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Händlerkauf


Neesen

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Am 21.10.2016 um 21:38 schrieb Neesen:

 Abend, 
folgende Situation ist eingetroffen: Wir haben einen sehr billigen Wagen gekauft. Der Händler traf die Aussage, " da es ein altes Auto ist, übernehmen wir keinerlei Garantie". Im Kaufveryrag wurde extra festgehalten: Ich zitiere: " es können daher frühere Unfälle Korrosionsschäden sowie andere sichtbare und unsichtbare Mängel an dem gesamten Fahrzeug nicht ausgeschlossen werden. Dies hat der Kunde in Kauf genommen. Jegliche Ansprüche des Kunden werden ausgeschlossen. Aufgrund des Zustandes des Fahrzeuges, kann keine Garantie und Sachmängelhaftung auf Motor, Getriebe, Turbolader, Zweimassenschwungrad, Kupplung, Katalisatot etc. übernommen werden. Da das Fahrzeug optische und technische Mängel aufweist, wie bereits beschrieben sowie Serviceintervalle nicht eingehalten wurden, hoher Kilometerstand u. hohes Fahrzeugalter, ist eine Rückgabe, Wandlung oder Minderung unausführbar. Fahrzeug startet nicht und dies wurde mit dem Kunden persönlich besprochen ( Batterie schwach, wegen Standzeit) . Für Verschleißteile wird keine Haftung übernommen. (logisch)

Der Verkäufer hat- sofern nicht ausdrücklich schriftlich erklärt - weder eine Beschaffenheits- noch eine Haltbarkeitsgarantie übernommen. Insbesondere übernimmt der Verkäufer keine Garantie bezüglich der Angaben der Laufleistung des Fahrzeugs.
Dies ist der Inhalt des Kaufvertrages. 
Wir haben den Wagen am 7.10. 2016 gekauft und eine Woche später hatte er einen Getriebeschaden, der Händler hält am Vertrag fest, aber ist dies rechtens ??

 

 

Ich frag mich, was möchtest du genau wissen bzw. worüber sprechen ??

Um welchen Wagen geht es bei dem Kauf überhaupt, Bj, Hersteller, Km angaben.

 

Punkt 2, wenn das so im Vertrag steht und der Händler darauf schon die Info mitteilt und man den Wagen noch immer kauft, wo soll da was nicht rechtens sein ??

Nicht zu vergessen, wenn der Händler schon darauf die Info gibt, ist es doch ganz klar das in Unabsehbaren Zeit was kaputt geht. Kann in 1 Jahr sein, kann aber auch nach 5 Tage sein oder gar am Nächsten Tag. 

 

Punkt3,

wenn du zweifel hast an dem was du unterzeichnet hast, würde ich einen Fachanwalt aufsuchen und den Vertrag vorzeigen um zu sehen ob der Vertrag überhaupt richtig ist.

 

 

 

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In dem Zitat (Fettdruck Vorpost) sehe ich drei Aussagen, eine konkrete, eine längliche, wenn auch unbrauchbare Aussage, und eine unwirksame.

 

1) Fahrzeug ist nicht fahrbereit, weil die Batterie hinüber ist (-> Käufer kann kaputte Batterie natürlich nicht bemängeln)

2) Es ist nicht auszuschließen, dass auch sonst etwas kaputt ist oder kaputt geht (gilt für alles und jedes, selbst für nigelnagelneue Autos)

3) Ich will Dir Deine gesetzlichen Gewährleistungsansprüche wegnehmen, obwohl mir das nicht zusteht.

 

Wenn einem Händler die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen nicht passen und er unwirksame Ausschlüße in den Vertrag hinein schreibt, dann schaut er ggf. zu Recht in die Röhre. Bzw. wir könnten per Plebiszit abstimmen lassen, ob diese Verbraucherschutzbestimmungen abgeschafft gehören (weil gegen den "gesunden Menschenverstand"). Bloß stelle ich mir das Gejammere vor ("das ist doch ganz was Anderes!!!"), wenns einen selbst betrifft ... B):D

Hallo Bernd,

es gibt hier eine rechtswirksame Beschaffenheitsvereinbarung, in der ausdrücklich das Getriebe genannt wird. Da wird es schwer aus der Geschichte rauszukommen und kostet ohne Rechtsschutzversicherung wahrscheinlich mehr, als das Auto gekostet hat.

Manchmal muss man einfach den A.... zusammenkneifen und sagen, dumm gelaufen, mal verliert man, ml gewinnen die Anderen.

Das finanzielle Risiko eines Prozesses ist wahrscheinlich höher, als wie hier schon vorgeschlagen Idee ein gebrauchtes Getriebe einzubauen und das Ganze dann als Lehrstunde für die Zukunft zu betrachten.

