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Unfall und Wiederbeschaffungswert


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Mir geht es nur um die eine frage die ja beantwort ist und frage mich zugleich wie manche leute so Bösartig Mir sachen unterstellen wollen.

Eine Frechheit sowas.

An die Mod oder Admins, das Thema kann zu gemacht werden.

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@amc

Richtig. Bin ich ganz deiner Meinung.

Wenn ich liebhaber bin und das Restwertproblem habe oder bekommen könnte, (Hätte ich auch bei meinem Golf 1 GTI wenn ich einfach nur nichts mache) lasse ich einfach ein Wertgutachten erstellen und dies alle 12 Monate für 15,-€ bestätigen.

gruß

Tomy

Diese Wertgutachten sind nur dann was wert, wenn sie von der eigenen Versicherung anerkannt werden - allerdings auch nur bei Kasko-Schäden.

Bei einer ´normalen´ Versicherung -ohne Auflagen- wird es in der Regel nicht anerkannt.

Bei diesen Haftpflicht-Schäden wird in der Regel die Restwerttabelle oder eine allgemeine Classic-Data-Tabelle hergenommen ...

Tabelle BMW 5er E39 ... 540i ... fertig.

Ob der jetzt M-Paket hat oder vor kurzen 4.000 EUR Teile bekommen hat, ist nicht relevant. Man bekommt seine X EUR und der Fall ist für die Versicherung erledigt.

Ganz egal ob Liebhaberwagen oder kurz vor dem Autofriedhof.

Hm, ist sowas mal ohne Vergleich hochinstanzlich verhandelt worden? Ich meine, Versicherung interessiert mich ja eigentlich nicht. Person X hat mich geschädigt und muss diesen Schaden nun ersetzen, deswegen gibt's ja auch Ersatzwagen etc.

Trennen wir uns mal vom Thema Reparatur und 130% und gehen auf die Frage: "wie hoch ist der Wiederbeschaffungswert?"

Irgendwelche Richtlinien der gegnerischen Versicherung interessieren mich ja eigentlich nicht. Wenn ich nun einen Wagen habe der nach Tabelle sagen wir mal 5000 Euro wert ist, ich aber nachweisen kann daß er gerade z.B. volllackiert worden ist, frische Reifen, Bremsen und eine Motorüberholung bekommen hat, dann liegt der Wiederbeschaffungswert sicherlich erheblich über dem einer Tabelle, und das müsste mit einem Gutachten belegbar sein. Kennt ihr einen Fall, in dem sowas mal verhandelt wurde?

Es gibt bestimmt Fälle ... besonders auch in Richtung Tuning-Szene ("aber mein Wagen war für X EUR getuned" ...)

aber hier haben wir weitere Probleme von diesen ´geringwertig gewordenen´ Luxusmobilen ...:

- Lässt man sich bei einem verunfallten Mercedes 600 SEL W140 wirklich auf einen Prozess ein, mit Gutachten, Gegengutachten etc.?

- und findet man einen Gutachter/Sachverständigen der Lust hat, etwas auszuarbeiten, das nachweist warum genau dieser W140 jetzt so besonders wäre, damit man die Restlisten-Praxis dafür aufheben würde ...

Diese Wertgutachten sind nur dann was wert, wenn sie von der eigenen Versicherung anerkannt werden - allerdings auch nur bei Kasko-Schäden.

Bei einer ´normalen´ Versicherung -ohne Auflagen- wird es in der Regel nicht anerkannt.

Bei diesen Haftpflicht-Schäden wird in der Regel die Restwerttabelle oder eine allgemeine Classic-Data-Tabelle hergenommen ...

Tabelle BMW 5er E39 ... 540i ... fertig.

Ob der jetzt M-Paket hat oder vor kurzen 4.000 EUR Teile bekommen hat, ist nicht relevant. Man bekommt seine X EUR und der Fall ist für die Versicherung erledigt.

Ganz egal ob Liebhaberwagen oder kurz vor dem Autofriedhof.

Schlicht und einfach falsch !

Aber ich bin angetan mit welcher überzeugung Du behauptungen aufstellst obwohl Du nichts darüber weist.:-))!

Schlicht und einfach falsch !

Aber ich bin angetan mit welcher überzeugung Du behauptungen aufstellst obwohl Du nichts darüber weist.:-))!

Zu behaupten daß jemand anders etwas Falsches sagt und keine Ahnung hat ohne allerdings selbst zumindest in Kurzform "das Richtige" darzustellen dürfte zu den nutzlosesten Antworten überhaupt zählen.

Wenn ich eine Aussage die meine Erklärung wiederlegt als falsch betitle ists in kurzform richtiggestellt.

Aber der nette Onkel erklärts gern genauer.

