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Tolle Versicherung und deren Schadenregelung


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2. Wie siehts mit Nutzungsausfall/Reparaturdauer aus ? Bekommt man das nur wenn man

eine Rechnung über die Reparatur nachweist ?

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ich hatte damals ein ähnliches Problem. da muste ich nachweisen das am Ende das Fahrzeug repariert wurde (Photo mit aktueller Zeitung vor repariertem Fahrzeug war ok. Wenn man selber repariert gibt logischerweise keine Rechung (evtl. für den Lack)-. Finde ich aber auch logisch: Nutzungsausfall fällt nur an wenn repariert wird. Ausfall wg. Neubeschaffung nur wenn neues Fahrzeug gekauft wird.

Warum aber bei fiktiver abrechung der Arbeitslohn und die Lakierarbeiten noch zusätzlich zuf Kfz techischen prüfung gekürtzt werden ist nicht ganz klar. Der Verweis auf gunstigere Stundesätze scheint aber der Versicherung möglich zu sein. Link

  • 1 Jahr später...

Hallo zusammen,

ich nutze einfach mal den vorhandenen Beitrag hier.

Folgender Fall (chronologisch geordnet):

-Im Nov. 2013 fuhr ein VW Bus meiner Frau hinten in den Smart. Sie stand an der roten Ampel, er knallte mit ca. 50 hinten rein :-o

Polizei war vor Ort, Schuldfrage schnell geklärt. Wir haben den Smart (den wir übrigens grad mal 2 Monate zuvor Neu gekauft haben X-) ) zum nächsten Smart Center schleppen lassen. Von dort aus gleich unseren Anwalt eingeschalten. Über das Smart Center auch gleich einen freien Gutachter beauftagt.

-Gutachten ergab dass das Fahrzeug noch reparabel ist, also kein wirtschaftlicher Totalschaden. Kosten waren knapp 4700 Euro für die Reparatur.

-Kurze Rücksprache mit Versicherung und Anwalt. Reparaturauftrag erteilt.

-sämtliche Unterlagen wie Abschlepprechnung, Aktenzeichen der Polizei, Fragebogen usw. an Anwalt und Versicherung geschickt.

-nach 1,5 Wochen den Reparierten Wagen abgeholt. Reparatur blieb genau in dem preislichen Umfang wie der Gutachter errechnet hatte. Alles prima :-))!

-Die Versicherung hat mittlerweile die Abschelppkosten, den Nutzungsausfall (wir hatten kein Mietwagen) und ein kleinen Teil der Reparaturkosten übernommen. Soweit läufts ganz gut...

-Versicherung wollte Nachbesichtigung. Ich habe die Nachbesichtugng grundsätzlich nie abgelehnt. Habe denen aber erklärt, ich will das erst kurz mit meinem Anwalt besprechen, da er mir geraten hat ihn über alles zu informieren.

Nach seinem Ok, hab ich dann am selben Tag der Versicherung zurückgerufen. Allerdings hatte ja meine Frau das Auto wieder täglich im Einsatz und die kommt Abends vor 17 Uhr nicht nach Hause. Was der Versicherung aber zu spät war, da es um die Jahreszeit um 17 Uhr dunkel draußen ist. Wer hätts gedacht. Dann habe ich der Dame mitgeteilt, dass sich meine Frau melden wird wegen der Terminabsprache. Keine Stunde später ruft ein von der Versicherung beauftragter Gutachter bei mir an und wollte sich den Termin am xx.xx.xxxx um xx Uhr bestätigen lassen. Worauf hin ich erstmal sehr Überrumpelt war und auch ihm erklärte ich das meine Frau sich melden wird. Was sie dann auch getan hat und der Gutachter kam in ihrer Pause zur Arbeit für die Besichtigung.

-Ein paar Tage später rief der von der Versicherung beauftragte Gutachter wieder an und Bestätigte mir das alles in Ordnung sei und hatte sogar einen noch höheren Restwert des Wagens errechnet als der freie Gutachter den ich Beauftragt hatte.

