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Steuergestaltung - kommt darauf an für wen, wird das Fahrzeug teurer verkauft zahlt man entsprechend des Erlöses an das Finanzamt. Ist es weniger ist es ja auch schon steuerlich entsprechend der Nutzung versteuert. Wo soll da der Betrug sein ?

Verstehe ich nicht .

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Wenn Du aus deiner Firma einen Porsche, Ferrari, Lambo, McLaren für einen Buchwert von 5000 Euro an Deine Oma verkaufst und der Wert bei 200000 €uro liegt, dann ist das vermutlich Steuerbetrug. Bin allerdings kein Finanzberater. Dürfte aber so ziemlich klar sein, dass ein solcher Deal nur Schwierigkeiten bringt.

1.)Und wenn die Leasingfirma am Ende der Leasingzeit ,das Fahrzeug nur zum vereinbarten Restwert dir aus der Garage holt, was ist das dann !?

2.)Und später siehst Du das die Firma das Auto dann mit sattem Aufschlag wieder verkauft.

zu 1 Du bist dann der Steuerbetrüger !?

zu 2 Das sind dann die guten ?

 

 

 

:-) Corniche, Die Leasingfirma wird in der Regel vom FA anerkannt und ist auch normalerweise nicht deine Oma.

 

Ich muss allerdings gestehen, dass ich die Autos in der Regel nicht lease, sondern immer gekauft habe.

@corniche

 

Du vergleichst Äpfel mit Birnen die leasingfirma ist ja von Anfang an Eigentümer und daher hinkt der Vergleich mit an und Verkauf hier geht es um eine Rücknahme des vermieteten (geleasten Autos) und ggf. weiter Veräußerung und natürlich wird der Gewinn bei seriösen Gesellschaften sicher auch versteuert wenn er denn dann gegen ist. Bei einem verkauf eines anlageguts eines selbständigen bzw. gewerbetreibendem   mit fiktivem geringen Kaufpreis im Kaufvertrag und tatsächlichem höheren Erlös in der Praxis ist das in der Regel ein Scheingeschäft zur Umgehung der Steuerpflicht und das ist dann wenn es auffliegt als steuebetrug oder Steuerverkürzung strafbar .  

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@chip - volle Zustimmung, in der Sache. siehe mein Beitrag< Steuergestaltung - kommt darauf an für wen, wird das Fahrzeug teurer verkauft zahlt man entsprechend des Erlöses an das Finanzamt. Ist es weniger ist es ja auch schon steuerlich entsprechend der Nutzung versteuert. Wo soll da der Betrug sein ?<

vor 3 Stunden schrieb stelli:

 Hab noch einen Freund, der auf sein Startup einen 488 Spider und Huracan Spider gekauft und innerhalb von ca. 2 Monaten wieder verkauft hat. Kapital kam aus einer anderen Firma.

 

Vielleicht macht es einen Unterschied, wie lange man das Fahrzeug behält. Wenn es nicht lange bleibt und mit dickem Gewinn verkauft wird, kann das Finanzamt sich ja über einen Gewinn freuen. X-)

na ja in D ist es auch Gewerbetreiben un Kaufleuten  nicht verboten Waare einzukaufen und wieder zu verkaufen. Im Normalfall gibt es dazu Rechnungen die jeweils Umsatz und Umsatzsteuer auflisten. Eventuel ist der Dreh und Angelpunkt aber hier das Kapital aus der andern Firma...

vor einer Stunde schrieb corniche:

Ist es weniger ist es ja auch schon steuerlich entsprechend der Nutzung versteuert. Wo soll da der Betrug sein ?<

Stimmt Du zahlst doppelt. Einmal die 1% und dann noch Steuern für den Mehrwert (Verkaufserlöse gegen Anlagewert). So ist das Gesetz.Tricksereien sind Steuerhinterziehung.

Deshalb lohnen sich Fahrzeuge mit geringem Wertverlust nichts als Firmenfahrzeuge.

 

vor 4 Stunden schrieb stelli:

Da bin ja deiner Meinung. Ich benötige solch ein Konstukt ja nicht, aber fand es trotzdem interessant zu hören. Ich kann mich gerne nochmal mit den jeweiligen Personen dazu unterhalten. Hab noch einen Freund, der auf sein Startup einen 488 Spider und Huracan Spider gekauft und innerhalb von ca. 2 Monaten wieder verkauft hat. Kapital kam aus einer anderen Firma.

