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Neesen

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Da gehen die Emotionen hoch. Und das bei dem Erstbeitrag eines neuen Users, der seit 16 Stunden am zweiten Beitrag arbeitet ?

 

So eine Vorlage hatten wir doch dieses Jahr schon mal.

 

Wobei...ich habe gerade einen ähnlichen Fall. Hatte vor 3 Wochen einen halb verwelkten Blumenstrauß zum halben Preis gekauft. Jetzt ist er ganz verwelkt. Der Gutachter sagte, es sei nichts mehr zu machen. Gleich verklagt. Mal sehen, was der Anwalt rausholen kann. Ich kann ja nicht jedes Jahr einen neuen Blumenstrauß kaufen. Außerdem wollte ich Rosen und nicht Tulpen.

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Danke, dass es Menschrn gibt, die irgendwo den Hintergrund verstehen. Es handelte sich um eine absolute Notsituation, einem ersten Autokauf und nach nachfragen, warum alles so detailliert im Vertrag steht, hieß es es wäre rein pro forma, wenn aber etwas wäre, würde man eine Lösung finden. Mann nenne es Gutgläubigkeit oder dumm, so etwas zu glauben, aber unter die Gürtellinie zu gehen ist absolut ekelhaft und ihr solltet euch schämen. Von Hartz 4 bis geistesabwesend. Wofür gibt es den solche Foren? Um eventuelle Unwissenheit zu klären, nicht um direkt zu verklagen oder ähnliches. Ihr solltet euch schämen für so viel verbalen Dünnschiss! 

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Sorry das sehe ich anders: Das vermeintliche Superschnäppchen ging nach hinten los und jetzt wird sich ausgeheult obwohl es glasklarer laut Vertrag gar nicht mehr geht. Für so eteas habe ich null Verständnis. 

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Das hat nichts mit ausheulen zu tun, sondern um Erfahrungswerte anderer zu erhalten. Gespräche unter Erwachsene sollten das werden, aber scheinbar werden das mit unter  Gespräche für Menschen mit geistigem Hohlraum. Aber einen Erfahrungswert hat das Ganze wenigstens mit sich gebracht. Es gibt tatsächlich nur wenige Foren, die tatsächlich sinnvoll sind. 

@Neesen,

 

sorry der Nachfrage: Aber Du hattest "sehr billig" ein Fzg, erworben und einen Kaufvertrag mit gewissen Klausel, welche m.M. nach sehr ausreichend vormuliert sind, unterschrieben und stellst jetzt (wiederrum m.M. nach) die Frage Ob und Wie Du dich herauswinden kannst. Hmmm....

Nein, keine dummen, aber unverschämte. Du willst einen Erwachsenenratschlag? 

Du hast genau das bekommen wofür du bezahlt hast. Ein billiges Auto mit Mängeln! Also Freu dich denn du wurdest nicht beschissen sondern hast genau bekommen wofür du bezahlt hast.

Regt euch doch nicht auf. Es ist Samstag Abend. Dieser Thread ist doch bereits mit dem ausführlichen Startbeitrag in sich selbst beantwortet.

 

...als ich vorhin am Horizont in Richtung Schrottplatz geschaut habe, sah ich den Blumenverkäufer. Er ist wohl mit einer Bewährungsstrafe davon gekommen.

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vor 2 Minuten schrieb paul01:

Regt euch doch nicht auf. Es ist Samstag Abend. Dieser Thread ist doch bereits mit dem ausführlichen Startbeitrag in sich selbst beantwortet.

 

...als ich vorhin am Horizont in Richtung Schrottplatz geschaut habe, sah ich den Blumenverkäufer. Er ist wohl mit einer Bewährungsstrafe davon gekommen.

Nicht nur durch den Startbeitrag, sondern auch durch die zusätzlichen Erklärungen von Neesen, wie es dazu kam. (Erster Autokauf überhaupt, Unwissenheit oder auch Dummheit, Erklärung des Händlers, alles sei nur Proforma).Wie man sich daran jetzt weiter hochziehen kann, ist mir unerklärlich. Da steht jemand zu seinem Fehler und möchte ganz einfach nur wissen, ob das so rechtens gewesen ist. Einfache Frage, mit eigentlich einfacher Antwort. Aber jeder unterstellt ihm, obschon er auch das in seinem zweiten Post erklärt, er wolle nun beim Händler Theater machen.

