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Wie geht ihr mit dem Thema Spotter um?


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Interessantes Thema. 

Habe letztens erst heraus gefunden,das jeder auf der nordschleife pro Runde von spottern abgelichtet wird.das ist dann mit Kennzeichen oder nach Marke abzurufen. Habe dann 266 Bilder von mir bei racetracker gefunden.diese verkaufen die dann unverfremded für 4.99 bis 6.99eus  

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Ich bin ja auch kein besonderer Freund der Spotter, hatte aber dennoch vor ein paar Wochen ein erheiterndes Erlebnis:

 

Nach der (erfolglosen) Suche nach einem Geburtstagsgrschenk für die Dame des Hauses (der alljährliche Horror;))  kam ich auf der Maximiliansstrasse an der Ampel zum Stehen, hinter einem 991 Turbo S Cabrio mit einem graumelierten älteren Herrn am Steuer mit junger blonder Begleitung auf dem Beifahrersitz.

 

Während ich also über weitere Optionen hinsichtlich Geschenk sinnierte, stürzten sich etwa ein halbes Dutzend Spotter auf die Strasse, liessen den Turbo S allesamt links liegen und lichteten meinen Italia von allen Seiten ab. Ich nahm es mit Humor.

 

Der entgeisterte Blick des graumelierten Herrn im Rückspiegel dagegen - priceless! :D

 

Das ist der Unterschied Porsche - Ferrari :-))!

 

 

  • Gefällt mir 3
vor 20 Stunden schrieb Jarama:

Dort ist eines meiner Vehikel während der Techno Classica in Essen

Muss es einen wundern, wenn man mit einem Oldtimer zu einer Oldtimer Messe fährt und dann dieser wahrscheinlich seltene (ist ja kein Ferari) italienische Oldtimer fotografiert wird?

vor 1 Minute schrieb Jamarico:

....wieso muss eigentlich immer die Eisdiele für sowas herhalten?

Weil dort im Sommer halt oft das Treffen der Aussenwirkungskünstler stattfindet. Auf dem Dorf halt mit den frisierten Rollern, in der Stadt dann auch mal mit anderen Fahrzeugen.

 

Das ist häufig das Brüllauspuff Klientel, bitte, bitte überseht mich nicht......

 

Gegen Eisdielen habe ich natürlich nichts, eher im Gegenteil.

  • Mitglieder
vor 26 Minuten schrieb Jamarico:

....wieso muss eigentlich immer die Eisdiele für sowas herhalten?

 

vor 25 Minuten schrieb erictrav:

Weil dort im Sommer halt oft das Treffen der Aussenwirkungskünstler stattfindet. Auf dem Dorf halt mit den frisierten Rollern, in der Stadt dann auch mal mit anderen Fahrzeugen.

 

soll ich jetzt zu Fuß zur Eisdiele gehen??

  • Gefällt mir 7
vor 4 Stunden schrieb Erthowa:

Du googelst nach deinem Kennzeichen und bist überrascht was alles zu finden ist.

Hm, hatte ich noch nie gemacht, warum auch, aber nun aus reiner Neugier habe ich mal gesucht:

Nix!

 

Hm, eventuell fahre ich die falschen Autos, oder besuche die falschen Treffen, bzw. benehme mich nicht auffällig genug. O:-) 

  • Gefällt mir 1
Am 29.10.2016 um 13:49 schrieb Thorsten0815:

Hm, hatte ich noch nie gemacht, warum auch, aber nun aus reiner Neugier habe ich mal gesucht:

Nix!

 

Hm, eventuell fahre ich die falschen Autos, oder besuche die falschen Treffen, bzw. benehme mich nicht auffällig genug. O:-) 

Hab meine Nummernschilder auch nicht gefunden... mach ich was falsch?:huh:

  • Gefällt mir 3

Mal ein systematischer Ansatz.

