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Abnahme einer Einbauküche verweigern - Schadenersatz zahlen


Astra_GT

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Hallo,

eine Situation, die mir echt unangenehm ist. Hätte nie gedacht, dass mir sowas mal passieren könnte:

Meine Frau und ich hatten vor 2 Monaten einen Kaufvertrag für eine Küche unterschrieben. Die Küche wurde geplant. Eine Bestellung sollte erst erfolgen, wenn eine Anzahlung geleistet wurde, hieß es. Im Kaufvertrag wird diese auch erwähnt.

Dann hatten wir noch eine andere, uns besser passende Küche woanders gefunden und mit Unterschrift gekauft. Da die erste Küche ja nicht bestellt werden sollte, da wir einfach keine Anzahlung leisten, sollte - so dachten wir - ein Rücktritt kein Problem sein und der Schaden beim ersten Verkäufer gering (die Kosten für Beratung und Planung hätten wir gerne bezahlt).

Jetzt kam gestern der Anruf, die Küche sei fertig und die volle Abnahme wird erzwungen :-o:evil: Eine Anzahlung hatten wir nie getätigt und über die Bestellung wurden wir nicht informiert..

Jetzt ist es so, dass ich weiß, dass ich einen Fehler gemacht habe. Aber der Verkäufer meiner Meinung nach auch. Die volle Abnahme kann ich nicht leisten (wohin damit?) und ich bin bei transparenter Darlegung auch bereit, dem Verkäufer entstandene Schäden zu ersetzen.... aber eben nicht die volle Abnahme.

Hat jemand Erfahrung mit solchen Misslagen? Braucht zufällig jemand eine Küche? :oops:

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Nimm' aus jeder das Beste und mach' eine draus...

...ok :D

Dann konstruktiv: Bitte darum, die andere Küche anzusehen. Dann weisst Du auch, ob die wirklich da ist. Wenn es so ist, dann bist Du im Abnahmeverzug. Mit viel Glück kannst Du dann die spätere Küche stornieren, das kostet dann einen Pauschalsatz in Prozent je nachdem wie hoch der Schaden ist.

Das ist jetzt egal, ob es ne Küche war oder Du zwei Autos unterschreibst. Vertrag ist Vertrag, ist Dir ja auch bewusst...

Ein guter Rat: nimm deinen KV und lass ihn von einem Anwalt prüfen. Er wird dir sagen, ob du eine oder zwei Küchen gekauft hast.

Ansonsten solltest du sicherheitshalber nicht zu sehr auf Kriegsfuß mit dem ersten Verkäufer gehen, denn du bist ggf noch auf sein Goodwill angewiesen. Man unterschreibt aber auch keinen 2ten KV ohne vorher abzuklären, ob der erste hinfällig ist...

Kaufvertrag unterschrieben sagt eigentlich alles, da es kein fernabsatzgeschäft war gibt es auch kein Rücktritt, die Formulierung mit Anzahlung etc. Hat wohl gerichtlich eher keine Relevanz das die Firma auch ohne Anzahlung in Vorleistung gegangen ist, dass ist ja sogar noch ein Vorteil zu deinen Gunsten und nicht negativ zu Werten. Da es ja bis auf die arbeitsplatte in der Regel genormte Konfektionsware ist bzw. Geräte sind sollte sich der Schaden für die firma bei Kulanz da ja eher in Grenzen halten, jedoch seid ihr auf die angewiesen andernfalls hilft nur der weierverkauf.

Ich glaube ein Fachanwalt für Kaufverträge ist die Person wo ihr ganz schnell aufsuchen müsst.

Fakt ist, ihr habt ein Widerrufsrecht nach BGB was ganz vergessen wurde.

In wie weit da was falsch gemacht wurde, ist einfach schwer zu sagen ohne den Vertrag gesehen zu haben. Drum einen Fachanwalt aufsuchen.

Rein rechtlich dürfte der vor 2 Monaten unterschriebene Kaufvertrag wohl nicht mehr anfechtbar sein.

Soweit ich weiß ist es lt. BGB irrelevant ob an die Bestellung eine Anzahlung gekoppelt ist oder nicht, da dort wohl auch die Zahlung erst nach Fertigstellung/Lieferung eines Werkes geregelt ist. Es scheint, als wäre Dein Küchenbauer erstmal im Recht.