-dann kam plötzlich ein Schreiben vom Autohaus: 1. Mahnung über den kompletten Reparaturbetrag :???:

-Also mein Anwalt informiert und dieser setzte eine Zahlungsfrist. Gleichzeitig informierte er das Autohaus über den Vorgang.

-Dann rief mein Anwalt bei mir an und meinte die Versicherung behaupted wir haben uns geweigert den Wagen Nachbesichtigen zu lassen. Kurzes Telefonat um ihm die Angelegenheit zu schildern.

-Darauf hin wurde ihm vom (von der Versicherung beauftragten) Gutachter bestätigt , dass er den Wagen besichtigt hatte und sein Gutachten auch der Versicherung vorliegt. Also alles ok...eigentlich...

-Nun meldete sich das Autohaus bei meinem Anwalt und informierte ihn darüber das immernoch kein Geld einging.

-Jetzt hat mein Anwalt die letzte Frist gesetzt den Restbetrag inklusive des Schmerzensgeldes zu begleichen, da ich im Februar sonst die restliche Rechnung beim Smart Center begleichen muss. Klar, die wollen auch ihr Geld.

Am Montag verstreicht die Frist und wir reichen Klage ein...auch dies wurde der Versicherung schriftlich mitgeteilt.

Offen sind nun noch 3000 Euro Reparaturbetrag und eben das Schmerzensgeld. Letzteres ist mir nicht so wichtig, da ich froh bin dass es meiner Frau nach 2 Wochen Arbeitsunfähigkeit wieder gut geht.

Nun meine Frage ? Ist das normal das sich das so zieht ?

Immerhin liegen 2 Gutachten vor und sogar ein Aktenzeichen in dem Bestätigt ist, dass ihr Mandant eindeutig Schuld ist.

Es kann doch nicht in deren Sinn sein, nun auch noch die Gerichtskosten bezahlen zu müssen. Oder ?

Gruß Martin

Das ist in der Tat eher die Regel als die Ausnahme.

Die Sachbearbeiter haben klare Vorgaben zur "Schadensminimierung" .

Typischerweise wird kurz vor Klageerhebung eingelenkt.

Allerdings wunder dich bitte nicht falls vorher noch ein Vorschlag kommt mit der Zahlung einer Teilsumme!

Naja, die Teilsumme wurde ja schon gezahlt...

Klage geht am Dienstag raus, da die Frist am Montag abläuft.

Echt ärgerlich, erst hast den Schaden und dann noch das Gerenne. Und zu guter letzt soll man der Versicherung auch noch das Geld "auslegen" das sie für die Reparatur zahlen muss. Nicht das die 3000 Euro mich jetzt zwingen nach Berlin zu rufen und ich bald beim Zwegat komm, aber ich bin doch nicht deren Bank.

Das tun die ? Interessant. Bei 3000 Euro jetzt nicht unbedingt notwendig, aber danke für den Tipp :-))!

Da stellt sich mir auch die Frage, was machen Leute die das Geld nicht so locker mal bereit haben und keine Vollkaskoversicherung haben ?

Versicherungen haben das Recht wenn das Fahrzeug älter wie drei Jahre ist, eine freie Werkstatt zu suchen die nach angeblich gleichen Kreterien arbeitet und zertifiziert sind.

Diese sind in der Regel immer günstiger als die Vertragswerkstatt und diese Differenz dürfen die tatsächlich in Abzug bringen, wenn Abrechnung laut Gutachten erfolgt.

Einer meiner Kundendienstbusse wurde in geparktem Zustand von einem rangierenden 40 Tonner hinten kommplett eingedrückt. Da dies der dritte Schaden durch andere war habe ich mich entschlossen denSchaden auszahlen zu lassen, was mir deann eben den Umstand bescherte. Schaden lag bei 9700,-€ brutto - Mwst.- Differenz der freien Werkstatt= Auszahlung 7351,-€. Das hat leider Methode!!:cry:

Woher nehmen die sich das Recht ?

