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Murders on Berlins Ku'damm?


dragstar1106

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Hab grade noch mal mit einem Freund gesprochen, der Strafrechtler ist und nicht wie ich nur noch irgendwelchen zivilrechtlichen Kram im Kopf hat.  Er sieht es so, dass das Urteil auch vor dem BGH bestand haben wird. 

So sagte er hin zur Beweisaufnahme, dass eben vom objektiven Tatbestand auf den subjektiven Tatbestand, also dem bereits angesprochen Eventualvorsatz geschlossen werden darf, denn es kommt hier nicht darauf an, was sie wirklich in dem Moment der Tat gedacht haben, sondern darauf was sie hätten denken müssen.

Auch den Punkt den TommiFFM  dagegen angeführt hat, nämlich dass sie dann ja auch die Beschädigung ihres eigenen Autos in Kauf nehmen müssten und einen dolus eventualis dahingehend ausgeschlossen sein müsste, sehe ich anders. Wer mit 160 km/h über 9 rote Ampeln rast, nimmt es sehr bewusst in Kauf das jeder Zeit sein Auto durch ein einbiegendes Fahrzeug beschädigt, zerstört werden kann und handelt dahingehend nicht mehr nur grob fahrlässig, denn die Ampeln standen ja jeweils schon auf rot und sind nicht alle eine Sekunde vor der jeweiligen Überquerung auf rot gesprungen. 

Auch wurde wie ich vermutet habe das Fahrzeug eben dem objektiven Mordmerkmal des gemeingefährlichen Mittels zugerechnet, ich hatte da eben einen Denkfehler drin als ich an ein schon vorher spezifiziertes Opfer dachte, das gibt es ja zum Beispiel bei einem Bombenanschlag in der Regel auch nicht und dabei handelt es sich um ein gemeingefährliches Mittel aus den genannten Gründen. 

 

 

Auch diese ewigen Vergleiche - ein Kindsmörder kriegt auch nicht mehr, deswegen ist die Strafe unverhältnismäßig, die jetzt in den Artikel der gängigen Portale erscheinen, vergessen immer das wir besonders bei Mord und Todschlag keinen Unterschied zwischen dem Alter, der Herkunft etc. des Opfers machen, denn nach unserer Wertvorstellung die den Gesetzen zu Grunde liegen, ist jedes Menschenleben gleichviel wert und gleich schützenswürdig, egal ob es sich um das grade Neugeborene oder den auf dem Sterbebett liegenden 100 Jährigen handelt. 

Die mutmaßlichen Mörder hier, hatte nur einfach das Pech, dass sich der Sachverhalt hier eindeutig und in allen Facetten ermitteln lies und die sicherlich sehr fähigen Richter der großen Strafkammer am LG Berlin somit genug Beweise hatten, ihr Urteil ausführlich, stichhaltig und belegbar zu begründen.

 

 

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vor 15 Minuten schrieb Datloke:

Er sieht es so, dass das Urteil auch vor dem BGH bestand haben wird. 

So sagte er hin zur Beweisaufnahme, dass eben vom objektiven Tatbestand auf den subjektiven Tatbestand, also dem bereits angesprochen Eventualvorsatz geschlossen werden darf, denn es kommt hier nicht darauf an, was sie wirklich in dem Moment der Tat gedacht haben, sondern darauf was sie hätten denken müssen.

 

genau das wird allerdings regelmäßig bei Anklage des Totschlags in`s Feld geführt:

 

" denn es kommt hier nicht darauf an, was sie wirklich in dem Moment der Tat gedacht haben, sondern darauf was sie hätten denken müssen"  - die Konsequenzen ihres Handelns hätten sie eben dadurch billigend in Kauf genommen

 

als Vorraussetzung für einen Mordvorwurf kann dies m.M.n. nicht dienen

 

ein schwieriges und emotional niemanden kalt lassendes Thema ...