Mit Schadenersatz ist es so eine Sache. Wenn in den AGB des Lieferanten nicht ausdrücklich geregelt, muss dieser schon seinen tatsächlich entstandenen Schaden detailliert darlegen und kann diesen ggfs. geltend machen. Die Küche wäre theoretisch und auch praktisch an dritte mit einem Preisabschlag zu verkaufen. Die Differenz aus Deinem ursprünglich vertraglich vereinbarten Preis und tatsächlich erzielten Preis durch Verkauf an dritte, wäre dann der ersatzpflichtige Schaden....

Fakt ist, ihr habt ein Widerrufsrecht nach BGB was ganz vergessen .

Wo soll das den stehen?

Das ist definitiv nicht so, nur bei fernabsatzgeschäften wobei das hier nicht vorliegen dürfte und selbst wenn es so war, dann scheidet es trotzdem aus weil die frist vorbei ist und es sich je nach Auslegung um eine individuelle Planung handelt und dafür gibt es auch kein rücktrittsrecht selbst bei fernabsatzgeschäften . Also bitte erstmal informieren oder besser garnichts Posten anstatt hier falsche Infos zu verbreiten.

Fakt ist, ihr habt ein Widerrufsrecht nach BGB was ganz

vergessen wurde...

kannste das bitte mal etwas genauer ausführen?

hier handelt es sich weder um ein haustürgeschäft

ohne vorherige terminabsprache noch um fernabsatz...

was für ein widerrufsrecht soll das dann sein ?

ps.hier könnte man aufgrund zweier unterschriebener

verträge wohl höchstens nach § 105 BGB satz 2 anfechten

----sorry,der musste einfach sein :D

Zumal wie schon geschrieben der wiederruf selbst bei fernabsatz nach Kunden Spezifikation eh ausscheidet das könnte man ja bei einer individuell geplanten Küche so unterstellen. Aber zurück zum Thema es ist ja sehr wahrscheinlich, dass der Verkauf im Laden stattgefunden hat.

Fakt ist, ...
Wenn ein Satz schon so anfängt, dann brauche ich aus Erfahrung garnicht weiterlesen um zu wissen, daß er völlig verquasten Mist enthält :D
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Hallo Astra_GT,

 

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Fragen/Interpretation:

Mit "Bestellung sollte erst erfolgen," ist die Bestellung des Möbelhauses beim Hersteller gemeint?

"wenn eine Anzahlung geleistet wurde" - dies wurde aber nur mündlich vereinbart oder ausgeführt oder steht dies in Eurem Kaufvertrag schriftlich drin?

Mit "Im Kaufvertrag wird diese auch erwähnt." ist folglich nur die Anzahlung als solche gemeint?

Sollte der Kaufvertrag in der Tat eine schriftliche Klausel beinhalten, die eine aufschiebende Wirkung in Form der Kopplung der Bestellung beim Vorlieferanten der individuell konfigurierten Küche an die Leistung Eurer Anzahlung begründen könnte, sollte ein RA damit u.U. etwas für Euch herausholen können.

Wir haben im Laden gekauft.

Dass erst bestellt wird, wenn eine Anzahlung geleistet wurde, war mündlich vereinbart. Im kaufvertrag steht aber die Standardfloskel "mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht".

Es steht aber wörtlich drin, dass bis zu einem bestimmten Datum eine Anzahlung zu leisten ist. Die Restsumme solle bei Lieferung bezahlt werden.

Wir hatten nichts gezahlt, es wurde dennoch bestellt.

Die Küche ist dennoch rechtsverbindlich durch Euch erworben. Die Anzahlung ist Ermessenssache beider Vertragsparteien und stellt keine Bedingung für das Zustandekommen des Vertrages dar.

Ohne entsprechende Sicherheitsleistung der anderen Vertragspartei würde ich eh keine Anzahlung leisten. Da haben Käufer nach Insolvenzantrag des Lieferanten ihre Kohle schon die Wupper runter schwimmen sehen...

Irgendwie ist aber schon großes Kino, Du schaust Dir eine Küche an, läßt Dich beraten, der Küchenbauer plant die Küche nach Deinen Vorstellungen, dann handelt Ihr einen Preis aus, unterschreibt - vermutlich beim Cappuccino - einen Vertrag und geht auseinander, er fängt an zu bauen, bestellt die Möbel, geht in Vorleistung und geht davon aus, daß der gute Herr Astra GT ein ehrbarer Kaufmann ist und alles gut wird.