Machen kann man das alles. Die Frage ist ob es der Prüfung des Finanzamts standhält. Das kann bei einer Lohnsteueraußenprüfung alle paar Jahre passieren, bei einer vollen Betriebsprüfung alle ca. 10 Jahre oder auch einfach so zwischendurch weil man aufgrund von verdächtigen Eckdaten eine Betriebsprüfung veranlasst - oder weil ein mißgünstiger Wettbewerber oder im Streit gegangener Mitarbeiter einen Tip gegeben hat (ob wahr oder falsch).

 

Und deswegen heißt es auch absolut nichts wenn jemand schon seit Jahren kein Problem hat. Die Zeitbombe kann durchaus noch scharf sein. X-) 

 

 

In den letzten Jahren gab es bei den Finanzämtern diesbezüglich erhebliche Veränderungen.

 

Die Argumentationskette ist dabei logisch: Wo liegt die Motivation, wenn ein Selbstständiger einen teuren Sportwagen über seine Firma kauft? Wenn die Motivation darin besteht, dass der Unternehmer das teure Auto für sich "vergünstigen" möchte, indem er es absetzen kann, ist dies schlicht und ergreifend ein Gestaltungsmissbrauch.

Man muss also eine Argumentation finden, warum man einen McLaren als Firmenfahrzeug benötigt und das dürfte 95% der Unternehmer schwer fallen. Denkbar wären hier für mich nur Automobilzulieferer, einem Immobilienmakler, der behauptet, dass der McLaren wichtig für sein Marketing/Image ist, wird immer der Liebhaberei bezichtigt werden. Und Hand aufs Herz, das ist es ja auch.

 

Momentan sind große Limousinen, Kombis oder Power-SUVs da noch außen vor. Erstens haben sie vier Türen und Transportkapazitäten und zweitens würde man die deutschen Hersteller zu sehr schwächen, wenn man dieser Kategorie als Firmenfahrzeuge Steine in den Weg legen würde. Bei reinen Sportwagen ist das hingegen extrem schwer geworden, entsprechend wir der Anteil derer, die gebraucht mit ausweisbarer MwSt. angeboten werden deutlich schrumpfen.

 

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Habe nie verstanden, warum die Leute beim Verkauf eines komplett abgeschriebenen Fahrzeugs immer das Bedürfnis haben zu tricksen.

Wenn das Fzg. auf 0 abgeschrieben ist, habe ich in den Vorjahren ja auch meinen Gewinn um den entsprechenden Betrag gemindert. Wenn ich nun 50% RW als Verkaufserlös verbuchen muss, freue ich mich doch, da Mittelzufluss. Je nach steuerlicher Gestaltung der Firma dann noch ~23% Steuer, so what?

Unterm Strich doch immer noch ein Plus, schließlich habe ich ja auch alle Betriebsaufwände rund um das Fzg. als Kosten absetzen können.

 

Ärgerlich ist natürlich, wenn der Ist-Wert größer ist als der damalige Kaufpreis, der Fall kommt aber wohl wirklich nur bei absoluten Liebhaberfahrzeugen vor und ob der Tatsache, dass sowas vom FA nicht unterstützt wird, braucht auch keiner weinen...

  • Gefällt mir 2
vor 16 Stunden schrieb erictrav:

Für mich hat das nichts mehr mit Steuergestalttung zu tun. Es ist schlicht Betrug. Und darüber hinaus auch einfach lächerlich.

starke worte! aber was ist jetzt genau das betrugsdelikt?

ein auto zu leasen, oder wie hie beschrieben, einen gewinn damit zu machen, den man versteuert?

ich bin seit 30 jahren kaufmann und wenn ich das alles hier lese, muss ich verwundert den kopf schütteln und feststellen, dass hier wohl überwiegend vom hörensagen (ich kenne einen, der einen kennt), von angeblichen steuertricksereien und weiteren märchen erzählt wird. hat denn hier von den beteiligten schon jemals ein hochwertiges auto geleast, gefahren, fahrtenbuch geführt und ordnungsgemäss wieder verkauft oder zurückgegeben? ich meine, so, dass alles ganz normal lief und auch der steuerprüfer hinterher einverstanden war? die ganzen banalen ideen und befindlichkeiten, was wäre wenn, wären dann hinfällig. es gibt genaue gesetze und vorschriften zu jedem fall, ob das auto nun wert verliert und gewinnt. die leasinggesellschaften schliessen mit dem leasingnehmer klare vereinbarungen für beide fälle und die verteilung von gewinnen und verlusten sind hier klar geregelt. das märchen ... meine Oma kauft den wagen für einen euro raus ... bitte, solcher stammtischunfug hat in einem seriösen forum eigentlich nichts verloren. wir sind doch erwachsen, oder!?

