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Ah, nicht zulassungsfähig oder wird nur nicht importiert?

 

Ich würde fast wetten, dass bis Ostern (ok, ist heuer etwas früh) die ersten ZR1 mit Münchner Nummer durch alle relevanten Print- und Online-Medien fahren werden.

 

Ich glaube, meine Vermutung ist nicht von ganz weit geholt. We will see.

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Vielleicht nicht eher wegen Euro 6C und dem damit einhergehenden Partikelfilter für Benzindirekteinspritzer (und WLTC). Pflicht für neue Fzg. Homologationen seit 01.09.2017 und ab 01.09.2018 Flächendeckend Pflicht bei allen Fzg. Corvette wird da nicht einen Batzen Geld investieren in ne Karre die man eh ab 01.09.18 hier nicht mehr zulassen kann. Mit PF würden die thermischen Probleme nochmals zunehmen. Die Amis sehen das in Tier 3 FTP nicht vor.

 

 

 

Viele US Varianten von dt. Fahrzeuge sind abdemnächst nicht mehr zulassungsfähig hier in D. M3/M4 wurden in der Produktion schon umgestellt. Der Deutsche und der US Markt bekommen deutlich unterschiedlichere Fahrzeuge (vom Abgas-/Antriebsstrang gesehen).

vor einer Stunde schrieb C6-Baby:

Nein

So ist es!

Wenn schon das Thema Partikelfilter für Direkteinspritzmotoren ins Spiel gebracht wird, dann bitte korrekt einbringen:

 

Eine Fahrzeugzulassung ist nicht mit einer Typzulassung zu verwechseln. Die ab September 2017 geforderte Senkung der Partikelgrenzwerte bei Benzinfahrzeugen mit Direkteinspritzmotoren (wie dies technisch zu geschehen hat, sagt der Gesetzgeber bewußt nicht, üblicherweise wird dies mit einem Partikelfilter gemacht) betrifft ausschließlich Typzulassungen ab diesem Datum, nicht jedoch Fahrzeugzulassungen. Und aus genau diesem Grund entbehrt auch diese Aussage:

vor einer Stunde schrieb Hessenspotter:

ab 01.09.2018 Flächendeckend Pflicht bei allen Fzg.

jegliche Grundlage. Richtig ist vielmehr:

Die deutlich verschärfte Schadstoffnorm Euro-6c, die seit September 2017 in Kraft ist, muß erst 2018 umgesetzt werden.

 

Das alles hat aber mit der hier diskutierten Corvette nichts zu tun!

 

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@matelko und @C6-BabyDas KBA sagt da aber was anderes.

SA1D0SlTsrlo97IA7-TBt2CgCwRkLyQddBKcahw6

 

Dort steht Euro 6b ist gültig bis 31.08.2018, danach ist Euro 6c mindestens erforderlich.

 

Dem Dokumente hier (Seite 3): https://www.kba.de/DE/Statistik/Bekanntmachungen/sv1_015_bekanntmachung_pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=3

 

Ist zu entnehmen, das bereits im Mai 2016 feststand, dass der Buchstabe W (36W0 = Euro 6b) am 31.08.2018 ausläuft (für PKW). Ab 01.09.18 sind nur noch PKW mit der mindestens 36ZA zulassungsfähig.

 

 

 

Wieso soll Corvette also in ein PM-System investieren und auch noch die Front abändern für die paar Autos die man hier mehr verkaufen könnte. Ein Jahr später müsste auch noch das OBD System entsprechend auf Standart 6-2 zertifiziert werden, wenn man das nicht schon dem entsprechend von Stunde 0 an machen würde. 100% Legal in D per Grauimport könnte man also nur ZR1 mit EZ bis 31.08.2018 zulassen. Vorausgesetzt, eine Abgasnachweis nach Euro 6b liegt vor. Wenn dann bitte richtig und belastbare Quellen raussuchen, und nicht die gängige Motor Presse. Die PDF des KBA sind wirklich recht leichte Kost. Sie sind sogar "barrierefrei" und erklären Laien entsprechende Begriffe.