Du aber siehst irgendwo eine schönere, billigere, lustigere Küche und denkst Dir: "Was interessiert mich der doofe Vertrag und der komische Küchenbauer, ich zahl' einfach meine vereinbarte Anzahlung nicht, dann wird schon alles gut werden!"

Hast Du mal an die andere Firma gedacht, die in Vorleistung gegangen ist, für Dich gearbeitet hat, weil sie mit Dir einen Vertrag hat und jetzt auf einer Küche, die nach Deinen Wünschen und Deinem Geschmack gebaut wurde, sitzen bleiben soll?

Und dann fragst Du tatsächlich hier auch noch um Hilfe?

Wie wäre es denn gewesen, sofort nachdem Du die andere Küche gesehen hast, zu dem ersten Küchenlieferanten zu gehen, ihn um Auflösung des Vertrages zu bitten und ihm seine Planungskosten zu erstatten?

Aber nein, lassen wir den doch stillschweigend irgendwie weiter wurschteln, wird schon gut gehen, Hauptsache Du bekommst die tollste Küche zum besten Preis, was mit dem Blödmann passiert, der für Dich angefangen hat zu arbeiten, ist doch ganz egal.

Durch Leute wie Dich werden Kosten verursacht, Firmen in Schieflage gebracht und in der Folge Existenzen gefährdet.

Und Du bist nicht 'mal in der Lage, einen Fachanwalt zu befragen, sondern fragst in einem Autoforum nach Hilfe, natürlich auch wieder für lau.

Geh' zu dem ersten Küchenlieferanten, erkläre ihm Deine Dummheit, bezahle seine Rechnung und bitte ihn darum, die Küche als Musterstück zu verkaufen und Dir den Erlös nach Abzug seiner Kosten auszuzahlen!

Kopfschüttelnde Grüße, Hugo.

Hugo - Du hast meine Gedanken zu dem Thema auf den Punkt gebracht :D

Eine bzw. meine Unterschrift ist rechtsverbindlich, wenn ich nicht WIDERRUFE :wink:

Aus meiner Sicht gibt es nur die Möglichkeit einer "gütlichen Einigung" mit dem ersten oder zweiten Küchenplaner - was sicherlich mit Zusatzkosten verbunden sein wird.

Die juristische Frage will ich hier gar nicht prüfen, weil die Verträge nicht vorliegen.

Zum Ablauf hat es Hugo mehr als treffend formuliert. Volle Zustimmung ! :-))!

Gruß

Christoph

Hugo hat schon Recht, aber immerhin fragt Astra_GT und ist um Klärung bemüht. :wink:

Es gibt auch so Kandidaten die einfach alles ignorieren bis dann mal Post vom Amt/Gericht kommt. Und selbst dann landen die Briefe ungeöffnet im Hausmüll.:-o

Hugo hat schon Recht, aber immerhin fragt Astra_GT und ist um Klärung bemüht. :wink:

Es gibt auch so Kandidaten die einfach alles ignorieren bis dann mal Post vom Amt/Gericht kommt. Und selbst dann landen die Briefe ungeöffnet im Hausmüll.:-o

Das sehe ich auchso zumal er seine Fehler im Eingangspost schon eigesteht, Hugo hat jedoch alles sehr treffend aus Sicht der Auftragnehmer formuliert, ich habe auch täglich mit Leuten zu tun, die mit arbeit machen Verträge unterzeichnen dann trotzdem noch weiterverhandeln und am lezten Tag der Stornofrist zurücktreten weil sie irgendwo noch 50 Cent pro Monat sparen können.

Das ist wirklich teils nicht zum aushalten.

Dennoch sehe ich die Möbebranche heute auch als recht kritisch an was Verträge und Anzahlungen etc. betrifft und wie teils dort teilweise grade im Küchenbereich gearbeitet wird.

Daher möchte ich jedem nur den Tip geben Verträge glasklar abfassen zu lassen und genaustens zu prüfen. Mündliche Nebenabreden sollte es dann da nicht geben.

Du aber siehst irgendwo eine schönere, billigere, lustigere Küche und denkst Dir: "Was interessiert mich der doofe Vertrag und der komische Küchenbauer, ich zahl' einfach meine vereinbarte Anzahlung nicht, dann wird schon alles gut werden!"