 

 

Jetzt simmer aber irgendwie vom eigentlichen Thema leicht abgekommen.

Vom McLarren-Leasing über die Oma am Stammtisch vorbei zum Steuerbetrug.....

 

Will denn nicht mal jemand einen McLaren leasen und uns dann Bescheid geben?

  • Gefällt mir 1

Egal, ob geleast oder gekauft, Firmenfahrzeuge mit einem Neuwert über ca. 30 T€ rechnen sich nie, bis zum Ende gerechnet (und ohne "Steuergestaltung").

 

Wir werden so alle 3 Jahre einer Vollprüfung unterzogen. Jedesmal werde ich gefragt, ob ich denn gar kein Firmenfahrzeug hätte. Ich sage: Nö, das rechnet sich insgesamt nicht, es sei denn man macht den Versuch einer Steuerhinterziehung. Antwort immer (grinsend): Stimmt!

 

P.S.: Was sich früher mal rechnete, war ein Oldtimer , womöglich noch mehr oder weniger restaurierungsbedürftig, als Firmenfahrzeug. Das geht aber mittlerweile auch nicht mehr, diese Lücke haben die mittlerweile zu gemacht :D

vor 2 Stunden schrieb Ultimatum:

starke worte! aber was ist jetzt genau das betrugsdelikt?

Ob Leasing oder Kauf ist sekundär, wenn es um den privaten Charakter der Nutzung des Sportwagens geht. Tatsächlich ist da kein Wert gesetzlich fixiert, sondern es ist jedes Mal eine Einzelfallentscheidung in erster Instanz mit dem Prüfer, in zweiter dann vor dem Finanzgericht. Urteile gibt es dazu schon massenhaft, das Fazit ist unison: das Fahrzeug muss von der Nutzung her für den Betrieb sinnvoll sein und in Relation passend zum Gewinn stehen.  

 

So habe ich es in meinem Ausbildungsberuf (Steuerfach) erlebt und so hat es einen befreundeten Unternehmer auch schon gebeutelt. Beides also aus erster Hand. Bei Leasing-Fahrzeugen kürzt der Prüfer bei einer Prüfung auch gerne mal 50% der Leasingraten nachträglich.

 

Zwei Dinge ersparen dir so einigen Ärger mit dem FA.

1.ein anerkanntes, digitales Fahrtenbuch bei dem der tatsächliche Fahrweg aufgezeichnet wird.

2.ein Kaufangebot von einem offiziellem Markenhändler, falls du eine Privatübernahme vor hast.

ich kann das alles nicht bestätigen. meine firmenfahrzeuge, geprüft und für gut befunden, waren unter anderem mercedes s600, cl 600, lamborghini gallardo, ferrari maranello, "die üblichen porsche ..." und viele mehr. da wurde nichts beanstandet oder vor oder nachher gekürzt. ich musste auch keinen steueranwalt oder finanzgerichte beschäftigen. es gab allerdings eine strikte trennung zwischen privat und geschäft, ein ehrlich geführtes fahrtenbuch und zusätzlich entsprechende und nachweisbare privatfahrzeuge. der verkauf am vertragsende erfolgte an unbekannte dritte und da wurde nichts gemauschelt. so kann es auch gehen. wenn das nicht wäre, könnten ja sämtliche leasinggesellschaften noch heute schliessen.

vor 9 Minuten schrieb lacom:

1.ein anerkanntes, digitales Fahrtenbuch bei dem der tatsächliche Fahrweg aufgezeichnet wird.

Woraus dann auch zweifelsfrei entnehmbar ist, dass Du mit dem McLaren an zumindest rund 220 Tagen im Jahr in die Firma und wieder nach Hause gefahren bist. ;)

 

Dumm nur, wenn Dir dann die abgezogenen McLaren Betriebskosten auf jene eines VW Passat zurecht gestutzt werden .... B):D

vor 6 Minuten schrieb Ultimatum:

ich kann das alles nicht bestätigen. meine firmenfahrzeuge, geprüft und für gut befunden, .... lamborghini gallardo, ferrari maranello,

War mal, wird heutzutage wohl bei den meisten Finanzämtern nicht mehr ohne Weiteres durchgehen.

 

Bzw. wenn bei der Betriebsprüfung offensichtlich wird, dass nirgends "gestaltet" wird, lassen Betriebsprüfer meiner Erfahrung nach auch gerne mal in Einzelaspekten 5 gerade sein, wenn der betreffende Aspekt "gefühlt" einigermaßen in Ordnung ist.

