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Gallardo: Eine naive Kostenabschätzung


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Ein realistisches Einstiegsgehalt für einen Physiker liegt in D wohl eher zwischen 35.000 - 45.000€ Brutto p.a.

VG Olli

Das liegt sicher im Bereich des üblichen, deshalb auch mein Hinweis auf gute Noten/ Ergebnisse. Man kann aber auch ein wenig mehr bekommen...

Mit dem üblichen Einstiegsgehalt wir dann nicht viel netto übrig bleiben, vielleicht EUR 2.000 - 2.200 und dann reicht es selbst bei 8 Jahre Fianzierung nicht mehr...(und der Steuereffekt ist dann auch nicht mehr so gross(wie auch), abgesehen davon, dass nichts am Auto kaputt gehen sollte) Deshalb: gute Noten (also auch viel studieren), promovieren und dann in die Beratung und es klappt mit dem Lambo: Ein paar vorsichtige Indikationen: http://www.gehaltsreporter.de/gehaelter-von-a-bis-z/203.html.

Ist aber richtig, wenn man denkt, einfach mal einen Abschluss, dann arbeiten und alles läuft dann von alleine wird sicherlich enttäuscht sein...

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Ein realistisches Einstiegsgehalt für einen Physiker liegt in D wohl eher zwischen 35.000 - 45.000€ Brutto p.a.

VG Olli

Genau, um die 50.000,- hätte ich geschätzt...das will ich sehen, 100.000€ als Einstieg nach dem Studium als normaler Angestellter in D :welcome:

Ich würde Dir raten mit BMW M, AMG Mercedes oder Porsche etc. anzufangen - allein wegen der Fahrpraxis :wink:

@Lux_speed

Ich halte dein Steuerparmodell für höchst riskant, denn es gibt allein zwei Faktoren, die die Rechnung sehr schnell nach hinten losgehen lassen...und dann wird es richtig teuer.

1. Eine Restnutzungsdauer eines 5 Jahre alten Fahrzeugs muss nicht unbedingt 1 Jahr betragen, das Finanzamt kann hier auch schnell mal 3 Jahre raus machen, wenn dies realistisch erscheint....ergo, deutlich geminderte Abschreibung.

2. Das Fahrtenbuch enthält einen Fehler und wird nicht anerkannt. Sicher, man versucht immer alles wasserdicht zu bekommen aber ich würde es nicht ausschließen, dass mal ein Prüfer das FB auseinandernimmt und dann eine Unstimmigkeit findet. Sollte dies geschehen, wird mit 1% des LP nachversteuert und das bedeutet dann den Genickbruch.

Solche Tricks kann man ja gerne anwenden, wenn man es sich auch anders ohne Probleme leisten könnte aber nicht auf Kante oder wie siehst Du das?

Achtung: Hier werden jetzt verschiedene Dinge durch einander geworfen.

Er hat das KFZ NICHT ins Geschäftsvermögen eingelegt,

und damit gelten andere Regeln:

1. Die Restnutzungsdauer des KFZ wird vom FA mit Sicherheit nicht mit einem sondern mit 3 - 5 Jahren angenommen je nach bereits gelaufenen Kilometern und Wert des KFZ.

(das weiß ich aus Erfahrung, früher auch so gemacht)

2. Es erfolgt eine Berechnung der "tatsächlichen" Kilometerkosten und diese ist relativ einfach. Alle laufenden Jahreskosten zusammenrechnen, Abschreibung drauf, geteilt durch die Kilometer, fertig.

3. Für die Dienstreisen wird dann einfach die Pauschale von 30 Cent durch die "tatsächlichen" Kilometerkosten ersetzt. Ein Fahrtenbuch ist dafür nicht notwendig, dafür reichen Reisespesenabrechnungen aus, eben da das KFZ NICHT ins Geschäftsvermögen eingelegt wurde.

4. Ein Abzug der Vorsteuer schließt sich aus!

ich glaube, den thread-Ersteller gibt es hier im Forum schon nicht mehr :wink:

das gesamte in die Zukunft projezierte Szenario war in jeder Hinsicht komplett abstrus !

Gruß aus MUC

Michael

Achtung: Hier werden jetzt verschiedene Dinge durch einander geworfen.

Er hat das KFZ NICHT ins Geschäftsvermögen eingelegt,

und damit gelten andere Regeln:

1. Die Restnutzungsdauer des KFZ wird vom FA mit Sicherheit nicht mit einem sondern mit 3 - 5 Jahren angenommen je nach bereits gelaufenen Kilometern und Wert des KFZ.

(das weiß ich aus Erfahrung, früher auch so gemacht)

2. Es erfolgt eine Berechnung der "tatsächlichen" Kilometerkosten und diese ist relativ einfach. Alle laufenden Jahreskosten zusammenrechnen, Abschreibung drauf, geteilt durch die Kilometer, fertig.

3. Für die Dienstreisen wird dann einfach die Pauschale von 30 Cent durch die "tatsächlichen" Kilometerkosten ersetzt. Ein Fahrtenbuch ist dafür nicht notwendig, dafür reichen Reisespesenabrechnungen aus, eben da das KFZ NICHT ins Geschäftsvermögen eingelegt wurde.