@Hessenspotter vermutlich wird Dein Post - wie immer - reine Theorie bleiben und die Autos fahren doch hier auf der Straße, auch bei EZ 2019. Die Fälle gab es ja auch in der Vergangenheit immer wieder und alle "betroffenen" Fahrzeuge fuhren doch auf bundesdeutschen Straßen. 

Logisch werden welche hier rollen, da diverse Organisation für (viel) Geld alles bescheinigen und abnehmen (und ich nenne bewusst keine Namen) und mit Ausnahmegenehmigungen um sich schmeißen wie sonst was. Was das betrifft sind wir kein Stück besser als Russland oder Afrika, nur alles unter hübscherem Deckmantel zu höheren Preisen.

Ich habe nur aufgeführt was juristisch korrekt ist. In Hessen hätte solch ein Fahrzeug übrigens keine Chance auf eine Zulassung. Seit dem Dieselgate werde hier keine Ausnahmen mehr für das Abgasverhalten erteilt. Andere Bundesländer ziehen da so langsam mit. Man darf gespannt sein, wie die ganze Sportwagenwelt auf Euro 6C Reagiert. Jetzt wo gerade alle auf Direkteinspritzer umgestiegen sind.

 

 

Und solltest du meine anderen Threads verfolgen, würdest du merken das ich nicht nur ein Theoretiker bin. ;-) Ein Großteil meiner täglichen Arbeit besteht nur aus diesem tollen Verkehrs- und Zulassungsrecht.

 

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Hallo Caremotion,

 

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Nein, @Hessenspotter, das von Dir herangezogene Dokument sagt genau das, was ich zuvor geschrieben hatte. Daß nämlich ab 01.09.2018 zugelassene Neufahrzeuge, deren Typprüfung nach dem 01.09.2017 erfolgt, definitiv die neue Norm Euro 6c ohne Ausnahme erfüllen müssen. Neu- und Gebrauchtfahrzeuge, deren Typprüfung vor dem 01.09.2017 erfolgte, unterliegen nicht der Norm Euro 6c, hier reicht nach wie vor 6b (oder sogar älter, je nach Zeitpunkt der Typzulassung). In der Praxis wird allerdings auch bei vielen Neufahrzeugen, deren Typprüfung vor dem 01.09.2017 erfolgte, ein Partikelfilter verbaut werden, da viele Motoren bei neuen Typzulassungen Typ-übergreifend auch noch bei älteren, bereits Typ-zugelassenen Fahrzeugen verwendet werden. Gebrauchtfahrzeuge sind grundsätzlich nicht betroffen.

 

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vor 2 Stunden schrieb C6-Baby:

BTW Die Einstiegspreise (MSRP) für die Grundmodelle liegen bei $ 119.995,-- für's Coupe und $ 124.995,-- für's Cabrio. Mit allen "Extras" - quasi "volle Hütte" - liegen sie dann noch knapp um $ 30.000,-- höher..... :-o

 

Bis sie dann zulassungsfertig in DE stehen, kosten sie (beim heutigen $-Kurs von 1,18) in EURO ca. € 176.000,-- (Coupe) und € 182.000,-- (Cabrio) - also für eine Corvette auch kein Schnäpple mehr. X-)

Danke für die Endpreisermittlung. :-))! 

Die zr1 wird durch Einzelabnahmen den Weg auf deutsche Straßen finden. Die Stückzahl der importierten Fahrzeuge wird entsprechend gering ausfallen. Auch von der Vorgänger zr1 gibt es meines Wissens keine großen Stückzahlen in Europa.

 

Ich freue mich dieses außergewöhnliche Fahrzeug bald auf unseren Straßen sehen zu dürfen. 

