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Kleines Nummernschild, vorne 488 Spider


Ed66

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Die wird es wohl leider auch für den 488 nicht geben.  Es gibt für den 458 auch keine ideale Lösung. Da muss jeder den für sich passenden Kompromis finden.

 

Stefan

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  • 8 Monate später...

Also kleiner Tipp von einem Lancia Fahrer!

 

Es gibt sehr wohl eine Möglichkeit!

Man sollte zu einem Folierer gehen mit dem originalen Kuchenblech,

er Scant dieses ein und "descaliert" es und druckt es aus in der gewünschten Größe!

 

Achtung, ohne das Kreissiegel scannen bzw weg retuschieren im Scan oder Foto ......

Denn sobald ein Siegel auf dem Klebekennzeichen ist, ist das Urkundenfälschung!

 

Als Kennzeichen Aufkleber kostet das maximal 20 Euro bei Kontrolle,

wenn das richtige Kennzeichen mitgeführt wird.

Hat bei der letzten Kontrolle mit dem Zagato aber keinen der 2 grünlinge interessiert!

 

Lieben Gruß

 

Daniel

Vorsicht, auch ohne das Siegel wird so ein Vorgehen von vielen Gerichten als Urkundenfälschung angesehen! Allein schon die Anbringungen eines solchen Klebekennzeichens. Versuche aber mal, das eintragen zu lassen .... B):D

 

Wenn es bei Dir bei Verkehrskontrollen problemlos war, dann haben die 2 Augen zu gedrückt, was ja bei schönen Lancias nachvollziehbar, wenn nicht gar gerechtfertigt ist :D

 

P.S.: Selbst das Originalkennzeichen kann zum Gegenstand einer Urkundenfälschung werden. Wenn beispielsweise eine vermeintlich oder tatsächlich vor Radarfotos schützende transparente Folie darauf aufgeklebt wird.

vor 18 Stunden schrieb Jarama:

P.S.: Selbst das Originalkennzeichen kann zum Gegenstand einer Urkundenfälschung werden. Wenn beispielsweise eine vermeintlich oder tatsächlich vor Radarfotos schützende transparente Folie darauf aufgeklebt wird.

Aber ich will mit der Folie doch nur den Schmutz und Fliegen vom Schild fernhalten. Durch das leichtere Reinigen der Folie kann ich auch schneller wieder dafür sorgen, dass das Kennzeichen immer sauber und 100% lesbar ist. Auf Radarfotos kann man das Kennzeichen auch auf der grünen Plakette ablesen. :wink:

  • Gefällt mir 1

Jarama: Nein es ist keine Urkundenfälschung wenn du das Kennzeichen vorne verkleinert klebst, denn es ist ein Aufkleber auf dem Fahrzeug ohne jegliche Bedeutung, da es ungesiegelt ist! Es ist lediglich die fehlende Anbringung von einem Ordnungsgemäßen Kennzeichen!

Gilt rein rechtlich als nicht montiert, kostet die besagten 20€!

Den Tipp hat mir ein befreundeter Ober Haupt was auch immer ( hohes Tier ;-) )  Komissar gegeben!

 

Zum Thema der Kontrolle....... hat die Überhaupt nicht interessiert!

In Italien haben die eben vorne nur diese besagten kleinen Kennzeichen, da montiert man an einem Ferrari oder Lancia definitiv kein  Kuchenblech!

 

F40: auf jeden Fall nur zum Schutz ;-):D:D

Sonst lasst es ganz weg ist nach aktuellem Bußgeld zwar teurer geworden und kostet 60€

Aber eigentlich ist das auch Sch..... egal

Kennzeichen.JPG

Na wenn der Ober Haupt was auch immer das garantieren würde ... Bzw. würdest Du Deine Info jetzt garantieren wollen, i.e. in Haftung gehen wollen, wenn sie falsch ist? Ich weiss,ich bin ne Spaßbremse :D

 

http://www.spiegel.de/auto/aktuell/michael-stoschek-150-000-euro-fuer-klebekennzeichen-a-1064547.html

 

Sechs Jahre gings gut, aber dann ...

