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Flosch

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Ja, in der Regel sind die kombiniert. Die Bildqulität ist ok, es reicht um die Sachlage darzustellen. Ich denke die neuen Systeme sind aber schon besser. Wichtig ist eines mit vielen fps zu nehmen. Da mach ich lieber Abstriche in der Auflösung.

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Is ja schlimm, was manche hier schreiben.

Grdsl. wird es sich um eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung handeln, die zu 100% eingestellt wird. Da brauchts auch keinen Anwalt. Im schlimmsten Fall kommt dann ein Verwarngeld von 35 Euro hintenach. Das wars.

Schleudertrauma an sich wegen Bremsen geht sehr wohl, aber sicher nicht, wenn man auf ne Ampel zufährt, sondern schon eher bei Vollbremsung auf zB BABs.

Zum Thema Behinderung - Gefährdung:

In dem Moment, in dem das ABS/ESP sich miteinschaltet, handelt es sich um eine Gefährdung und nicht mehr um eine Behinderung.

Zu 1.: Woher beziehst du die Information, dass 100% der Verfahren eingestellt werden?

Zu 2.: Hast du eine belastbare Quelle dazu, dass ein Schleudertrauma auch bei einem reinen Bremsvorgang entstehen kann?

Zu 3.: Auch hier: Hast du eine belastbare Quelle für diese Unterscheidung?

Ich wäre bei dieser Situation auch extrem vorsichtig ...

der ´Gegner´ zieht ja anscheinend alle Register und das sehr schnell und konsequent. Das auf die leichte Schulter zu nehmen ... wäre m.M. unklug.

Zum Thema Behinderung - Gefährdung:

In dem Moment, in dem das ABS/ESP sich miteinschaltet, handelt es sich um eine Gefährdung und nicht mehr um eine Behinderung.

na ja, das hängt ja auch noch von der Situation ab, so wie der TE die Situation schildert war nicht abzusehen, daß jemand zum Bremsen gezwungen wird und es war auch ausreichend Platz und der "Gegner" hat evtl. gepennt.

Aber nochmal die Fakten (so wie ich den TE verstanden habe) : es gab keine Fahrzeugberührung, der Gegner behauptet ein Verletzung zu haben die man nicht so ohne weiteres nachweisen kann, der TE hatte einen Zeugen im Auto der Gegner nicht.

Klar könnte das lästig werden aber so schlecht sieht das für den TE nicht aus.

davon würde ich aus eigenen erfahrungen dringend abraten.

im frühjahr sollte ich angeblich jmd genötigt, rechts überholt und geschnitten haben, ich habe 0 punkte und der vorfall war mir nicht bekannt. die polizei wollte mich auch vorladen, man hatte zuvor schon mein passbild gezogen (frontal) und mit dem foto, das der bedrängte gemacht hatte (seitlich) verglichen. obwohl später durch akteneinsicht herauskam, dass die fotos sich in keinster weise ähneln, hatte der betreffende beamte schon am telefon erwähnt, dass er mich ganz sicher erkenne. da war ich schon vorverurteilt. nach einschaltung eines anwaltes stellte sich heraus, dass die gegenseite noch nicht einmal das kennzeichen zweifelsfrei nennen konnte und das verfahren wurde eingestellt. ohne einen erfahrenen verkehrsjuristen redest du dich in der sache um kopf und kragen, lass es! .... ich bin kein jurist ;-)

Gast RSPerformance
Zu 1.: Woher beziehst du die Information, dass 100% der Verfahren eingestellt werden?

Zu 2.: Hast du eine belastbare Quelle dazu, dass ein Schleudertrauma auch bei einem reinen Bremsvorgang entstehen kann?

Beides aus jahrelanger eigener Erfahrung. Bei Nummer 2 wars ne schmerzvolle.

Zu 3.: Auch hier: Hast du eine belastbare Quelle für diese Unterscheidung?

Die Zentrale Bußgeldstelle gibt das vor.

https://www.polizei.bayern.de/cgi-bp/mailer/kontaktformular.pl?dstog2=0901203000001&type=

Gast RSPerformance
davon würde ich aus eigenen erfahrungen dringend abraten.

im frühjahr sollte ich angeblich jmd genötigt, rechts überholt und geschnitten haben, ich habe 0 punkte und der vorfall war mir nicht bekannt. die polizei wollte mich auch vorladen, man hatte zuvor schon mein passbild gezogen (frontal) und mit dem foto, das der bedrängte gemacht hatte (seitlich) verglichen. obwohl später durch akteneinsicht herauskam, dass die fotos sich in keinster weise ähneln, hatte der betreffende beamte schon am telefon erwähnt, dass er mich ganz sicher erkenne. da war ich schon vorverurteilt. nach einschaltung eines anwaltes stellte sich heraus, dass die gegenseite noch nicht einmal das kennzeichen zweifelsfrei nennen konnte und das verfahren wurde eingestellt. ohne einen erfahrenen verkehrsjuristen redest du dich in der sache um kopf und kragen, lass es! .... ich bin kein jurist ;-)

Zwischen einer Gefährdung im Straßenverkehr gem. §315c StGB und einer fahrlässigen Körperverletzung nach §§223,229,230 StGB ist dann schon noch ein kleiner Unterschied.

