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Ist es im D-A-CH erlaubt sein Auto speziell zu beschmücken?


Napelazam

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  • 4 Wochen später...
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Alles machbar, zu beachten ist:

 

01. Es darf keine Verwechslungen mit hoheitsaufgaben-gebundenen Fahrzeugen geben.

Die mögliche Einlassung, ein solches Fahrzeug, wie von Dir eingesetzt, ist nicht im öffentlichen Fuhrpark zu finden, wird nicht anerkannt.

02. Etweige Motive dürfen keine rechtlich abgesicherten moralischen Befindlichkeiten unterwandern.

03. Mögliche Unglücksfälle wegen Ablenkung durch Auffälligkeit allein durch das Fahrzeug selbst geht zu Lasten des Verursachers ..., sonst  gäbe es

keine Reklame-Fahrzeuge, welche von ihrer Außen-Optik  leben,

selten anzutreffende Altwagen (denglisch: Oldtimer) dürften ob möglicher optischer Reizüberflutung durch andere Verkehrsteilnehmer nicht einmal am Straßenrand geparkt werden.

Gleiches täte auch für Hochleistungs-Sportwagen gelten ...,

 

... mit ergänzenden Grüßen, FrankWo.

 

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