aber man sieht auch, dass wir dies - trotz unterschiedlicher Auffassungen - ohne persönliche Anfeindungen und mit akzeptabler Diskussionskultur behandeln können ... wenn sich alle bemühen :wink:    

 

 

Gruß aus MUC

Michael 

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vor 6 Minuten schrieb me308:

ein schwieriges und emotional niemanden kalt lassendes Thema ...

aber man sieht auch, dass wir dies - trotz unterschiedlicher Auffassungen - ohne persönliche Anfeindungen und mit akzeptabler Diskussionskultur behandeln können ... wenn sich alle bemühen

:dafuer:   Absolut korrekt, finde ich auch... Kompliment an alle Mitschreiber :-))!

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Am 1.3.2017 um 15:37 schrieb Datloke:

Auch wurde wie ich vermutet habe das Fahrzeug eben dem objektiven Mordmerkmal des gemeingefährlichen Mittels zugerechnet, ich hatte da eben einen Denkfehler drin als ich an ein schon vorher spezifiziertes Opfer dachte, das gibt es ja zum Beispiel bei einem Bombenanschlag in der Regel auch nicht und dabei handelt es sich um ein gemeingefährliches Mittel aus den genannten Gründen.

Hmmm...

 

Bombenanschläge werden i.d.R. extakt und nur mit dem Ziel zu Töten/Morden verübt. Ich denke das kann hierfür nicht als Vergleich dienen. Das Rennen wurde wahrscheinlich nicht mit dem Ziel zu töten veranstaltet.

Am 1.3.2017 um 16:06 schrieb me308:

genau das wird allerdings regelmäßig bei Anklage des Totschlags in`s Feld geführt:

 

" denn es kommt hier nicht darauf an, was sie wirklich in dem Moment der Tat gedacht haben, sondern darauf was sie hätten denken müssen"  - die Konsequenzen ihres Handelns hätten sie eben dadurch billigend in Kauf genommen

 

als Vorraussetzung für einen Mordvorwurf kann dies m.M.n. nicht dienen

Das ist ein schwieriges Feld, die Abgrenzung zwischen Mord und Totschlag. So stellt der Mord ja nur einen qualifizierten Totschlag dar.  Du tötet jemanden, also begehst du einen Totschlag, dieser wird zum Mord, wenn eines der qualifizierenden Mordmerkmale zusätzlich erfüllt sind - hier eben Tötung mit gemeingefährlichen Mittel und eventuell noch sonstigen niederen Beweggründen (Profilierungsdrang etc.) hinsichtlich derer eben auch Vorsatz bestehen muss und hier haben die Richter eben einen Eventualvorsatz dahingehen angenommen, indem sie Autos die mit 160 km/h über mehrere rote Ampeln knallen als ein solches qualifiziert haben und somit auch den Totschlag zum Mord wird. 

Ich bin auf das Urteil gespannt, dann werden sich wie so oft, wenn man ein Urteil wirklich liest und nicht nur stellenweise aus Artikel aufbereitet bekommt, die meisten Fragen nach Sicht und Gründen der Richter erledigt haben. 

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Ich überlege gerade, wie wohl ein Jagdunfall, also ein Jäger erschießt (ohne konkrete Tötungsabsicht) eine andere Person im Wald, analog zu bewerten wäre. Nur so am Rande und interessehalber. Eine Schußwaffe ist auch kein Gummi-Kochlöffel .....

vor 8 Minuten schrieb E12:

Hmmm...

 

Bombenanschläge werden i.d.R. extakt und nur mit dem Ziel zu Töten/Morden verübt. Ich denke das kann hierfür nicht als Vergleich dienen. Das Rennen wurde wahrscheinlich nicht mit dem Ziel zu töten veranstaltet.

Das ist korrekt, aber das war nicht die Frage. 

Bei einer Rechtsprüfung wird zunächst geschaut, ob die objektiven Vorraussetzungen eines Deliktes vorliegen. 