4. Ein Abzug der Vorsteuer schließt sich aus!

Hallo Kai, stimmt, ich habe mich auf den Fall bezogen, dass der PKW ins Geschäftsvermögen genommen wird.

Bei Punkt 1 beziehst Du dich aber auf ein KFZ im Geschäftsvermögen, oder?

Nein, das gilt auch bei der Berechnung der tatsächlichen Kilometerkosten.

Da gelten die gleichen Grundsätze, ist ja auch logisch.

Und genau DA ist auch der Punkt zu sehen wo es zum Streit führt.

Der Steuerzahler möchte generell eine möglichst kurze Abschreibung,

das FA das Gegenteil davon!

Satt über die Pauschale von 30 Cent kommt man ja erst mit hoher Abschreibung, generell hohen Fixkosten bei geringer Jahreslaufleistung.

@Lux_speed

Ich halte dein Steuerparmodell für höchst riskant, denn es gibt allein zwei Faktoren, die die Rechnung sehr schnell nach hinten losgehen lassen...und dann wird es richtig teuer.

1. Eine Restnutzungsdauer eines 5 Jahre alten Fahrzeugs muss nicht unbedingt 1 Jahr betragen, das Finanzamt kann hier auch schnell mal 3 Jahre raus machen, wenn dies realistisch erscheint....ergo, deutlich geminderte Abschreibung.

2. Das Fahrtenbuch enthält einen Fehler und wird nicht anerkannt. Sicher, man versucht immer alles wasserdicht zu bekommen aber ich würde es nicht ausschließen, dass mal ein Prüfer das FB auseinandernimmt und dann eine Unstimmigkeit findet. Sollte dies geschehen, wird mit 1% des LP nachversteuert und das bedeutet dann den Genickbruch.

Solche Tricks kann man ja gerne anwenden, wenn man es sich auch anders ohne Probleme leisten könnte aber nicht auf Kante oder wie siehst Du das?

Meine Ausführung bezogen sich auf die Zuordnung des Fahrzeugs zum privaten Bereich bei gleichzeitiger Nutzung des Fahrzeugs für berufliche Zwecke. Die Zuordnung zum Betriebsvermögen (z.B. über die Sonderbilanzen) meinte ich nicht. Sonst wären meine Ausführungen auch nicht vollständig gewesen.

Ich sehe es nicht als riskant an. Es ist ja eine schlichte Anwendung von Gesetz, Richtlinien und gängiger Rechtssprechnung. Wenn man aber Sorge hat, dass es schiwerigkeiten dabei gibt, dann holt man sich eine verbindliche Auskunft vom Finanzamt.

Ich gestehe aber, dass ich es eher aus Freude an der Steuergestaltung gemacht habe. Ich würde es so nicht machen, wenn ich die steuerlichen Effekte bräuchte, um zu überleben. Ich habe es immer als einen staatlichen Bonus betrachtet :-)

es wäre sogar ein VSt-Abzug aus Kosten möglich wenn das Auto nicht im Betriebsvermögen ist, hab ich aber in der Praxis noch nie erlebt.

Die Kosten müssten nachweislich 100% betrieblich sein.

Nehmen wir mal eine Benzinrechnung an: 100km Fahrt, 10l x 1,60 = 16 €

VSt-Abzug = 2,55 €

+ Steuerersparnis bei z.B. 35% Steuersatz v. netto 13,45 = 4,71 €

2,55 + 4,71 = 7,26 €

bei Ansatz KM-Pauschale :

100km x 0,30€ = 30 €

35% v. 30 € = 10,50 € :wink:

Bei einer Reparaturrechnung beispielsweise sehe ich sowieso keine Chance VSt abzuziehen obwohl das KfZ nicht im BV ist, denn der Grund für den Schaden kann schlecht 100 % betrieblich sein wenn sonst mit den KfZ privat gefahren wird.

Bei sehr niedrigem Steuersatz/ Betriebsverlust schaut die obige Rechnung biserl anders aus .

Achtung: Hier werden jetzt verschiedene Dinge durch einander geworfen.

Er hat das KFZ NICHT ins Geschäftsvermögen eingelegt,

und damit gelten andere Regeln:

1. Die Restnutzungsdauer des KFZ wird vom FA mit Sicherheit nicht mit einem sondern mit 3 - 5 Jahren angenommen je nach bereits gelaufenen Kilometern und Wert des KFZ.

(das weiß ich aus Erfahrung, früher auch so gemacht)

2. Es erfolgt eine Berechnung der "tatsächlichen" Kilometerkosten und diese ist relativ einfach. Alle laufenden Jahreskosten zusammenrechnen, Abschreibung drauf, geteilt durch die Kilometer, fertig.

3. Für die Dienstreisen wird dann einfach die Pauschale von 30 Cent durch die "tatsächlichen" Kilometerkosten ersetzt. Ein Fahrtenbuch ist dafür nicht notwendig, dafür reichen Reisespesenabrechnungen aus, eben da das KFZ NICHT ins Geschäftsvermögen eingelegt wurde.

