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Vernehmung als Zeuge, ich will aber nicht hin


Nugmen

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Servus beinander,

ich hab mal eine Frage an die Jura Studenten bzw Juristen o.ä. hier im Forum.

Folgender Sachverhalt, im Jahre 2006 habe ich einen VW T4 Bus um 19000.- in den Norden unserer Republik verkauft. Der Besitzer hat ihn dann im Jahre 2009 weiterverkauft. Nun moniert der jetzige Besitzer einen Unfallschaden, der Vorbesitzer bestreitet diesen jedoch. Von uns wurde der Wagen unfallfrei verkauft, was er zum damaligen Zeitpunkt also im Jahre 2006 auch war.

Nun kam gestern ein Schreiben vom Landgericht xyz in dem ich als Zeuge geladen werde :(

Jetzt hab ich da überhaupt keine Lust, wegen einer Zeugenaussage 1600 km zu reisen :evil:

Wie kann ich mich da jetzt entziehen, Arztattest (Krankmeldung), bin im Urlaub oder was wäre da am besten?

Besten Dank schon einmal für die Antworten :-))!

Nug

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Eine Vorladung zu Gericht als Zeuge verpflichtet Dich gesetzlich zu erscheinen. Aussagen musst Du allerdings vor Ort keine machen, schon gar keine welche Dich oder Verwandte selbst belasten könnten. Wenn Du Krankheit oder Urlaub als Gründe nennst nicht zu erscheinen, wird die Verhandlung/Befragung dahingehend vertagt. Alle Kosten, wie Verdienstausfall, Kilometergeld, Übernachtungskosten etc. werden Dir auf Antrag erstattet.

Hey Nug,

also eine Erscheinungsplicht beim Landgericht hast du. Wäre es eine polizeiliche Vernehmung, könntest du dich drücken.

Ausnahmen können sein:

1. Zu weite Anreise, Entscheidung liegt beim verhandelnden Richter. Einfach anrufen und fragen, ob 1600km Anreiseweg genehmigt werden und den Namen merken.

-da du die Anreise geltend machen kannst, sprich dir steht Zeugengeld zu und das bekommst du dann auch, nach der Verhandlung, könnte der Richter vielleicht deine Anreise trotz Entfernung genehmigen. Hier müssen auch Unterbringungskosten erfragt und genehmigt werden.

2.Krankheit

Diesbezgl. brauchst du ein Attest, dass bestätigt, dass du nicht reisefähig bist.

3. Urlaub

Er kann entscheiden, dass du für diesen Fall, deinen Urlaub abbrechen musst, was er bei solch einem Fall wahrscheinlich nicht tun wird.

Bei 2. und 3. kann der Richter einen neuen Termin ansetzen, dass wird er wahrscheinlich auch tun, da du einer der Hauptzeugen bist.

Meine Empfehlung:

Frag nach, ob die Anreise genehmigt wird, inkl. Verdienstausfall und Hotelaufenthalt, da du ja diese Strecke nicht an einem Tag abspulen kannst. Anschließend machste dir einen bzw. zwei schöne Tage.

Ich hoffe, ich konnte helfen.

Du kannst dich eben der dunklen Seite der Macht nicht entziehen :D

Hallo Nug,

auf den Internetseiten der Gerichte finden sich Hinweise, z.B. der folgende (unter http://www.amtsgericht-norden.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=20703&article_id=74906&_psmand=140):

Erscheinen ist Pflicht!

Nach dem Gesetz ist jeder verpflichtet, als Zeuge vor Gericht zu erscheinen. Sie müssen also auch dann hingehen, wenn Sie meinen, nichts oder nichts Wichtiges aussagen zu können, oder glauben, sich an den Vorfall nicht mehr erinnern zu können. Das gilt auch dann, wenn Sie schon woanders, beispielsweise bei der Polizei, zur selben Sache ausgesagt haben. Das wird nicht gemacht, um Sie zu ärgern. Es ist einfach wichtig, dass die Richterin oder der Richter alles noch einmal von Ihnen ganz direkt hört, um sich ein eigenes Bild zu machen.

