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Gesetz zur Vollstreckung von Auslandsknöllchen "EuGeldG"


Kai360

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Es gibt auch im Forum ja immer wieder Diskussionen über die Verfolgung von im Ausland begangenen Verkehrsvergehen.

Im folgenden eine für die gesetzgebenden Stellen recht ernüchternde Zusammenfassung.

Zuerst Auszüge aus der Gesetzgebung (die schon bei bei sorgfältiger Lesung aussagekräftig genug sind):

"Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2007214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen“ (Eu GeldG)

§87b (1) "Die Vollstreckung der Geldsanktion ist nur zulässig, wenn auch nach deutschem Recht eine Strafe oder Geldbuße hätte verhängt werden können.“

§87n(5) "Der Erlös aus der Vollstreckung fließt in die Bundeskasse."

Kommentar (Quelle Capital 01/2014):

Was haben Gesetze tatsächlich bewirkt?

Diesmal: das GESETZ ZUR VOLLSTRECKUNG VON AUSLANDSKNÖLLCHEN

Andere Länder, andere Sitten — diese Weisheit haben Raser und Parksünder lange auf ihre Art interpretiert: Knöllchen im Ausland landeten unbezahlt im Müll. Europas Regierungen beschlossen, diesem Treiben ein Ende zu setzen. Seit 28.10.2010 gilt das „EuGeldG“. Seitdem kümmern sich die Behörden im Heimatland des Urlaubers da rum, dass das Bußgeld auch wirklich bezahlt wird.

In einigen Fällen jedenfalls. Denn zunächst muss die ausländische Bußgeldstelle dies beantragen. Dazu braucht es eine Übersetzung und einen korrekt ausgefüllten achtseitigen Vordruck, der den Tathergang beschreibt. Dann prüft das Bundesamt für Justiz in Bonn. Bei Beträgen unter 70 Euro aber wird gar nicht vollstreckt. Und auch dann nicht, wenn der Fahrzeughalter den ausländischen Behörden erklärt hat, er sei nicht gefahren. Nach deutschem Recht darf niemand für eine Tat belangt werden, die er nicht begangen hat. Dann ist es etwa auch egal, dass in den Niederlanden die Halterhaftung gilt.

Insgesamt rund 16300 Vollstreckungsersuchen sind in den drei Jahren seit Inkrafttreten des Gesetzes in Bonn eingegangen — fast alle aus den Niederlanden. Denn dort hat man das Verfahren zentralisiert und elektronisiert. Die anderen EU-Staaten halten sich zurück. Mit 131 Anfragen schaffte es Slowenien auf den zweiten Platz, Finnland mit sechs noch unter die Top Ten. Ein paar Länder, etwa Italien und Griechenland, haben das Abkommen erst gar nicht ratifiziert.

Denn das Gesetz hat einen Webfehler: Es kassieren nicht die Länder, in denen der Verkehrsverstoß statt fand. Sie haben nur den Aufwand - die Bußgeldeinkünfte behalten die Vollstrecker. Kein Wunder, dass auch deutsche Kommunen ausländische Sünder nicht gerade leidenschaftlich verfolgen. Nur 3198 Ersuchen im Ausland stellten sie bisher in diesem Jahr.

Sollte man den Verbleib des Geldes also genau andersherum regeln? Dann würde das Interesse an der Vollstreckung schwinden, dafür aber der Verwaltungsaufwand weiter steigen. Effizientere Lösungen sind gefragt. Brüssel, übernehmen Sie!

Hinweis: Wir sprechen hier über die EU, also Europa ausser Schweiz.

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