Aber mal gut, dass die Diskussion jetzt auf eine sachliche Ebene kommt,

Wie sieht denn die Beschaffenheitsangabe zum Getriebe aus? Außer dass es kaputt sein kann oder kaputt gehen könnte? Das ist m.E. keine Beschaffenheitsangabe sondern reine Spekulation. Wenn der Händler das Getriebe hätte ausnehmen wollen, dann hätte er, ebenso wie bei der Batterie, das Getriebe im Kaufvertrag als defekt bezeichnen müssen.

Am 21.10.2016 um 21:38 schrieb Neesen:

Ich zitiere: " es können daher frühere Unfälle Korrosionsschäden sowie andere sichtbare und unsichtbare Mängel an dem gesamten Fahrzeug nicht ausgeschlossen werden. Dies hat der Kunde in Kauf genommen. Jegliche Ansprüche des Kunden werden ausgeschlossen. Aufgrund des Zustandes des Fahrzeuges, kann keine Garantie und Sachmängelhaftung auf Motor, Getriebe, Turbolader, Zweimassenschwungrad, Kupplung, Katalisatot etc. übernommen werden. Da das Fahrzeug optische und technische Mängel aufweist, wie bereits beschrieben sowie Serviceintervalle nicht eingehalten wurden, hoher Kilometerstand u. hohes Fahrzeugalter, ist eine Rückgabe, Wandlung oder Minderung unausführbar. Fahrzeug startet nicht und dies wurde mit dem Kunden persönlich besprochen ( Batterie schwach, wegen Standzeit) . Für Verschleißteile wird keine Haftung übernommen.(logisch) Der Verkäufer hat- sofern nicht ausdrücklich schriftlich erklärt - weder eine Beschaffenheits- noch eine Haltbarkeitsgarantie übernommen. Insbesondere übernimmt der Verkäufer keine Garantie bezüglich der Angaben der Laufleistung des Fahrzeugs."

Eine Beschaffenheitsangabe hätte demgegenüber wie folgt ausgesehen:

 

"Es handelt sich um ein Unfallfahrzeug mit schweren strukturellen Korrosionsschäden. Motor, Getriebe und Antriebstrang sind defekt, ebenso wie die Batterie. Die Laufleistung ist unbekannt, insbesondere ist unbekannt, ob Laufleistung und Tachostand übereinstimmen. Über Wartungen liegen keine Nachweise vor. Das Fahrzeug ist nicht fahrbereit und nicht verkehrssicher, und es müssen erhebliche Mittel in den vorstehenden Bereichen investiert werden, um Fahrbereitschaft und Verkehrsicherheit herzustellen."

 

Nur dann hätte der Interessent vielleicht gefragt, was denn der Händler zu bezahlen bereit wäre, dafür dass der Interessent den Wagen entsorgt ........ B):D

vor 29 Minuten schrieb Jarama:

Bzw. wir könnten per Plebiszit abstimmen lassen, ob diese Verbraucherschutzbestimmungen abgeschafft gehören (weil gegen den "gesunden Menschenverstand"). Bloß stelle ich mir das Gejammere vor ("das ist doch ganz was Anderes!!!"), wenns einen selbst betrifft ...

 

genau ... gerne ja auch folgendes:

 

"oooh, schau` mal ... so schön der Herbst, die Bäume und die Farben der Blätter ... 8-)  

 

im eigenen Garten aber :  scheiß Laub, im Frühjahr kommen die Bäume weg !  X-)

 

 

on topic:

vermutlich würde der Käufer hier recht auf Rückabwicklung bekommen

klingt zwar komisch, ist aber wohl (leider) so

 

 

Gruß aus MUC

Michael

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wie gesagt, mir wäre das zu unsicher.

bei mir hat das Ähnlichkeit zur Cabrio Beschreibung. Der Händler sagt das Getriebe könne kaputt sein. Fahrzeug kann versteckte Mängel haben, der Käufer wurde darauf hingewiesen und hat es akzeptiert.

 

Konkreter (und vor allem auch noch richtiger Rechtsrat) wird hier kaum erteilt werden können und dürfen. Zum einen sollte man in Anbetracht der gesetzlichen Vorgaben etwas Vorsicht walten lassen (-> dient auch dem Schutz der Forenbetreiber, denen ansonsten im schlimmsten Fall mal eine Abmahnung von irgendeinem Verein ins Haus flattert). Zum anderen wäre es ohne genaue Ermittlung des Sachverhalts und der Kenntnis der Begleitumstände (z.B. gibt es Zeugen, was genau gesagt wurde?) auch in höchstem Maße fahrlässig, eine sinnvolle konkrete Beratung, so man sie denn vornehmen dürfte, zu versuchen.