Nehmen wir mal an jemand besitzt folgendes Auto:

Golf 1 GTI "LOOK 83" (diese Serie wurde 1984 neben dem neuen Golf 2 GTI verkauft,

kam nach dem Pirelli GTI und war die letzte §17 Karosse)

Auto aus erster Hand, lückenlos Scheckheft, jeden Winter abgemeldet, mit Materialrechnungen über ca. 70.000,-- DM ohne Arbeitszeit die zur Perfektionierung des Zustands benötigt wurden. Mit einem Wertgutachten nicht älter als 12 Monate das bei der eigenen Versicherung in Kopie hinterlegt ist (Dadurch steigt natürlich der Beitrag).

So dieser Wagen wird nun beschädigt oder total zerstört. Dann interssieren den Besitzer mit sicherheit keine Listen, sondern er kann schlicht und einfach beweisen das er den Anspruch auf höheren ersatz hat weil der Wert festgelgt war. Deshalb wird einem ja die möglichkeit eines Wertgutachtens angeboten.

gruß

Tomy

Das graue Fahrzeug auf dem Bild ist definitiv kein BMW, das verraten der Spalt unter der Heckleuchte zum Radkasten, die Türgriffe, die Form der hinteren Tür, die (durchgängige) Umrandung des hinteren Fensters, die fehlende Haifischflosse und die Seitenlinie. :???:

Das graue Fahrzeug auf dem Bild ist definitiv kein BMW, das verraten der Spalt unter der Heckleuchte zum Radkasten, die Türgriffe, die Form der hinteren Tür, die (durchgängige) Umrandung des hinteren Fensters, die fehlende Haifischflosse und die Seitenlinie. :???:

...hab ich's mir doch gedacht der Grund weshalb ich diese Frage stellte war, dass ich es es ziemlich ungerecht finde den Ruf eines/der BMW-Fahrer zu schädigen ohne, dass ein BMW in den Unfall verwickelt war und es somit keiner dieser "bösen BMW-Raudis" war !!!!

Sieht mir eher danach aus, dass der graue VW ebenfalls bloss da geparkt war und in Mitleidenschaft eines 3ten Fahrzeuges (gemäss Aussage Thread-Starter, ein BMW) gezogen wurde:wink:

Wenn ich eine Aussage die meine Erklärung wiederlegt als falsch betitle ists in kurzform richtiggestellt.

Aber der nette Onkel erklärts gern genauer.

Nehmen wir mal an jemand besitzt folgendes Auto:

Golf 1 GTI "LOOK 83" (diese Serie wurde 1984 neben dem neuen Golf 2 GTI verkauft,

kam nach dem Pirelli GTI und war die letzte §17 Karosse)

Auto aus erster Hand, lückenlos Scheckheft, jeden Winter abgemeldet, mit Materialrechnungen über ca. 70.000,-- DM ohne Arbeitszeit die zur Perfektionierung des Zustands benötigt wurden. Mit einem Wertgutachten nicht älter als 12 Monate das bei der eigenen Versicherung in Kopie hinterlegt ist (Dadurch steigt natürlich der Beitrag).

So dieser Wagen wird nun beschädigt oder total zerstört. Dann interssieren den Besitzer mit sicherheit keine Listen, sondern er kann schlicht und einfach beweisen das er den Anspruch auf höheren ersatz hat weil der Wert festgelgt war. Deshalb wird einem ja die möglichkeit eines Wertgutachtens angeboten.

gruß

Tomy

Du zitierst doch selber, dass eine Kopie bei der Versicherung hinterlegt werden muss. Ich schreib doch eigentlich auch nix anderes :wink:

Das Gutachten muss von der Versicherung anerkannt werden, damit es gültig ist.

Sie muss diese Gutachten bei normalen Versicherungverträgen nicht anerkennen. Die können genauso gut sagen: Das machen wir nicht. Genauso wie eine Versicherung auch keinen Ferrari oder Lamborghini versichern muss ...

Das macht sie oder das macht sie nicht

- in der Regel aber nicht mit einem ´normalen´ Versicherungsvertrag

- und in der Regel mit Auflagen. Deshalb haben die Exoten-/Oldtimerversicherung meist diese Auflagen: Alltagswagen etc.

Mir gehts doch einfach um den Regelfall:

jemand hat ein nettes Auto - versichert es normal - richtet (relativ) viel Geld rein.

Es wird von einem Dritten oder von einem selbst zerstört.

Die Versicherung zahlt laut Liste - ganz egal wie der (normale) Versicherungsvertrag und wie üppig der Betrag war -- bei einigen Luxusmobilen mit geringen Zeitwert nach wie vor recht üppige Beträge (BMW 850i, Toyota Supra, Lexus SC300, Jaguar XJ 40 3.6 etc etc)

Das ist einfach ein Problem bei diesen Fahrzeugen.

Um nichts anderes gehts mir.

Natürlich kann man (mit Auflagen) eine Sonderversicherung abschließen. Ich könnte auch bei meiner Zweithand VR6-Passat Limousine -die seit 1998 keinen Regen mehr gesehen hat- das irgendwie versichern, dass ich mir den Wagen wieder neu aufbauen könnte -- irgendwie wäre das bestimmt möglich.

