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Lamborghini Huracan Superleggera


OlliSLS82

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Absolut Ultimatum. Aber erst wenn der nächste GF da ist. Der jetzige hatte zwei Chancen und ich wollte ja nichts umsonst, sondern heftig dafür bezahlen :-)

 

Wenn Lambo so mit einem Kunden umgeht, der zwei neue gekauft hat, dann muss es denen zu gut gehen. 

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vor 12 Stunden schrieb rudifink:

Wenn Lambo so mit einem Kunden umgeht, der zwei neue gekauft hat, dann muss es denen zu gut gehen. 

Hier hält sich jemand aber für sehr wichtig. :D 

 

Du hast der Marke Lamborghini tatsächlich zwei Chancen gegeben Dir, dem Grossabnehmer, einen dritten Lamborghini verkaufen zu dürfen und wurdest nicht beachtete? Unglaublich was man Dir da angetan hat!!!O:-) 

 

Und das, obwohl Ultimatum Dir den vermutlichen Hintergrund erklärte.

 

Vorschlag: Geh doch mal persönlich vorbei und lasse den Verantwortlichen für den Frevel um Verzeihung bittend vor Dir niederknien anstatt Dich selbst des Genusses des nächsten Lamborghini zu berauben.

 

Echt wichtige Männer machen das so und jammern sich nicht im Forum aus. Habe ich mal gehört. :D 

 

 

 

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vor 14 Stunden schrieb rudifink:

Absolut Ultimatum. Aber erst wenn der nächste GF da ist. Der jetzige hatte zwei Chancen und ich wollte ja nichts umsonst, sondern heftig dafür bezahlen :-)

 

Wenn Lambo so mit einem Kunden umgeht, der zwei neue gekauft hat, dann muss es denen zu gut gehen. 

.... ihr seid doch beide Lamborghini Enthusiasten, das müsste doch zu klären sein.

  • 3 Wochen später...

wie gerade per pn schon geschrieben: rechne mit circa 195´ netto, also zzgl. mwst und zzgl. ausstattung.

 

da ergibt sich dann immer die frage, ob man navi, rückfahrkamera und entertainment braucht. da kann man lange diskutieren. ich meine eigentlich nein. der nachteil ist dann aber, es ist der kabelbaum auch ohne alles angelegt und somit z.b. im verkaufsfalle nicht nachzurüsten. vor. funktioniert auch das optionale telemetriesystem nur in kombi mit dem navi/entertainment.

ich habe nun meine konfiguration vorerst mal "mit" angelegt und komme so mit den genialen felgen in bronze auf circa 165´.-

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Geschrieben
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Hallo OlliSLS82,

 

schau doch mal hier zum Thema Lamborghini Huracán (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

 

Der V16 Motor zum Selberbauen (Anzeige) ist auch genial.

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Was ich nicht ganz verstehe - egal wie die Ringzeit jetzt genau ist: Vor zwei Jahren, als LaF, P1, 918 etc. anstand, da war die Zeit um 7 min eine echt harte Nuss für HYPERcars und es gab genügend Berichte von den Versuchen und braunen Streifen in der Hose. Klar, der Huracan Versuch war sicher auch mit braunem Streifen in der Hose, aber:

 

Im Vergleich zur "Normalversion" ist das um so viele Welten besser, im Vergleich zu den obigen dreien ist der Huracan (fast) ein hoffnungslos untermotorisierter und vergleichsweise schwerer Walfisch, und dazu noch geradezu geschenkt im Anschaffungspreis. Die "Geradeauszahlen" sind vermutlich massiv den anderen Autos unterlegen. Heisst das jetzt, dass fast alles (vielleicht bis auf ein paar Sekunden aufgrund neuerer Reifen-Technologie) durch die Aerodynamik kommt? Das musses ja sein - ich kann irgendwie schneller durch die Kurven kommen. Nur: Ein paar Hundert PS Leistungsvorteil sollten doch den Hypercars trotzdem Vorteile verschaffen?!

Da die jetzigen Hypercars allesamt mit Hybridtechnologie durch die Gegend rollen, hast du die volle Leistung ja nicht auf der gesamten Strecke zur Verfügung. Der 918 ist also nicht durchweg mit vollen 887 PS unterwegs gewesen, sondern stellenweise nur mit dem V8 (aber immer noch mit dem Zusatzgewicht der Akkus). Addiere neue Reifentechnologie und die aktive Aerodynamik des Lamborghini und es ergibt zwar immer noch braune Streifen im Unterhöschen, aber eben mit einem furchtlosen Fahrer am Steuer auch eine gute Zeit. Wobei Lamborghini wohl auch einen Testwagen bei einem Rekordversuch durch nachhaltige Kaltverformung verloren hat.

ich meine gelesen zu haben das der 918 auf eine Runde schon die volle Motorleisung zur verfügung hatte,

kann mich aber auch irren.

Das der Huracan Performante unter 7 Minuten denn Ring umkreist hat ist schon eine Wahnsinnsleistung.

