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Krankengeld für wen eigentlich genau


SManuel

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Ich habe die Info erhalten das Krankengeld ( Entgeltfortzahlung ) für Vorgesetzten nicht zustehen im falle des Krank sein.

 

Ich hab mal im TVÖD und TVL wie auch TVÜL nachgeschaut, und habe über diese Art von Regelungen nichts finden können. Laut dem steht jedem beschäftigten eine Krankengeld zu ( Entgeltfortzahlung ).

 

Gibt es das Wirklich oder versucht sich da der Arbeitgeber sich von der Entgeltfortzahlung sich zu drücken ?? Laut der Mündlichen Info, es stehe einem Vorgesetzten ( Abteilungsleiter usw. ) keine Entgeltfortzahlung zu.

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TV-L und TVöD (den TV-ÜL stellen wir mal hinten an, gilt vom Grundsatz her für "Altpersonal") unterscheidet bei der Lohnfortzahlung bei den Beschäftigten im öffentlichen Dienst selbstverständlich nicht zwischen Mitarbeitern und Vorgesetzten. Wäre ja noch schöner. Die 6-Wochen-Frist Ist im Übrigen bereits gesetzlich geregelt (Entgeltfortzahlungsgesetz), da kann ein Tarifvertrag gar nicht abweichen.

 

Was ich schwer vermute: Der Vorgesetzte ist ein Beamter. Da gilt die Entgeltfortzahlung tatsächlich nicht wie oben angesprochen - der bekommt seine Bezüge bei Krankheit einfach bis auf weiteres fort ;)

Hi,

 

so ganz falsch ist dein Gedanke grundsätzlich nicht.

Leitende Angestellte sind eigentlich Angestellte, aber stehen andererseits auch dem Arbeitgeber näher als andere Angestellte. Aufgrund dieser Doppelstellung gelten für sie einige Besonderheiten. Im Tarifvertrag wirst du deshalb darüber wohl keine Regelungen finden.

Deshalb ist der Arbeitsvertrag entscheidend. Ich habe aber noch keinen Arbeitsvertrag gelesen, in dem für einen leitenden Angestellten keine Lohnfortzahlung zu leisten ist. Die leitenden Angestellten bekommen also im Regelfall ebenso die 6-Wochen Zahlung wie jeder andere Angestellte auch.

 

Gruß

Christoph

Und seit 01.01.2016 fällt auch der leidige und manchmal sehr mißverständlich formulierte "Auszahlungschein" weg, ab jetzt gibt es die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in dreifacher Ausführung mit einem Kästchen unten links für die Krankengeldzahlungen ab der 7. Woche beginnend.

Grüße aus dem Behandlungszimmer

S.R.

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"Leitender Angestellter" im Sinne der Gesetzgebung ist ohnehin nicht das gleiche wie "Vorgesetzter", da muss man schon genauer hinschauen, es wird noch leicht unterschiedlich definiert (Betriebsverfassungsgesetz, Kündigungsschutzgesetz, Arbeitszeitgesetzt definieren das abweichend). In keinem der Fälle gilt aber jeder der Leitungsfunktionen innehat automatisch als "Leitender Angestellter".

Entgeltfortzahlung steht einem Mitarbeiter der keine Bezüge ( z.B. Nachtarbeit, Schichtzulagen, Bereitschaft usw. ) erhält, nicht zu,  da er die Beschäftigung nicht nachgeht und eigentlich dadurch keinen Nachteile entstehen. ( Man bekommt das Gehalt, da man einen 8 Std. Tag hat ).

 

In wie weit ist das Richtig und erhalte ich nun Entgeltfortzahlung oder nicht ??

 

 

 

 

vor einer Stunde schrieb SManuel:

Entgeltfortzahlung steht einem Mitarbeiter der keine Bezüge ( z.B. Nachtarbeit, Schichtzulagen, Bereitschaft usw. ) erhält, nicht zu,  da er die Beschäftigung nicht nachgeht und eigentlich dadurch keinen Nachteile entstehen. ( Man bekommt das Gehalt, da man einen 8 Std. Tag hat ).

 

In wie weit ist das Richtig und erhalte ich nun Entgeltfortzahlung oder nicht ??

 

 

 

 

Warum fragst Du nicht Deine Krankenkasse, ist doch ein Autoforum hier!

 

 

Genau, ist ein Autoforum mit dem Bereich ( Alles aus dem Alltag ), extra für sowas gemacht und anderweitige Themen.

 

Die Krankekasse sagt, ja es steht Ihnen zu aber der Arbeitgeber sagt Nein. ( Nun was soll ich machen ?? ) Man fragt in einem Forum nach, was auch ganz Normal ist.