Ich habe mir ja schließlich auch nicht ausgesucht dass dessen Mandant mein Fahrzeug beschädigt.

Außerdem war bei sämtlichen Telefonaten nie die Rede von Werkstattbindung. Was ich bei meinen eigenen Versicherungen auch immer ablehne.

Für mich ist in dem Fall die Fachwerkstatt das Smart Center. Punkt. Zudem wurde das Fahrzeug nachbesichtigt und per Gutachten die fachgerechte Reparatur bestätigt.

Kann das ganze nicht so recht nachvollziehen bzw. es geht mir nicht in den Kopf was hinter dieser Hinhaltetaktik stecken soll...

...verursacht doch nur extra Kosten für Anwalt, Klageeinreichung, usw. welche die Versicherung letztlich auch noch zusätzlich zahlen muss.

Ein elendes Rattenpack!! Es hat in der Tat Methode die Kunden abzuzocken. Oder in diesem Fall den Geschädigten. Was glaubst Du, wieviel da eingeschüchtert Ruhe geben und sich abspeisen lassen. Ist ein richtig gutes Business für die Versicherer. Und die Kosten für die ganzen Rechtsstreitigkeiten drücken die Lümmel wieder, na was wohl, genau - uns auf die Prämie :-(

Ich drück Dir die Daumen Martin, dass alles zu Deiner Zufriedenheit reguliert wird.

Grüß mir Deine Frau - ich freu mich, dass Sie wieder vollständig genesen ist!

Von denen lass ich mich sicher nicht einschüchtern :bored:O:-) Mir geht es nur auf den Sender das ich denen nun einen "Kredit" geben soll, nur weil die irgend ne Show abziehen wollen. Und verstehen soll das wer will, ich nicht...:crazy:

Naja, mal sehen wie es nun weiter geht...könnte spannend werden :D

Danke, Olli. Ich richte es ihr aus :-))!

Versicherungen haben das Recht wenn das Fahrzeug älter wie drei Jahre ist, eine freie Werkstatt zu suchen die nach angeblich gleichen Kreterien arbeitet und zertifiziert sind.

Schaden lag bei 9700,-€ brutto - Mwst.- Differenz der freien Werkstatt= Auszahlung 7351,-€. Das hat leider Methode!!:cry:

1. Das stimmt so NICHT! Der Geschädigte hat bei einem HV - Schaden absolut freie Wahl bei der Werkstatt. Dafür gibt es auch hinreichend Gerichtsurteile. Achtung bei Kaskoschäden sieht das anders aus, kommt auf die Vertragsbedingungen an!

2. Auch das stimmt so nicht. Der Geschädigte kann nach Gutachten abrechnen, dann wird ihm die MwST. nicht ausbezahlt und auch kein Nutzungsausfall, aber der Nettowert zuzüglich einer Aufwandspauschale von 25 Euro! ACHTUNG: Gutachten, nicht Werkstatt - Kostenvoranschlag.

Und den Gutachter sucht sich der Geschädigte aus, nicht den von der gegenerischen Versicherung aufdrängen lassen, was die gerne versuchen, aber auch das muss man nicht akzeptieren!

Mir geht es nur auf den Sender das ich denen nun einen "Kredit" geben soll,

Auch das geht ganz einfach.

Die Rechnung selbst bezahlen, denn du bist der Auftraggeber an das Autohaus, und die Zinsen über den Anwalt einfordern, fertig!

Ich weiß dass ich das erstmal zahlen muss weil ich ja den Reparaturauftrag gegeben habe.

In dem Fall nun auch nicht das Hauptprobelm. Und ich geh momentan davon aus, dass es so kommen wird.

Was für ein Zinssatz gilt den bei so einem "Privatkredit" ?

Es ist der erste Unfall in den wir verwickelt sind und dann gleich so. Anfangs war ich noch überrascht wie einfach das alles abläuft. Bin dennoch froh das ich gleich mein Anwalt eingeschalten habe.

