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Kaufvertrag abgeschlossen aber keine Überweisung


NordStage

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vor 10 Stunden schrieb Ultimatum:

das soll vorkommen bei einem Google bekannten vermögenden, dessen Überweisung von einem spezialisierten Mitarbeiter erledigt werden?! sehr abenteuerlich, wenn man solche Geschichten glaubt. 

Fehllüberweisungen kommen selbst bei Unternehmen mit Milliardenumsätzen vor, mit vielen spezialisierten Mitarbeitern.

vor 2 Stunden schrieb erictrav:

Wie wahrscheinlich das ist, mag jeder selbst einschätzen.

Ob das wahrscheinlich ist oder nicht spielt erst mal nur eine Rolle um zu Überlegen, welche Möglichkeiten man in Betracht ziehen sollte, aber nicht ob man wirklich davon ausgehen kann oder darf (im Sinne welche Handlungen man nun zwingend ableiten kann), aber ich denke der TE ist sich dessen bewust

vor 18 Stunden schrieb NordStage:

Frage 3, ja beidseitig unterschrieben, pdf. per Mail zugestell

1. Unterschrieben, eingescannt, PDF draus gemacht, und das gleich 2 Mal nacheinander? Na, dann würde ich da mal ansetzen und prüfen lassen ob das bei dem für den Vertrag geltendem Recht überhaupt rechtsverbindlich wäre!

 

2. Ob er das Geld ins Nirwana überwiesen hat ist für Deinen Vertrag (wenn der denn überhaupt gültig ist, s.o.) absolut unerheblich. Seine Zahlungsverpflichtung bleibt bestehen ungeachtet dessen ob er irgendwie auf irgendein Geld wartet. Das ist SEIN Problem.

 

3. Man kann sein "Storytelling" nun glauben, muss man aber nicht. Nach meiner Erfahrung erzählen Geschichtenerzähler Geschichten, die genau das sind, nämlich Geschichten! ;)

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vor 31 Minuten schrieb Kai360:

3. Man kann sein "Storytelling" nun glauben, muss man aber nicht. Nach meiner Erfahrung erzählen Geschichtenerzähler Geschichten, die genau das sind, nämlich Geschichten! ;)

 

Sag ich doch... Kai verpackt, inhaltlich gesehen, meine Einschätzung aus dem Kontext nur mit schöneren Worten :D

siehe Post #2, erster Satz 

LG Andreas

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nur das hilt dem TE leider nichts, da selbst mit dieser Annahme er u.U.  nicht rechtssicher aus dem Verkaufsvertrag herauskommt. Denn ein Vertrag (z.B. unter Kaufleuten) benötigt nicht immer eine unterzeichnete Schriftform.

Problem ist dann nämlich wenn der "Käufer" eben nach einem Jahr (oder waren es gar 3 Jahre)  auf der Matte steht und das Fahrzeug haben will. Und je nach dem was der "Käufer" im Schilde führt hat er sich das schon überlegt warum er ein Fahrzeug kauft und dann nicht bezahlt.

 

 

Wahrscheinlich müste man in Musterverträge wie

 

Andere Bestimmung

Zahlung Bar bei der Übergabe des Fahrzeugs

Sonstige Zahlungsart

Fahrzeugübergabe

Übergabedatum

Übergabeort

Anwendbares Recht

Im Übrigen finden die gesetzlichen Bestimmungen über den Kaufvertrag (Art. 184 ff. OR) Anwendung.

 

noch Klauseln bis wann die Bezahlung/Abholung stattzufinden hat eingefügt werden und das nach Ablauf dieser Fristen der Vertrag erlischt. (ist halt die Frage wie diese dann rechtssicher formuliert und ausgestaltet  werden müssen)

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Ja, das ist schon klar, ich meinte nur, wie man diese Art von Käufern, die

 

A.) IBAN vertauschen,

B.) Spezialisten für Geldtransaktionen haben, die nicht korrekt arbeiten 

C.) Gelder aus dem asiatischen Raum langwierig transferieren

 

sehr häufig einschätzen kann.

 

Das der TE mit 100% Rechtssicherheit aus dem KV raus muss, hatte ich ja auch schon geschrieben. 

Nur am Strohhalm, es könnte ja alles seitens des Käufers auch stimmen, würde ich nach der abgelaufenen Zeit nicht mehr festhalten und die bereits mehrfach empfohlenen Schritte einleiten. 

