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Kauf F430 - seltsame Abwicklung / Warum nur Barzahlung?


Schutzschi

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Hallo Schutzschi, jetzt muß ich Dich doch mal fragen, was der Nürnberger Händler Dir antwortete, daß er das Geld in bar und nicht angewiesen haben will? Diese Frage wurde von Dir doch sicher schon gestellt?

Genau das habe ich mich auch die ganze Zeit gefragt.

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Wo ist eigentlich das Problem?

Als einwandfreie, übliche Zahlungsweisen bieten sich drei Methoden an.

1. Barzahlung bei Übergabe, schlicht um schlicht, Sicherheit auf beiden Seiten!

2. Blitzüberweisung vor Ort beim Händler auf dessen Konto gegen Papiere und KFZ.

Auch sehr sicher, oder sogar noch sicherer. Kann einem nicht geklaut werden auf dem Weg dorthin!

3. Übersendung der Papiere an den Käufer, normale Überweisung.

Abholung des KFZ nach Eingang des Geldes.

Hat den Vorteil, dass man das KFZ schon anmelden kann, und dann mit den frischen Nummern auf eigener Achse abholt. Sicherheit nicht ganz so hoch wie bei 1. und 2., würde ich nur bei Händlern machen denen ich vertraue.

Und zu dem ganz speziellen Fall.

Was nennt er denn als Begründung, WARUM er das so möchte und NICHT anders!

Bei einem "Autohaus" sehe ich schon einen gehörigen Unterschied darin, die Bezahlung in BAR zu fordern und andere Zahlungsmethoden kategorisch auszuschließen oder eben dem Kunden frei zu stellen, welche Zahlungsmethode er wählt...hat schon nen komischen Beigeschmack....

Sodale. Nachdem nun die Emotionen so langsam in den Hintergrund gerückt sind, fängt das Hirn wieder an zu bestimmen.

Kurz und bündig: Der Deal ist geplatzt. Der Verkäufer wollte keine Überweisung akzeptieren. Zudem kann er mir aktuell das Scheckheft nicht vorlegen, obwohl das Fahrzeug angeblich scheckheft gepflegt ist. Es liegen zwar die Rechnungskopien vor (was prinzipiell ja besser ist als ein Scheckheft, das weiß der Geier wo erstellt wurde...), aber das reicht mir nicht.

Es ärgert mich nun nur, dass ich eine Anzahlung in Höhe von 500 Euro geleistet habe, die er nun nicht mehr rausrücken will. Quittung habe ich zwar, aber er behauptet nun, dass ich vom Vertrag zurückgetreten bin bzw. nicht zu "meinem Wort" steht. Mal sehen was dabei noch rauskommt.

Ein Ferrari-Kauf soll Spaß machen. So was kauft man nicht mit einem schlechten Gefühl. Das würde einem ewig hinterherlaufen.

Daher bin ich wieder auf der Jagd nach einem 430-Spider. Mal sehen was der Markt in den nächsten Wochen so hergibt. Tendenziell werden zum Frühjahr zwar mehr Fahrzeuge angeboten, allerdings steigt dann auch das Preisniveau (ist zumindest meine Beobachtung). Aber egal, lieber etwas mehr gezahlt, als sich ggf. großen Ärger mit so einer seltsamen Abwicklung einzufangen.

Nochmals vielen DANK an Alle, die mich mit sachlichen Hinweisen / Ratschlägen unterstützt haben! :-))!:-))!:-))!

Wer weiß, ob die vermeintlich verlorenen € 500.- nicht eine Deiner besten Investitionen war? Ich respektiere absolut die Position derer, die nicht meine Meinung geteilt haben. Und ich stimme ebenfalls zu, dass eine Barzahlung, so sich diese einfach im Verlauf der Aktion als am sinnvollsten ergibt, eine valide Zahlungsmethode darstellt. Aber so wie Du die Geschichte geschildert hast, hab ich sofort Ausschlag gekriegt. Das hat zum Himmel gestunken obwohl ich nicht in der Lage wäre das an Fakten festzumachen. In der Gesamtbetrachtung eines Vorgangs muss einfach auch immer das Bauchgefühl stimmen. Du wirst Dein Auto auch noch finden!! Ich wünsch Dir viel Erfolg bei der Suche!

Ist doch ganz einfach.

Gehe zur Polizei und mach eine Anzeige gegen diesen Verkäufer und leg denen alles offen was du uns gesagt hast.

Punkt 2, Zoll aufsuchen und denen deinen Fall darlegen und Anzeigen.

Punkt 3, Fachanwalt für Kaufverträge aufsuchen und ebenfalls versuchen das du da deine Spritkosten zusätzlich zur deine Anzahlung bekommst, wegen Täuschung.

So würde ich es machen, danach könnte man noch zur Bild hingehen die suchen doch auch immer was für die Zeitung.

Ist doch ganz einfach.

Gehe zur Polizei und mach eine Anzeige gegen diesen Verkäufer und leg denen alles offen was du uns gesagt hast.

Punkt 2, Zoll aufsuchen und denen deinen Fall darlegen und Anzeigen.

