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Gewährleistung als Vermittler?


Christian311282

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Guten Tag liebe Carpassion-Gemeinde :),

Ich habe mich vor kurzm als Vermittler im Kfz Bereich selbsständig gemacht und Kunden fragen mich immer wieder ob es möglich ist ein Fahrzeug von mir ohne Gewährleistung günstig zu kaufen.

Daher meine Frage, gibt es eine möglichkeit dies zu tun? Da wenn ich z.B. für einen 15 jahre alten Corsa Gewährleistung geben müsste (bin zwar kein Händler aber ein Gewerbetreibender), könnte ich diesen Kunden nicht weiterhelfen, da mich das bei einem Schaden meine Existenz kosten könnte.

Mal ein kleines Beispiel.

ich finde einen Corsa Bj.: 93 und stelle fest das, das Fahrzeug noch in einem guten Zustand ist. Ich kaufe dann das Fahrzeug für 500€. Repariere vielleicht dann noch das ein oder andere was Repariert werden muss, fahre zum Tüv mache TüV & Au drauf und lass mir dann ein Gutachten geben für den Zustand des Fahrzeugs. Zum Schluss rechne ich mir dann all meine Ausgaben zusammen + ein kleinen Bonus für mich und meine investierte Zeit, ich sag nu mal grob überschlagen 900€ und verkaufe das Fahrzeug an einen meiner Kunden weiter. Leider geht nach 4 Monaten und 2000Km das Steuergerät kaputt. Das kann auch ich als Gewerbetreibender nicht sehen, was passiert dann? Wenn ich in diesem fall die Kosten für eine Reperatur übernehmen müsste kostet mich das meine Existenz und ich würde natürlich unter diesen Umständen diesem Kunden nicht weiterhelfen können, da ich ganz gern was zu Essen aufn Teller haben möchte :).

Bei der Sache geht es darum im Einzelfall einem Kunden weiterhelfen zu können, ich möchte auch in Zukunft weiter als Vermittler tätig sein und mich nicht zu einem Gebrauchtwagenhändler entwickeln. Ich sag mal so vielleicht 1-2 oder 3 Fahrzeuge im Monat wenn überhaupt. Es würde also nicht darum gehen Schrottautos an die Leute zu bringen, sondern ehr Fahrzeuge die in den Export gehen würden und noch in einem guten Zustand sind, für Studenten oder Schüler in Deutschland zu retten. Und ich weiss das nicht jedes Exportauto Schrott ist, habe lange genug in einem Autohaus gearbeitet und mir sind bei manchen Autos die Tränen gekullert, die dann ins Ausland gegangen sind...jeder Schüler hätte sich über solch ein Auto gefreut für günstiges Geld.

Ich würde mich über Hilfe sehr freuen, da ich das ganze Gewährleistungszeug nicht recht verstehe, da es ja anscheinend Dinge gibt die dann dank Alter und Laufleistung als normaler verschleiss gelten.

Mit freundlichen Grüssen

Christian

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Danke für deine Antwort.

Heisst also wenn ich zb durch ein Gutachten, das beweist das vorm verkauf des Fahrzeugs alles in Ordnung ist, kann mir eigentlich nicht viel passieren?

Weil bei einem Fahrzeug für 1000€ werde ich mit sicherheit keine Garantie anbieten und ich denke das Versicherungsanbieter solch ein altes Fahrzeug auch nicht wirkich versichern würden.

Wo ziehst Du für Dich den Strich zwischen Dir (Vermittler) der Autos kauft, sie flott macht und wieder verkauft und einem Autohändler der ???

Wo genau ist da für mich der Unterschied? Bei einem Vermittler hätte ich jetzt eher an einen Makler gedacht. Der mir ein Auto sucht, evtl. die Preisverhandlungen durchführt und ich dann hinterher beim Käufer kaufe. So wie Du das beschreibst kann ich kein Unterschied zwischen Deiner Beschreibung und der eines Autohändlers erkennen.