 

Warum wird ein tolles Auto fotografiert? Weil man es toll findet und sich das Bild immer mal wieder anschauen will.Oder als Bildschirmhintergundbild verwenden will. M.E. absolut OK

 

Warum wird ein solches Bild verbreitet (Internet)? Vermutlich im Wesentlichen ein gewisses Geltungsbedürfnis. Es gibt "likes", "Gefällt mir", was auch immer. Oder einfach nur, dass man auch andere an der Freude der Betrachtung teilhaben lassen möchte (Altruismus, allerdings selten in reiner Form vorliegend). Beides m.E. auch absolut OK.

 

Warum wird ein solches Bild verbreitet ohne das Kennzeichen zu verpixeln oder zu weissen? Gedankenlosigkeit, Ignoranz gegenüber Persönlichkeitsrechten anderer, Faulheit. M.E. nicht OK.Zumal genau solche Personen in aller Regel auf das Hellste empört sind, wenn ihre eigenen Rechte ebenso missachtet werden.

 

Warum wird ein solches Bild verbreitet ohne das Kennzeichen zu verpixeln, und dann auch noch zusammen mit Angaben zu Ort und Zeit?

 

Ich überlasse mal @hugoservatius mögliche Antworten auf diese letzte Frage vorzuschlagen. B)

 

Dabei ist es so einfach. Entweder fragen, oder wenn das nicht geht, das Kennzeichen mit ein paar Clicks unlesbar machen. Soviel Zeit sollte aus Gründen der Rücksichtnahme schon sein.

 

@netburner

 

Zur Frage der Legalität, warum werden dann Dashcam Aufnahmen generell, auch wenn keine Personen erkenntlich sind, als Verletzung der Persönlichkeitsrechte angesehen? :P

Merkwürdige Entscheidung. Aber vermutlich zeitgeistlich auf der Höhe, ebensowie die merkwürdigen logischen Konstruktionen der Gründe. Weil gefühlt darf man ja nach überwiegender Mehrheitsauffassung alles und jeden fotografieren und ins Internet stellen. Da passt sich die Rechtsprechung dann halt dem allgemeinen Volksempfinden an, wenn auch die Begründung dafür (noch) mächtig hingebogen werden muss .... :crazy: Zumal, ist ja sogar für einen guten Zweck (Bußgeldeinnahmen, mit denen Arme und Bedürftige unterstützt werden) :D

 

Und dann auch noch die Spassbremse Maas. Der will doch jetzt glatt verbieten, dass mit Koptern Fotos auf fremden Grundstücken gemacht werden. Der ist ja voll Mumien-retro :crazy:, da hilft ihm auch sein Styling und hirnentkerntes Getwittere nix ... :D. Will der die Freiheit des Fotografierenden und des Internets abschaffen? *schiel*.

vor 46 Minuten schrieb erictrav:

Da kann dich jetzt jeder mit anschwärzen :(

Bei erheblichen Verstößen nach diesem Urteil ja, allerdings mit dem Risiko selbst belangt zu werden. Der Fahrer hätte die Kamera so nicht laufen lassen dürfen, es ging nur darum zu legitimieren daß das Ergebnis als Beweismittel zulässig ist. Ich würde dringend davon abraten Dashcams laufen zu lassen und dann damit zur Polizei zu rennen wenn jemand auf der Autobahn 10 km/h zu schnell war.. 8-)

 

 

vor 17 Minuten schrieb amc:

Ich würde dringend davon abraten Dashcams laufen zu lassen und dann damit zur Polizei zu rennen wenn jemand auf der Autobahn 10 km/h zu schnell war.. 8-)

Nö, auch sicherlich eine Frage des politischen Zeitgeistes (in unserer postfaktischen Zeit werden ja auch seitens Politikern Gesetze und Abkommen je nach passender Laune beachtet oder in aller Öffentlichkeit explizit als doof und daher unbeachtlich bezeichnet). Das ist Raserei und daher gemeingefährlich. Da überwiegt das öffentliche Interesse an einer Bestrafung. Alle Gründe des OLG Stuttgart lassen sich auch darauf anwenden.