Punkt 3, Fachanwalt für Kaufverträge aufsuchen und ebenfalls versuchen das du da deine Spritkosten zusätzlich zur deine Anzahlung bekommst, wegen Täuschung.

So würde ich es machen, danach könnte man noch zur Bild hingehen die suchen doch auch immer was für die Zeitung.

Ein typischer Smanuel post...

Weder Polizei noch zoll interessieren sich für so was die Bildzeitung ganz sicher auch nicht, da offensichtlich keine Straftat passiert ist...

Und für 500 Euro streitwert muss man garantiert keinen fachanwalt aufsuchen, das lohnt definitiv nicht. Geld schriftlich zurückfordern und ggf. Mit mahnbescheid unterlegen falls es zur Klage kommt kann die sogar vorm Amtsgericht selbst eingereicht werden wenn man möchte es besteht ja kein anwaltszwang und der streitwert liegt auch unter der Berufungsgrenze daher lässt sich der Betrag wenn man möchte schlank und zu vertretbaren Kosten beitreiben.

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Anzeige eBay
Geschrieben
Geschrieben

Hallo Schutzschi,

 

schau doch mal hier zum Thema Ferrari (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

 

Der V16 Motor zum Selberbauen (Anzeige) ist auch genial.

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Schutzschi,

wofür hast Du 500,- bezahlt?

War das eine Anzahlung? Welches Vertragswerk gibt es hierfür? Würde ein mündlicher Vertrag geschlossen?

Hier bräuchte man mehr Infos.....

@SManuel, manchmal - oder besser, immer öfter - schreibst Du so einen Mist.....

Wie soll die Anzeige gegen den Verkäufer denn lauten? Er will den Kaufpreis in bar! Das ist wohl nicht strafbar sondern nur eine seiner Zahlungsbedingungen....

Warum denn den Zoll aufsuchen? Weist Du mehr als wir?

Und wie kommst Du bitte darauf, dass der TE seine Anzahlung - wenn es denn eine war - plus Spritkosten wg Täuschung zurück bekommt. Wo war die Täuschung bitte?

Die Anzahlung war einfach nur pure Dummheit. Wie gesagt... Hirn aus - Emotionen an. Lässt sich nicht erklären... Die Anzahlung war ursprünglich als Sicherheit gedacht, dass das Fahrzeug für 1 Woche (also bis zur finalen Kaufabwicklung) reserviert bleibt. Und die Details der Kaufabwicklung passen nun eben nicht.

Natürlich werde ich versuchen, die Anzahlung zurück zu holen. Mal sehen ob er doch noch ein Einsehen hat und sie freiwillig rausrückt. Ansonsten mal sehen... im schlimmsten Fall war es eben Lehrgeld und in Zukunft werde ich jedem Ferrari-(Verkäufer) kriminelle Energie unterstellen und entsprechend auftreten. :lol:

Wenn die 500 Euro tatsächlich nur der Reservierung dienten, der Deal jetzt geplatzt ist und der Vk Dir die 500 Euro nicht zurückgibt, dann kannst Du u.a. wegen Unterschlagung, Betrug oder auch Untreue anzeigen. Würde ich auch sofort tun.

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Mal ganz ehrlich, hat der Verkäufer irgend etwas wirklich falsch gemacht? Etwas zugesagt, das sich dann als falsch erwies? War der Ferrari nicht wie beschrieben?

Wenn die 500 Euro tatsächlich nur der Reservierung dienten, der Deal jetzt geplatzt ist und der Vk Dir die 500 Euro nicht zurückgibt, dann kannst Du u.a. wegen Unterschlagung, Betrug oder auch Untreue anzeigen. Würde ich auch sofort tun.

klar Anzeigen kann man immer, aber recht haben oder bekommen...ist etwas anderes

Bin jetzt nicht der Experte ob es zulässig ist, aber das liest sich doch so als ob die 500€ eine Gebühr für die Reservierung waren, die sind halt futsch oder wie würde 500€ als Reservierung sonst funktionieren wenn man sie eh zurück bekommt.

Ein anderer Hebel wäre wenn das Fahrzeug eine (vertraglich) zugesicherte Eigenschaft (Scheckheft vorhanden) nicht hat und es deswegen nicht zum Kauf kommt

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Bin jetzt nicht der Experte ob es zulässig ist, aber das liest sich doch so als ob die 500€ eine Gebühr für die Reservierung waren, die sind halt futsch oder wie würde 500€ als Reservierung sonst funktionieren wenn man sie eh zurück bekommt

genau so ist es :-))!

Wenn die 500 Euro tatsächlich nur der Reservierung dienten, der Deal jetzt geplatzt ist und der Vk Dir die 500 Euro nicht zurückgibt, dann kannst Du u.a. wegen Unterschlagung, Betrug oder auch Untreue anzeigen. Würde ich auch sofort tun.

Das ist aber nicht so einfach wie man denkt, die von dir geschilderten Dinge müssen ja nicht zutreffen.

Da gibt es leider vor Gericht unterschiedliche Auslegungen. So kann es ja theoretisch sein, dass noch andere Käufer auf der Matte standen die abgewiesen wurden und der Verkäufer nun umgekehrt Schadenersatz habe will oder eben die besagte reservierungsgebühr einbehält um seinen Verlust auszugleichen.

