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Wohnwagen und Campingplatz, Gaspflicht


SManuel

Empfohlene Beiträge

vor einer Stunde schrieb PoxiPower:

Werter Herr Servatius,

 

ist diese Abhandlung denn auch auf Wohnmobile anzuwenden? Wenn dem so ist, so habe ich mit meiner jüngesten Neuerwerbung - VW T3 California - übelst ins Klo gegriffen und mein seitenlanger Erlebnisbericht hierzu darf auf Carpassion niemals nicht erscheinen. Dann muss ich mir wohl bei camping+freizeit.de neue Freunde suchen :(

 

Evtl. kann ich aber Gnade für mich erwirken, als ich einen zumindest etwas carpassionierterer Motor verbauen werde, der auch mit einem Brüllauspuff einhergehen wird.

 

Neugierige Grüße

 

Poxi

Lieber, verehrter Herr Poxi!

 

Nein, ich beziehe mich ausdrücklich auf Wohnwagen!

Zwar mag ich Wohnmobile im Allgemeinen auch nicht, aber es gibt Ausnahmen:

Der coole Vixen aus den USA mit dem BMW-Turbodieselmotor, die wenigen Airstream-Wohnmobile, die gebaut wurden, die VW-Busse, das englische Äquivalent dazu, der Commer und ganz besonders der Mini Wildgoose.

 

Was mich an den allermeisten Wohnmobilen stört, ist das gleiche wie am Wohnwagen:

Ungelenkes Design, grausige Interieurs, wenn man sich in Hückeswagen Bratkartoffeln gebraten hat, riecht es in Siena immer noch nach Fett, irgendwie sind diese Fahrzeuge furchtbar spießig und schrecklich, nur etwas für Menschen, die Ihr gewohntes Gelsenkirchener Barock mit auf Reisen nehmen müssen, weil man ja nie wissen kann...

 

Aber die Wohnmobile haben wenigstens den Vorteil, nicht auf Campingplätze angewiesen zu sein.

Denn diese wiederum verkörpern für mich all das, was ich an Deutschland immer gehaßt habe:

Die scheinbare Freiheit, im Unterhemd und mit Badelatschen sein Bier aus der Flasche zu trinken, die mangelnde Distanz zur Umgebung, der Geruch von vormariniertem Schweinenacken von Lidl auf dem Grill, die faschistoide Disziplin bei der Ausrichtung von Wohnwagen, Zelt und Platzordnung, der Microkosmos, gegen den die Lindenstraße etwas Weltstädtisches hat, das Fehlen jeglicher Schönheit, sei es bei Menschen, Fahrzeugen, Gartenmöbeln oder Oberbekleidung, kurzum: Alles.

 

Die feine Unterscheidung mache ich zwischen einem Wohnmobil und einem Reisemobil.

Ein solches hat seinen Reiz, ganz besonders wenn es sich um einen alten VW Bus oder ähnliches handelt, denn die Betonung liegt nicht auf dem Wohnen, sondern auf dem Reisen.

 

Und:

Sehr zur Verwunderung meiner Umwelt und meiner Frau beschäftige ich mich derzeit vermehrt mit genau dieser Form von Autos, genauer gesagt mit einem VW T2 Westfalia Modell Helsinki. Dieser wird gerade in meiner VW-Werkstatt restauriert und so, wie es derzeit aussieht, in Selvasgrün lackiert werden. Und eine Anhängerkupplung für den Transport eines Piraten bekommen. Und dieser Pirat wird eine selvasgrüne Persenning bekommen. Und vielleicht werde ich auch mal darin schlafen. Aber solch ein Gespann macht auch vor einem schönen Strandhotel und einem Sternelokal eine gute Figur und einen Campingplatz wird es sicher nie zu sehen bekommen!

Nur das Batik-T-Shirt, die Clogs und den Joint werde ich mir ersparen...

 

Luftgekühlte Grüße, Hugo.

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Ich finde ein Wohnmobil im Paddock einer Rennstrecke durchaus ok. So kann man nach der Party im Anschluss des Rennens direkt ins Bett fallen, und man möchte den armen heute nicht mehr beliebten Grid Girls ja nicht zumuten noch nach Hause zu laufen.

