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Kaufvertrag abgeschlossen aber keine Überweisung


NordStage

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Ich habe vor einiger Zeit mein F355 GTS auf Mobile inseriert. Es haben sich diverse Personen mit konkreten Kaufabsichten gemeldet, da das Angebot offenbar im Vergleich zur Schweiz günstig schien. Mit dem ersten Interessenten bin ich zügig einig geworden und wir haben einen Kaufvertrag schriftlich geschlossen. Dieser liegt beidseitig unterzeichnet vor. Dies ist nun ca. einen Monat her. Seit diesem Zeitpunkt müsste gemäss Käuferauskunft das Geld immer "in den nächsten Tagen" auf meinem Konto eintreffen. Bei ihm wäre dies auch schon abgebucht und sein Accountmanager suche das Geld aktuell wieder ect ect. Einfach mühsam. Klar, das Fahrzeug ist noch bei mir in der Garage und das bleibt auch so.

 

Wie seht ihr da die Rechtslage?

Den Käufer habe ich gegoogelt, ist er wirklich der, der im Kaufvertag steht müsste Geld kein Problem sein. Telefoniert haben wir auch mehre male. Was ist eure Meinung, weiter mit ihm üben oder versuchen einen anderen Käufer zu finden und vom Vertragen wegen nicht Erfüllung zurücktreten?

 

Ganz schön Mühsam das ganze!

 

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Ganz ehrlich??

Das hört sich schwer nach Dampfplauderer und Zeitdieb an. Das habe ich schon zu oft erlebt.

 

Ich würde keine Minute mehr warten und mir einen alternativen Käufer suchen. Er hat den essentiellsten Teil des Vertrages nicht eingehalten, sprich nicht vertragsgemäß bezahlt, insofern kannst Du aus dem Contract raus und Dir einen anderen Käufer suchen.

Wahrscheinlich werden sich die (Hobby-)Juristen jetzt melden und sagen, ihn erstmal in Verzug setzen, Fristen zu setzen etc.pp.

Aber wenn mein Interesse daran läge, meinen Wagen zu verkaufen, dann gebe ich da auch Gas.... und will mich nicht mit irgendwelchen Hohlköpfen auseinander setzen...

VG Andreas

 

 

Also zunächst kommt es doch darauf an, was der Kaufvertrag dazu sagt (Fälligkeit, Verzug etc.). Und nach deutschem Recht kannst Du jedenfalls nicht ohne weiteres vom Vertrag zurücktreten, bzw. wenn Du den Wagen zwischenzeitlich ohne wirksamen Rücktritt verkaufst und er überweist trotzdem, ist ja klar, wer das Problem hat :-o. Nämlich Du.

Dass die Überweisung einen Monat dauert, ist aber absurd. Daher würde ich nach erneuter Rücksprache mit dem Käufer wohl die rechtlich erforderlichen Schritte einleiten, um den Vertrag zu erledigen...

 

Am 1.7.2016 um 14:15 schrieb dragstar1106:

Aber wenn mein Interesse daran läge, meinen Wagen zu verkaufen, dann gebe ich da auch Gas.... und will mich nicht mit irgendwelchen Hohlköpfen auseinander setzen...

Grundsätzlich sehe ich das genau gleich wie du! nur, habe ich das Auto an einen anderen Verkauft kommt der bestimmt und wills dann doch. Davor will ich mich schützen. Ein Holzkopf ist er so glaube ich nicht, ist er der der im Vertrag steht (habe ja mit ihm telefoniert) dann hat er schon einiges erreicht. Aber eben wenn... :-)

Am 1.7.2016 um 14:24 schrieb TommiFFM:

Daher würde ich nach erneuter Rücksprache mit dem Käufer wohl die rechtlich erforderlichen Schritte einleiten, um den Vertrag zu erledigen...

Auch gut, aber ich bin in der Schweiz und der Käufer ist aus einem anderen Europäischen Land. Rechtliche Schritte kosten ebenso Zeit und Geld....

