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Pantera: Reifenproblem / Eingetragene Höchstgeschwindigkeit im Fahrzeugbrief?


356roadster

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Ich habe auch weiterhin kein Glück mit meiner Suche nach vernünftigen Reifen für meine 7" / 8" x 15 Felgen auf meinem 1973er Pantera (#5891). Nachdem ich alles so original wie möglich belassen möchte, kommen nun auch die ehemals serienmäßig montierten Michelin XWX in 185/70 und 215/70 x 15 in Frage. Mein Problem ist aber, dass im KFZ-Brief meines Pantera eine Höchstgeschwindigkeit von 253km/h eingetragen ist, die 185/70 XWX aber nur eine V-Kennung (max 240km/h) haben. Ich müsste also beim TÜV vorstellig werden und da würden mir Kopien von Pantera KFZ-Briefen helfen, die eine V-max von unter 240km/h ausweisen. Hat jemand einen solchen Brief und würde mir eine Kopie mailen?

Oder hat gar jemand eine Idee, welche Reifen ich verwenden könnte, die dem Original einigermaßen nahe kommen?

Ich wäre sehr dankbar.....

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der xwx ist ein "VR" reifen !

damals galt VR = über 210 km/h

der 205er hat ne W kennung,beim 185er finde ich auf anhieb nur die V

sollte aber kein problem sein,der pantera steht ja explizit auf deren seite

http://www.michelinclassic.com/de/Oldtimer-Reifen/XWX

zu meiner schülerzeit hab ich an ner tanke gearbeitet die sehr viele

solche boliden betreute ...da fuhren zumindest hier in der gegend

alleine schon wegen der kosten zumeist reifen amerikanischer machart

welche (wie auch damalge geländewagenbereifung) fast immer irgendwo

M+S drauf stehen hatten :wink:

@planktom: danke für deine Antwort.

Der freundliche Michelin Händler macht mich darauf aufmerksam, dass ich einen V-Reifen nur für Autos bis zu einer Höchstgeschwindigkeit lt. Brief von 240km/h nehmen darf. Und die aktuellen 185/70 XWX sind wohl nur V-gekennzeichnet.

Oder sieht der das falsch?

ich muss mich da selbst erst schlau machen..könnte sogar heute noch klappen...

greifbar hab ich aktuell nur die

post-91457-14435449674597_thumb.jpgaus 1998

da steht auf seite4 :

post-91457-14435449676445_thumb.jpg

und auf seite 68 :

post-91457-14435449678133_thumb.jpg

also beim 185er = keine kennzeichnung und beim

215er ne 90W---> wäre also somit zulässig!

auf der schon verlinkten seite steht allerdings "speed index V" .....

nachtrag

aktuell trögt der reifen wohl tatsächlich die "89V" kennung

P10500251210967554.jpg

d.h.er ist bis 240km/h zugelassen bei maximal 1160kg vorderachslast.

bei fahrzeugen die sehr kleine achslasten haben darf aber auch

schneller gefahren werden was durch "einfache prologationsrechnung"

(so nennts mein reifendealer:D) ermittelt werden kann !

er hat sowas erst kürzlich für nen ferrari gemacht dessen reifen

trotz "Y" kennung locker für die eingetragenen 313km/h ausreichend waren...

um problemen mit dem gesangsverein blau/weiss" (ehemals grün/weiss)

oder einem "aaS" aus dem weg zu gehen einfach eine reifenfreigabe bei

michelin anfordern um bei evtl.kontrolle was vorweisen zu können :wink:

ich selbst kenne es von einigen fahrzeugen welche aufgrund

hoher achslasten bei winterreifen mit "H" kennung nur bis 190km/h

freigegeben sind....dass man auch "hochrechnen" darf war mir bis

dato unbekannt...

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nachtrag

aktuell trögt der reifen wohl tatsächlich die "89V" kennung

P10500251210967554.jpg

d.h.er ist bis 240km/h zugelassen bei maximal 1160kg vorderachslast.

bei fahrzeugen die sehr kleine achslasten haben darf aber auch

schneller gefahren werden was durch "einfache prologationsrechnung"

(so nennts mein reifendealer:D) ermittelt werden kann !

er hat sowas erst kürzlich für nen ferrari gemacht dessen reifen

trotz "Y" kennung locker für die eingetragenen 313km/h ausreichend waren...

um problemen mit dem gesangsverein blau/weiss" (ehemals grün/weiss)

oder einem "aaS" aus dem weg zu gehen einfach eine reifenfreigabe bei

michelin anfordern um bei evtl.kontrolle was vorweisen zu können :wink:

ich selbst kenne es von einigen fahrzeugen welche aufgrund

hoher achslasten bei winterreifen mit "H" kennung nur bis 190km/h

freigegeben sind....dass man auch "hochrechnen" darf war mir bis

dato unbekannt...