 

das war mal und das ist noch so. ich kenne die branche, sowohl kfz als auch leasing und das funktioniert auch und insbesondere im hochpreissegment. 

 

ich will aber hier niemanden bekehren. ich weiss es ja und komme damit auch gut klar. 

Das ist, wie im Fall "Ultimatum", genau dann auch heute noch problemlos möglich, wenn

vor 24 Minuten schrieb Ultimatum:

zusätzlich entsprechende und nachweisbare Privatfahrzeuge

existieren. Denn das ist der Schlüsselpunkt in seinem Fall.

  • Gefällt mir 4
vor 3 Stunden schrieb Ultimatum:

starke worte! aber was ist jetzt genau das betrugsdelikt?

 

vor 49 Minuten schrieb Marc W.:

wenn es um den privaten Charakter der Nutzung des Sportwagens geht

Genau das habe ich damit gemeint.

In erster Linie geht es mir um ein privat genutztes Fahrzeug bei dem die USt "erhalten" bleiben soll. Das ist für mich ganz klar Betrug.

 

Der Rauskauf nach Beendigung ist da noch etwas anderes und kann natürlich auch legal passieren. Wobei sich da der ein oder andere nach einer Betriebsprüfung auch schon wunderte.

 

vor einer Stunde schrieb Jarama:

Egal, ob geleast oder gekauft, Firmenfahrzeuge mit einem Neuwert über ca. 30 T€ rechnen sich nie, bis zum Ende gerechnet (und ohne "Steuergestaltung").

Das kann ich so wiederum nicht bestätigen. Um mir in der Firma ein 100t€ Brutto Auto kaufen zu können, muss ich 110.000€ Netto erwirtschaften. Um mir das gleiche Auto privat leisten zu können, müsste ich mir 150.000€ Gehalt zahlen. Und könnte künftig keine Vorsteuer ziehen, müsste Reparaturen komplett privat zahlen etc. pp.

 

A und O ist einfach ein transparentes, korrekt geführtes Fahrtenbuch bzw. konsequente 1% Versteuerung, wie Ultimatum schon ausgeführt hat.

vor 4 Minuten schrieb erictrav:

Genau das habe ich damit gemeint.

In erster Linie geht es mir um ein privat genutztes Fahrzeug bei dem die USt "erhalten" bleiben soll. Das ist für mich ganz klar Betrug.

 

Kann den Betrug noch immer nicht erkennen. Solange die private Nutzung korrekt versteuert wird (Fahrtenbuch oder 1%), liegt doch kein Betrug vor?

Ob das Finanzamt die Kosten anerkennt, steht wiederum auf einem anderen Blatt.

vor 40 Minuten schrieb Ultimatum:

ich kann das alles nicht bestätigen. meine firmenfahrzeuge, geprüft und für gut befunden, waren unter anderem mercedes s600, cl 600, lamborghini gallardo, ferrari maranello, "die üblichen porsche ..." und viele mehr. da wurde nichts beanstandet oder vor oder nachher gekürzt. ich musste auch keinen steueranwalt oder finanzgerichte beschäftigen. es gab allerdings eine strikte trennung zwischen privat und geschäft, ein ehrlich geführtes fahrtenbuch und zusätzlich entsprechende und nachweisbare privatfahrzeuge. der verkauf am vertragsende erfolgte an unbekannte dritte und da wurde nichts gemauschelt. so kann es auch gehen. wenn das nicht wäre, könnten ja sämtliche leasinggesellschaften noch heute schliessen.

Wobei der Fuhrpark für Grünwalder Verhältnisse ja noch harmlos ist ;)

Ich habe bei dem Ganzen Leasing umd Firmenwagenquatsch noch nicht wirklich verstanden was am Emde am günstigsten ist. Privat kaufen und km der Firma in Rechnung stellen, Firmenwagen kaufen und 1%, Leasing und 1% ...........

Am Ende kommt es auf die Gesamtsituation an. Macht die Firma hohe Gewinne und ich habe einen F12 als Firmenwagen und Privat noch einen La Ferrari wird der Prüfer nicht meckern.

Kann ich mir den Ferrari nur leisten weil er über die Firma läuft und mein Gehalt gäbe es privat nicht her wird der Prüfer es nicht akzeptieren.

Dann kommt noch hinzu das der eine Prüfer kein Problem sieht, der nächste ist halt ein Korrintenkacker.

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