Vor allem darf man nicht vergessen leistungsmässig ist er allen anderen klar unterlegen.

 

Am ‎30‎.‎01‎.‎2017 um 20:28 schrieb rudifink:

Absolut Ultimatum. Aber erst wenn der nächste GF da ist. Der jetzige hatte zwei Chancen und ich wollte ja nichts umsonst, sondern heftig dafür bezahlen :-)

 

Wenn Lambo so mit einem Kunden umgeht, der zwei neue gekauft hat, dann muss es denen zu gut gehen. 

Kannst meinen haben

Sind solche Haltefristen überhaupt effektiv durchsetzbar? Also außer dass man auf die shitlist kommt und dann in Zukunft ähnliche Modelle vielleicht nur noch gebraucht kaufen kann (jedenfalls solange es beim Hersteller gut läuft).

vor 55 Minuten schrieb TommiFFM:

Sind solche Haltefristen überhaupt effektiv durchsetzbar? 

Moin,

u.a. das OLG HH hat hierzu schon einmal entschieden: OLG Hamburg, Urt. v. 29.05.02, 5 U 170/01

 

Ist ganz spannend, wenn natürlich nicht allgemein auf jede Klausel übertragbar, da wird es - wie das Gericht ja auch betont - Abstufungen geben, die sicherlich wirksam sind. Ich zitiere mal auszugsweise:

 

Zitat

(...)

2. Das strafbewehrte Veräußerungsverbot in der Haltefristvereinbarung vom 29.01.2001 verstößt gegen § 9 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 AGBG (Anm.: das ist der heutige § 307 BGB), da der Fahrzeugkäufer durch die Abweichung von wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt wird.

Betroffen sind hier die freie Verfügungsbefugnis und der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Zwar ist nicht jede in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene zeitweilige Beschränkung freier Vertragsabschlüsse unwirksam (z. B. Alleinauftrag an einen Makler).

Verfügungsunterlassungsverträge widersprechen aber dem verkehrstypischen Leitbild des Kaufvertrages, der auf unbeschränkte Rechtsverschaffung gerichtet ist. Derartige Verträge sind deshalb nach § 9Abs. 2 Nr. 1 und 2 AGBG grundsätzlich unwirksam, sofern nicht besondere berechtigte Interessen des Verwenders eine Ausnahme rechtfertigen.

(...)

Im vorliegenden Fall wird aber der Beklagten ein Weiterverkauf innerhalb eines Jahres an jedermann - auch in gebrauchtem Zustand - verboten. Diese Klausel berücksichtigt nicht, dass zwar nicht vor Erhalt des Fahrzeug, aber sehr wohl innerhalb eines Jahres nach dem Erwerb ein Interesse des Käufers bestehen kann, das Fahrzeug aus den unterschiedlichsten Gründen zu veräußern. Im Gegensatz zu den vom BGH entschiedenen Fällen ist hier somit ein schützenswertes Interesse gegeben. Es leuchtet nicht ein, dass man ein KFZ, das man nach zum Beispiel einem halben Jahr und 10.000 gefahrenen Kilometern - also nicht mehr neuwertig - verkaufen möchte, nur über den Händler veräußern können soll, und dies auch wiederum nur "aus wirtschaftlichen Gründen". Das muss selbst dann gelten, wenn es sich wie hier um ein seltenes Fahrzeug handelt, das möglicherweise in geringerem Umfang genutzt wird als andere Fahrzeuge. Zwar besteht die Gefahr eines "grauen Marktes", aber dies betrifft nur den Handel mit fabrikneuen Fahrzeugen und nicht den Gebrauchtwagenmarkt. Das Interesse an gebrauchten Ferraris ist nicht mit dem an neuwertigen identisch; dafür besteht ein anderer Markt.

(...)

Hinzu kommt, dass eine Weiterveräußerung vor Ablauf von zwölf Monaten nur "aus wirtschaftlichen Gründen" gestattet ist. Auch für diese Beschränkung der Dispositionsfreiheit des Käufers, welche dem gesetzlichen Leitbild der freien Verfügungsbefugnis des Käufers über die bezahlte Ware widerspricht, ist kein schützenswertes Interesse der Klägerin erkennbar. Privatkunden mögen persönliche Gründe, gewerbliche Kunden wie die Beklagte die unterschiedlichsten sonstigen Gründe haben, sich von einem Luxuswagen wieder zu trennen (z. B. Wechsel der Geschäftsführung, der Außendarstellung des Unternehmens, Umstrukturierung des Fuhrparks, allgemeine organisatorische oder technische Gründe). Diese können ebenso gewichtig sein wie wirtschaftliche Gründe. Es benachteiligt den Fahrzeugkäufer unangemessen, hierüber dem Verkäufer Rechenschaft abgeben zu müssen und notfalls sogar über die Verkaufsberechtigung einen Rechtsstreit führen zu müssen, um der vereinbarten Vertragsstrafe zu entgehen. (...)

Ich wusste gar nicht, dass das sogar beim 360 Modena damals so gehandhabt wurde... :P

 

Grüße

Max

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