 

Der in solchen Fällen unvermeidliche Rechtsanwalt wird das aufklären und die entscheidenden Fragen, einschließlich lokaler Besonderheiten, beantworten können (z.B. Welche Beschaffenheit gilt hier als vereinbart bzw. kann vorausgesetzt werden? Ist die Beschreibung der Mängel konkret genug, um eine die Haftung ausschließende Kenntnis des Käufers herbeizuführen?). Sollte man jedenfalls hoffen.

 

Ist das (voraussichtlich) eintretende Ergebnis "gerecht" (im landläufigen Sinne)? Wohl eher nein, aber Recht/Gesetz und Gerechtigkeit sind halt zwei verschiedene Dinge und der Verbraucherschutz treibt manchmal seltsame Blüten.

 

Wundern darf man sich aber schon über erwachsene Käufer, die etwas "pro forma" unterschreiben. "Das Kleingedruckte brauchen Sie nicht lesen, ist sowieso schlecht für die Augen" :lol:.

 

Aber auch über den Händler mit seiner etwas seltsam anmutenden Vertragsgestaltung. Als Gewerbetreibende/Händler sollte man das rechtliche Gerüst, in dem man sich bewegt und bewegen kann, kennen. In einem Parallelthread hat mE der User Nugmen klar und plausibel dargelegt, was man angesichts der Gesetzeslage als Händler machen sollte und was nicht, und wieso dann auf dem Markt manche Dinge so sind, wie sie halt sind.

 

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Die Diskussion ist total sinnlos.

Der Fragesteller ist vermutlich beleidigt weil er sich von so Assis wie mir schlecht behandelt fühlt und keiner weiß nix,

Hat das "Auto" nun 300,- oder 3.000,- gekostet?

Was ist ein Notkauf?

War da überhaupt jemals ein Getriebe drin?

 

vor 26 Minuten schrieb GT 40 101:

Die Diskussion ist total sinnlos.

Der Fragesteller ist vermutlich beleidigt weil er sich von so Assis wie mir schlecht behandelt fühlt und keiner weiß nix,

Hat das "Auto" nun 300,- oder 3.000,- gekostet?

Was ist ein Notkauf?

War da überhaupt jemals ein Getriebe drin?

 

Wenn die Diskussion sinnlos ist, macht dein Beitrag auch keinen Sinn. Neeven wurde als Hartz IV Empfänger, Geisteskrank und Troll bezeichnet. Seine Reaktion darauf, war absolut berechtigt. Und das dann noch zum Teil vom Membern, die nicht einen Post orthographisch fehlerfrei auf die Kette bekommen. Warum immer wieder diese persönlichen Angriffe gegen ihn?

 

Es geht und ging alleinig um die Vertragsgestaltung und die Ablehnung des Händlers auf Nachbesserung ob rechtens oder nicht,Somit machen die Kosten des Kaufs oder was ein Notkauf ist keine Veränderung der Sachlage.

 

 

  • Mitglieder

Nug, dem kann ich nichts mehr hinzuzufügen!

 

Alles andere würde von den Mods gelöscht werden und ich für wahrscheinlich sehr lange Zeit gesperrt werden..... 

 

 

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Entspricht halt eher dem Zeitgeist, wo kein Verbraucher mehr für irgendwas verantwortlich sein soll:

 

Dumm gelaufen ist nicht, wenn was passiert; dumm gelaufen ist nur, wenn was passiert und man niemanden dafür verklagen kann :P.

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ihr ärgert euch ja schon wieder. Um was ging es hier überhaupt ?

 

Der Blumenverkäufer steht immer noch am Schrottplatz. Er hat gerufen, wir sollen ihm was vorbeibringen. Der Zaunpfahl ist auch abgebrochen.

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  • Mitglieder
vor 26 Minuten schrieb TommiFFM:

Dumm gelaufen ist nicht, wenn was passiert; dumm gelaufen ist nur, wenn was passiert und man niemanden dafür verklagen kann :P.

:-))! :-))!

 

 

vor einer Stunde schrieb Luimex:

Alles andere würde von den Mods gelöscht werden und ich für wahrscheinlich sehr lange Zeit gesperrt werden..... 

 

Kenn' ich! O:-)

 

Freigängerische Grüße aus der Bewährungszeit, Hugo.

  • Gefällt mir 5
vor 2 Stunden schrieb GT 40 101:

Was ist ein Notkauf?

 

 

Am 22.10.2016 um 15:38 schrieb Neesen:

. Es handelte sich um eine absolute Notsituation, einem ersten Autokauf

würde ich so annehmen das erst jetzt die Notsituation eingetreten ist:. Auto wird dringend benötig, Geld  ist nicht im Überfluss vorhanden, Auto hat Getriebschaden.