 

@Smanuel: Das Du dich diskriminiert fühlst hat denke ich berechtigte Gründe, die liegen aber mbm nach nicht am Campingplatzbetreiber. Mal im Ernst, wo hast du kein Problem?

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Am 7.4.2018 um 15:21 schrieb Kurt_Kroemer:

Lieber Manuel,

 

der Campingplatzbetreiber MUSS zuerst einmal das verlangen, was gesetzlich vorgeschrieben ist.

Darüber hinaus MUSS er das fordern, was seine Versicherung darüber hinaus von ihm fordert.

Danach KANN er noch  seine eigenen - beliebigen - darüber liegenden oder erweiterten Forderungen stellen.

Er hat das Hausrecht und bestimmt die Regeln.

Wenn Du damit einverstanden bist, dann darfst Du wahrscheinlich auf seinen Platz.

Wenn Du nicht damit einverstanden bist, dann bleibst Du halt ausserhalb des Zaunes.

 

Das ist nichts anderes als ein ganz normales Mietverhältnis.

Und wenn er keine Haustiere auf seinem Platz will, dann musst Du dich auch dem beugen.

Übrigens hat er dir gegenüber gar keine Verpflichtung, so lange kein Mietverhältnis besteht.

Er kann dir auch ohne jeden Grund die Benutzung des Platzes untersagen.

Für den Betreiber gibt es keine Pflicht, Dich auf seinem Platz campen zu lassen.

 

Auch ich als Vermieter überlasse nicht jedem meine Wohnungen.

Wer bei mir in der Gesichtskontrolle durchfällt wird mit mir keinen Vertrag schließen können.

Ich alleine bestimme als Vermieter, mit wem ich meine Verträge schließe.

Interessant.

Was ist den gesetzlich vorgeschrieben bei einem Wohnwagen oder auf dem Campingplatz was man haben sollte ??

Was will die Versicherung den Fordern von dem betreiber ?? ( Nichts nach meiner ansicht ).

 

 

Das sind alles Infos die man als Gast gerne als Info erhalten möchte. Wenn nicht ist da der Verdacht im raum, man ist hier unerwünscht oder oder oder. Als Gast möchte ich schon wissen auf welcher Grundlage die eine Gasprüfung sehen wollen, wenn es nach dem TÜV geht.

Bei einem Wohnwagen ist das Nichtbestehen der Gasprüfung ein sogenannter “nicht erheblicher Mangel” im Rahmen der HU.

Das bedeutet:

Selbst wenn dein Wohnwagen keine Gasprüfung hat oder diese nicht besteht, bekommt der Anhänger trotzdem die erfolgreiche Hauptuntersuchung bestätigt ( TÜV ). Somit im grünen bereich und alles gut. 8-)

 

 

:ichbindoof:, darum möchte ich mich schlau machen und frage hier nach.

Entschuldigung Bitte.

 

 

Bei anderen Campingplätze geht es doch auch ohne Gaspflicht und alles ist in Sicherheit und bei anderen leider nicht !!

Wenn ich ein Stellplatz miete für ( 5 Tage z.B. ), zahle ich eine XX Betrag und gut. Darüber hinaus wenn je was Passiert, hafte ich voll und ganz mit meiner Versicherung ( darum hab ich auch eine Versicherung ). Bei einem schaden fragt die Versicherung Grundsätzlich, immer nach Fremdverschulden ja oder nein.

 

 

Nun zum eigentlichen Thema zurück.

 

Kopiert aus dem link.

https://de.camperstyle.net/gaspruefung-wohnmobil-wohnwagen/

 

Ein Campingplatzbetreiber darf jedoch den Nachweis einer erfolgreichen Gasprüfung verlangen und bei Fehlen den Zugang zum Campingplatz verwehren. ( Mit welcher Begründung  ) !!

Bei Dauercampern wird das häufig, auch im EU-Ausland, verlangt. Die Platzbetreiber haben dabei die Sicherheit aller Menschen auf dem Platz im Sinn. ( Für mich hört sich das so an, als wolle man hier auf die Sicherheit gehen die man nicht geben bzw. einhalten kann auch nicht mit Gasprüfung ). :geil:  Wo anders geht es und ist alles gut und dort nicht oder was ??  Da geht es doch um was ganz anderes.