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Ein Vertrag, selbst unter Privatleuten, benötigt eigentlich nur in den seltensten Fälle Schriftform. Es ist eigentlich auch alles gesagt (ok, noch nicht von jedem), insbesondere was der TE tun sollte (siehe z.B. Hinweis von ultimatum). Das mag er anscheinend nicht gerne hören, ändert aber nichts daran, dass es ist wie es ist. Ansonsten kann man natürlich noch gerne darüber spekulieren, was der Käufer sich gedacht oder nicht gedacht oder geplant oder nicht geplant haben mag. Bringt aber nix und ändert auch nix.

 

 

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vor 3 Stunden schrieb TommiFFM:

...

Es ist eigentlich auch alles gesagt (ok, noch nicht von jedem), insbesondere was der TE tun sollte (siehe z.B. Hinweis von ultimatum). Das mag er anscheinend nicht gerne hören, ändert aber nichts daran, dass es ist wie es ist. Ansonsten kann man natürlich noch gerne darüber spekulieren, was der Käufer sich gedacht oder nicht gedacht oder geplant oder nicht geplant haben mag. Bringt aber nix und ändert auch nix.

na ja aber dafür es doch das Forum da, verschiedene Meinungen zum Thema zu hören, (und sich dann selber eine Meinung zu bilden) . Ausserdem helfen etwaige Erfahrungen anderer ggf. sich auf die nächste mögliche Überraschung vorzubereiten.

 

Zum Rechtsanwalt kann man hinterher (bzw. besser  bevor man die nächste relevante Aktion startet wie z.b. einen anderen Käufer zu suchen ) immer noch.

 

Ich meine sonst müste man ja hier alle wegen jedem technischen Problem gleich in die Vertragswerkstatt schicken anstatt Tips zu geben wo man suchen könnte wenns mal nicht zündet oder nach Benzin riecht.

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@MUC3200GT

So war das nicht gemeint. Die Fragen zu stellen, ist doch völlig legitim. Allerdings mussten wir ja leider feststellen, dass der TE bedauerlicherweise wohl eher ein ziemliches Motorenproblem hat und nicht nur ein temporäres Knarzen im Beifahrerbereich oder ein Startproblem. Wenn man sich dann nicht auskennt und selbst kompetent schrauben kann, ist der gut gemeinte Hinweis, dass ein Spezialist mit dem richtigen Werkzeug aufzusuchen ist, doch legitim. Ansonsten besteht halt die Gefahr, sich einen kapitalen Motorschaden einzufangen. Zudem scheint es hier zu wenige Schweizer Mitforisten mit entsprechender juristischer Kompetenz zu geben, so dass die Hinweise, dass für ein solches Problem ein Werkstattbesuch leider unumgänglich ist, mE das einzig Verantwortbare ist. Wenn's nämlich nicht passt, hat der TE zum Schluss doch den Schadensersatz an der Backe. Vielleicht sollte man sich in Erinnerung rufen, dass es keinen Anspruch (moralischer Natur) gibt, dass einem die Teilnehmer hier mit allem helfen und jedes Problem lösen :wink:. Da hilft es dann auch nur bedingt, wenn man auf gut gemeinte Hinweise eher patzig reagiert. Lernen kann man aus der Sache sicher Einiges, z.B. im Hinblick auf die Nützlichkeit von Muster-Verträgen. Vielleicht mag das einige User in der Tat in Zukunft vor unliebsamen Überraschungen bewahren.

So ich bin auch wieder mal online. Vielen Dank für die spanenden und konstruktiven Meinungen.

Bis jetzt ist weiter kein Geld eingegangen. Warten wir den Mittwoch ab.

 

Ich habe über meine Rechtsschutz Versicherung eine erste telefonische Auskunft eingeholt. Der freundliche Herr am Telefon meinte die Sachlage wäre einfach. Nachdem meine Nachfrist, welche ich am Freitag per Mail gesendet habe bis kommenden Mittwoch, abgelaufen sei, könne ich den Vertrag einseitig, per Mail und eingeschrieben per Post, künden. OR Art. 214.
Habe noch nachgefragt, ob die Verzugssetzung hätte auf dem Postweg erfolgen müssen, er meinte nein per Mail wäre i.O.

 

Art. 214 Abs. 1 und 2 OR räumt der Ver­käu­fe­rin bei so­for­ti­ger An­zei­ge das Recht ein, oh­ne Nach­fris­tan­set­zung vom Kauf­ver­trag zu­rück­zu­tre­ten, falls sich der Käu­fer mit der Kauf­preis­zah­lung im Ver­zug be­fin­det und das Kauf­ob­jekt ge­gen Vor­aus­zah­lung des Prei­ses oder Zug um Zug zu über­ge­ben ist.