Nur normal versichert bekomme ich für den Wagen, wenn er Kernschrott ist, vielleicht 2.500 EUR von der Versicherung. Und wenn ich mit Gutachten und einer Oldtimer/Exotenversicherung arbeite vielleicht 5.000-7.500 EUR.

Mehr ist er der Versicherung nicht wert; mehr ist er vor dem Gesetz (wahrscheinlich) ebenfalls nicht wert - und ob ich irgendeinen Ordner voll Rechnungen habe und extremes Herzensleid bekomme interessiert weder den einen noch den anderen.

  • Gefällt mir 3
  • 2 Wochen später...

Ist zwar Offtopic aber dennoch ganz Interessant.

Wenn man einen z.B.993 hat in super Zustand, erster Lack, 50tkm gelaufen und jemand einem reinfährt, bekommt man beim Verkauf später einige 1000er weniger und die meisten wollen eh keinen Unfaller. Dies ist natürlich ein immenser finanzieller Schaden der einem entsteht.

Wie wird das gehandhabt ?

Info geht weiter.

Es wurde ein Sachverständiger beauftragt der Öffentlich und vereidigt ist für KFZ.

Fahrzeug ist ein Totalschaden,

Fahrzeug hat ein Wiederaufbauwert von 15000 Euro,

Restwert vom Fahrzeug ist nicht zu finden oder bekommt kein Angebot,

Beschaffungswert von Privat ist 1500 Euro.

So jetzt leibt abzuwarten was die gegnerische Versichrung macht, aus der Pflicht kommen die nicht.

Weiteres folgt.

Ist zwar Offtopic aber dennoch ganz Interessant.

Wenn man einen z.B.993 hat in super Zustand, erster Lack, 50tkm gelaufen und jemand einem reinfährt, bekommt man beim Verkauf später einige 1000er weniger und die meisten wollen eh keinen Unfaller. Dies ist natürlich ein immenser finanzieller Schaden der einem entsteht.

Wie wird das gehandhabt ?

Bei diesen ´etablierten´ Klassikern á la 993 existieren z.B. Auktionsergebnisse, Händlerangebote mit denen man nachweisen kann,

dass z.B. ein unfallfreier Ersthand 993 Carrera S mit Handschalter, 50tsd Kilometer, jährlichen Porsche-Wartungsnachweis, etc.

auch wirklich erheblich mehr Wert ist - als eine Schwacke-"Alltagsschlurre"

hier existiert ein "reeller, echter Markt". Da werden Fahrzeuge für 60, 70, 80, 90tsd EUR regelmäßig, eigentlich immer gehandelt und verkauft. Entsprechend ist es dann auch ersichtlich/nachweisbar, welchen Minderwert ein -dann nicht mehr unfallfreies- Fahrzeug hat.

Also komplett anders als meine Beispiels-ehemalige Luxus-Coupés und -Limousinen. Da kommt es vielleicht mal vor, dass mal über einen Spezialisten ein 850i für 30tsd EUR verkauft wird ... aber in der Regel sind die Fahrzeuge quasi-wertlos und werden in den (normalen) Versicherungsverträgen auch so gehandhabt. Abwicklung, Schwacke, fertig.

Außerdem ist bei einem Minder-Kilometer/Bestzustand-993, 964 RS/Turbo, F512M, 360 CS, Diablo etc. der Streitwert auch schon so hoch, dass sich ein Gerichtsverfahren lohnt. Zumindest soweit es einen Haftpflicht-Fall betrifft.

Schon alleine wegen einem (möglichen Voll)Kasko-Schaden sollte man bei der Wagenklasse dann aber eine Exoten-Versicherung wählen, die wirklich den Wagen(wert) wieder ersetzt. Bzw. wenn man von den Porsche´s absieht, auch teilweise erst die Voraussetzung, dass man den Wagen Vollkasko versichern kann.

Ich frag mich immer was da Bloß solange immer dauert bis ein Schaden Regulierungist.

Jetzt sind es 4 Wochen und hab noch immer nix gehört von der Versicherung. Wenn es um zahlungen geht sind alle Versicherungen gleich langsam. Aber wehe man hat was vergessen zu begleichen.

Man bin ich froh wenn das alles vorbei ist und ich Wünsche niemanden einen schaden, sowas ist echt belastend.

Ich frag mich immer was da Bloß solange immer dauert bis ein Schaden Regulierungist.

...sowas ist echt belastend.

Tröste dich, so geht es mir bei deinen Beiträgen auch! :wink:

Man bin ich froh wenn das alles vorbei ist und ich Wünsche niemanden einen schaden, sowas ist echt belastend.

Wenn Du das nicht möchtest (was ich nachvollziehen kann)

Gib es ab an einen Anwalt, und sag dem Du möchtest nichts hören,

außer "Der Scheck ist da".

Generell bin ich kein Freund davon immer gleich alles zum Anwalt zu geben,

allerdings zeigt die Erfahrung,

dass es inzwischen im Umgang mit Versicherungen schon fast ein "Muss" ist!

Leider.....

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