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Rote Ampel Blitzer über 1 Sekunde. Fahrer nicht genau identifizierbar


Philipp1992

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Hallo,

ich bin neu hier und habe direkt mal eine Frage. Ich bin vor einigen Wochen mit meinem

Cousin aus dem Ausland zurück gekommen (mein Cousin war nur zu Besuch hier).

50km von zuhause entfernt, wurden wir anscheinend an einer roten Ampel geblitzt.

Da das Bild aber so schlecht ist, können wir nicht erkennen, wer der eigentliche Fahrer

war (sehen uns ziemlich ähnlich). Das Auto ist auf meinen Vater angemeldet und

er hat auch den Brief bekommen. Er konnte es allerdings nicht sein, weil er die ganze

Zeit in Deutschland war.

Was sollen wir jetzt auf der Rückseite ausfüllen bei

"2. Angaben zur Person der/des Verantwortlichen (Fahrer)" ?

Kann man ein besseres Bild einfordern ? Ich mein, ich möchte später keine Probleme

haben. Und vor einem Jahr wurde ich aus dem Verkehr wegen BTM gezogen. Ich bin

nicht "stoned" gefahren, aber hatte noch zu viel Rest im Urin. Das ist jetzt 1 Jahr her

und bisher habe ich nur was von der Staatanwaltschaft bekommen, dass das Verfahren

eingestellt wurde. Könnte mich jetzt großer Ärger erwarten, wegen der Sache vor 1

Jahr und dem Blitzer jetzt, falls es sich herausstellt, dass ich es gewesen bin ?

Wenn die ein Verdacht auf BTM bei mir jetzt haben, können die ruhig testen. Seitdem

Vorfall habe ich nichts mehr angepackt, da ich von meinem Führerschein beruflich

abhängig bin.

Mfg Phil

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Mach dir keinen Stress.

Da der Fahrer nicht identifizierbar ist per Foto, trägst du das da so ein.

Im schlimmsten Fall kommt ein Polizist vorbei und macht einen Abgleich vom Foto.

Dann wird er wohl feststellen das niemand zweifelsfrei auf dem Foto zu identifizieren ist und kann die Staatsgewalt nichts machen, dein Vater muss dich auch nicht belasten... Macht dein Vater keine weiteren Angaben, kann es sein, dass er ein Fahrtenbuch aufgedrückt bekommt für ein halbes Jahr aber das ist beim ersten Vergehen dieser Art eher ungewöhnlich. Kontrolliert aber eh keine Sau.

Wegen dem Gekiffe mach dir mal keinen Stress, da kommt keiner und testet dich jetzt nochmal. Dir steht da kein weiterer Ärger ins Haus.

  • 5 Wochen später...

Wenn ihr nicht wisst, wer gefahren ist (was ich etwas komisch finde), müsst ihr zum Fahrer auch keine Angaben machen, dazu seid ihr nicht verpflichtet.

Es kann sein, dass die Behörden ein besseres Bild haben und nur auf dem Bescheid ein schlechteres zu sehen ist.

Wenn ihr nicht wisst, wer gefahren ist (was ich etwas komisch finde), müsst ihr zum Fahrer auch keine Angaben machen, dazu seid ihr nicht verpflichtet.

Es kann sein, dass die Behörden ein besseres Bild haben und nur auf dem Bescheid ein schlechteres zu sehen ist.

Dann bekommt aber der Halter also Papa den Strafzettel :(

Bin der Meinung das der wo gefahren ist, dazu stehen sollte :D

Jo, in Deutschland kann der Vater aber nicht belangt werden, da hier keine Halterhaftung existiert. Könnte aber ein Fahrtenbuch bekommen, was sicher auch unangenehm ist.

Da kann man nur hoffen, dass der tatsächliche Fahrer sich an die Fahrt erinnern möge :D

Wenn beim Fahrer (nein, wir ahnen alle nicht wer gefahren ist) die Erinnerung nicht wieder einsetzt, sollte man in jedem Fall einen Fachanwalt konsultieren (der Halter). Nicht nur um Akteneinsicht zu erhalten, sondern auch um eine verbindliche Auskunft zu erhalten wie das nun ist, wenn das Knöllchen aus dem Ausland stammt. Gibt es in dem Land Halterhaftung? (Ist ja nicht einheitlich, auch nicht in der EU) Wenn ja, wir wird das gehandhabt wenn der Halter Deutscher ist?

=> einfach sagen "wir wissen nicht wer's war" ohne einen Anwalt zu konsultieren könnte unangenehm werden.

  • 3 Monate später...
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Hallo Philipp1992,

 

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