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ich sagte ja auch das ich Vermittler bin, genau wie du es dir vorstellst.

Nur ich kann wenn zb einem Schüler der nach einem günstigen Wagen fragt nicht weiterhelfen, da ich Exportfahrzeuge die noch gut sind nicht vermitteln kann, kann die höchstens dank meines Gewerbescheins kaufen. Ganz selten hat man Glück das man im Internet ein Fahrzeug günstig findet, nur die meisten fahrzeuge die man da für 500€ kauft sind Kernschrott. Das ist bei Exportfahrzeugen nicht unbedingt so, weil die halt nicht immer abgegeben werden weil schrott, sondern weil der Vorbesitzer sich einfach mal ein neues Auto kaufen wollte.

Und ich verbinde einen Autohändler mit jemanden der regelmässig viele Autos verkauft, ich würde das sehr unregelmässig machen und auch nicht unbedingt mehrere gleichzeitig. Wie schon beschrieben, man kann Exportfahrzeuge in einem guten Zustand finden, was ist also daran verwerflich damit einem Schüler oder Studenten weiterzuhelfen, der nicht viel ausgeben kann. Vorraussetzung natürlich das das Fahrzeug ok ist, ich habe ja nicht vor Schrott an den Mann zu bringen, so alla Betrüger. Allerdings kann ich zB.: nicht sehen wann ein Steuergerät kaputt geht, wenn es schon defekt ist beim anschauen, merkt mans daran das der Motor nicht oder schlecht läuft. Deswegen gerade das Beispiel in meinem ersten Beitrag.

also wenn du keine Ahnung hast von dem was du da tust dann lass einfach die finger davon. erstmal solltest du dich über die rechtlichen konsequenzen von vermitteln und verkaufen informieren und dann anfangen dein geschäft zu betreiben.als gewerbetreibender kannst du nur gegenüber gewerbetreibenden die gewährleistung ausschließen, gegenüber privatpersonen hafteest du.

Als Vermittler ist das völlig egal, das ist ein Privatverkauf, da der Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer stattfindet. Da habe ich nichts mit zutun und deswegen kann man dort auch die Gewährleistung ausschliessen. Das hat für mich 0 Konsequenzen.

Und ich muss mich nach 5 Jahren Ausbildung zum Kfz-Mechaniker und Automobilkaufmann nicht von dir beleidigen lassen nur weil ich mich nicht mit Gewährleistung auskenne. Ich kenne mich mit den Dingen in dem für meinen ausgewählten Beruf sehr gut aus. Ich bin kein Händler, muss die Gesetze zur Gewährleistung nicht kennen. 'Ich wollte mich lediglich darüber Informieren um jemanden Helfen zu können der nicht viel Geld investieren kann. Aber ich glaube da bin ich hier bei den Ferrari fahrern fehl am Platz. Also bitte, entweder vernünftige Komments oder lass es. Das ich die Gewährleistung nicht ausschliessen kann ist mir bewusst, das heisst aber nicht das ich mich nicht Informieren darf und abwägen kann ob ich dieses Risiko eingehe, oder ob ich dem Kunden sage, sorry darf und kann dir leider nicht helfen.

Ich weiss nicht wo du in Jones' Beitrag eine Beleidigung liest, da Dir die Formulierung seiner Aussage aber negativ aufzustoßen scheint versuche ich es noch einmal mit anderen Worten.