 

Ganz etwas anderes wäre es, einen Radfahrer beim Überfahren von roten Ampeln (nicht einmal,sondern jede) zu filmen und eine Anzeige zu wagen. Denn das wäre ein geradezu krimineller und verwerflicher Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung. Selbst wenn Du selbst der Fußgänger bist, den der über den Haufen gefahren hat.

 

 

 

Also gut, anläßlich dieser OLG Entscheidung widerrufe ich alles und behaupte das Gegenteil. Es darf jeder tun und lassen, was er will (bezogen auf Einstellen im Internet), und zwar ohne Rücksicht auf Andere :D. Läßt sich sogar mit häuslichem Sex rechtfertigen. Denn (a la OLG Stuttgart) es hätte ja auch im Puff und damit vor einer Sicherheitskamera stattfinden können ("hätte ja auch ein Ampelblitzer da stehen können"). Also was beschwert sich ein Kerl, wenn die ganze Welt sieht, wie er keinen hoch bekommt , weil seine Ex in spe das einstellt.... :D

Zunächst mal ist die Frage, ob eine Aufnahme unzulässigerweise gemacht worden ist, von der Frage zu trennen, ob die unzulässigerweise gemachte Aufnahme in einem Strafprozess gegen einen Dritten zulässigerweise verwendet werden kann. Damit ist gar nichts dazu gesagt, ob sich nicht der Aufnehmende separat wegen der Aufnahme zu verantworten hat ;).

 

Videoaufzeichnungen sind was anderes als Fotos, das ergibt sich schon aus dem Bundesdatenschutzgesetz (und erklärt die Antwort von netburner an Jarama und beantwortet die Frage von Jarama an netburner). Und anlassbezogene Aufnahmen darf man auch mit der dashcam machen, nicht aber anlasslose Dauerüberwachung (insbesondere von unschuldigen, unbeteiligten Dritten).

 

Das Urteil des OLG scheint mir ehrlich gesagt vollkommen logisch und vernünftig:

Da kommt ein Verkehrsrowdy und überfährt zwei rote Ampeln. Dabei wird er illegal von einem Dritten gefilmt. Wegen des ersten Rotlichtverstoßes wird er nicht belangt. Wegen des zweiten sehr wohl und dafür werden die Videoaufnahmen zugelassen.

Mit der Begründung: Nach dem ersten Rotlichtverstoß hätte - weil durch den Rotlichtverstoß eben dafür Anlass gegeben - jeder Private eine Aufnahme der weiteren Fahrt machen dürfen. Wenn also jemand dann erst die Kamera angemacht hätte, wäre alles in Ordnung. Jetzt soll der Serientäter nicht belangt werden, nur weil neben der legalen Aufnahme des zweiten Rotlichtverstoßes eine illegale Aufnahme des ersten Verstoßes (für den er nicht belangt wird) vorliegt? Come on, wie dämlich wäre das denn :crazy:?

 

Jarama regt sich auf, dass jemand sein Auto ablichtet und das Foto postet (was allerdings vollkommen legal ist), weil er sich vor Einbruch fürchtet, wäre dann aber sehr damit einverstanden, dass die Einbrecher freigesprochen werden, wenn kein anderes Beweismaterial vorliegt als eine illegale Videoaufnahme des Einbruchs durch Jaramas neugierigen dauerfilmenden Nachbarn :lol:? Kann ich mir nicht jetzt so gut vorstellen :P.

  • Gefällt mir 1
vor 6 Minuten schrieb TommiFFM:

Zunächst mal ist die Frage, ob eine Aufnahme unzulässigerweise gemacht worden ist, von der Frage zu trennen, ob die unzulässigerweise gemachte Aufnahme in einem Strafprozess gegen einen Dritten zulässigerweise verwendet werden kann. Damit ist gar nichts dazu gesagt, ob sich nicht der Aufnehmende separat wegen der Aufnahme zu verantworten hat ;).