Vielleicht sollten die Admins, bevor das hier noch weiter ausartet, diesen Thread einfach schliessen.

Das Ganze ist wie schon erwähnt eigentlich belustigend trollig.

 

Was soll z.B. Erster Autokauf = Notkauf überhaupt bedeuten? Lasst uns mal überlegen:

A. Ich habe Geld und kaufe mir einen vernünftigen fahrbaren Untersatz.

B. Kein Geld vorhanden also wird gespart und Bus gefahren bis A machbar

C. Kein Geld da aber es wird ein Haufen Schrott gekauft, der klar als solcher gekennzeichnet ist.

 

So und jemand der C wählt masst sich an über die Runde pampig zu urteilen, die ihm den Spiegel vorhält. Comedy Gold.

 

Und ein eigenes Fehlereingeständnis kann ich beim besten Willen nicht entdecken. Es wird im Gegenteil der Fehler beim Händler gesucht.

 

Ob der Blumenhändler wohl noch zur Zahlung von 10h Delphinschwimmen wegen Vorsatz verurteilt wird? :D

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Solche Pauschalausschlüsse kommen vor Gericht meist nicht durch. Ich denke mal, das man wahrscheinlich gute Chancen vor Gericht hätte ... ob der Firlefanz bei so einem Objekt sinnvoll ist ... (Fahrzeugwert, Zeit, Risiko ...). Selbst wenn man gewinnt sind da Überstunden oder Pizza ausfahren lohnender - nicht nur für die Nerven.

 

Aber mal pragmatisch:

Um was für ein Fahrzeug handelt es sich und wer hat die Diagnose Getriebe gestellt? So ein Getriebe verreckt nicht über Nacht - meist ist es doch nur die Kupplung, Ausrücklager, Schaltgestänge oder anderer Verschleißkram außer wir reden von einer Automatik mit Bremsbändern, Wandler, unzureichenden ATF- Füllstand, eingegangenen Lagern etc.

 

In der Regel geht man bei einem billigen Kübel in ein jeweiliges Markenforum. Stellt sich freundlich vor, macht ein Thema unter Nutzer-helfen-Nutzern auf und bekommt kostengünstig Ersatz aus einem Schlachter zusammen mit dem Einbau.

 

Zumindest ist es so bei den Budget-Fahrzeug-Foren wo ich aktiv bin oder aktiv war ...

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vor 17 Stunden schrieb Neesen:

Das hat nichts mit ausheulen zu tun, sondern um Erfahrungswerte anderer zu erhalten. Gespräche unter Erwachsene sollten das werden, aber scheinbar werden das mit unter  Gespräche für Menschen mit geistigem Hohlraum. Aber einen Erfahrungswert hat das Ganze wenigstens mit sich gebracht. Es gibt tatsächlich nur wenige Foren, die tatsächlich sinnvoll sind. 

OK @Neesen , dann gebe uns doch bitte ein paar Eckpunkte um das gerecht ein zu ordnen und Dir eventuell ein Weg aufzeigen zu können.

  1. Welches Fahrzeug?
  2. Welcher Preis?
  3. Warum dachtest Du das der Händler solche Dinge in den Vertrag schreibt?
  4. Hast Du ehrlich ein funktionierendes Fahrzeug erwartet?
  5. Wie kommst Du zur Aussage, dass das Getriebe defekt ist und was ist beim Getriebe defekt?
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Moinsen,

also, es gibt da einige Urteile zu "Bastelauto", die pro Käufer entschieden wurden.

Denn, hat das Auto "Rest"- TÜV und ist Fahrbereit, dann ist es auch kein "Basterlauto"..und

solche Auschlüsse sind dann "hin fällig".

Am einfachsten, einen Fachanwalt Verkehrs/Vertragsrecht  kontaktieren..der sollte hier schhnell und einfach

Klarheit schaffen.

Am 21.10.2016 um 21:38 schrieb Neesen:

 Fahrzeug startet nicht und dies wurde mit dem Kunden persönlich besprochen ( Batterie schwach, wegen Standzeit) .

 

Weis zwar nicht ob dann gar nicht probegefahren wurde, oder Fremdstart oder wie es mit dem  TÜV aussschaut,

Der TÜV prüft meines Wissens auch nur die Verkehrssicherheit, nicht die Betriebssicherheit

Am 22.10.2016 um 21:36 schrieb LittlePorker-Fan:

...So ein Getriebe verreckt nicht über Nacht...