Beim Mord zuerst - ist überhaupt jemand Tod, ganz klar, dann sind die weiteren Vorraussetzungen erfüllt. Das sind Sachen die objektiv gegeben sein müssen. Hier eben das gemeingefährliche Mittel - ein Auto das mit 160km/h durch das nächtliche Berlin rast und dabei über Ampeln fährt ist wohl als solches zu sehen, (+) 

 

Erst danach wird auf den subjektiven Tatbestand als Vorraussetzungen geschaut also die Frage, wollte der Täter das Delikt überhaupt verwirklichen, hat er eben mit Vorsatz gehandelt oder eben nicht und hier wir im Vorsatz zwar unterschieden zwischen direktem Vorsatz ( der wird auch noch unterteilt) , also ich will aktiv jemanden töten oder nehme ich es wie beim Eventualvorsatz nur billigend in Kauf  Ich schieße mit verschlossenen Augen mit einer Pistole den Ku´Damm runter , kann gut gehen ich treffe niemanden, ich nehme es aber auch in Kauf, dass mir trotzdem jemand zufällig vor den Lauf rennt), genau das haben die beiden hier gemacht, also subjektiver Tatbestand auch (+)

Der Bombenbauer hat wahrscheinlich er einen direkten Vorsatz jemanden zu töten, mein Vergleich war aber ohnehin nur auf das gemeingefährliche Mittel und das vorher spezifizierte Opfer bezogen und das braucht es eben nicht, da ich bei einem öffentlichen Bombenanschlag eben auch einfach zufällig vorbeikommende Leute töten möchte oder es zumindest bewusst in Kauf nehme. 

vor 50 Minuten schrieb Datloke:

Auch wurde wie ich vermutet habe das Fahrzeug eben dem objektiven Mordmerkmal des gemeingefährlichen Mittels zugerechnet, ich hatte da eben einen Denkfehler drin als ich an ein schon vorher spezifiziertes Opfer dachte, das gibt es ja zum Beispiel bei einem Bombenanschlag in der Regel auch nicht und dabei handelt es sich um ein gemeingefährliches Mittel aus den genannten Gründen.

Da steckt schon auch noch Problematik drin, z.B.: wie konkret muss eine Gefährdung einer Vielzahl von Menschen bei einem gemeingefährlichen Mittel sein? Zur eventuellen Gefährdung anderer Personen als dem verstorbenen Opfer (wurden weitere Verkehrsteilnehmer gefährdet?) oder aber der Entbehrlichkeit einer solchen konkreten Gefährung würde ich in der Urteilsbegründung schon etwas lesen wollen.

 

Mord ist ein juristisch komplexer und höchst umstrittener Problemkreis, der Fall gibt dem BGH sicher Anlass, mal wieder ein paar Leitplanken einzuziehen.

 

Das erinnert schon alles an die Fallkonstellationen, mit denen ganze Generationen von Jurastudenten gequält wurden:

Der Ehemann A möchte seine untreue Ehefrau auf der Straße von hinten, als sie nicht damit rechnet, erschießen, trifft aber aufgrund mangelnder Schießkünste den unbeteiligten und ihm unbekannten B, der sofort verstirbt. Die Waffe wurde ihm von seinem Kumpel C besorgt, Abwandlung 1: C wusste, dass A seine Ehefrau erschießen wollte, aber nicht, dass A seine Ehefrau von hinten erschießen wollte, Abwandlung 2: C wusste, dass A seine Ehefrau von hinten erschießen wollte, Abwandlung 3: C wusste nicht, dass A seine Ehefrau von hinten erschießen wollte, billigte das Erschießen aber, weil er sich an der Ehefrau rächen wollte, weil sie ihn vor Jahren für A verlassen hat. Strafbarkeit von A und C:lol:?

Das wäre wohl auch heute noch eine sauschwere Examenklausur für das erste Staatsexamen für 5 Stunden in den süddeutschen Bundesländern :lol:.