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Hallo NordStage,

 

schau doch mal hier zum Thema Verschiedenes über Autos (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

 

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vor 53 Minuten schrieb NordStage:

Art. 214 Abs. 1 und 2 OR räumt der Ver­käu­fe­rin bei so­for­ti­ger An­zei­ge das Recht ein, oh­ne Nach­fris­tan­set­zung vom Kauf­ver­trag zu­rück­zu­tre­ten, falls sich der Käu­fer mit der Kauf­preis­zah­lung im Ver­zug be­fin­det und das Kauf­ob­jekt ge­gen Vor­aus­zah­lung des Prei­ses oder Zug um Zug zu über­ge­ben ist.

was steht denn genau im kaufvertrag als zahlungstermin ?

 

vor 2 Stunden schrieb NordStage:

Habe noch nachgefragt, ob die Verzugssetzung hätte auf dem Postweg erfolgen müssen, er meinte nein per Mail wäre i.O.

Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung. Genau so habe ich es vor vielen Jahren studiert und nur so funktioniert es richtig :-))!

 

Wobei ich persönlich aber mit der obigen Aussage meine Probleme habe. Wenn es hart auf hart geht und Du kannst nur ein E-Mail vorlegen, so reicht dies meiner bescheidenen Meinung nach.nicht aus, um den Zugang zu beweisen. Einschreiben mit Rückschein wäre mein Wahl gewesen. In der Arbeit verwende ich bei problematischen Sachen auch gerne Postzustellungsurkunden. Funktioniert immer B)

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vor 3 Stunden schrieb NordStage:

Habe noch nachgefragt, ob die Verzugssetzung hätte auf dem Postweg erfolgen müssen, er meinte nein per Mail wäre i.O.

Das ist soweit richtig, auch eine in Verzugsetzung per Telefonat würde ausreichen, so wie auch ein mündlich geschlossener Vertrag voll rechtsgültig ist.

 

Nur, wenn die Gegenseite den Erhalt / Empfang abstreitet, wie beweist du das dann. DARUM geht es hier.

 

Ich gehe stark davon aus, dass es dem "Käufer" ausschließlich darum ging und geht eine Situation herbeizuführen, dass du das KFZ an eine andere Person verkaufst und er dann mit der Schadensersatzforderung um Eck kommt. Ist leider inzwischen eine der Methoden der kriminellen A - Löcher (sorry, für die Wortwahl, mit fällt nichts Passenderes ein!), die sich auf Plattformen wie mobile.de tummeln.

Mir persönlich ist die Lust ein Auto privat zu verkaufen vollständig abhanden gekommen. Das was Du Dir am Telefon anhören mußt, bzw. mit WAS und WEM man es da zu tun gekommt könnte Bände füllen, wenn es nicht so lächerlich banal wie ungezogen bis hin zu kriminell wäre. Die A- Dichte hat leider enorm zugenommen über die letzten Jahre!

Und ja es gibt auch Ausnahmen, ich hatte auch schon sehr gute, lustige, gebildete, zuverlässige Kontakt, nur leider scheinen es mir inzwischen die Ausnahmen zu sein...

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nimm dir einen ra und schau zu dass du auf legalem weg aus dem vertrag rauskommst

alles andere kann dich richtig viel geld kosten

du kannst aber auch den spiess umdrehen frag den ra wie das geht

bei mir gings - hatte die gleiche situation vor 25 jahren

eine renault a 310 verkauft - genau der gleiche ablauf (aber deutscher käufer)

frist gesetzt mit ra - für einen spottpreis einem händler in zahlung gegeben und differenz als schadensersatz eingeklagt

logisch hatte der typ kein geld aber ich einen titel

12 jahre später die differenz mit damals 5% über basiszins = 13%

die forderung vom nunmehr biederen familienvater vom gehalt weggepfändet besser habe ich niemehr geld "angelegt"

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Man könnte probeweise behaupten, dass man den Wagen zwischenzeitlich verkauft hätte. Je nachdem, wie der Käufer reagiert, wüsste man dann, woran man ist :wink:

 

Ist nicht ernst gemeint. Außerdem hast Du ja sowieso einen Plan.

vor 33 Minuten schrieb JazP:

Man könnte probeweise behaupten, dass man den Wagen zwischenzeitlich verkauft hätte. Je nachdem, wie der Käufer reagiert, wüsste man dann, woran man ist :wink:

 

Ist nicht ernst gemeint. Außerdem hast Du ja sowieso einen Plan.

na ja, wenn man hinterher erwartet, das ein dritter "Recht" spricht kommt so etwas evtl. nicht so gut an. Auf den ersten Blick klingt es natürlich spannend, aber die Falle könte dann sein, daß der "Käufer" eben immer noch auf "haben wollen" reklamiert aber mit dieser Aussage ja gar nicht mehr zahlen müste um den Schaden geltend zu machen, weil der Verkäufer hat ja kundgetan "ist schon weg" und bis sich das dann geklärt hat ist ein plötzlich auftauchender Käufer vom Käufer auch wieder weg und der Käufer hat nen Schaden von 30.000 oder so.

