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Eure Einschätzung? (Mietminderung)


Zzono

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Hallo.

Ich bin seit Juni 2013 in meiner "neuen" Wohnung und als ich einzog, gab es einen Wasserrohrbruch.

Um den Wasserrohrbruch durch den Rohrwechsel zu beheben, mussten die Wand und Fliesen abgerissen werden.

Ich bin davon ausgegangen, dass der Vermieter diese Sache so schnell wie möglich beseitigt.

Heute haben wir Januar 2014 und der Vermieter hat es immer noch nicht reparieren lassen.

Deshalb habe ich ab September 50€ weniger die Miete bezahlt.

Die Kaltmiete beträgt bei mir 399€ und die Wohnung ist ca. 55 bis 60 qm² groß.

Es handelt sich zwar "nur" um den optischen Mangel, aber der Schaden ist trotzdem groß (Siehe das Bild).

Ich schrieb einen Brief mit Einschreiben per Rückschein an meinen Vermieter in Nov. 2013 und kündigte die Mietkürzung in Höhe von 150€ von der Kaltmiete.

Er reagierte auf meinen Brief, deshalb schickte er den Hausmeister, der dann mit mir einen Termin vereinbaren sollte, wann die Reparatur stattfinden soll.

Er hat allerdings nicht auf die von mir genannte Mietminderung reagiert und deshalb gehe ich davon aus, dass er mit der Mietkürzung in Höhe von 150€ einverstanden ist.

Als die Reparatur fast Ende Dezember stattfinden sollte, hat der Vermieter den Termin auf Januar 2014 verschoben.

Deshalb habe ich die Miete für Dezember und Januar erst mal beibehalten.

Morgen soll der Hausmeister die Wand und Fliesen bauen (Warum eig. der Hausmeister und nicht Techniker?).

Dafür habe ich die Miete für Dezember gezahlt, aber 50€ weniger und in März werde ich die Miete für Januar ebenfalls um 50€ auf das Konto des Vermieters überweisen.

Meine Mietkürzung sieht also folgendes aus:

September 2013: 350€ die Kaltmiete

Oktoboer 2013: 350€ die Kaltmiete

November 2013: 250€ die Kaltmiete

Dezember 2013: 350€ die Kaltmiete

Januar 2014: 350€ die Kaltmiete

Findet Ihr die Mietminderung in Höhe von 50€ zu viel? (12,5%)

Danke.

P.S. Meine Mitgliedschaft im Mietschutzverein ist abgelaufen und habe nicht vor, mich da noch mal anzumelden, da ich nach Februar umziehe. Die neue Wohnung gehört allerdings dem Vater von meiner Freundin, daher erspare ich mir die Mitgliedschaft.

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Ich denke eine Mitminderung ist da anggebracht.

Wie hoch ??

Finde 50 Euro schon wenig, da es ja ein Mangel ist und je nach dem ob da Kälte reinzieht und usw und ganz Wichtig alles festhalten mit Bildern usw.

Solange die 50 Euro so angenommen werden ist es OK.

Ok, das sieht nicht toll aus,

aber als Studenten haben wir immer so oder "schlimmer" gewohnt.O:-)

Und eine Nutzungsbeeinträchtigung gibt es ja nicht, oder?

Ich würde an Deiner Stelle:

1. Bei den 50 Euro bleiben, und nicht übertreiben (150 hielte ich für eine Übertreibung)

2. Den Vermieter anrufen und ganz klar ein Gespräch suchen, und eine gütliche Einigung suchen UND finden. Ein Kompromiss lebt immer von der Bewegung beider Seiten!

3. Einen Streit und / oder Gericht schon gar nicht ist DAS nicht WERT!

Da du eh umziehst würde ich die Kürzung von 50€ bis zum Ende beibehalten und gut ist. Ist ja quasi eh schon Februar und der Vermieter kann es eh nicht mehr Instandsetzen.

Wenn du eine Kaution bezahlt hast behalte so viel Miete zurück wie die Kaution ist, sonst rennst du Deinem Geld vermutlich hinterher.

Wenn du eine Kaution bezahlt hast behalte so viel Miete zurück wie die Kaution ist, sonst rennst du Deinem Geld vermutlich hinterher.

ACHTUNG: Das wäre nicht rechtens!

Eine Gegenrechnung von Miete auf die Kaution ist nicht zulässig!

Stimmt, aber die Erfahrung zeigt es ist besser das Geld zu haben als Ihm hinterherzulaufen.

Bisher habe ich jeden Mieter, der so Spielchen betrieben hat erfolgreich vom Gegenteil überzeugt, oder in besonders hartnäckigen Fällen die ausstehend Miete erstritten. Kaution ist Kaution und keine Miete, die Kaution dient zur Deckung von Schäden und kann mit berechtigten Nebenkostennachzahlungen zug. des Vermieters verrechnet werden.