Ich hatte den Threadersteller so verstanden, dass er davon ausging, dass die Anzahlung der Startschuss für den Auftrag ist. Das heißt, solange er keine Anzahlung leistet, legt der Küchenbauer auch nicht los.

Ob das rechtlich gültig ist, kann ich nicht beurteilen. Aber moralisch wäre das dann schon eine völlig andere Sache. Und auf die Moral zielt Dein Beitrag ja ab.

Vor Gericht zählen aber leider selten moralische Aspekte, jeder Richter ist froh wenn er sein Urteil mit Fakten begründen kann und das ist nun mal der Kaufvertrag.

Ich habe es so verstanden, und so ist es gerade beim Kauf einer Küche auch üblich, dass beim Verkäufer schon ein unbedingter Kaufvertrag geschlossen wurde. Wenn der Käufer dann kurz vor dem Einzug in das Haus, oder dem Umzug steht, sollte die bereits gekaufte Küche gebaut werden. Und weil das mit Produktions- und Logistikkosten verbunden ist, sollte der Kunde bei dem Hersteller in Vorleistung auf den zu bezahlenden Kaufpreis gehen.

Damit war nicht erst die Bezahlung der Startschuß, sondern der vorherige Kaufvertrag.

Gruß

Christoph

Du aber siehst irgendwo eine schönere, billigere, lustigere Küche und denkst Dir: "Was interessiert mich der doofe Vertrag und der komische Küchenbauer, ich zahl' einfach meine vereinbarte Anzahlung nicht, dann wird schon alles gut werden!"

Hast Du mal an die andere Firma gedacht, die in Vorleistung gegangen ist, für Dich gearbeitet hat, weil sie mit Dir einen Vertrag hat und jetzt auf einer Küche, die nach Deinen Wünschen und Deinem Geschmack gebaut wurde, sitzen bleiben soll?

Und dann fragst Du tatsächlich hier auch noch um Hilfe?

Kopfschüttelnde Grüße, Hugo.

:-))!:-))!:-))!

Wo ist hier der DANKE-Knopf??

Wobei ich einen Schritt weiter gehe und in diesem Fall nicht von Dummheit rede (denn die wäre u.U. noch entschuldbar), sondern um vorsätzliche Täuschung wenn nicht sogar Betrug.

Aber das muss an anderer Stelle geklärt werden. :???:

Freu dich doch! Und das mein ich ernst! :-))!

Milliarden von Menschen auf unserem ach so schönen Planenten haben gar keine Küche und Du demnächst sogar zwei! :-))!

Dass nenn ich doch schon mal einen echt guten Ansatz! :-))!

Und überhaupt kannst Du auch gleich noch etwas draus lernen, so rein Vertragsmäßig.

Wie sacht doch schon Werner so treffend: "Vertrach is Vertrach!"

Und es ist noch nicht vorbei,

am Ende wird es noch besser für Dich,

du kannst noch viel für Dich, über Dich und Dein Leben dazulernen,

wirst gar zum lernenden Meister wenn Du Dich clever anstellst.

Stellst einfach eine zum Weiterverkauf.

Verkaufst du die teurer als eingekauft bist du ein guter Verkäufer,

und diese Erkenntnis eröffnet Dir dann gleich wiederum enorme Berufschancen.

Im Handel liegt der Gewinn!

Verkaufst Du die aber unter Einkauf,

dann nennt man das Verlust,

da kannste dann mal üben wie Du den (also den Buchverlust) dann wieder gut verkaufst,

das eröffnet Dir dann jedwede Chancen in einer kreativen Buchhaltung.

Das wiederum eröffnet tollste Chancen z.B. am Berliner Flughafen oder

bei der Hamburger Philharmonie,

oder generell in der Politik.

Menschen die tricksen könnne werden dort überall gesucht! :-))!

Ergo freu dich gleich vierfach!

Du hast mehr als bestimmt 6,9 Milliarden Menschen auf der Welt!

Du stehst vor einer Prüfung, ja Du wirst geprüft!

Du hast die Chance zu lernen!

Es eröffnen sich neue Berufschancen, Dein Leben ändert sich, Du hast die Chance Deine wahre Bestimmung zu finden!

Achtung bitte beachten, dieser Smilie O:-) ist (ausnahmsweise) nicht dabei!

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