlt mir die Qualifikation.

Mir ist natürlich bewusst, dass es hier auch um Unternehmensexistenzen geht. Der jetzt gültige Rechtstext besagt, dass Zubehör- bzw. Nachrüst-AGA's in ALLEN Fahrsituationen keine höheren Emissionswerte erzeugen dürfen als das Original.

Wenn also keinerlei hörbare Soundverbesserungen erlaubt sind käme für mich eine solche Investition auch nicht mehr in Frage.

 

Dies ist in der Tat eine sehr weitreichende und einschneidente Maßnahme mit Folgen deren Ausmaß zumindest für mich noch nicht absehbar sind.

 

 

Vorher durfte aber die Anlage mit Teilegutachten im Messbereich auch nicht lauter sein als Serie und dann gab es erst das Teilegutachten.

 

"In allen Fahrsituationen" heißt eigrntlich nur, dass im schlechtesten Modus gemessen werden muss. Hier öffnen die meisten Klappen der Hersteller Serie aber schon zu früh. Denke deshalb gibt es auch die Probleme. 

 

Interessant wäre wodurch sich die ECE-Anlagen von denen mkt legalem Teilegutachten unterscheiden. Konnte da noch keinen großen Unterschied feststellen. Aktuell wäre z.B. wohl auch die Capristo für den 458 mit Teilegutachten dann illegal. Somit fahren hier einige die sich für eine legale Anlage entschieden haben nun illegal. :crazy:

 

Da wird es noch viele Probleme geben. Mir ist aber durchaus bewusst dass das Verhalten der Fahrer grundsätzlich dazu beiträgt ob man raus gezogen wird oder nicht. 

Da stimme ich Dir voll und ganz zu; die Poser-Problematik gepaart mit der von den Autoherstellern nach meiner Ansicht übertriebenen Klappenauspuff-Flut einer Vielzahl von Fahrzeugmodellen inkl. programmierter Fehlzündungen haben zu dieser unschönen Entwicklung maßgeblich beigetragen.

  • Gefällt mir 3

... heute war ein "toller" Bericht in Grip zu sehen ... 458 mit offenen Klappen aber original Auspuff wurde stillgelegt und abtransportiert, der junge Mann durfte heimlaufen, eine Fernbedienung war nicht vorhanden, Manipulation "Klappen immer offen" wurde angeblich von einen SV festgestellt :( ... wie schon oben geschrieben, hat sicherlich auch das Fahrverhalten des Fahrers dazu beigetragen ... hatte aber zu spät eingeschaltet, den Anfang von Bericht habe ich nicht gesehen ...

Ich hab das auch gesehen. Klappen immer offen sind Klappen immer offen, was ist da Dein Problem?

 

Es ist eben so nicht zugelassen und es ist super, dass solche Innenstadt-Nervkekse aus dem Verkehr gezogen werden (zufällig auch noch O-Ton “schon mal 6 Monate wegen unerlaubtem Waffenbesitzes” oder sowas, hahah Realsatire).

  • Gefällt mir 2

Guten Morgen,

 

das Problem ist hierbei nicht dass "schwarze Schafe" erwischt werden, sondern dass mit dieser Verfahrensweise leicht der sprichwörtliche "Bogen überzogen" werden kann, was die Verhältnismäßigkeit der Beschlagnahmung begründet. 

Bei einer defekten orig. Auspuffanlage ohne Manipulationsnachweis (was bei Klappensteuerungen durchaus auch ursächlich sein) ist im Regelfall eine Mängelkarte vorgesehen.

Man stelle sich vor, mann kommt frohgemut von einer schönen mehrtägigen Dolomiten Ausfahrt zurück gegen "D". Unterwegs hat ein Regelventil "den Geist aufgegeben". Jetzt kommt man zufällig in eine allgemeine Kontrolle und statt zeitnah am Heimatort die sowieso vorgesehene Reparatur ausführen lassen zu können wird das Auto beschlagnahmt.

 

Es ist halt wie immer - lange Zeit wird zu wenig oder gar nix gegen Mißstände unternommen und danach folgt fast immer "blinder Aktionismus".

 

Gruß Wolly #108 

  • Gefällt mir 5

Wird denn grundsätzlich das Auto an Ort und Stelle beschlagnahmt - oder kann man weiterfahren und muss

das Auto dann beim TÜV vorführen?