 

Und der Vertrag besagt, Bezahlung nach Unterschrift, Abholung Juni / Juli16

vor 2 Minuten schrieb NordStage:
  1. Grundsätzlich sehe ich das genau gleich wie du! nur, habe ich das Auto an einen anderen Verkauft kommt der bestimmt und wills dann doch. Davor will ich mich schützen. Ein Holzkopf ist er so glaube ich nicht, ist er der der im Vertrag steht (habe ja mit ihm telefoniert) dann hat er schon einiges erreicht. Aber eben wenn... :-)

Schon klar,

aber wenn ich einen Vertrag schließe, und dann nicht zahle, kann es mit der Intelligenz auch nicht weit her sein. Ob er was erreicht hat oder nicht, mit welchen Mitteln auch immer, kannst Du sowieso nicht prüfen. Ich hab mir abgewöhnt, alles zu glauben, wie es scheint oder erzählt wird. Aber eigentlich ist das auch wurstegal.

 

Tommi hat schon recht, handle nach Deinem Vertrag, und zwar in schritlicher Form, Telefonate nutzen da nichts.

Die Zwischenzeit kannst Du ja nutzen, einen anderen Käufer zu suchen. Wenn der neue Käufer den Wagen wirklich will, wird er warten, bis er zum Zug kommt.

vor 3 Minuten schrieb NordStage:

Auch gut, aber ich bin in der Schweiz und der Käufer ist aus einem anderen Europäischen Land. Rechtliche Schritte kosten ebenso Zeit und Geld....

Welchem Recht unterliegt denn Dein Kaufvertrag? Gerichtsstand? 

 

Eine Fristsetzung mit Rücktrittsandrohung und dann Rücktrittserklärung kostet jedenfalls bei uns hier (Deutschland) weder groß Zeit noch Geld. Wie es in der Schweiz ist, sollte Dein Vertrag Schweizer Recht unterliegen, weiß ich nicht, aber ähnliche Vorgehensweisen dürfte es dort auch geben bzw. erforderlich sein.

vor 14 Minuten schrieb TommiFFM:

Welchem Recht unterliegt denn Dein Kaufvertrag? Gerichtsstand? 

 

Eine Fristsetzung mit Rücktrittsandrohung und dann Rücktrittserklärung kostet jedenfalls bei uns hier (Deutschland) weder groß Zeit noch Geld. Wie es in der Schweiz ist, sollte Dein Vertrag Schweizer Recht unterliegen, weiß ich nicht, aber ähnliche Vorgehensweisen dürfte es dort auch geben bzw. erforderlich sein.

Schweizer Recht ja. Ich melde mich mal schriftlich bei ihm mit einer klaren First und Androhung einen anderen Käufer zu suchen. Mal schauen wie er dann reagiert.

Bei der Überschrift dachte ich zuerst, es ginge um den Verkauf eines Flugplatzes.

Kommt also wohl doch häufiger vor, daß ein Vertrag unterschrieben wird und dann das Geld nicht kommt.

Mit der Schweiz gehen doch SEPA Überweisungen innerhalb eines Tages.

Warum hat der Käufer nicht an einem tag die Überweisung ausgelöst ist am nächsten zu Dir gefahren und hat das Fahrzeug gleich mit einem Kurzkennzeichen mitgenommen? So würde ich es machen.

 

 

Das Fahrzeug wurde nicht besichtigt. Die zusätzlich gewünschten Fotos und Dokumentation würden ihm reichen. Er hat einiges gefragt, kennt sich offenbar aus. Gebe ich seine Adresse im Google Street View ein kommt das....

 

Bitte keine Details des Käufers posten.

Danke.

 

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Hallo NordStage,

 

schau doch mal hier zum Thema Verschiedenes über Autos (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

 

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  • Gefällt Carpassion.com 1
vor 31 Minuten schrieb NordStage:

Schweizer Recht ja. Ich melde mich mal schriftlich bei ihm mit einer klaren First und Androhung einen anderen Käufer zu suchen. Mal schauen wie er dann reagiert.