Ich würde daher eher zu einer beidseitigen schriftlichen Vereinbarung nach Gespräch raten wie Kai es ja schon prima vorgeschlagen hat.

Vielen Dank.

Ich hatte den Vermieter schon in September um die Reparatur gebeten.

Er kam noch in September vorbei und schaute sich den Schaden an.

Danach wollte er sich noch mal wegen der Reparatur bei mir melden.

Er meldete sich nicht mehr.

Er ging häufig nicht ans Telefon, sodass ich bis jetzt zweimal den Brief mit Einschreiben per Rückschein schreiben musste.

Da ich BWL studiere, habe ich einige Rechtvorlesungen (gehabt).

Mein Juradozent (Fach: Privatrecht) empfiehl mir erstaunlicherweise, dass ich die Miete einfach beibehalten soll und auch nicht nach der Reparatur die ausgewiesene Miete zahlen soll :-o

Auch die Mietminderung in Höhe von 150€ ist auch seine Idee gewesen, da der Vermieter trotz der Mietminderung in Höhe von 50€ gar nicht reagierte.

Aber nach meiner eigenen Recherche stellte ich fest, dass zwar Dozenten und Professoren hilfreich seien, aber Professoren und Praxis eben doch zwei völlig verschiedene Paar Schuhe sein können.

Heute habe ich meinen Vermieter noch mal erreicht und habe ihm die Mietminderung in Höhe von 50€ und einmal 150€ erzählt.

Er wusste nichts davon und er sagte, er werde sich das ganze persönlich selber anschauen, wie viel % die Mietminderung betragen soll.

Da er nicht flexibel ist, wird er sich wegen der Mietminderung nicht melden.

Ich werde ihm noch mal einen Brief schreiben, warum ich 50€ weniger gezahlt habe und warum die Mietminderung in Höhe von 150€ in November nun akzeptabel ist (Er reagierte schon auf den ersten Brief mit der Ankündigung und trotzdem meldete er sich nicht persönlich bei mir, also ich gehe davon aus, dass er damit verstanden war/ist).

Dann soll er sich innerhalb zwei Wochen bei melden.

Meldet er sich nicht mehr, dann gehe ich wirklich davon aus, dass er dann mit meinen bisherigen Mietminderungen einverstanden ist.

Schönes WE.

Liebste Grüße.

Hi,

die Minderung von 50 € für die optische Beeinträchtigung finde ich auch angemessen. Dies gilt vor allem vor dem Hintergrund, dass sie sich in der Küche befindet (wäre nebenbei auch nicht meine Farbe:D) und eine wirklich hygienische Lagerung oder Zubereitung von Essen nicht gewährleistet ist. Wer weiß, was da an den Rohren so entlangkrabbelt ...

Die Miete kann im Zusammenhang mit der Kaution nur dann und nur so lange zurückbehalten werden, bis der Vermieter auf Verlangen des Mieters nachgewiesen hat, dass er diese ordnungsgemäß angelegt hat.

Das ist häufig ein Problem bei Vermieter- bzw. Eigentümerwechseln. Da verschwinden im Laufe der Jahre schon mal Kautionen. Wenn der Mieter dazu Bedenken hat, kann er zunächst den Vermieter auffordern, den Verbleib seiner Kaution nachzuweisen. Wenn der Vermieter das nicht kann, darf der Mieter so lange die Kaltmiete einbehalten, bis der Kautionsbetrag erreicht ist bzw. der Vermieter den Verbleib nachgewiesen hat. Hat der BGH mal entschieden und ist, finde ich, ein wichtiges Urteil zum Schutz der Mieter.

Gruß

Christoph

Wenn ich Vermieter wäre hätte ich den Schaden längst behoben. Es kann doch niemand erwarten das sich Mieter an Spielregeln halten wenn Vermieter so mit Ihren Mietern umgehen.

Wenn man mit seinen Mietern spricht, solche Schäden direkt behebt, und das sollte binnen 1 Wocher erledigt sein (ich hätte in dem Zuge dann auch direkt die Küche renoviert) dann freut sich auch der Mieter und man hat keinen Stress.

Wenn man jetzt wie Chip auf sein Recht pocht, Mieter nur lästige Geldeinbringer sind und froh seien sollen das sie überhaupt ein Dach haben, wie es mitlerweile in großen Städten gesehen wird, dann darf man sich nicht wundern wenn die Mieter sich wehren.

Als Vermieter hat man meiner Meinung nach auch ein Stück weit eine soziale Verantwortung.

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