 

M.E. wäre es besser  wie geplant vom Kauf zurückzutreten, dann das Auto mal 3,4 wochen wieder auf Mobile zustellen, rauszunehmen und dann mal abwarten ob etwas kommt.. Ok ist jetzt zusätzlicher Akt...

Von einem Rechtstreit (Schadensersatz einfordern) würde ich in DEM Fall ganz klar absehen.

 

 

 

Erstens mußt du den entstandenen Schaden bezifffern und vor allem klar nachweisen.

 

Zweitens wohnt der Threadersteller in der Schweiz, welches zwar irgendwo in Europa lieg (konnte es gerade auf der Karte nicht finden, scheint klein zu sein), aber bekannt ja nicht dazu gehört.

 

Drittens wohnt der "Gegner" in einem Land welches zwar (noch) zu Europa gehört (das hab ich gefunden, ist eine Insel, ergo gehörte ja doch nie so richtig dazu!), aber sich ja irgendwie auf den Weg begeben hat......noch den Exit suchend, den es gewählt hat!

 

Die Konstellation würde bestimmt interessant - für die Rechtsanwälte und deren Gebühren!

 

Ne, ne, ne, nimmst als Zeichen - behalt die rote Schlurre, sieht doch toll aus!

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Och kai, Dir ist aber der Unterschied zwischen Europa (= Kontinent) und EU (=seltsames rechtliches Gebilde) und Euro-Zone (=noch seltsameres Währungsgebilde, bestehend aus einigen Teilen des seltsamen rechtlichen Gebildes EU) klar, oder :lol:?

 

Und ja, die Schweiz ist geographisch irgendwie klein, aber wirtschaftlich und auch in einigen anderen Bereichen sind sie dafür sehr groß ;)

 

Für die Frage, ob der TE jemanden in England verklagen kann, spielt aber die EU-Mitgliedschaft nur eine ganz untergeordnete Rolle. In Deutschland lassen wir zB auch Klagen von Menschen zu, die außerhalb der EU leben, erstaunlicherweise gewähren wir Nicht-EU Bürgern grundlegende Menschenrechte und Zugang zur Justiz :P Es gibt sinnvolles Leben außerhalb der EU :) Und die Engländer machen das nicht anders. Für eine gute Idee halte ich die Schadensersatzklage trotzdem nicht, zu viel Zeit und Gewese; wenn es innerhalb der Schweiz wäre, wäre es vielleicht anders.

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Kleine Ergänzung: Das Problem liegt letztlich nur in der Vollstreckung. Zwar kann der TE wohl den Käufer in der Schweiz verklagen, aber wenn er Geld sehen will, muss er in England aus dem Urteil vollstrecken. Sicher kein Hexenwerk, aber Zeit und Aufwand und ob was rauskommt...

Update: Dienstag und wie erwartet kein Geld. Der Mittwoch kommt näher.

 

Sehr ihr das auch so, die Kündigung des Kaufvertrages lasse ich auf Deutsch verfassen und zustellen. Die Übersetzung ist das Problem des Käufers, oder? Kaufvertrag ist auch in deutscher Sprache.

News vom Käufer, habe mich per Mail gemeldet das heute kein Geld eingegangen wäre und noch einen Tag Zeit verbleibt. Ob er mich denn zur Abwechslung mal wieder anrufen möchte um den Umstand zu erklären. Seine Antwort:

 

Hi Stefan,

You should received the payment before end of tomorrow. 

I am in the meeting now and I will call you in the evening when I finished.

 

Regards

Name Käufer...

 

Bin ja mal gespannt was jetzt kommt...

Ich vermute: Nix ..

 

Dieses Verhalten und diese Antworten sind sehr typisch für Schuldner bzw. Leute die nicht bezahlen können oder wollen.

Du hast das einzig richtige getan, indem du den Vertrag gekündigt hast, um dem ganzen Spuk ein Ende zu setzen.

 

Gruß

Christoph

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