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vor 9 Minuten schrieb TommiFFM:

Da steckt schon auch noch Problematik drin, z.B.: wie konkret muss eine Gefährdung einer Vielzahl von Menschen bei einem gemeingefährlichen Mittel sein?

Das meine ich ja auch, ich beziehe mich auch immer wieder auf den Amri Fall. Ein LKW dient als gemeingefährliches Mittel mit der unumstrittenen Absicht, Menschen, gleich welcher Anzahl, zu töten. Da sprechen wir mMn definitiv von Mord. Ich zweifle diese Absicht aber bei den beiden Fahrern am Ku´damm an.

Aber beide Fälle vor dem Tribunal gleich zu behandeln, halte ich für unrichtig. Denn in beiden Fällen sprächen wir nach Stand der DInge von Mord.

 

Merci für die rechtliche Aufklärung.

 

So wie ich das Gechriebene verstanden habe sind die straftrechtlichen Voraussetzungen für Mord ziemlich fließend. Sehe einen Mordvorwurf aber schon als zu weit hergeholt.

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Hallo dragstar1106,

 

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vor 14 Minuten schrieb Datloke:

Das ist ein schwieriges Feld, die Abgrenzung zwischen Mord und Totschlag. So stellt der Mord ja nur einen qualifizierten Totschlag dar. 

Das sagst Du einfach so (in Übereinstimmung mit der ganz überwiegenden Zahl der deutschen Strafrechtsprofessoren :lol:). Der BGH wertet den Mord in ständiger Rechtsprechung aber gerade nicht als qualifizierten Totschlag, sondern die Mordmerkmale als eigenständig strafbegründend (nicht nur strafverschärfend).

Für einen Laien kann man aber schon mit der Faustregel arbeiten, dass ein Mord eine vorsätzliche Tötung mit besonderen tat- oder täterbezogenen Merkmalen ist.

 

vor 20 Minuten schrieb Jarama:

Ich überlege gerade, wie wohl ein Jagdunfall, also ein Jäger erschießt (ohne konkrete Tötungsabsicht) eine andere Person im Wald, analog zu bewerten wäre. Nur so am Rande und interessehalber. Eine Schußwaffe ist auch kein Gummi-Kochlöffel .....

Meine Vermutung wäre daß man hier sagen würde daß die Absicht eine legitime war und das Tatwerkzeug ein legitimes, der Vorsatz besteht als bzgl. eine völlig legitimen Handlung. Und abhängig davon warum es genau zu dem Unfall gekommen ist würde dann wohl das Urteil ausfallen.

Nun, ich komme nur darauf wegen der in allerlei Publikationen betonten angeblich entscheidungserheblichen Faktoren i) gemeingefährliche Mittel und ii) mit einem tödlichen Ereignis rechnen müssen und dies billigend in Kauf nehmen.

 

Ein Gewehr dürfte unstreitig als gemeingefährliches Mittel qualifizieren.

 

Bei uns und erst recht in Italien ballern sich Jäger in schöner Regelmäßigkeit über den Haufen bzw. tun dies mit unbeteiligten Dritten. Wer im Wald herum ballert muss also mit einem tödlichen Ereignis rechnen und nimmt daher die Tötung eines Dritten billigend in Kauf, wenn er dennoch im Wald herum ballert.

 

Ganz abgesehen davon, dass die Jagd politisch nochmals böser als Sportwagen ist ;). Was rechtlich natürlich total irrelevant ist B).

 

P.S.: Variante: der Jäger (oder sein Opfer oder beide) steht mit beiden Beinen 50 cm außerhalb der Reviergrenzen. Ihm ist das bewußt oder nicht bewußt. Vermutlich spielen solche Details, worüber der Jäger wohl nicht im Ansatz nachgedacht hat, eine ganz erhebliche Rolle beim Strafmaß. Der intelligente Möder könnte darüber aber sehr wohl nachdenken .... B)

Wenn wir uns einen Unfall auf der Autobahn skizzieren:


Eno will testen, ob das Drivers Package auch wirklich hält, was es verspricht und saust mit 280 km/h über die Autobahn. Ein weiterer Verkehrsteilnehmer sieht Ihn nicht, blinkt und fährt auf die linke Spur.
Es kommt zum Unfall, bei dem der Fahrer des Wagens zu Tode kommt.