Erst einmal finde ich es ungünstig, wenn du ständig davon sprichst jungen Menschen mit den Verkauf eines für den Export bestimmten Autos helfen zu wollen. Wenn du das von Dir beschriebene Vorgehen anwendest tust du dies bestimmt nicht aus Nächstenliebe, sondern um damit Geld zu verdienen, auch wenn die Marge gering sein sollte. Solltest du einer der wenigen Menschen sein, die das große Herz besitzen und wirklich nur helfen wollen, darfst du beim Weiterverkauf eines von Dir erworbenen Fahrzeuges einzig die von Dir aufgewendeten Kosten für Erwerb, etwaige Reparaturen und TÜV-Gebühren hinzurechnen, keinesfalls aber einen Gewinn, weil sonst die von Dir gewünschte Großherzigkeit obsolet wird. Setzt du dieses Vorhaben dann noch häufiger in die Tat um steht über kurz oder lang das Finanzamt vor deiner Tür und zieht eine Buchprüfung deines Gewerbes in Erwägung, weil ein KFZ-Gewerbe ohne erkennbaren Gewinn zumindest Argwohn generiert.

Fernab davon bist und bleibst du in diesem Szenario kein Vermittler, sondern ein Händler, was dich in jedem Fall gewährleistungspflichtig macht und deine eingangs gestellte Frage beantworten dürfte.

Grüße

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Darüber lach ich nun mal ganz herzlichst.

Ich weiss nicht was du arbeitest, aber sicher weiss ich das du es nicht umsonst tust. und wenn ich beim verkauf einen kleinen Bonus für meine Mühen und Zeit berechne ist das denke ich Fair, heutzutage bekommt man nichts geschenkt. Das heisst aber nicht das ich ein Betrüger bin weil ich dann vielleicht an einem Auto 150€ oder 200€ Gewinn gemacht habe, immerhin habe ich ja auch Zeit und mühen investiert oder meinst du nicht? Und was das Finanzamt denkt ist mir völlig egal, solange ich mit meiner hauptsächlichen Arbeit mein Geld verdiene. Und selbst wenn ich +-0 Geschäft machen würde mit dem verkauf eines Fahrzeugs würde es das Finanzamt nicht jucken, weil es keinen Gewinn gäbe den ich zu versteuern hätte.

Und ich empfinde es schon als Beleidigung wenn mir jemand sagt ich währe zu dumm oder hätte von dem was ich tu keine Ahnung.

... zunächst mal solltest Du Dir über den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie im klaren sein:

Gewährleistung = Du stehst dafür gerade, daß zum Zeitpukt des Verkaufs alles i.O. ist

Garantie = Du stehst dafür gerade, daß dies auch während der Garantiezeit so bleibt

Und was das Finanzamt denkt oder glaubt wird Dir spätestens bei einer Schätzung mit anschließender Kontopfändung nicht mehr so völlig egal sein. :-oX-):-(((°

Gruß, Georg

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Hallo Christian311282,

 

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Ich weiss was der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung ist.

Nur die Frage ist halt, wenn ich zB. durch ein Gutachten nachweisen könnte, das das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Verkaufs i.O ist. Was könnte danach noch auf mich zu kommen? Ich mein ich sehe schon einiges, habe aber nunmal kein Röntgenblick um zB. zu sehen wann ein Steuergerät, eine Kupplung oder vielleicht sogar ein Getriebe kaputt geht. Das kann ja beim Verkauf alles i.O gewesen sein und dann vielleicht nach 2000 Km undverschuldet kaputt gehen.

Das Finanzamt pfändet erst dann mein Konto wenn ich mit irgendwelche Zahlungen nicht hinterherkomme. Nur wenn ich 500€ einnehme und 500€ wieder als Ausgabe verbuchen muss, gibt es kein Geld das ich versteuern muss. Und wenn ich die Steuern die ich durch meine Vermittlungstätigkeiten nicht zahlen kann weil ich alles für Private Zwecke ausgebe, ist das wohl ehr meine Schuld und eigene Dummheit, darum geht es hier allerdings nicht.

ich sagte ja auch das ich Vermittler bin, genau wie du es dir vorstellst.