Tom, vielen Dank für Deine Erläuterungen. Das war mir so auch nicht klar. Der Pantera ist mit einer Vorderachsalst von 678KG eingetragen; vielleicht geht ja hier etwas. Ich frage mal beim Reifenhändler und frage auch mal Michelin an. Bin gespannt!

@Alle: welche Höchstgeschwindigkeiten habt Ihr denn in Euren "Briefen" von 70er Jahre Panteras eingetragen? Danke für weitere Infos....

  • 2 Wochen später...

Hallo Tom,

nochmals danke für Deine Hilfe. Habe von anderen Forenmitgliedern leider überhaupt nichts in Sachen meiner Frage nach der eingetragenen V-max gehört.

Daher im Alleingang: Reifenkauf der XWX bei MOR bei München über meinen Händler vor Ort. Spitzenservice; die haben sich um eine Bestätigung von Michelin Frankreich zur Vorlage beim TÜV gekümmert, dass die Reifen vorne trotz V-Kennung bei meinem Auto verwendet werden dürfen.

Das Fahrverhalten ist im normalen Straßeneinsatz wunderbar; die Änderung hätte ich schon viel früher machen sollen. Bin in der Pantera-Gemeinde wahrscheinlich einigermaßen allein mit meiner Ansicht, aber ich bin auch optisch begeistert; das Auto sieht jetzt iS Reifen/Felgen so aus wie in den Originalprospekten.....

Also nochmals danke für Deine Hinweise!

  • 5 Wochen später...
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Hallo 356roadster,

 

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  • Gefällt Carpassion.com 1

Hallo erst einmal in die Runde!

Ich hab mich heute erst hier angemeldet und habe auch noch ein das gleiche Problem mit meinen Reifen. Vorne habe ich jetzt 225/50 R15 auf 8x15" ET 0 und hinten 275/55 R15 auf 10x15" ET -13. Jetzt müssen neue Reifen drauf - vorne ist kein Problem, aber für hinten finde ich nur den Avon ZZ 275/55 R15 104V. Im Moment warte ich noch auf das Datenblatt vom TÜV Süd wegen der einzutragenden Höchstgeschwindigkeit.

Da hab ich jetzt mal eine Frage zu der "Einfache Prolongation". Mein bisheriger Wissensstand ist, dass bei Fahrzeugen EZ vor 1.5.2009 auf die eingetragene Höchstgeschwindigkeit noch ein Faktor aufaddiert werden muss. Wenn die eingetragene Höchstgeschwindigkeit z.B. 235km/h ist, dann gilt 235km/h x 1,01 + 6,5km/h = 244km/h. Ein V Reifen wäre somit nicht mehr zulässig. Eine Verrechnung Tragfähigkeitsindex zu Geschwindigkeitsindex kenne ich nur in die andere Richtung. Wenn der Tragfähigkeitsindex nicht ausreicht, dann kann man das in einem gewissen Umfang mit einem höheren Geschwindigkeitsindex ausgleichen.

Da würd mich jetzt interessieren, was Michelin da bestätigt hat und ob das Prinzipiell für jeden Reifen gilt?

Hier noch ein Foto vom guten Stück:

post-94656-14435452321991_thumb.jpg

Mit besten Grüßen

Carsten

Carsten,

sieht gut aus, complimenti!

Michelin bestätigt schlicht, dass die VR Reifen auf meinem Auto (mit Angabe Fgst. Nr.) bis zu der im Schein aufgeführten Höchstgeschwindigkeit gefahren werden dürfen.

Wolfgang

Die Berechnung Tragfähigkeitsindex versus Geschwindigkeitsindex,

und ob das für dein Fahrzeug paßt, macht Dir ganz simpel der GUTE Reifenfachhändler!

In Kürze:

Tragfähigkeitsindex hoch => höhere Geschwindigkeit möglich als der Geschwindigkeitsindex per se vorgeben würde.

Fahrzeug leicht => dito

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