Am 6.12.2017 um 00:13 schrieb matelko:

Nein, @Hessenspotter, das von Dir herangezogene Dokument sagt genau das, was ich zuvor geschrieben hatte. Daß nämlich ab 01.09.2018 zugelassene Neufahrzeuge, deren Typprüfung nach dem 01.09.2017 erfolgt, definitiv die neue Norm Euro 6c ohne Ausnahme erfüllen müssen. Neu- und Gebrauchtfahrzeuge, deren Typprüfung vor dem 01.09.2017 erfolgte, unterliegen nicht der Norm Euro 6c, hier reicht nach wie vor 6b (oder sogar älter, je nach Zeitpunkt der Typzulassung). In der Praxis wird allerdings auch bei vielen Neufahrzeugen, deren Typprüfung vor dem 01.09.2017 erfolgte, ein Partikelfilter verbaut werden, da viele Motoren bei neuen Typzulassungen Typ-übergreifend auch noch bei älteren, bereits Typ-zugelassenen Fahrzeugen verwendet werden. Gebrauchtfahrzeuge sind grundsätzlich nicht betroffen.

 

Dort steht für Euro 6b bei M1 eindeutig Datum der letzen möglichen Zulassung eines Fahrzeuges (egal ob Einzeln- oder Reihenweisegenehmigt) 31.8.2018. Nach diesem Datum werden sich die Rechner der Zulassungsbehörde weigern und das Feld auf rot setzten. Alles was nach dem 31.8.2018 erstmaligen in den Verkehr kommt braucht Euro 6C.

Das Euro 6C mit OBD 6-2 (was du vielleicht gelesen hast) wird schrittweise '17 / '18 /'19 eingeführt. Darauf hat sich auch deine Quelle wohl berufen. 

Euro 6C mit OBD 6-1 sieht KEINE schrittweise Einführung vor. 01.09.2018 ist da Stichdatum. So, und nicht anders sagt es die Tabelle. 

 

 

Ich habe das bei Euro 5  a und Euro 5b schon mit gemacht. Es gilt auch später für Gebrauchtwagen, Fzg. aus dem Ausland mit EZ nach dem 01.09.18 ohne Euro 6C sind hier dann nicht zulassungsfähig (alles schon gehabt  bei Euro 5 a/b und Euro 6... ist dann teurer Luxusschrott für den Export). 

vor 35 Minuten schrieb Hessenspotter:

Es gilt auch später für Gebrauchtwagen,

Demnach könntest Du also keine gebrauchten Fahrzeuge mehr aus früheren Jahrzehnten, z.B. dem ersten Jahrzehnt dieses Jahrhunderts, den 1990er /1980er/ 1970er Jahren oder älter mehr zulassen...  D.h. ein Fahrzeug, das 2010 regelkonform nach EUR 5 typisiert wurde, wäre nach 2012 schon nicht mehr zulassungsfähig gewesen, auch nicht als Gebrauchtfahrzeug? Das glaubst Du doch wohl selbst nicht. Vor allem: Welcher Hersteller entwickelt Motoren, die gerade mal für 2 bis 3 Jahre zulassungsfähig sind, wobei schon die Entwicklung bis zur Serienreife erheblich mehr als 2 bis 3 Jahre dauert, also insgesamt einen Zeitraum umfasst, den der Gesetzgeber selbst noch nicht in allen Einzelheiten überblickt?

 

Vielleicht lassen wir die Diskussion an dieser Stelle, das wird voraussichtlich zu keiner Gemeinsamkeit führen. Und um eventuelle Mißverständnisse zu vermeiden: Ich bezweifle nicht, daß die von Dir beschriebenen Erfahrungen wahr sind. Aber die Wahrheit entspricht nicht unbedingt dem, was offensichtlich in Erscheinung tritt...

 

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vor 2 Stunden schrieb Hessenspotter:

In Hessen hätte solch ein Fahrzeug übrigens keine Chance auf eine Zulassung. Seit dem Dieselgate werde hier keine Ausnahmen mehr für das Abgasverhalten erteilt.