 

 

 

 

Spassbremsen-Verstärkung, war mir auch nicht klar, bislang:

 

"Doch was ist, wenn das Kennzeichen aufgrund von Sonne und Wettereinflüssen verblasst? Darf man sein Kennzeichen selbst nachlackieren? „Davon ist unbedingt abzuraten, da es unter Umständen den Straftatbestand des Kennzeichenmissbrauchs oder der Urkundenfälschung erfüllen könnte“, so der Rechtsexperte." (Hannes Krämer, Rechtsexperte des Auto Club Europa (ACE))

Irgendwie wusste ich das Stoschek zum Thema wird ..... mein Vater hat das Fahrwerk für den New Stratos bei Sachs gemacht deswegen ist mir die Geschichte sehr bekannt! Zudem noch F355, F360, 430,599GTB, Enzo..... wenn ihr da mal Unterstützung braucht, gerne melden. So aber wieder zum Thema .......

 

Stoschek hatte aber ein Klebekennzeichen mit Kreissiegel auf dem Auto, eben das ist Urkundenfälschung! der Rest nicht!

Eben weil du eine offizielle Beurkundung durch Kreissiegel durchgeführt hast ....... nicht erlaubt deswegen Urkundenfälschung

 

Haftung :D:D bin ja froh wenn ich nicht für meine eigenen Vergehen haften muss ....... Lach

Das Nummernschild per se gilt meines Wissens als amtliches Dokument (unabhängig vom Siegel). Und alles, was zumindest den Anschein erweckt, eine Urkunde zu sein, ist zumindest grenzwertig. Aber vielleicht klinkt sich hierzu noch ein Verkehrsrechtsprofi ein?

 

Alldieweil handhabe ich es so, dass es jedenfalls einen Kompromiss darstellt. Ich mache auf meinen 599 vorne eine Klebekennzeichen (ohne Siegel) drauf, lasse aber das offizelle Kuchenblech vorne unten dran. Ich bin zuversichtlich bei der nächsten Verkehrskontrolle damit Ratlosigkeit bis hin zur Katatonie zu erzeugen.

 

 

clown.gif

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Hallo Ed66,

 

schau doch mal hier zum Thema Ferrari 488 (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

 

Der V16 Motor zum Selberbauen (Anzeige) ist auch genial.

  • Gefällt Carpassion.com 1

Oh ja da werden die ja dann ganz relaxt sein ;-)

 

Ja wäre cool wenn sich ein Verkehrsminister mal einklinken würde.......

Mein Wissenstand ist jedoch, es ist nur ein amtliches Dokument wenn es der Norm+Siegel entspricht

 

Wenn die Größe unter der Norm ist, dann ist ja auch das nicht mehr Amtlich ;-)

vor 47 Minuten schrieb racing88:

Oh ja da werden die ja dann ganz relaxt sein ;-)

 

Ja wäre cool wenn sich ein Verkehrsminister mal einklinken würde.......

Mein Wissenstand ist jedoch, es ist nur ein amtliches Dokument wenn es der Norm+Siegel entspricht

 

Wenn die Größe unter der Norm ist, dann ist ja auch das nicht mehr Amtlich ;-)

Ich vermute Bernhard liegt richtig. Allerdings nur, wenn das Kennzeichen am Auto angebracht ist. 

Könnt Ihr Euch nicht mal auf einfache Tatbestände beschränken :lol:? Erst die komplizierten Mord- und Totschlagsthemen, jetzt kommt noch Urkundenfälschung, was auch eine sehr komplexe und für Laien schwer zu verstehende Materie ist.

 

vor 20 Stunden schrieb Jarama:

P.S.: Selbst das Originalkennzeichen kann zum Gegenstand einer Urkundenfälschung werden. Wenn beispielsweise eine vermeintlich oder tatsächlich vor Radarfotos schützende transparente Folie darauf aufgeklebt wird.

Nein, das Anbringen einer Radarblitzfolie ist keine Urkundenfälschung, aber ggfs. trotzdem eine Straftat, nämlich Kennzeichenmissbrauch (§ 22 StVG).