 

Wenn beschlagnahmt wird - was passiert dann?

 

Welche Strafen gibt es überhaupt, wenn z. B. - wie bei dem Fußballer - , eine illegale Klappensteuerung

verbaut ist?

Wenn ein Defekt vorliegt, entstehen den PKW Halter keine Kosten !

 

Das wird aber nie passieren, hier sucht die Staatsmacht solange um die Kosten dem PKW Halter

aufzulasten.

 

 

Tom

Kann mir doch keiner erzählen, dass er nicht merkt, wenn die Klappe dauerhaft offen ist. Wenn dieser "Defekt" da ist, sollte man eben mindestens in der Innenstadt etwas gesitteter fahren. Klar kann es dann immer noch passieren, wenn man in eine "Allgemeine Verkehrskontrolle" kommt, aber zumindest wird man dann nicht einzeln rausgezogen.

 

Bisher habe ich ganz wenige Geschichten davon gelesen, dass da jemand ohne Grund rausgezogen wurde. Um genau zu sein nur eine - und die war sogar ohne Beschlagnahme. Wenn das dauerhaft vorkommen sollte, was glaubt ihr, was in den Foren los wäre. Von daher kann ich aktuell nur davon ausgehen, dass die SoKo Autoposer gar nicht so schwer daneben liegt in ihren Entscheidungen.

  • Gefällt mir 1

Eigentlich hat sich doch nix geändert. Man durfte vorher wie jetzt nicht die Geräusche überschreiten. Es ist jetzt genau wie vor 5 Jahren Illegal einen lauteren ESD zu montieren oder die Klappensteuerung zu manipulieren. Die Klappensteuerung ist bei einigen Fahrzeugen sogar wichtiger Bestandteil der Abgasnorm!

Vorher war es euch allen egal und jetzt wo Konsequenzen drohen macht ihr euch in die Hose.

Schuld sind eigentlich die ganzen Poser mit Ihren Golf GTI oder die ganzen AMGs. Die machen ja heute mehr Krach als jeder 12 Zylinder Ferrari ohne jeglichen Schalldämpfer aus den 60ern.

vor 2 Stunden schrieb TomSchmalz:

 

Wenn ein Defekt vorliegt, entstehen den PKW Halter keine Kosten !

 

Stimmt auch nicht, die Kosten trägt man eigentlich immer selber, denn für einen Defekt ist man als Halter/Fahrer verantwortlich.

  • Gefällt mir 2

Ich dachte an die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme.

 

Bei einer nicht Regelkonformen AGA summieren sich zur fälligen Strafe aus dem Busgeldkatalog ja auch noch die Kosten für Abschleppen, Prüfen, etc.

 

Da bei einem Defekt eine Mängelkarte (max. eine Strafe aus dem Busgeldkatalog wegen z.B. Lärmbelästigung) anfällt, kommen die o.a. Kosten bei einer Beschlagnahme ja noch hinzu.

Gast GT_MF5_026
vor 5 Stunden schrieb Wolly 108:

Man stelle sich vor, mann kommt frohgemut von einer schönen mehrtägigen Dolomiten Ausfahrt zurück gegen "D". Unterwegs hat ein Regelventil "den Geist aufgegeben". Jetzt kommt man zufällig in eine allgemeine Kontrolle und statt zeitnah am Heimatort die sowieso vorgesehene Reparatur ausführen lassen zu können wird das Auto beschlagnahmt.

Wie oft diese Konstellation wohl eintrifft? Wohl eher sehr, sehr selten.

Und wenn man ja weiss, welche Probleme einem in der Heimat erwarten, muss man eben abwägen, wie man nun verfährt. A) nach Hause fahren also ob nichts wäre und Stilllegung samt allfälliger Busse riskeren. B) Defekt vor Ort reparieren lassen. C) Auto zur Werkstätte seines Vertrauens transportieren lassen.

 

Bemerkung am Rande: Gestern war ich in den Schweizer Alpenpässen mit meinem Caterham Seven 485s unterwegs. Der Wagen hat serienmässig eine Klappenauspuffanlage. Prompt kam ich von zwei Polizisten gestoppt, weil man mein Auto schon von weitem hörte. Führerschein und Fahrzeugpapier vorgewiesen und weiter ging's. Habe auch nichts anderes erwartet.

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