Nur ich kann wenn zb einem Schüler der nach einem günstigen Wagen fragt nicht weiterhelfen, da ich Exportfahrzeuge die noch gut sind nicht vermitteln kann, kann die höchstens dank meines Gewerbescheins kaufen. Ganz selten hat man Glück das man im Internet ein Fahrzeug günstig findet, nur die meisten fahrzeuge die man da für 500€ kauft sind Kernschrott. Das ist bei Exportfahrzeugen nicht unbedingt so, weil die halt nicht immer abgegeben werden weil schrott, sondern weil der Vorbesitzer sich einfach mal ein neues Auto kaufen wollte.

Und ich verbinde einen Autohändler mit jemanden der regelmässig viele Autos verkauft, ich würde das sehr unregelmässig machen und auch nicht unbedingt mehrere gleichzeitig. Wie schon beschrieben, man kann Exportfahrzeuge in einem guten Zustand finden, was ist also daran verwerflich damit einem Schüler oder Studenten weiterzuhelfen, der nicht viel ausgeben kann. Vorraussetzung natürlich das das Fahrzeug ok ist, ich habe ja nicht vor Schrott an den Mann zu bringen, so alla Betrüger. Allerdings kann ich zB.: nicht sehen wann ein Steuergerät kaputt geht, wenn es schon defekt ist beim anschauen, merkt mans daran das der Motor nicht oder schlecht läuft. Deswegen gerade das Beispiel in meinem ersten Beitrag.

Trotz umfangreicher Erläuterung habe ich das bisher weder inhaltlich, noch konzeptionell verstanden. das dürfte somit bei deiner Zielgruppe ähnlich verworren ankommen. Entschuldige, mit der geschaftsidee dürftest du nicht weit kommen. Denk nochmal drüber nach, was du genau willst, wie du dich vom Wettbewerb unterscheidest, was der nutzen deiner Kunden ist. Das ganze sollte sich verständlich in wenigen Sätzen formulieren lassen.

Ich weiss was der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung ist.

Nur die Frage ist halt, wenn ich zB. durch ein Gutachten nachweisen könnte, das das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Verkaufs i.O ist. Was könnte danach noch auf mich zu kommen? Ich mein ich sehe schon einiges, habe aber nunmal kein Röntgenblick um zB. zu sehen wann ein Steuergerät, eine Kupplung oder vielleicht sogar ein Getriebe kaputt geht. Das kann ja beim Verkauf alles i.O gewesen sein und dann vielleicht nach 2000 Km undverschuldet kaputt gehen.

Das Finanzamt pfändet erst dann mein Konto wenn ich mit irgendwelche Zahlungen nicht hinterherkomme. Nur wenn ich 500€ einnehme und 500€ wieder als Ausgabe verbuchen muss, gibt es kein Geld das ich versteuern muss. Und wenn ich die Steuern die ich durch meine Vermittlungstätigkeiten nicht zahlen kann weil ich alles für Private Zwecke ausgebe, ist das wohl ehr meine Schuld und eigene Dummheit, darum geht es hier allerdings nicht.

Eine Steuererklärung ist aber dennoch fällig. Was als Abzüge anerkannt wird und ob in voller Höhe wäre zu klaren. Ggf gilt drin Geschäft als Liebhaberei, weil offensichtlich keine gewinnerzielungsabsicht vorliegt.

Aha....das ist nur leider nicht das Thema was mich interssiert. Steuertechnisch hab ich Bekannte die mir helfen wenn ich Fragen habe. Was ich allerdings nicht weiss, ist was alles durch die Gewährlesitung abgedeckt werden muss. Weil z.B. eine Kupplung oder Bremsen eigentlich ja natürlicher verschleiss ist.

Das ist weder so einfach, wie Du Dir das denkst, noch so einfach, wie andere das bisher schrieben.