Exakt - und deswegen war mein Rat dieses Urteil in Bezug auf eigenes Handeln nur dann zu berücksichtigen wenn es einem wirklich wichtig ist. Um einen 20 Euro Strafzettel gegen jemanden zu erwirken wohl eher nicht. 

Am ‎29‎.‎10‎.‎2016 um 10:41 schrieb nero_daytona:

Das ist der Unterschied Porsche - Ferrari :-))!

Vor ein paar Jahren war ich mit einigen Forenkollegen auf italienischem Boden unterwegs, ich als einziger mit einem Porsche, der Rest waren Ferrari und Lamborghini. Du magst es nicht glauben, aber die Kids haben die italienischen Autos völlig(!) links liegen gelassen und haben sich alle rund um den Porsche versammelt... 

Insofern kann ich bestätigen - Es gibt einen Unterschied Porsche - Ferrari/Lamborghini  :D 

Ob irgendwer mein KFZ ablichtet oder nicht ist mir recht egal. Es ist und bleibt totes Blech.

 

Wenn er mich sitzend darin, oder neben dem KFZ stehend ablichten möchte, ist eine diesbezügliche Frage nach Erlaubnis angebracht, dies gebietet einfach die Höflichkeit / der Anstand. Wer das nicht tut entbehrt solcher!

 

Wenn er sowohl dieses mißachtend als auch das Ergebnis seiner meist höchst fragwürdigen Fotografierkünste (mieseste Handyqualität) ins Internet stellt, kann es sehr wohl sein dass er sich meinen Zorn zuzieht, mal ganz abgesehen von der Strafrechtlichen Komponente.

 

Nur wie verfolgt man das dann, ist ja alles "anonym"?

Mal ganz abgesehen davon, dass einem in den seltensten Fällen überhaupt bekannt ist, dass Bilder im Internet kursieren.

 

Wie sagte kürzlich mein Anwalt in einer zwar anders gelagerten Geschichte (Ebay):

"Erkenntnis 2: Das anonyme Internetgeschäft führt leider zu solchen Ausfällen, die man aber schlichtweg einkalkulieren muß, das ist die neue Wirtschaft und Ehrlichkeit."

 

Ich empfinde das Einstellen von Fotos oder Videos meiner Person ins Internet ohne meine Erlaubnis sowohl als höchst unhöflich als auch unrechtens! KFZ solo, siehe oben!

 

 

vor 2 Stunden schrieb TommiFFM:

 

1) Mit der Begründung: Nach dem ersten Rotlichtverstoß hätte - weil durch den Rotlichtverstoß eben dafür Anlass gegeben - jeder Private eine Aufnahme der weiteren Fahrt machen dürfen. Wenn also jemand dann erst die Kamera angemacht hätte, wäre alles in Ordnung. Jetzt soll der Serientäter nicht belangt werden, nur weil neben der legalen Aufnahme des zweiten Rotlichtverstoßes eine illegale Aufnahme des ersten Verstoßes (für den er nicht belangt wird) vorliegt? Come on, wie dämlich wäre das denn :crazy:?

 

2) Jarama regt sich auf, dass jemand sein Auto ablichtet und das Foto postet (was allerdings vollkommen legal ist), weil er sich vor Einbruch fürchtet, wäre dann aber sehr damit einverstanden, dass die Einbrecher freigesprochen werden, wenn kein anderes Beweismaterial vorliegt als eine illegale Videoaufnahme des Einbruchs durch Jaramas neugierigen dauerfilmenden Nachbarn :lol:? Kann ich mir nicht jetzt so gut vorstellen :P.