Grundsätzlich sind Sie auch zum Erscheinen verpflichtet, wenn Ihnen ein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht.

Sie müssen nur dann nicht vor Gericht erscheinen, wenn ein schwerwiegender Grund vorliegt. Dies kann z.B. eine Erkrankung sein, die sie am Erscheinen vor Gericht hindert. Kein dringender Grund liegt normalerweise vor, wenn Sie gleichzeitig berufliche oder private Verpflichtungen haben. Überspitzt gesagt: Eine Einladung zum Kaffeetrinken ist kein Grund, nicht zu kommen!

Wichtig ist, dass Sie dem Gericht mitteilen, wenn Sie glauben, aus irgendeinem wichtigen Grund nicht kommen zu können. Tun Sie das schnellstmöglich! Am Besten teilen Sie schriftlich – ggf. per Fax – mit, dass Sie nicht erscheinen können und nennen den Grund hierfür. Vergessen Sie dabei bitte nicht die Angabe des auf der Ladung stehenden Geschäftszeichens. Soweit möglich sollten Sie auch entsprechende Belege, z.B. eine ärztliche Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass Sie nicht verhandlungs- oder reisefähig sind, beifügen. Oder rufen Sie an. Gleiches gilt, wenn Sie von einem Ihnen zustehenden Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen wollen. Das Gericht wird dann eventuell eine Abladung prüfen. Übrigens sollten Sie das Gericht auch informieren, wenn Sie von einem weiter entfernten Ort als in der Ladung angegeben anreisen, damit Sie bei der Kostenerstattung keine Probleme bekommen.

Erhalten Sie auf Ihre Mitteilung hin keine anderslautende Nachricht, gilt die Ladung in vollem Umfang weiter.

Im Zweifel: Lieber noch einmal telefonisch erkundigen!

Da es immer wieder vorkommt, dass Zeuginnen oder Zeugen nicht zu einem festgesetzten Termin erscheinen, sollten Sie sich Folgendes vor Augen halten: Der Termin gilt für alle Beteiligten, also für Angeklagte, die Parteien, Richterinnen und Richter, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Sachverständige und weitere Zeuginnen oder Zeugen. Sofern Sie Ihr Ausbleiben nicht umgehend und nicht genügend entschuldigen, müssen Sie mit erheblichen finanziellen Nachteilen rechnen. Zunächst einmal muss das Gericht Ihnen die durch Ihr Fernbleiben verursachten Kosten auferlegen. Wenn z.B. Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte bzw. Sachverständige beteiligt sind, können diese Kosten beträchtlich sein. Daneben müssen Sie noch mit einem Ordnungsgeld rechnen.

Auch kann unter Umständen die zwangsweise Vorführung vor dem Gericht angeordnet werden. Der Zeugenpflicht kann man sich also letztlich nicht entziehen.

Es ist auch wichtig, dass Sie pünktlich kommen. Bitte planen Sie deshalb Verzögerungen im Straßenverkehr oder bei der Parkplatzsuche mit ein. Rechnen Sie auch damit, dass Sie ein wenig Zeit brauchen, um den richtigen Gerichtssaal zu finden.

_________

Aber: Ruf da einfach mal an, schildere Dein Problem und beantrage, Deine Zeugenaussage entweder schriftlich erledigen zu dürfen oder aber gem. § 375 Zivilprozessordnung, da Dir wegen großer Entfernung unter Berücksichtigung der Bedeutung Deiner Aussage das Erscheinen nicht zugemutet werden kann (je mehr Gründe, desto besser), die Vernehmung an Deinem Wohnsitzgericht zu tätigen. Den Antrag stellst Du, die Entscheidung über die Vernehmung trifft das Gericht.

danke ole :-))!

In der Einladung des Landgerichtes ist schon so ein "Bewirtungsplan" dabei, also es wird alles bezahlt, angefangen von der Anreise bis zu einer Übernachtung :(

Anscheinend ist das auch schon eine Berufungsverhandlung was ich da so rausgelesen hab.