 

Der Anwalt kommt erst wenn nichts mehr geht.

SManuel, zu Deiner konkreten persönlichen Situation hast Du praktisch nichts geschrieben. Auf der Basis kann man auch so gut wie nichts sagen. Du wirbelst wild Begriff durcheinander, wir wissen nicht wie Dein Arbeitsvertrag aussieht usw. Aus Deinen Posts kann ich vermuten daß Du irgendwie im öffentlichen Dienst arbeitest, aber das hilft einfach nichts. Auf der Basis kann Dir jeder nur sagen: "Vielleicht steht es Dir zu, vielleicht auch nicht".

 

Wenn Du die Krankenkasse sagt daß Du weniger bekommst als Du solltest, dann ist der richtige Weg,  Deinen Arbeitgeber damit zu konfrontieren (ich bin mir nach Deinem letzten Post aber nichtmal sicher ob Du es richtig verstanden hast, ehrlich gesagt). Wenn der sagt: "das sehe ich anders" gehst Du zu einem Anwalt der Arbeitsrecht zu seinen Fachgebieten zählt und lässt Dir in einer Erstberatung erläutern wie die Rechtslage in Deinem Fall ist. Dazu bringst Du alle relevanten Unterlagen mit (Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen, Beträge die Du nun erhältst, solche Dinge). Er sagt Dir dann ob es Sinn macht für Dich tätig zu werden oder nicht.

 

Zum Anwalt gehen heisst ja nicht gleich Klage einzureichen.

vor 41 Minuten schrieb SManuel:

im moment Krank bis auf weiteres. Ich erhalte meinen Lohn und die geleisteten zulagen.

 

Jedoch keine Entgeltfortzahlung zu dem Lohn.

Irgendwie kapiere ich das Problem nicht: Du bist also krank und kriegst weiter Dein Geld? Was denkst Du dann, was Entgeltfortzahlung ist?

 

Öffentlicher Dienst: Du kriegst sechs Wochen Deinen Lohn und ggf. durchschnittliche Zulagen weiter gewährt, danach ist erst mal die Krankenkasse mit Krankengeld in der Pflicht und Dein Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss.

 

Was sein kann - wir aber nicht wissen - ist, dass es bereits gleichartige Vorerkrankungen innerhalb eines Jahres gegeben hat und die 6 Wochen damit überschritten wurden. Dann ist der Arbeitgeber erstmal raus aus der Entgeltfortzahlung.

Zwei Tipps dszu

 

1. Etliche Rechtsschutz Versicherungen bieten im Rahmen des Vertrags einen kostenloses Anwalts und Info Service für telefonische Erstberatung das ist ganz sinnvoll wenn man versichert ist.

 

2. www.frag-einen-Anwalt.de

 

ein tolles Portal viele Auskünfte von Anwälten zum nachlesen und Mann kann für ein paar Euro selbst eine Frage stellen (auch anonym) die Antworten kommen schnell und sind sehr kompetent man kann sogar noch kostenlos nachfragen falls was unklar ist. Kann ich sehr empfehlen und habe da selbst schon viele Themen geklärt.

vor 12 Stunden schrieb san remo:

Warum fragst Du nicht Deine Krankenkasse, ist doch ein Autoforum hier!

 

 

Ich bin mir sicher, daß es irgendwo ein Krankenkassenforum geben wird...

  • Gefällt mir 1
vor 15 Stunden schrieb SManuel:

Die Krankekasse sagt, ja es steht Ihnen zu aber der Arbeitgeber sagt Nein. ( Nun was soll ich machen ?? )

Der Anwalt kommt erst wenn nichts mehr geht.

 

Was Du machen sollst? Die Arbeitnehmervertretung in Deiner Organisation konsultieren bzw. beauftagen. Dafür sind die da.

 

Übrigens, der Satz mit dem Anwalt lautet anders: Der Anwalt geht, wenn kein Geld kommt.

  • Gefällt mir 1

Normalerweise sieht es so aus: 

 

Der Arbeitnehmer erhält sechs Wochen Lohnfortzahlung (im öffentlichen Dienst zzgl. "Krankheitsaufschlag" in Höhe der durchschnittlichen unständigen Bezügebestandteile wie Nachtarbeit usw. ansonsten je nach Arbeitsvertrag)

 

Danach zahlt die Krankenkasse 70% des regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts für maximal 72 Wochen.

 

Ohne den Arbeitsvertrag oder genaue Daten zu Deiner Arbeitsstelle zu kennen kann Dir hier niemand eine verbindliche Aussage geben...

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