1. Ein Kaufvertrag zwischen zwei Parteien hat nicht automatisch das Recht des Landes in dem (zufällig) der Verkäufer sitzt, sondern es sollte im Vertrag drin stehen, wenn dort nichts steht...egal, spiel nur sekundär eine Rolle!

 

Du siehst das prinzipiell schon richtig.

Du musst ihn in Verzug setzen, und zwar mit klarem Datum z.B. 14.07.2016 12:00 Uhr, (nicht 14 Tage oder ähnliches, oder Mitte Juli). Klares Datum. Eine geeignete Frist wären z.B. 14 Tage.

Und überhaupt in Verträgen NIEMALS Fristne reinsetzen sondern nur klare, vollständige Datumsangaben.

Und auch klar reinschreiben was dann geschieht, dass du dir z.B. das REcht vorbehältst vom Vertrag zurückzutreten, und Schadensersatzansprüche geltend machen wirst und so weiter.

Eintüten im Beisein von Zeugen, und Einschreiben mit Rückschein versteht sich von selbst!

UND lass das mit der Androhung "anderen Käufer" suchen einfach weg, das hat nichts darin zu suchen, und kann von der "Gegenseite" eventuell gegen dich verwandt werden.

 

ABER: So blöd es ist, du (wie auch er) bist zur Zeit an einen rechtsgültigen Vertrag gebunden solange der nicht BEIDSEITIG aufgehoben wurde!

 

Und ACHTUNG: Der RAT von anderer Seite einfach an einen anderen zu verkaufen ist höchst bedenklich! Damit setzt du dich einer Schadensersatzforderung aus. Und ja es gibt sogar "Käufer" die auf genau die Masche reiten.

 

Ps.: Ich hoffe für Dich dass sich das auflöst. Hatte auch einen ähnlich gelagerten Fall. Am Ende war alles ganz einfach. Er hatte einen temporären Liquiditätsengpass, konnte es nur nicht zugeben!

Am Ende alles gut, Auto weg, Geld da, alles prima!

 

P.P.S.: England....lese ich gerade noch. Guck mal bei mobile.de oder Google nach, da gibt es verschiedene Warnungen. Muss nicht sein, kann aber...Es gibt leider zu viele unehrliche Individuen auf der Welt...

 

Zusatz: Dass er das Geld überweist ohne Gegenleistung im Vorfeld ist auch recht ungewöhnlich...

Anzahlung ja, aber alles?

 

 

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Kai hat Recht.

Das ist wohl so, wie er schreibt, ich neige dann manchmal zu emotionalen Reaktionen.

Aber Kacke ist das schon, Du hast nun einen Wagen in der Garage, mit dem Du quasi nichts anfangen kannst.

 

Frage an Kai:

Hätte der (sinngemäße, noch nicht ausformuliert) Satz im KV geholfen?:

"Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt der Wagen im uneingeschränkten Besitz des Verkäufers, Zwischenverkauf vorbehalten"

Zunächst einmal ist das auf den Kaufvertrag anwendbare Recht zu ermitteln. Das steht im Vertrag (wenn wirksam vereinbart) oder ergibt sich aus allgemeinen Regeln. Danach, und nur danach, richtet sich, ob ein Rücktritt möglich ist, wann er möglich ist, welche Voraussetzungen vorliegen müssen (z.B. Anbieten der Gegenleistung etc.) und wie die Schreiben zu formulieren sind. Und welche Fristen einzuhalten sind, hängt auch davon ab. Das anwendbare Recht spielt keine sekundäre Rolle, sondern die Hauptrolle. Eine nach deutschem Recht wirksame Rücktrittsandrohung kann nach englischem oder Schweizer Recht vollkommen irrelevant sein, sogar schädlich.