Und krankmeldung naja, die Gefahr besteht halt wirklich darin, dass dann der Gerichtstermin verschoben wird, aber schaffen könnte ich das schon, dass ich bis zum Gerichtstermin krank werde ..... Das blöde ist auch, die Verhandlung ist schon am 04.12 und die Einladung kam gestern erst ins Haus geflattert...:(

Manchmal lassen die sich drauf ein das man die Aussage vorm hiesigen Gericht macht und die Aussage dann schriftlich weitergereicht wird. Das kann dann der Fall sein wenn eine Unverhältnismäßigkeit vorliegt, und um welchen Streitwert kann es hier schon gehen? Vermutlich sind Deine Kosten schon höher.

In der Regel wird der Justiziar, der deinen Anruf entgegennimmt, mit dem Richter die Situation besprechen und dich zurück rufen. In Ausnahmefällen wird dann auch der Richter mit der über die Situation reden.

Wenn du noch Unterlagen hast, die für dieses Verfahren von Bedeutung sein können, dann sammel schonmal :D. Wenn du Zeugen hast, die damals dabei waren, nenn die auch bei deinem Anruf mit Namen. Sonst heißt es während der Verhandlung, wenn du Zeugen bennenst:

"Da sich weitere Zeugen ergeben haben, wird die Verhandlung vertagt und du bist umsonst (nicht ganz :lol:) angereist und musst irgendwann wieder hin. So kann der Richter dir am Telefon schon sagen, ob die anderen auch geladen werden müssen und ob jetzt schon eine Vertagung in Frage kommt.

Wichtig für dich:

Wenn du dort eine Aussage machen sollst, dass du in der Einführung auch als Zeuge fürs Protokoll genannt wirst. Da es bereits ein Berufungsverfahren ist, gibt es eine Vorgeschichte, die du nicht kennst.

Solltest du nicht als Zeuge genannt werden, bestehe nochmal auf die Bekanntgabe deines Status. Nicht dass du eine böse Überraschung erlebst und plötzlich selber Kosten übernehmen musst.

Ich habe schon viel in dieser Hinsicht erlebt. Völlig unabhängig ob Zivil- oder Strafverfahren.

Vielleicht hilft es ja auch, wenn du den Parteien die Vernehmung per "Videokonferenz" vorschlägst (§ 128a ZPO). Immerhin wäre das für alle Beteiligten die günstigste Variante - für dich wegen der ersparten Reise und für die Parteien reduzieren sich letztlich dadurch auch die Kosten.

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Hallo Nugmen,

 

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@Ole, ich sag sowieso nicht viel. Das Auto kam damals aus der Leasing zurück, es wurde (wie immer) ein Hereinnameprotokoll sowie ein DEKRA Gutachten gemacht. Dann wurde noch die Lackdichte gemessen und die Historie des Fahrzeugs über die VW eigene Datenbank "Elsa" abgefagt. Der Vorbesitzer /Leasingnehmer hat die Unfallfreiheit schriftlich bestätigt!

Wir sind also unserer Sorgfalltspflicht mehr als nachgekommen.

Der Wagen wurde dann verkauft mit dem Zusatz im Kaufvertrag "Fahrzeug weist insgesamt mehrere Dellen & Kratzer auf"

Ebenfalls wurde folgendes schriftlich festgehalten " Preisminderung um 2500.- aufgrund diverser Dellen und Kratzer"

Ich kann sowieso nur aussagen, dass der Wagen zum Zeitpunkt des Verkaufes also im Jahre 2006, bis auf die im Kaufvertrag beschriebenen Unschönheiten, unfallfrei war!

Am besten ich rufe morgen mal unseren Anwalt an, mit der Bitte, er solle sich mit diesem Landgericht in Verbindung setzen :-))!

Vielleicht hilft es ja auch, wenn du den Parteien die Vernehmung per "Videokonferenz" vorschlägst .

Coole Idee, dann bitte mit live Stream für uns :)

Paradox übrigens, das zeugen etc. Persönlich kommen müssen der Kläger und beklagte sich aber zum teil durch Anwalt vertreten lassen können.