Da muß ich mal Einspruch erheben. "Gurken" oder auch schlechte Konstruktionen, die von jetzt auf gleich den Dienst quitieren, gibt's immer wieder. Z.B. ein chechheftgepflegter Golf IV, dessen erstes Getriebe bei 79tkm und zweites AT (neu) bei 129tkm sich jeweils bei normaler, gleichmäßiger Fahrt ohne Schaltvorgang mit einem kleinen Knall und anschließend im Getriebe umherfliegenden Kleinteilen verabschiedeten.

Das Nietenproblem würde ich nicht als klassischen Getriebeschaden sehen. Da reicht es auch meistens aus, das Getriebe zu öffnen, die abgegangene Niete rauszufischen, die restlichen durch gutes Material zu ersetzen und den Rest auf Schäden zu prüfen. Es gibt zwar Extreme, wo sogar Getriebewände durchschlagen werden ... aber in der Regel werden die Leute bei dem Defekt nur ausgenommen.

Hätte ich einen Wagen mit 02K und wäre darauf angewiesen, würde ich das sowieso sofort erledigen - wie z.B. bei einem BMW M60, wo ich sofort die Ölpumpen bzw. deren Verschraubung prüfen und sichern würde etc.

 

Es empfiehlt sich halt immer, das man sich zuerst informiert, was man sich da kauft ... klassisches Beispiel sind auch die 2.5 Liter V6 TDI´s von VW/Audi ... da sind welche angewiesen auf das Auto ... und dann erdreistet sich der sechzehn Jahre alte High-Tech-Diesel -möglicherweise kombiniert noch mit einer Tipstronix- dass das alte Schlachtross nicht mehr funktioniert ...

 

Ich bleibe dabei: im Budget-Bereich sind naive Vorstellungen weitaus häufiger, als ein unvermittelter Super-Gau.

Und ich tippe hier auch einmal, dass das jetzt kein Vernunfts-Ford Ka ist,

... 530d? ... E320 CDI? ... 320d? 525tds?  ...

Ich tippe mal, auf etwas Unvernünftigeres.

vor 57 Minuten schrieb LittlePorker-Fan:

Ich bleibe dabei: im Budget-Bereich sind naive Vorstellungen weitaus häufiger, als ein unvermittelter Super-Gau.

Und ich tippe hier auch einmal, dass das jetzt kein Vernunfts-Ford Ka ist,

... 530d? ... E320 CDI? ... 320d? 525tds?  ...

Ich tippe mal, auf etwas Unvernünftigeres.

der E320CDI macht aber erst über 400Tkm...Probleme ;-)

Mit einer Rechtsschutzversicherung wird sich auch ein Anwalt finden, der an dem Prozess was verdient. Hat im Kaufvertrag "Esatzteillager" gestanden oder Auto?

Bei der aktuellen Rechtsprechung würde ich nichts ausschließen. Das bewegt sich nicht mehr im Bereich "Gesunder Menschenverstand."

Na ja, der gesunde Menschenverstand.

 

Wenn man ein Auto kauft, erwartet man, dass es verkehrsicher ist und fährt. Und dass eventuelle schwere Mängel klar und eindeutig (und nicht wischiwaschi) identifiziert sind. Beispielsweise "Getriebe defekt". Wenn ohne "Getriebe defekt" von einem sach- und fachkundigen Händler gekauft wird, erwartet man doch, dass das Getriebe länger hält als ein paar km oder Tage. Würde ich als "normal" bzw. "gesund" bezeichnen.

 

Wenn man einen Teileträger kauft, dann würde ich demgegenüber nicht erwarten, damit fahren zu können.

 

"Pfiffige" Händler bieten ja mittlerweile auch gute Autos als "Teileträger" an, mit einem "Zwinkern" und der mündlichen Behauptung alles wäre in Ordnung, prima und 2 Jahre TÜV ja auch. Ich habe nie verstehen können, warum man sich verschwörerisch auf solches "Gezwinker" einläßt, anstatt dem Händler, der einen um die gesetzliche Gewährleistung betuppen will, den Rücken zu kehren. Wenn man dennoch einen solchen "Teileträger" kauft, darf man dann aber auch nicht meckern, wenn die Kiste nicht fährt (entgegen der mündlichen und natürlich nicht beweisbaren) Zusicherung.

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