Ad 1): Unlogisch. Wenn mein Nachbar einmal gegen meine Hauswand pinkelt und ich ihn dabei unrechtmäßig filme, dann darf ich ihn danach rechtmäßig laufend filmen, weil er könnte das ja wieder tun? Wie kurios wäre das denn :crazy::P

 

Ad 2) Es kommt wahrscheinlich darauf an. Habe ich den Einbrecher mit einer indoor Kamera aufgenommen, dann ist das wohl verwertbar (wenn ich hinreichend auffällige belehrende Hinweisschilder in allen Räumen und in allen in Frage kommenden Sprachen aufgestellt habe ;)). Anders sieht es aus, wenn er nur mit einer outdoor Kamera aufgenommen wurde, zumal auf dem öffentlichen Gehweg (gerade meinen Tresor zum Auto schleppend). Bzw. nach Deiner Logik muss ich den einmal illegal (draussen) gefiilmt haben, damit die spätere Aufnahme (draussen) desselben Einbrechers plötzlich verwertbar ist .... (siehe ad 1) :P

 

P.S.: Ich rege mich gar nicht auf, schon gar nicht über Leute, welche ein Auto von mir fotografieren. Ich erwarte nur, wenn das dann ins Internet gestellt wird, dass die Leute nicht das Nummernschild erkennbar lassen und auch nicht Ort und Zeit dazu auch noch angeben. In dieser Gesamtheit ist eine solche öffentliche Verbreitung m.E. eindeutig nicht zulässig (siehe auch mein Puff-Beispiel, das sogar insofern auch greifen würde, weil das Foto meines Vehikels auf Privatgrund aufgenommen wurde und ich nicht einen anderen Vorposter nachvollziehen kann, der meinte, dass man dann halt sein Nummernschild abnehmen müsse ... )

 

 

vor einer Stunde schrieb Kai360:

Wie sagte kürzlich mein Anwalt in einer zwar anders gelagerten Geschichte (Ebay):

"Erkenntnis 2: Das anonyme Internetgeschäft führt leider zu solchen Ausfällen, die man aber schlichtweg einkalkulieren muß, das ist die neue Wirtschaft und Ehrlichkeit."

Das sehe ich grundsätzlich nicht so. Man sollte mit solchen Ausfällen imZweifel zwar rechnen, aber man "muß" sie nicht einkalkulieren. Dass es gestattet wird, unter dem Deckmantel der Internet-Anonymität ("Freiheit", haha) kriminlelle Handlungen auszuüben, liegt nicht an "neuer Wirtschaft und Ehrlichkeit", sondern an staatlichen Versäumnissen und der Macht der Internet Großkonzerne, deren Geschäft gerade auch in der Förderung der Kleinkriminalität besteht. So langsam findet da aber auch in der Politik ein umdenken statt (ob mit Erfolg ist eine ganz andere Frage :D)

Lustig, ich bin auch mit einem anderen Vehikel bei Autogespot fündig geworden. Und zwar mit mir als Fahrer und sehr deutlich und klar erkennbar. Ich sehe ganz gut aus .... B):D

 

Bislang habe ich keine Antwort auf mein Anschreiben erhalten.

 

Das ist die Arroganz und Kriminalität vieler Internetunternehmen. Ich überlege jetzt einfach Anzeige gegen Unbekannt zu stellen mit Verweise auf diesen Spot. Normalerweise müßte die Staatsanwaltschaft dann gegen Autogespot tätig werden, zumindest um an die Daten des Spotters zu kommen zwecks Strafverfolgung (§33 KUG). Das könnte beispielsweise bei Nichtherausgabe auch die Beschlagnahme deren Datenbank umfassen. Haben die aber vermutlich keine Lust zu und stellen das Verfahren ein in dem Moment, wo die Anzeige eingeht (äh nein, mit der Zuteilung eines AZ) B):D

vor 49 Minuten schrieb Jarama:

Ad 1): Unlogisch.

Naja, Unlogik hin oder her. Es entspricht im Prinzip der heutigen Rechtsauffassung unseres Staates - also mindestens der Mehrheit, die hier leben. Ein ähnlich gelagertes Beispiel ist m.E. der Ankauf der sog. Steuer-CDs. Sie erfüllt bekanntermaßen den Tatbestand der Hehlerei, trotzdem ist die Verwendung der Daten durch die Finanzbehörden plötzlich legal.

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