Ich hatte letztens einen Prozess in Bayern ( teilweise fehlende Baugenehmigung für mein Haus, gegen die dorthin verzogene Vorbesitzerin) meinem Anwalt hier alles in einem termin abgegeben, Korrespondenz Anwalt vor Ort beauftragt und im ersten Termin einen Vergleich mit 80% der Forderung meinerseits erzielt. Das kann manchmal so einfach sein, da ist es wirklich Paradox den zeugen so durch die Weltgeschichte zu schicken. Eine wirklich faire Entschädigung gibt es dann auch nicht, schon garnicht für selbständige bezüglich eines entgangenen Gewinns.

Also 1.600 km wegen einer Aussagen wegen einem Unfallauto aufzunehmen ... wurde darin einer ermordet?

On/Offtopic: (M)eine Zeugenaussage wurde 1995 auf dem hiesigen Amtsgericht auf Band aufgenommen und wahrscheinlich zugesendet ...

Ging damals um einen Verkehrsunfall mit (recht heftigen) Personenschaden ...

Nug, wenn dich der Anwalt nichts kostet, dann lass ihn das abwickeln. falls es was kostet, ruf lieber selber an. so kannst du auch gleich den verlauf der damaligen verkaufsabwicklung darstellen und die protokolle vielleicht auch faxen und dann ist ein erscheinen vielleicht gar nicht mehr erforderlich.

naja der Anwalt kostet mich nix, das ist ja unser Hausanwalt, der soll da morgen anrufen, ich hab ihm grad die gesamten Unterlagen zu dem Fall gefaxt.

Der soll dem Richter dann auch gleich sagen, dass ich nichts mehr zu dem fall sagen kann, weils einfach schon zu lange her ist :(

Des is ja echt ein wahnsinn, ich glaube der Streitwert beträgt nur ein paar tausend Euro......und wegen sowas machen die dort so ein Gedöns :(

ich war schon zu verfahren, wo es um ca.80€ bußgeld ging, weil der betroffene dagegen angegangen ist. geladen wurden 3 zeugen, die jeweils anspruch auf zeugengeld hatten und gleich zu beginn des verfahrens (zeugen wurden noch nicht gehört), hat der richter einen vorschlag gemacht und gegen zahlung von 35€ (ohne weitere kosten für den angeklagten), das verfahren eingestellt.

das ist der tägliche wahnsinn, zumindest im bereich der verkehrsdelikte.

bist du deutscher staatsbürger? nicht dass du noch abgeschoben wirst :D:D:D:D (spaß)

Bin aktuell auch in einem Verfahren, zwei Versicherungen bzw. ein Taxiunternehmer und eine Versicherung streiten wegen einem Unfall im Jahr 2006...es geht um ein paar hundert Euro. Lächerlich mit was die Gerichte so verstopft werden, aber AdvoCard macht's möglich. Heute geht halt jeder den Weg bis er es vielleicht noch höchstrichterlich hat, dass man den Schaden irgendwie teilt weil beide Schuld haben...

Viel Erfolg nugmen, ich wünsche dir von Herzen, dass du um diese Nummer rumkommst und mit deiner Zeit was sinnvolleres anfangen kannst!

Bin aktuell auch in einem Verfahren, zwei Versicherungen bzw. ein Taxiunternehmer und eine Versicherung streiten wegen einem Unfall im Jahr 2006...es geht um ein paar hundert Euro. Lächerlich mit was die Gerichte so verstopft werden, aber AdvoCard macht's möglich. Heute geht halt jeder den Weg bis er es vielleicht noch höchstrichterlich hat, dass man den Schaden irgendwie teilt weil beide Schuld haben...

Viel Erfolg nugmen, ich wünsche dir von Herzen, dass du um diese Nummer rumkommst und mit deiner Zeit was sinnvolleres anfangen kannst!

ja wahnsinn, da ist ja keine Verhältnissmässigkeit gegeben. Wenn ich da hochfahre, fallen bestimmt 1000.- kosten, für fahrt, Hotel, Spesen, verdienstausfall an, und da würd ich mich billig verkaufen :evil:

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