Und für solche Lappalien braucht man doch keinen Verkehrsrechtsanwalt. Leute.. is ja nett, dass hier die Juristenbranche zwanghaft unterstützt werden soll. Aber ein Anwalt zögert im Endeffekt durch seine Arbeit die Einstellung und somit den Stress für den Mandanten doch nur heraus.

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Hallo Flosch,

 

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ohne einen erfahrenen verkehrsjuristen redest du dich in der sache um kopf und kragen, lass es!

Das wird Dir jeder Anwalt bestätigen: Wer weniger sagt hat mehr Chancen. Achte mal auf die Berichte über Strafverfahren in der Presse, wie oft da steht "... verweigerte die Aussage". Warum wohl. Niemand muss sich selbst beschuldigen.

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Beides aus jahrelanger eigener Erfahrung. Bei Nummer 2 wars ne schmerzvolle.

Die Zentrale Bußgeldstelle gibt das vor.

https://www.polizei.bayern.de/cgi-bp/mailer/kontaktformular.pl?dstog2=0901203000001&type=

Unter dem Link bekomme ich keine Informationen sondern nur ein Kontaktformular.

Deine persönliche Erfahrung in allen Ehren, aber daraus auf 100% Einstellungsquote zu schließen halte ich für nicht sinnvoll. Wie viele solcher Verfahren hattest du denn?

Deine schmerzvolle Erfahrung tut mir wirklich leid, ich hatte selbst eine HWS Distorsion nach Kollision auf der BAB. Warst du damals Fahrer oder Beifahrer? Hast du damals ein Schmerzensgeld zugesprochen bekommen? Hast du eine medizinische oder juristische Quelle in der in einem Fall ohne Kollision anschließend von einem Schleudertrauma ausgegangen wurde und auch Schmerzensgeld gezahlt wurde? Aus der Notaufnahme kenne ich leider keinen Fall in dem ein Patient ohne Kollision ein Schleudertrauma gehabt hätte. Wäre aber sehr interessant.

Das wird Dir jeder Anwalt bestätigen: Wer weniger sagt hat mehr Chancen. Achte mal auf die Berichte über Strafverfahren in der Presse, wie oft da steht "... verweigerte die Aussage". Warum wohl. Niemand muss sich selbst beschuldigen.

Richtig. Ganz einfach, wer etwas sagt, der legt sich damit fest, der kann auf diese Aussagen festgelegt werden, der kann ohne groß Nachdenken auch mal nicht das ganz optimale sagen...wer redet kann dabei Fehler begehen. Wer nicht redet kann dabei keine Fehler begehen und sein Schweigen kann einem niemals negativ ausgelegt werden. Es ist dein gutes Recht. Nutze deine Rechte!

Der Beamte der meinen letzten Vorfall aufgenommen hat war vorsichtig gesagt auch nicht ganz neutral. Wenn du zur Polizei gehst kannst du Glück oder Pech haben. Etwas zum Vorfall würde ich aber nicht sagen. Anhören was da gewesen sein soll und dann nichts sagen. Höchstens das du nicht weist was er meint um alle Optionen offen zu halten. Auf die leichte Schulter würde ich das auf gar keinen Fall nehmen, der andere hat immerhin Anzeige erstattet und angegeben er sei dadurch verletzt worden!

Als Beifahrer ist es aber eine ganz andere Nummer als als Fahrer. Ganz simples Beispiel, auf der Nordschleife wird etlichen Rennfahrern übel wenn sie Beifahrer sind, als Fahrer ist es kein Problem. Liegt einfach daran, dass du als Fahrer auf Reaktionen des Fahrzeugs schneller vorbereitet bist. Wenn du aktiv bremst ist eine Hyperflexion der HWS daraufhin kaum möglich, dein Körper ist bereits beim Bremsen angespannt und reagiert. Schade. Ich hätte gerne mal einen Bericht über eine echte HWS Distorsion durch ein Bremsmanöver beim Fahrer eines Fahrzeugs gehört.

Du wirst ca. 40-50 mal im Jahr wegen Gefährdung im Straßenverkehr angezeigt? Wie viele Kilometer fährst du und wie bitte ist dein Fahrstil?? :-o

Ein Schleudertrauma weil der Fahrer des PKW lediglich bremst, halte ich für Quatsch.

Immerhin ist man als Fahrer darauf gefasst, denn man latscht ja selbst in die Eisen.

Würde es sowas wirklich geben, müssten die Hersteller reagieren und weniger giftige Systeme verbauen, schon um aus der Haftung zu kommen.

Gast RSPerformance

Du wirst ca. 40-50 mal im Jahr wegen Gefährdung im Straßenverkehr angezeigt? Wie viele Kilometer fährst du und wie bitte ist dein Fahrstil?? :-o

Thema sollte nachwievor fahrlässige Körperverletzung sein. ;)

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