 

Wie gesagt ich bin doof, bitte hilft mir das zu verstehen. Auf welcher Grundlage fordert ein Campingplatzbetreiber das, es muss doch etwas geben worauf man sich berufen kann. Hausrecht schön und gut ohne die Begründung nicht hilfreich.

 

Ich kann doch auch nicht einfach sagen, halt wer auf meine Veranstalltung kommt darf nicht auf dem Hof parken wenn sie/er mir nicht den Nachweis erbringt das sein Fahrzeug auch nach 3 Std. Parkzeit oder länger auch danach der Motor wieder anspringt oder durch den Kat auf dem Gelände Feuer fängt aufgrund der Hitze auf der Trockenen Grünfläche. ( Das gleiche Bild wie mit dem Campingplatz von Gasprüfung ). Entschuldigung Leute, damit komm ich nicht ganz klar.  :ichbindoof:

 

Für mich ist das Thema hier geklärt, sollen die doch machen. Dem Freizeitspaß kann man auch wo anders haben.

„Ich kann doch auch nicht einfach sagen, halt wer auf meine Veranstalltung kommt darf nicht auf dem Hof parken wenn sie/er mir nicht den Nachweis erbringt das sein Fahrzeug auch nach 3 Std. Parkzeit oder länger auch danach der Motor wieder anspringt oder durch den Kat auf dem Gelände Feuer fängt aufgrund der Hitze auf der Trockenen Grünfläche. ( Das gleiche Bild wie mit dem Campingplatz von Gasprüfung ). Entschuldigung Leute, damit komm ich nicht ganz klar.“

 

Natürlich kannst du alles mögliche verlangen wenn jemand auf deinem  Hof parken möchte. Nennt sich Vertragsfreiheit. Solange du also hier nicht gegen die entsprechenden Grundsätze (z.B. Wucher) verstößt - mach was du willst. Und das gilt auch für deinen Campingplatzbetreiber. 

 

Um ganz auf Nummer sicher zu gehen und weil online Rechtsberatung immer heikel ist (und ich kein Jurist bin): beauftrage doch 3 unabhängige Kanzleien, geh mal vors Gericht mit einem Campingplatzbetreiber und halte uns hier auf dem laufenden. Sag früh genug Bescheid, dann besorg ich mir ausreichend Chips. 

vor 13 Minuten schrieb SManuel:

Bei einem Wohnwagen ist das Nichtbestehen der Gasprüfung ein sogenannter “nicht erheblicher Mangel” im Rahmen der HU.

Das bedeutet:

Selbst wenn dein Wohnwagen keine Gasprüfung hat oder diese nicht besteht, bekommt der Anhänger trotzdem die erfolgreiche Hauptuntersuchung bestätigt ( TÜV ). Somit im grünen bereich und alles gut. 8-)

 

Wenn ich ein Stellplatz miete für ( 5 Tage z.B. ), zahle ich eine XX Betrag und gut. Darüber hinaus wenn je was Passiert, hafte ich voll und ganz mit meiner Versicherung ( darum hab ich auch eine Versicherung ). Bei einem schaden fragt die Versicherung Grundsätzlich, immer nach Fremdverschulden ja oder nein.

dann frag doch mal deine versicherung,ob sie denn, im falle eines falles, eintritt wenn die regelmässig durchzuführende gasprüfung nicht gemacht wurde !

 

und selbst wenn sie,trotz grober verletzung der sorgfaltspflicht,eintreten sollte ist bei den meisten die deckungssumme nach oben begrenzt und mir fallen auf anhieb mehrere gasunfälle ein die selbst mit 5 oder 10 millionen nicht abgedeckt wären....

 

obendrauf gibts keine einschränkung (ausser vielleicht rassistische oder nicht genderneutrale) bei der anwendung des hausrechts.wenn der ein schild raushängt "heute nur bunte wohnwagen erlaubt" ist das halt so...

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Gast Kurt_Kroemer

Ich unterstelle mal, das es mit dem Baurecht beginnt.

Weiter geht es mit dem Brandschutz, dem Lärmschutz, dem Umweltschutz, usw.

Die örtliche Feuerwehr macht gegebenenfalls auch Auflagen.

Die Gewerbeaufsicht, Hygienevorschriften, usw.

Das alles einzuhalten obliegt dem Betreiber.

Und jetzt kommt so ein Kohlhaas wie Du, der meint, das er ungerecht behandelt wird. 