4. Ein Abzug der Vorsteuer schließt sich aus!

zu 1) Da hast Du Dich entweder nicht gut beraten lassen oder nicht weiter nachgehackt. Es gibt die AfA-Tabellen. An die hat sich, und hält sich auch das FA. Es sind eben Richtlinien. Nicht bindend für die Allgemeinheit, aber bindende Wirkung für die ausführenden Verwaltungsorgane. Wenn ein Auto bereits 3 Jahre alt ist, dann kein FA mir sagen, dass sie die volle Nutzungsdauer annehmen. Das habe ich noch nie gehört und war bei mir auch noch nie so. Ich habe das Spiel sowohl bei meinem Vater als auch bei mir gemacht. Betroffen waren 5 verschiedene Finanzämter.

Genau dieser Punkt hat einem anderen FA einmal gar nicht geschmeckt. Es wollte, aufgrund dieses Spiels mit den Nutzunslaufzeiten, an die Erlöse aus dem Fahzeugverkauf ran. Da hat der BFH, wie bereits gesagt, aus verschiedenen Gründen einen klaren Riegel vorgeschoben.

Ad 2) genau. Der Trick liegt darin, dass die Abschreibungen reiner Aufwand sind und der Wertverlust des Fahrzeugs deutlich niederiger ist.

Ad 3) da muss Du aufpassen: Es ist zu trennen zwischen Fahrten zwischen Wohort und Arbeitsstätte. Das sind private Fahrten und werden gemäss LSt-Richtlinien pauschal abgegolten. Fahrten im Rahmen von beruflich wechselnden Einsatztätigkeiten unterliegen auch einer pauschale, diese ist allerdings abdingbar, d.h. wenn die Kosten tatsächlich höher sind, dann kann auf Basis des Nachweises diese Kosten angesetzt werden.

Aber gut, es ist nur eine kleine ganz legale Steuergestaltungsmöglichkeit. Und sie hat nicht nur bei mir, sondern auch bei meinen Kollegen funktioniert.

Tragen wir nun das Thema zu Grabe. Der Thread-Ersteller interessiert sich wohl nicht mehr dafür ...

Soweit ich weiß, kann das Finanzamt sehr wohl entscheiden, dass die Restnutzung des Fahrzeugs noch länger anzusetzen ist. Es gibt hier zwarRichtwerte aber am Ende ist der Einzelfall zu prüfen...abhängig von Alter und Laufleistung. Ich kenne das Ganze nur bei Fahrzeugen im Betriebsvermögen aber wenn die Regelungen für Abschreibungen auch auf deinen Fall zutreffen, Lux_speed, würde für einen 5 Jahre alten Gallardo mit ca. 50.000Km 1 Jahr Abschreibung wohl nicht akzeptiert...so jedenfalls mein Verständnis.

Ich würde mich natürlich freuen, wenn es anders wäre...:D

Soweit ich weiß, kann das Finanzamt sehr wohl entscheiden, dass die Restnutzung des Fahrzeugs noch länger anzusetzen ist. Es gibt hier zwarRichtwerte aber am Ende ist der Einzelfall zu prüfen...abhängig von Alter und Laufleistung. Ich kenne das Ganze nur bei Fahrzeugen im Betriebsvermögen aber wenn die Regelungen für Abschreibungen auch auf deinen Fall zutreffen, Lux_speed, würde für einen 5 Jahre alten Gallardo mit ca. 50.000Km 1 Jahr Abschreibung wohl nicht akzeptiert...so jedenfalls mein Verständnis.

Ich würde mich natürlich freuen, wenn es anders wäre...:D

Wenn Du einen quälenden und ergeizigen Finanzbeamten hast, dann kann er es natürlich versuchen. Nur dann startet die wieder die Diskussion, die sie mit den AfA-Richtlinien eindämmen wollten (individuelle Betrachtung, keine lineare Abnutzung sondern degressiv, etc.). Ich hatte einen Finanzbeamten, mit dem hatte ich kurz mal darüber geredet. Neben den historischen Pros/Cons habe ich ihm gesagt, wenn die AfA länger sein muss werde ich mir einen Neuwagen kaufen und degressiv abschreiben. Die AfA sind Richtlinien und wie der Name schon sagt, sollen sich sich daran halten, aber müssen es nicht zwingend. Nur rührt die kaum einer an aus dem Wissen, warum sie existieren (sind ja alles schlaue Kerle die Steuerlehre fast beten können - und das meine ich auch mit Wertschätzung, auch wenn ich die das staatliche Steuersystem nicht sehr hoch bewerte.

Ich muss allerdings sagen, dass ich es auch nicht mit einem Galardo gemacht habe, sondern mit A8, M3 uns sonstigen Alltagsfahrzeugen. Aber auch bei denen war es offensichtlich. Deshalb gab es ja auch einmal das Klageverfahren vor dem BFH. Das FA wollte nicht an die AfA aus oben besagten Gründen), sondern an den Erlös ==> abgelehnt

Es gibt viel extremere Dinge, denen sie dann wirklich nachgehen (und die Grenze habe ich auch gesucht und gefunden).

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