 

Das von racing88 vorgeschlagene Vorgehen scheint mir auch keine Urkundenfälschung, soweit würde ich zustimmen. Ob das allerdings "nur" die fehlende Anbringung eines Kennzeichens ist und damit eine Ordnungswidrigkeit oder auch eine Straftat in Form des Kennzeichenmissbrauchs (weil z.B. ein nicht gestempeltes Kennzeichen verwendet wird), müsste man wohl schon mal näher überlegen ;).

 

Eine Garantie, dass man sich nicht auch mal ein Fehlurteil fängt, gibt es aber sowieso nicht :P.

vor 2 Stunden schrieb racing88:

F40: auf jeden Fall nur zum Schutz ;-):D:D

Sonst lasst es ganz weg ist nach aktuellem Bußgeld zwar teurer geworden und kostet 60€

Aber eigentlich ist das auch Sch..... egal

 

Das heißt, dass ich nicht mit einer Schmutzschutzfolie auf dem Kennzeichen fahren darf und meine Sorgfalt gegenüber der überdurchschnittlich hohen Verschmutzung bei AB-Richtgeschwindigkeit noch mit 65 EUR bestraft wird? Ich finde die Folien vorne perfekt, das Kennzeichen strahlt immer so schön bei Sonneneinstrahlung. 

@ Tommi

Es kann ja keine Urkundenfälschung mehr sein, denn es ist ja logisch das es kein gefälschtes Original sein kann, da es ja viel zu klein ist und kein Siegel hat!

 

Wenn du eine Notariell beglaubigte urkunde in DIN A7 abgibst, wird es auch keine Urkundenfälschung sein, da du ja keine Beabsichtigung hattest im original Format zu täuschen

Urkundenfälschung sowieso nicht, soweit hatte ich ja zugestimmt. Kennzeichenmissbrauch könnte aber schon sein. Urkundenfälschung und Kennzeichenmissbrauch sind zwei verschiedene Dinge. Allerdings sehe ich keinen Vorteil darin, ein Kennzeichen anzubringen, das ganz offensichtlich nicht offiziell ist, weil viel zu klein. Dann kann man es auch gleich weglassen, das kostet ja auch nicht mehr, setzt einem aber nicht dem Risiko des Kennzeichenmissbrauchs aus.

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Ist doch ganz einfach, nur Gesetzestext lesen, spekulieren führt ja nicht weiter!

 

 

"§ 22 StVG
Kennzeichenmissbrauch


(1) Wer in rechtswidriger Absicht
1. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger, für die ein amtliches Kennzeichen nicht ausgegeben oder zugelassen worden ist, mit einem Zeichen versieht, das geeignet ist, den Anschein amtlicher Kennzeichnung hervorzurufen,
2. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger mit einer anderen als der amtlich für das Fahrzeug ausgegebenen oder zugelassenen Kennzeichnung versieht,
3. das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt,

wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die gleiche Strafe trifft Personen, welche auf öffentlichen Wegen oder Plätzen von einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger Gebrauch machen, von denen sie wissen, dass die Kennzeichnung in der in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Art gefälscht, verfälscht oder unterdrückt worden ist."

sowie ggfls.

"§ 274 StGB
Urkundenunterdrückung, Veränderung einer Grenzbezeichnung


(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. eine Urkunde oder eine technische Aufzeichnung, welche ihm entweder überhaupt nicht oder nicht ausschließlich gehört, in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, vernichtet, beschädigt oder unterdrückt,
2. beweiserhebliche Daten (§ 202a Abs. 2), über die er nicht oder nicht ausschließlich verfügen darf, in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert oder
3. einen Grenzstein oder ein anderes zur Bezeichnung einer Grenze oder eines Wasserstandes bestimmtes Merkmal in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, wegnimmt, vernichtet, unkenntlich macht, verrückt oder fälschlich setzt.

(2) Der Versuch ist strafbar."