 

Z.B. für jemanden der nicht gerade 10.000.- auf der hohen Kante hat, weil er gerade ins Berufsleben einsteigt (und 30km zur Arbeit hat und kein ÖPNV geht ) und des Gehalt für die Miete und für den Rest draufgeht und nicht gerne Gott und die Welt oder Banken anpumpen will  ist das eine Notsituation

Notsituation !!

 

Wäre ich in dieser sachlage, würde ich mir einen guten gebrauchten mit TÜV kaufen für 5 - 600 Euro und die gibt es wenn man sich bei Fiat Seicento umschaut z.B. Sind gute Fahrzeuge und man kann alles selber machen. Wenn nicht, gibt es für wenige Geld jemand zufinden der es gut macht. So fängt man klein an bis einem es besser geht. Dazu brauch man auch keinen Händler wo man ein Fahrzeug kauft !! So sehe ich das.

 

vor 4 Minuten schrieb SManuel:

 

 

Wäre ich in dieser sachlage, würde ich mir einen guten gebrauchten mit TÜV kaufen für 5 - 600 Euro und die gibt es

da muss man aber selber KFZ Experte sein oder Panagiota Petridou kennen

En guter Bekannter, nicht mit übermäßig Kohle gesegnet, hat (von privat) einen alten Golf gekauft, für 600,--. Und fährt damit seit 4 Jahren durch die Gegend. Bremsanlage habe ich ihm überholt, neue Reifen waren mal fällig, für den TÜV mußte ein Loch im Schweller geschweißt werden, das war es dann auch. Man sieht also, es geht auch heute "billig und gut".

 

P.P. geht einmal um die Karre, zieht eine Miene, handelt das Vehikel von 1500,-- auf 600,-- runter (beim Händler, wohlgemerkt), läßt von ihrem Kumpel Bremsen, TÜV, Aufbereitung machen, gebrauchten Kotflügel lackieren und montieren, und das alles für 120,--. Das ist wahres Expertentum ... :D.

vor 9 Stunden schrieb MUC3200GT:

Z.B. für jemanden der nicht gerade 10.000.- auf der hohen Kante hat, weil er gerade ins Berufsleben einsteigt (und 30km zur Arbeit hat und kein ÖPNV geht ) und des Gehalt für die Miete und für den Rest draufgeht und nicht gerne Gott und die Welt oder Banken anpumpen will  ist das eine Notsituation

Leider ist es so, das die meisten Berufseinsteiger erst noch die Handyschulden bezahlen müssen, bevor sie den Neuwagen leasen........ Andererseits gibt es ein paar wenige aus gutem Hause, die dachten mit dem alten, Sportwagen ein Schnäppchen zu machen und fallen halt auf die Nase.

 

Für das Gesetz macht dieses keinen Unterschied.

Für mich im persönlichen "Rechtsempfinden" sind ds aber zwei ganz unterschiedliche Dinge.

 

Für den Betroffenen sicher auch und der Händler, hat er aus Mitleid sich darauf eingelassen das Auto anstatt in den Export dann doch dem jungen Berufseinsteiger zu verkaufen, oder hat er dem kleinen, betuchten Besserwisser Schrott angedreht den sonst nur noch der Export abgenommen hätte?

 

Zumindest für mich ist das eine wichtige Frage und die Antworten würden sich doch sehr auf den Grad meiner Hilfsbereitschaft hier im Forum auswirken. Aber wer will seine persönliche Situation hier im Netz den so offenlegen?

 

Ich interpretierte die Frage eher so, dass das es sich um einen jungen Mann mit absolut keiner Erfahrung in der geschäftlichen Welt, der einfach wissen wollte, ob er über den Tisch gezogen wurde, oder ob das normales Risiko ist.

 

Ich denke da an meine Tochter, letztes Semester, Hamburg. Die hat keine Ahnung vom Vertragsrecht und tausend anderen wichtigen Dingen im Leben. Es interessiert sie auch nur wenn es zu spät ist. Die hätte sich schon Autos verkaufen lassen, das könnt Ihr euch nicht vorstellen.

 

 

vor 9 Stunden schrieb MUC3200GT:

da muss man aber selber KFZ Experte sein oder Panagiota Petridou kennen

 

Nein muss man nicht sein, man muss sich nur mit dem Fahrzeug was man sich kaufen möchte auseinandersetzen.

Zur Not fährt man in der Probefahrt zum TÜV oder man hat jemand der sich das anschaut. Es gibt immer jemanden !! Man könnte sich auch in ein Forum anmelden und dort erfagen worauf man Achten muss.

 

 

Wie auch immer, das Thema bzw. der Kauf ist rum und jetzt muss man sehen was man daraus macht.

 

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