Die geschilderten allgemeinen Voraussetzungen könnten in der Konstellation ebenso alle bejaht werden und ich gehe als Mörder in den Bau?
Man dürfte also, wenn man nicht potenziell zum Mörder werden will nie die Richtgeschwindigkeit überschreiten.

Da fällt mir ein Vergleichsfall ein - Ergebnis: Fahrlässige Tötung:
https://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrsunfall_auf_der_Bundesautobahn_5_im_Juli_2003

Reichen rote Ampeln, um aus der fahrlässigen Tötung einen Mord zu machen? Ich bezweifle das.
Wo ist die Grenze bei der Geschwindigkeit? - Fährt man mit 70 über die Rote Ampel und jemand kommt beim folgenden Unfall ums Leben - Mord?

Oder ist mit 70 das Auto noch keine gemeingefährliche Waffe? Ab wann dann? Auch Unfälle mit 30 können zum Tod des Überfahrenen führen. Das muss jeder wissen. -> Bedingter Vorsatz immer gegeben?

 

Auch wenn ich das beja(h?)en der Voraussetzungen nachvollziehen kann, sträubt sich mein Laiengemüt doch immer noch deutlich gegen Mord.


Gruß,
Eno.

vor 15 Minuten schrieb Eno:

Wenn wir uns einen Unfall auf der Autobahn skizzieren:


Eno will testen, ob das Drivers Package auch wirklich hält, was es verspricht und saust mit 280 km/h über die Autobahn. Ein weiterer Verkehrsteilnehmer sieht Ihn nicht, blinkt (Kommentar:blinkt???? Du Optimist!!!! :D) und fährt auf die linke Spur.
Es kommt zum Unfall, bei dem der Fahrer des Wagens zu Tode kommt.

Die geschilderten allgemeinen Voraussetzungen könnten in der Konstellation ebenso alle bejaht werden und ich gehe als Mörder in den Bau?
Man dürfte also, wenn man nicht potenziell zum Mörder werden will nie die Richtgeschwindigkeit überschreiten.

Nun, Eno weiss, dass es so Pappnasen gibt, die entweder aus Unbedachtsamkeit oder gar aus verkehrserzieherischen Gründen ihm direkt vor die Karre fahren (ohne zu blinken) und bereitet sich daher innerlich bei jedem Fahrzeug, wo auch nur eine gewisse Wahrscheinlichkeit eines Ausscherens besteht, auf eine Vollbremsung sowie Ausweichmanöver Richtung Standstreifen, sollte es knapp werden, vor.

 

Schon gar nicht verschwendet er Zeit darauf, nach der Lichthupe oder der Hupe zu fummeln, anstatt sofort und richtig (er hat die Erfahrungen aus Trackdays, da hupt er auch nicht herum) zu reagieren.Auch (!) weil Eno weiss, dass ein dadurch erschrockener Otto-Normalfahrer in dem Schreck allzu leicht die eigene Karre verreisst und quer in die Planke oder den Graben abgeht.

 

Dann trägt Eno zu keiner Tötung bei und die Frage stellt sich nicht, weil im Ergebnis Eno nur einen leicht erhöhten Adrenalinspiegel hat, sonst alles fein.

 

Wenn Eno nicht das Bewußtsein, den Willen und die Fähigkeiten für solche Reaktionen hat, ja dann ... B)

vor 9 Minuten schrieb Jarama:

Ein Gewehr dürfte unstreitig als gemeingefährliches Mittel qualifizieren.

