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Porsche vor Gericht, hat Teileverkauf an Tuner verboten


Bodania

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Bin über diese Meldung gestolpert, wonach Techart und Porsche sich uneinig sind und die Gerichte um Klärung bitten...

Noch interessanter ist der letzte Abschnitt, wonach via Händlervertrag der Verkauf

an Tuner untersagt ist. Dagegen hat der VDAT geklagt.

http://www.juve.de/nachrichten/verfahren/2014/01/kartellstreit-tuning-firma-techart-feiert-mit-hermanns-etappensieg-gegen-porsche

Kann es sein, dass mich mein Gefühl nicht täuscht, wonach erfolgreiche Allradfahrzeugbauer mit Traktorentradition zuviele Juristen beschäftigen?

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Das Thema ist zweischneidig.

Porsche kann man aus mehreren Gründen schon verstehen. Der erste ist das Angebot ab Werk diverse Veredelungen vorzunehmen, die die Tuner früher angeboten haben. Hier geht es primär ums Geld und die Tuner sind halt Konkurrenz.

Dann geht es um seltene Ersatzteile hier soll vermieden werden, dass dritte z.B. mit Originalteilen einen 964 zum 964 RS nachbauen. Daher ist eine Bestellung der Teile häufig nur mit Nachweis möglich, dass man grade eben dieses Fahrzeug schon besitzt. Ein wunderschönes Streitthema in meinen Augen weil ich ja eigentlich als Anbieter eines Produkts /Ersatzteil nicht verpflichtet sein kann das an jedermann zu verkaufen...

Zuletzt geht es sicher auch ums Renommee hier wird natürlich in der Presse bei Unfällen mit extravaganten Tuning Exemplaren immer geschrieben " der Porsche..." und eben z.B. nicht "der Gemballa ...."

So entsteht in der Öffentlichkeit ein Bild was der Marke mit Ihrer Ausrichtung gen gehobener Mercedes Kundschaft nicht gut tut und vermieden werden soll.

Ein wunderschönes Streitthema in meinen Augen weil ich ja eigentlich als Anbieter eines Produkts /Ersatzteil nicht verpflichtet sein kann das an jedermann zu verkaufen...

Kommt u.A. auf die Marktstellung an. Wenn Du als Porsche der einzige Anbieter dieser Teile bist, dann kannst Du per Kartellrecht durchaus dazu verpflichtet sein. Ob unter allen Bedingungen (also z.B. der Tuner das 964 RS Teil bekommen muss wenn er für den Kunden an einem normalen 964 arbeitet) ist dann wieder eine andere Frage. Es dürfte hier vor allem um die Frage gehen ob die Porsche Vertragshändler Arbeiten ausführen dürfen die andere nicht können weil sie die Teile nicht bekommen - in solchen Fällen kommt das Kartellrecht ins Spiel.

Es dürfte hier vor allem um die Frage gehen, ob die Porsche Vertragshändler Arbeiten ausführen dürfen, die andere nicht können, weil sie die Teile nicht bekommen.

Tatsächlich ist es bei den Porsche-Zentren vom Know-How bei den älteren Fahrzeugen meist sogar umgekehrt. Es gibt nur noch wenige PZs, wo zumindest ein Mitarbeiter noch mit luftgekühlten Porsche so vertraut ist, daß er dem offiziellen Firmenanspruch gerecht wird. Ganz zu schweigen, wenn man dann mit einem richtigen Exoten (z.B. 906) kommt. Mir sind einige PZs bekannt, die solche Kunden explizit an freie Experten verweisen und das ist auch gut so.

Wenn Bodanias Link zukünftig zutrifft, finde ich das Pauschlverbot Seitens Porsche übertrieben. Es gibt sicher Teile, wo der Eigentumsnachweis eines solchen Fahrzeugs und der Tausch "neu gegen kaputt" Sinn macht, da der geringe Teilebestand ansonsten noch schneller schrumpft, das ist dann sogar im Interesse der jeweiligen Fahrzeugeigner. Der Umsatz solcher speziellen Teile ist aber ganz sicher in der Gesamtbilanz komplett zu vernachlässigen.

Aus diesen beiden vorgenannten Gründen gehe ich ganz schwer davon aus, daß es hier ausschließlich um die Gewinnmaximierung der aktuellen Baureihen geht. Porsche bietet so eine breite Palette an Individualisierungen an, daß sie das Geschäft nicht weiterhin an Dritte (Tuner) abgeben wollen, entsprechend versucht Porsche dieser Branche in allen Bereichen das Leben schwer zu machen.

Aus diesen beiden vorgenannten Gründen gehe ich ganz schwer davon aus, daß es hier ausschließlich um die Gewinnmaximierung der aktuellen Baureihen geht.

Sehe ich auch so - aber da wird es dann eben rechtlich spannend. Aus dem Bauch heraus würde meine Glaskugel sagen, daß Porsche das Verbot so ändern müsste daß es für Teileverkauf mit dem Ziel einer Reparatur nicht gilt - dann hätten sie zumindest deutlich bessere Chancen damit durchzukommen.

wie man dort nachlesen kann :

http://www.993-club-forum.de/index.php?page=Thread&threadID=5540

wurde im zuge des rechtsstreite mit dem "Leonberger Tuner"wohl schon

anfang 2013 von den porsche zentren verlangt den gewerblichen abnehmern

eine verpflichtungserklärung vorzulegen....

im ersten moment fallen mir da als betroffene "Tuner" aber eben gerade

nicht die üblichen verdächtigen ein....so gäbe es z.b. keine porsche bremsen,

einspritzventile etc.mehr für fremdmarken :(

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