  • Gefällt mir 1

Ich höre in letzter Zeit öfter von einer Masche, wo "Käufer" sich per Kaufvertrag das Fahrzeug dem Papier nach sichern und dann versuchen es weiter zu veräußern. Haben sie wiederum dann einen Käufer gefunden ... dann kaufen sie das Fahrzeug wirklich.

Finden sie keine Käufer oder wurde das Fahrzeug zwischenzeitlich verkauft ...

 

Ich persönlich würde den Wagen unabsichtlich in einen "See rollen lassen", oder es per "Kurzschluss abfackeln"
die Sache vorab abhaken
und in zwei, drei Monaten unter einem anderen Account, mit anderen Fotos und anderer Telefonnummer und anderer E-Mail neu inserieren.

Ist zwar auch nicht die Feine Art ... aber mit 99% Sicherheit kommt nichts mehr
und wenn Du Pech hast, holt er ihn doch noch.

 

Denn wenn man mal Ärger hat, dann setzt sich das bei Autoverkäufen meist fort. Da wird dann versucht im Nachhinein wegen angeblicher Mängel den Kaufpreis zu drücken bis hin, dass der Käufer mit vier Gorillas persönlich auftaucht ...

Hallo NordStage,

bei dem Interessenten sei das Geld bereits von seinem Konto abgebucht und Du hast bereits vor 1 Monat einen Kaufvertrag geschlossen?

Jetzt müssen doch bei Dir alle Warnlichter angehen?

Warte bis nächste Woche und setze ihm dann noch eine Frist.

Mache Dir aber keine große Hoffnung, daß dieser Dampfplauderer Dein Fahrzeug abholen wird.

Von solchen "Käufern" kann ich Dir ein Lied singen....

ja das ist richtig. er meinte das Geld wäre bei ihm abgebucht worden. dann war ein Problem mit der IBAN und und und. Ich habe ihm eine Mail mit einer Nachfrist bis kommenden Mittwoch gesetzt. ich warte mal die Reaktion ab und Poste wie's weiter geht.

Wenn du Erfahrungen mit solchen Käufern hast wäre es evtl. hilfreich, du würdest mich (uns) an diesen Erfahrungen Teil haben lassen.

Neues Mail vom Käufer: Er hätte heute mit der Bank gesprochen und der Zahlungsauftrag wäre neu lanciert. Klar werde ich das Geld vor dem kommenden Mittwoch erhalten.

 

Schauen wir mal, wir können jetzt Wetten abschliessen ob das Geld eintrifft oder nicht. :-)

 

Am 1.7.2016 um 19:59 schrieb NordStage:

Neues Mail vom Käufer: Er hätte heute mit der Bank gesprochen und der Zahlungsauftrag wäre neu lanciert. Klar werde ich das Geld vor dem kommenden Mittwoch erhalten.

 

Schauen wir mal, wir können jetzt Wetten abschliessen ob das Geld eintrifft oder nicht. :-)

Da wette ich mal:

Nein, wird es nicht

Auch wenn ich für Dich hoffe, das ich unrecht habe. Aber solche Aussagen kenne ich, passen in das Bild.

Aber vielleicht löst sich das alles ja auch auf, und alles wird gut.

klappt bestimmt, wenn es in den letzten 4 Wochen schon (fast) funktioniert hat.....  Ich drück Dir die Daumen, aber mach Dir nicht zu viel Hoffnung. Das wird nix.

Schreib dem "Möchtegern Käufer", dass das Auto einen Schaden bekommen hat, oder was auch immer. Und verkauf es jemandem, der es wirklich möchte.

Ich drücke die Daumen!

 

Grüße

Sascha

Ich wette ganz klar: Ja:)

 

Denn ich habe den Käufer noch lesen können, bevor er von den Mods entfernt wurde :D

 

Das wäre ja ungefähr so, als wenn der Gohm oder Tamsen nen Vertrag zeichnen, aber nicht zahlen würden B)

 

Wird schon! Ich drück die Daumen. 

 

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