Ich bin bei den Ausführungen meines letzten Post auch eher von einer Anzahlung ausgegangen...

Naja, der Kunde wollte das Auto ja kaufen, aber 1. wollte der Verkäufer Überweisung nicht akzeptieren und 2. wurde Eigenschaften wie Schwckheft zugesichert und konnten nicht gehalten werden.

Also egal ob Reservierung oder nicht, das Geld ist zurückzuzahlen da der Verkäufer seinen Teil des Vertrages nicht eingehalten hat.

Aber was da nun auf der Quittung steht oder was abgesprochen war....

Recht haben und Recht bekommen haben nix miteinander zu tun.

Ich mutmaße mal um welches Autohaus es sich da handelt und wenn es das ist dann hat es Dich noch harmlos getroffen. Kenne da noch andere Sachen wie Helme vom Kunden 550 Barchetta "verlegt" und behaupten nie dabei gewesen, etliche km auf Autos gefahren und sagen es waren Probefahrten...

Also auf der Quittung steht "Anzahlung für F430". Bis dahin bin ich auch noch von einer normalen Kaufabwicklung ausgegangen. Ich habe nie um eine Reservierung gebeten. Warum ich ihm überhaupt eine Anzahlung gegeben habe...? Wie gesagt: Hirn aus, Emotionen an. So was ist mir in der Tat noch nie passiert. Aber das spricht ja eigentlich wiederum für das springende Pferd bzw. der Mythos darum. O:-)

Erst als gestern der Satz "Das Geld muss cash kommen, darf nicht überwiesen werden!" fiel, ging es los. Zudem fehlt auch das Scheckheft, obwohl er den Wagen als "scheckheft gepflegt" inseriert hatte. Da kann man sich nun sicher auch streiten, was das heißt. Die Rechnungen liegen zumindest zum Großteil vor - so wie ich das zumindest beurteilen kann. Ursprünglich wollte ich die Belege bei Fahrzeugübergabe / Kaufvertragsabschluss mit dem Scheckheft abgleichen. Dazu kommt es nun aber ja nicht mehr...

Er behauptet aktuell, dass die Anzeige bei der bekannten Plattform 300 Euro gekostet hat und er sie nun neu schalten muss. Keine Ahnung, was so eine Anzeige für einen Händler kostet... aber 300 Euro empfinde ich schon als sehr viel (war eine reguläre Anzeige und keine bevorzugte / gesondert hervorgehobene Anzeige).

Naja, der Kunde wollte das Auto ja kaufen, aber 1. wollte der Verkäufer Überweisung nicht akzeptieren
..

wobei ich jetzt nicht so sicher wäre ob Überweisung verpflichtend beim Kauf als Zahlungsmöglichkeit vereinbart ist, selbst wenn es typischerweise üblich ist (woanders werden Zahlungswege auch exact vorgeschrieben (Paypal)).......

Mit dem Scheckheft solte man das dann aber auch verbindlich in der Hand haben (Zeuge bei den Kaufverhandlungen, Vertragsentwurf)).

Steht es lediglich bei der Anzeige könnte ich mir vorstellen, daß das als Irrtum durchgeht

Dann hast du gute karten, die Bedeutung des scheckhefts in der Annonce steht für eine zugesicherte Eigenschaft und wenn das fehlt, dann wird das sicherlich jeder Richter als Grund für den geplatzten Kauf für so ein hochwertiges Auto akzeptieren. Daher Annonce zum Beweis drucken wenn nicht schon geschehen und wie bereits beschrieben Geld zurückfordern notfalls per Klage übers Amtsgericht gerne selbst formuliert mit Hinweis auf Paragraph 434 Abs 1 BGB vorher würde ich klar schriftlich per Einschreiben den Rücktritt im Hinblick auf das fehlen der Zug. Eigenschaft in Form des scheckhefts erklärten und mit Frist das Geld zurückfordern.

Dann hast du gute karten, die Bedeutung des scheckhefts in der Annonce steht für eine zugesicherte Eigenschaft und wenn das fehlt, dann wird das sicherlich jeder Richter als Grund für den geplatzten Kauf für so ein h.

scheinen tasächlich gute karten zu sein, wenn die Anzeige mit der besagten EZ noch vorliegt.

Und hier ein ähnlicher Fall

  • 4 Wochen später...

Wir haben uns darauf geeinigt, dass er mir 400 Euro zurückbezahlt (Zahlung ist auch tatsächlich erfolgt). Somit 100 Euro Lehrgeld... aber besser so, als ín irgendwelche seltsamen Geschäfte verwickelt zu werden. :-))!

Viel schlimmer ist aber, dass sich der Markt für den F430 aus Käufersicht aktuell leider in die falsche Richtung entwickelt hat. Die Preise haben angezogen und der Markt ist sehr statisch, d. h. es werden fast keine neuen Fahrzeuge auf den Internetbörsen zum Verkauf angeboten. Vor einem Jahr wechselten einige 430er den Besitzer deutlich günstiger als heute... :-o

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