Für die Gemeingefährlichkeit kommt es idR auf die Nichtkontrollierbarkeit der konkreten Anwendung an, d.h. kann der Täter die von ihm eingesetzten Mittel in der konkreten Tatsituation unter Berücksichtigung seiner persönlichen Fähigkeit nicht so beherrschen, dass eine Gefährdung einer Mehrzahl von Personen an Leib oder Leben ausgeschlossen erscheint. Dh mit dem Maschinengewehr in die Menschenmenge feuern -> Gemeingefährlichkeit wohl (+), mit einem Jagdgewehr einen einzelnen Schuss abgeben -> eher (-).

 

Jetzt aber genug Jura für heute :P. Wegen der gestiegenen Autopreise muss ich Extraschicht arbeiten und später noch mit einigen renitenten Zeugen und einem Betonmischer eine kleine Bootsfahrt auf dem Main machen, ziemliche Zumutung bei dem Wetter, aber was macht man nicht alles für ein Auto :P:lol:.

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P.S.: Wer keine Trackdays nutzt testet halt fahrdynamische Grenzen auf verlassenen (!) Landstraßen aus, so wie Granden der Branche ...

http://www.nytimes.com/1995/06/02/news/02iht-bmw.html

vor 10 Minuten schrieb TommiFFM:

 später noch mit einigen renitenten Zeugen und einem Betonmischer eine kleine Bootsfahrt auf dem Main machen,

 

Denke daran, 08/15 Beton der Güte B25 ist nicht dauerhaft wasserfest. Offenbar beherrscht Du die Betontechnik nicht hinreichend, wenn Du auf 08/15 B25 oder niedriger setzt. Ist das jetzt strafverschärfend oder -mildernd *verwirrt guck* Oder wenn Du bei Frost die Zitronensäure vergisst?

Am 1.3.2017 um 17:58 schrieb TommiFFM:

muss ich Extraschicht arbeiten und später noch mit einigen renitenten Zeugen und einem Betonmischer eine kleine Bootsfahrt auf dem Main machen

vergess` die Eimer nicht   X-)

 

Gruß aus MUC

Michael 

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Am 1.3.2017 um 17:58 schrieb TommiFFM:

Jetzt aber genug Jura für heute :P. Wegen der gestiegenen Autopreise muss ich Extraschicht arbeiten und später noch mit einigen renitenten Zeugen und einem Betonmischer eine kleine Bootsfahrt auf dem Main machen, ziemliche Zumutung bei dem Wetter, aber was macht man nicht alles für ein Auto :P:lol:.

Na, vielleicht wird es dann endlich mal voran gehen, glaube schon nicht mehr daran:D

 

Herzlichst die ÖPNV

 Ich hab mir jetzt hier soweit alles durchgelesen und das ganze Thema zeigt eins ganz deutlich auf, unsere aktuellen Gesetze passen schon lange nicht mehr in die Zeit viele Rechtsgebiete sind veraltet wie z.b. Das Jugendstrafrecht oder es gibt für taten wie die in Berlin kein klares Strafmaß. Hier ist die Politik gefordert und hat lange geschlafen, mehr schreib ich dazu nicht da alles weitere zu  politisch  wäre. 

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Die typischen Mordmerkmale, wie wir sie aus Straftaten ohne PKW-Einsatz kennen, fehlen.

Dem BGH fällt dazu sicher etwas besseres ein.

Auch der Gesetzgeber könnte einmal konkretisieren was in den Bereich zwischen Tötung und Mord fällt - aber weder voll in die eine noch in die andere Kategorie.

 

Die Fahrt erinnert doch sehr an Russisch Roulette mit 3 Patronen in der Trommel.

Freilich zielt man dabei auf die eigene Schläfe, andere kommen nicht zu Schaden.

 

Eine sehr hohe Haftstrafe ist allemal zu vollstrecken.

Verglichen mit anderen Übeltätern sehe ich den Kollisions-Fahrer bei etwa 20 Jahren netto eingeordnet.

§ 212, Abs. 2, (Totschlag) gibt die Möglichkeit: "In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen."