Ich bin jetzt gerade am schmunzeln. 

 

Zu deinem vorletzten Satz mit der Veranstaltung:

Wenn der Veranstalter bestimmt, das nur rote Kombis auf seinem Platz parken dürfen,

und Du kommst mit einem schwarzen 348 auf dem Anhänger daher, dann bleibst Du ebenfalls draussen.

Was ist für dich daran so schwer zu verstehen?

 

Und noch einmal: Das Hausrecht braucht keine Begründung, es IST die Begründung!

Am 7.4.2018 um 00:42 schrieb hugoservatius:

Aftermarket-Felgen für Ferraris, Brüllauspüffe für Lamborghinis und Carbondekor für Porsches sind ja für einen einigermaßen kultivierten Automobilisten schon schwer zu ertragen, aber das Symbol übelster, kleinbürgerlicher Spießigkeit, der Wohnwagen, der hat hier nun wirklich nix zu suchen!

Und wenn man sich fragt, wie Auschwitz und Mauthausen geschehen konnten, dann muß man sich die Hausordnungen Deutscher Campingplätze durchlesen!

 

Ernsthaft empörte Grüße, Hugo.

Den Vergleich zwischen Camping und der Zeit des Nationalsozialismus kann man so nicht stehen lassen!

Beim Camping geht es darum, möglichst schnell benachbarte Länder Deutschlands auf Rädern zu bereisen, auf dem Platz sein Revier abzustecken und dort mit einem Stück mitgeführter Heimat unter Gleichgesinnten das zu tun, was man von zu Hause gewohnt ist und als Kulturerrungenschaft schätzt.

Ach Mist.

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Geschrieben
Geschrieben

Hallo SManuel,

 

schau doch mal hier zum Thema Aus dem Alltag (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

 

Der V16 Motor zum Selberbauen (Anzeige) ist auch genial.

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vor 23 Stunden schrieb Kurt_Kroemer:

Wer bei mir in der Gesichtskontrolle durchfällt wird mit mir keinen Vertrag schließen können.

Ich alleine bestimme als Vermieter, mit wem ich meine Verträge schließe.

...Bis irgendwem auffällt, dass Deine Mieterstruktur nicht divers genug ist und Du nach Quote...

 

scnr

 

Viele Grüße,

Eno.

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Gast Kurt_Kroemer

Muss ich jetzt auf Sozio-Diversivität achten? :(

Wie schaut es mit der politischen Ausrichtung der Mieter aus?

Sollte das mit den Ergebnissen der letzten Bundestagswahl korrelieren, oder tut es auch die jeweilige Landtagswahl?

Und muss ich bei geänderten Wahlverhältnissen Mietern kündigen, um das Verhältnis auf den neuesten Stand zu bringen? :huh:

Gast Kurt_Kroemer
Am 8.4.2018 um 22:39 schrieb san remo:

Müssen die Mieter bei Dir Briefwahl machen, oder wie siehst Du deren Ausrichtung,  wird gar in Westhessen/ Dillenburg per Hand abgestimmt?:wink:

 

Bei uns in Friedberg wird das ganze noch geheim gemacht. 

Aber in Zeiten von Facebook könnte man auch per Handzeichen wählen.

 

Btt: Gasflaschen lagern in der Mietwohnung geht bei mir gar nicht.

Auch nicht im Keller.

Für den Zweck habe ich hübsche Gartenhäuser gebaut.

Da kann dann jeder Bewohner seine grösseren Sommerfeten feiern wie er will.

Und dort können auch solche Sachen gelagert werden.

Den dicken Rumms im Haus möchte ich allen ersparen.

Nur so am Rande, der Halter eines Fahrzeuges, dem beim TÜV "nicht erhebliche Mängel" (= geringe Mängel) attestiert wurden, ist zu deren umgehender Beseitigung verpflichtet. Ist aber ebenso vergessen, wie der Gelblichtverstoß :D. Das hat übrigens dazu geführt, dass 2012 viele zuvor geringe Mängel zu erheblichen Mängeln hochgestuft wurden und daher eine Wiedervorführung erforderlich machen. Danke an all die Vertreter des laissez faire ....

 

Wohnwagen müssen übrigens nicht langweilig aussehen und eingerichtet sein.

 

mini-wohnwagen-ultramodernes-modell-und-

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