öhmm...und wie kommen die ganzen §70 autos mit KFP auf die strasse ? :-o

Am 6.12.2017 um 01:46 schrieb matelko:

Demnach könntest Du also keine gebrauchten Fahrzeuge mehr aus früheren Jahrzehnten, z.B. dem ersten Jahrzehnt dieses Jahrhunderts, den 1990er /1980er/ 1970er Jahren oder älter mehr zulassen...  D.h. ein Fahrzeug, das 2010 regelkonform nach EUR 5 typisiert wurde, wäre nach 2012 schon nicht mehr zulassungsfähig gewesen, auch nicht als Gebrauchtfahrzeug? Das glaubst Du doch wohl selbst nicht. Vor allem: Welcher Hersteller entwickelt Motoren, die gerade mal für 2 bis 3 Jahre zulassungsfähig sind, wobei schon die Entwicklung bis zur Serienreife erheblich mehr als 2 bis 3 Jahre dauert, also insgesamt einen Zeitraum umfasst, den der Gesetzgeber selbst noch nicht in allen Einzelheiten überblickt?

 

Vielleicht lassen wir die Diskussion an dieser Stelle, das wird voraussichtlich zu keiner Gemeinsamkeit führen. Und um eventuelle Mißverständnisse zu vermeiden: Ich bezweifle nicht, daß die von Dir beschriebenen Erfahrungen wahr sind. Aber die Wahrheit entspricht nicht unbedingt dem, was offensichtlich in Erscheinung tritt...

Nein, das hast du falsch verstanden. Und so habe ich es auch nicht geschrieben. Was einmal in D zugelassen ist, hat i.d.R. Bestandschutz und wird nicht mehr angefasst. 

Es geht um Gebrauchtwagen aus dem Ausland (EU Reimport,  Grauimport USA usw.). Wenn das Fzg. hier zugelassen werden soll, so hat es die zum Zeitpunkt der Erstzulassungen in D geforderte Abgasnorm zu erfüllen. 

 

BSP.: Tageszulassung aus Polen/Rumänien vom 02.09.2018 der nur Euro 6b erfüllt. Ist hier nicht mehr zulassungsfähig. Eine Ausnahme für Abgase wird höchstens noch bis 3 Monate nach dem 01.09.2018 für sog. Lagerfzg. Erteilt. Dabei muss es sich aber um Neufahrzeuge handeln. Die Händler dürfen dass nicht verpennen und ihre Standuhren im Landen halt einmal zulassen.  Sonst endet das so, dass man teuren Luxusschrott hat. 

 

@planktom Rallyautos mit KFP haben nur eine bedingte Straßenzulassung. D.h. der Verwendungsbereich ist ja stark eingeschränkt. Für solche Fzg. werden i.d.R. jede Menge Ausnahmen benötigt (und auch erteilt). Sie sind nicht vergleichbar mit einem Serienfahrzeug. Der Gesetzgeber hat dafür aber auch extra nationales Recht geschaffen, dass dies so vor sieht und legitimiert. Es gibt einen strengen Katalog der eingehalten werden muss (in Sachen Umbauten u. Ausnahmen). 

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Am 6.12.2017 um 00:42 schrieb Hexla:

Danke für die Endpreisermittlung. :-))! 

Die zr1 wird durch Einzelabnahmen den Weg auf deutsche Straßen finden. Die Stückzahl der importierten Fahrzeuge wird entsprechend gering ausfallen. Auch von der Vorgänger zr1 gibt es meines Wissens keine großen Stückzahlen in Europa.

 

Ich freue mich dieses außergewöhnliche Fahrzeug bald auf unseren Straßen sehen zu dürfen. 

Geht mir genau so. Fand den Sound der Zr1 schon immer sehr geil. Und eben, handgeschalten :D Was will Mann mehr. Und zwischen dem 430 und 458er der bald wirklich jeder hat, wäre mal ne neue zr1 ne schöne Abwechslung.

Am 10.12.2017 um 03:33 schrieb Caremotion:

Und zwischen dem 430 und 458er der bald wirklich jeder hat,

Ich nicht :(

Ich würde bei gleichem Geldeinsatz dann lieber einen gebrauchten 458 er kaufen. Ist unter anderem sicher Wertbeständiger , auch wenn Ihn schon viele haben.

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