 

 

"

Strafbare Manipulationen an Kfz-Kennzeichen

Es mag etwas verblüffend erscheinen und hört sich nach einer juristischen Stilblüte an: Das Kfz-Kennzeichen an sich ist keine Urkunde, sondern erst durch das feste Anbringen an einem Fahrzeug wird beides zu einer sog. zusammengesetzten Urkunde. Erst hierdurch kommt nämlich die für das Vorliegen einer Urkunde erforderliche Erklärung zustande, nämlich dass das beschilderte Fahrzeug zu der angegebenen Buchstaben- und Nummernkonstellation im Straßenverkehr zugelassen ist.
Was passiert nun, wenn ich an der Prüfplakette oder an dem Kennzeichen selber Veränderungen vornehme? Richtig, ich begehe eine Urkundenfälschung, geregelt in § 267 StGB. Das gleiche gilt aber auch, wenn ich ein für ein anderes Fahrzeug ausgegebenes Kennzeichen an meinen Pkw schraube, wenn das angebrachte Kennzeichen gültig ist. Denn dann wird durch den Austausch des Bezugsobjektes die zusammengesetzte Urkunde verfälscht. Es wird der falsche Eindruck erweckt, die Kennzeichen seien für mein Fahrzeug von der Zulassungsbehörde ausgegeben. Anders ist es aber, wenn das angebrachte Kennzeichen ungültig ist. Denn einem nicht abgestempelten Kennzeichen kommt nicht die Erklärung zu, dass es behördlich zugelassen ist. Es bleibt aber ein strafbarer Kennzeichenmissbrauch i.S.v. § 22 StVG.
Und nun wird es interessant: was passiert eigentlich, wenn die Kennzeichenschilder eines Pkw mit einer farblosen Flüssigkeit übersprüht wird, die bei „Blitz“-Aufnahmen die Erkennbarkeit der Buchstaben verhindert? Solange die Buchstaben oder Zahlen nicht überklebt werden, wird der Erklärungsinhalt nicht verändert, eine Urkundenfälschung scheidet aus (BGHSt 45, 197). Es verbleibt aber ein Kennzeichenmissbrauch nach § 22 I Nr. 3 StVG."

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Kai, hier geht es um § 22 Abs. 1 Nr. 2 und 3 (nicht Nr. 1) und § 267 StGB, nicht § 274 StGB, Gesetzestext lesen hilft, aber schon den richtigen ;). Steht ja auch so in dem von Dir kopierten erklärenden Text.

Was passiert nun, wenn ich an der Prüfplakette oder an dem Kennzeichen selber Veränderungen vornehme? Richtig, ich begehe eine Urkundenfälschung, geregelt in § 267 StGB.

 

Richtig!

 

Allerdings, ist ein um mehr als die Hälfte verkleinertes Kennzeichen ( ungesiegelt ) nicht als Veränderung am ( Rechtskräftigen ) Kennzeichen anzusehen!

Desweiteren, ist die beste Lösung immernoch vollständiges Weglassen des vorderen Kennzeichens kostet eben nur 60 Euro im Fall der Fälle der aber seltendst eintritt

kennzeichen2.jpg

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vor einer Stunde schrieb racing88:

Allerdings, ist ein um mehr als die Hälfte verkleinertes Kennzeichen ( ungesiegelt ) nicht als Veränderung am ( Rechtskräftigen ) Kennzeichen anzusehen!

 

Jein, suchs Dir aus! DESWEGEN beide §

Den gesamten Gesetzestext findest du im obigen Link, an sich selbsterklärend!

 

Auszug:

§267 Urkundenfälschung

Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

§ 274 Urkundenunterdrückung

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. eine Urkunde oder eine technische Aufzeichnung, welche ihm entweder überhaupt nicht oder nicht ausschließlich gehört, in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, vernichtet, beschädigt oder unterdrückt,

 

Desweiteren ist die Beste und so sinnvolle wie logisch, einwandfreie Lösung die Montage eines gültigen Kennzeichens!

OB mit Kuchenblech oder ganz ohne

Ich merke beim Fahren keinen Unterschied und sehe auch keinen Unterschied wenn ich im Auto sitze.

Also für wären die Alternativen (Klebe oder ohne) viel Risiko für NULL nutzen.

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