 

Nach einer Studie wird die lebenslange Freiheitsstrafe in Deutschland durchschnittlich 22 Jahre vollstreckt.

 

Pappe braucht der nimmer.

 

Am 1.3.2017 um 19:57 schrieb chip:

 Ich hab mir jetzt hier soweit alles durchgelesen und das ganze Thema zeigt eins ganz deutlich auf, unsere aktuellen Gesetze passen schon lange nicht mehr in die Zeit viele Rechtsgebiete sind veraltet wie z.b. Das Jugendstrafrecht oder es gibt für taten wie die in Berlin kein klares Strafmaß. Hier ist die Politik gefordert und hat lange geschlafen, mehr schreib ich dazu nicht da alles weitere zu  politisch  wäre. 

 

Es gibt ein paar § im StGB die meiner Meinung nicht mehr zeitgemäß und auch verfassungswidirg sind z.B. § 173 StGB, der sog. Inzestparagraph oder der in letzter Zeit viel zitierte § 103 StGB  aber das sind eben Paragraphen die Überbleibsel aus einer vergangenen Zeit sind und eigentlich nicht mehr zur Anwendung kommen und fast nie zur Anwendung gekommen sind, da es ist eben nicht die Aufgrabe des Strafrechts moralische Tabus durchzusetzen. Unsere Gesetze sind grade im Strafrecht so gestaltet, dass sie möglichst viele ungebilligte vorher leider nicht absehbare Sachverhalte abdecken, das es da zu Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen den einzelnen sich oft überschneidenden Tatbeständen kommt, da oft mit einer Tat eben mehrere Tatbestände erfüllt sind ist doch klar, aber um diese schwierigen Fragen, auf die es eben keine einfachen Antworten gibt auch nicht durch unüberlegte vorschnelle Gesetzgebung. Genau dafür gibt es eben die Rechtswissenschaft und Rechtsprechung. 

Ein Strafmaß und dessen Findung und Zumessung ist etwas völlig individuelles und hängt von unglaublich vielen Faktoren ab, das Gesetz selber gibt dazu nur einen gewissen Rahmen vor. Außerdem gibt es doch ein sehr klares Strafmaß für so eine Tat wie die in Berlin, nämlich lebenslänglich, nach Ansicht der hier entscheidenden Richter oder sind die auch nur "so called"Judges? 

 

Nur ein kurzer oberflächlicher Anriss.

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@Jarama und me308

Danke für die wertvollen Tipps, mit dem richtigen Beton und guten Eimern konnte trotz des miesen Wetters gut und zügig gearbeitet werden :-))!

@san remo

Werter Herr Remo, Sie sind mal wieder voll OT, hier geht es um Strafrecht und nicht um profane zivilrechtliche Verträge eines einfachen Knechts im Weinberg des Rechts. Zu Ihrer Beruhigung und Befriedigung Ihrer Neugier: Habe diese Woche, wohl im Zustand geistiger Umnachtung, so einen Zettel unterzeichnet...

Am 1.3.2017 um 17:36 schrieb Jarama:

Bei uns und erst recht in Italien ballern sich Jäger in schöner Regelmäßigkeit über den Haufen bzw. tun dies mit unbeteiligten Dritten. Wer im Wald herum ballert muss also mit einem tödlichen Ereignis rechnen und nimmt daher die Tötung eines Dritten billigend in Kauf, wenn er dennoch im Wald herum ballert.

Lieber Jarama, 

ich lese Deine Beiträge wirklich gerne, aber hier möchte ich widersprechen. Es ballert sich sicherlich nicht mit großer Regelmäßigkeit irgendwer über den Haufen, ja es gibt Jagdunfälle aber diese sind verglichen mit der Gesamtzahl der Jäger und Jagden absolut gering. 

Ich als Jäger, war schon in Deutschland, Italien und einigen anderen Ländern mit einem Gewehr im Wald, herumgeballert habe ich dabei allerdings nie...

 

Waidmannsheil,

j.

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