ABER, was ist wenn jemandem das selbe passiert nur ohne finanziellen Backup auf dem Konto, ohne eigene Vollkaskoversicherung (die anbietet die Kosten zu übernehmen) und wenn derjenige auch noch auf das Auto angewiesen ist ?

Kenne genug Leute die das nicht so einfach meistern könnten. Was passiert in so einem Fall?

1. Das stimmt so NICHT! Der Geschädigte hat bei einem HV - Schaden absolut freie Wahl bei der Werkstatt. Dafür gibt es auch hinreichend Gerichtsurteile. Achtung bei Kaskoschäden sieht das anders aus, kommt auf die Vertragsbedingungen an!

...

Doch, das stimmt leider.

Der BGH hat seine Porsche-Rechtsprechung modifiziert.

Guckst du hier: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=52050&pos=0&anz=1

Danach ist der Geschädigte jedenfalls bei fiktiver Abrechnung verpflichtet, sich auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit verweisen zu lassen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der PKW bis zum Unfall durchgehend scheckheftgepflegt oder in einer Markenwerkstatt repariert wurde.

Gruß

Christoph

...Etwas anderes gilt nur dann, wenn der PKW bis zum Unfall durchgehend scheckheftgepflegt oder in einer Markenwerkstatt repariert wurde....

Ist unser Smart beides und zwar vom Smart Center :wink:

Es gibt Neuigkeiten...

...unser Anwalt hat heute ein Fax der Versicherung erhalten in dem Sie die Zahlung eines Betrags (es wurde nicht genau gennant welcher) und die Zahlung des Schmerzengeldes angewiesen haben wollen.

Bin mal gespannt was alles gezahlt wird nun...

...jedenfalls liegt die Klage versandfertig beim Anwalt und geht ggf. direkt raus.

Mir ist im Sommer jemand frontal, auf meiner Spur fahrend, auf meinen Smart Brabus gefahren. Mein Fahrzeug war wirtschaftlicher Totalschaden. Polizei war vor Ort und Schuldfrage war schnell geklärt. 1,53 Promille beim Unfallgegner.

Versicherungsleistung waren ca 14.000 Eur netto. Der Unfallgegner hat beim Staatsanwalt die Schuld am Ubfall zugegeben. Die Versicherung hat die Regulierung abgelehnt, da die Schuldfrage nicht geklärt sei. Angeblich hätte ihr Versicherungsnehmer angegeben, ich wäre Schuld. Polizeiakte wurde angefordert und auch sehr schell an die Versicherung übersandt.

Nach drei Monaten haben wir Klage eingereicht. Erster Verhandlungstermin war weitere 2,5 Monate später. Einen Tag vor Prozessbeginn ging das Geld beim Anwalt ein. Die haben sogar noch einen Nutzungsausfall für die 14 Tage Wiederbeschaffungszeit gezahlt, obwohl mein Anwalt meinte, die stünden mir nicht zu.

Trotzdem unverschämt. Hab zwar auch Zinsen etc bekommen, aber einfach nicht zu zahlen finde ich schon krass.

Umgekehrt hat die Versicherung meiner Mutter einen angeblichen Fall von Fahrerflucht gezahlt, obwohl durch die Polizei eindeutig festgestellt wurde, dass die Beschädigung nicht von meiner Mutter verursacht wurden und dementsprechend das Verfahren auch eingestellt wurde. Die Versicherung darf aber zahlen, auch gegen den Widerspruch des Versicherungsnehmers, wenn sie der Meinung ist, der Anspruch ist gerechtfertigt. Unglaublich!

Gratuliere Martin!!! Freut mich.....

Das Verhalten der Versicherung brauchst Du gar nicht erst versuchen zu verstehen. Jeder Kunde, der auf die Masche reinfällt und denen die ein wenig vom vereinbarten Betrag abzocken können ist rein netto Gewinn auf deren Seite. Unethisch und unmoralisch bis dorthinaus - aber die fühlen sich wohl damit und würden auf Nachfrage sagen, dass das alle so machen.

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