1. Sobald Du im Rahmen des Gewerbebtriebes handelst, mußt Du gesetzliche Gewährleistung erfüllen, wenn Du Fahrzeuge aus dem EIGENbestand verkaufst. Das gilt auch für Freiberufler, die Fahrzeuge aus dem Betriebsvermögen verkaufen. Dafür mußt Du nicht einmal KFZ-Handel als Unternehmensgegenstand haben! Du kannst bei gebrauchten Wagen die Frist auf ein Jahr verkürzen, aber nicht ausschließen. Auch Privatleute müssen grundsätzlich Gewähr leisten, nur können die das anders als Gewerbetreibende wirksam gänzlich ausschließen.

2. Bei gesetzlicher Gewährleistung gibt es eine Vermutung dafür, daß der Schaden von Anfang an vorhanden war, wenn er innerhalb von sechs Monaten ab Übergabe auftritt. Einen erfolgreichen Entlastungsbeweis zu führen ist teuer und nur selten von Erfolg gekrönt. Nach Ablauf der sechs Monate muß der Kunde beweisen, daß der Mangel schon bei Übergabe vorhanden (angelegt) war und sich erst später zeigte. Das gelingt nicht selten! Ob Du das erkennen konntest oder nicht, ist vollkommen unerheblich.

3. Garantie hat damit nichts zu tun. Das ist ein selbständiges und inhaltlich nahezu frei bestimmbares freiwilliges Übereinkommen zwischen Käufer und Verkäufer über das verschuldensunabhängige Einhalten von vereinbarten Eigenschaften. Garantievereinbarungen können auch zwischen Privaten getroffen werden. Anders als die zwingende Gewährleistung ist Garantie immer freiwillig. (Beispiel: Mercedes gibt KEINE Garantie außer auf Lack und (keine) Durchrostung, sonst nur Gewährleistung. Bei Neuwagen!).

4. Auch als gewerblicher "Verkaufskommissionär" kannst Du Dich nicht einfach freisprechen. Zwar kommt- wenn Du alles richtig machst -der Kaufvertrag zwischen Deinem Auftraggeber und dem Käufer zustande und dort kann grundsätzlich die Gewährleistung ausgeschlossen werden (siehe oben).

Das schützt Dich als gewerblich handelnden Vermittler aber nicht in vollem Umfang. Dich trifft eine Untersuchungs- und Hinweispflicht hinsichtlich des Zustandes des Kaufgegenstandes. Insofern ist der Agenturvertrag (Verkaufskommission) mit einem gewerblichen Vermittler ein Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter - in diesem Fall des Käufers.

Nur beschränkt sich Deine Verpflichtung darauf, das Fahrzeug auf erkennbare Mängel zu untersuchen und diese dem Käufer offen zu legen. Angelegte aber nicht erkennbare Mängel sind also "egal".

Sobald Du aber eigene Werkstattleistungen auf eigene Kosten erbringst, also Instandsetzungen durchführst und "TÜV machst" und mit dem Verkäufer einen für ihn fixen "Abgabepreis im Verkaufsfalle" ausmachst, ist diese Erleichterung weg.

Inzwischen gehen immer mehr Gerichte davon aus, daß das "Vermittlungsgeschäft" nicht anzuerkennen ist, sondern ein Eigengeschäft des Vermittlers im gewährleistungsrechtlichen Sinne vorliegt. Das gilt insbesondere dann, wenn Du regelmäßig und planmäßig so vorgehst, denn dann dient das Vorschieben eines Agenturvertrages primär dem Ausschluß der Gewährleistung.

Vielleicht trägt das zu Deiner Entscheidungsfindung bei?

Markus

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Aha....das ist nur leider nicht das Thema was mich interssiert. Steuertechnisch hab ich Bekannte die mir helfen wenn ich Fragen habe. Was ich allerdings nicht weiss, ist was alles durch die Gewährlesitung abgedeckt werden muss. Weil z.B. eine Kupplung oder Bremsen eigentlich ja natürlicher verschleiss ist.

Ein kaufmännisches und juristisches Grundwissen wäre im geschäftsleben hilfreich.

dann lass ichs lieber und mach einfach so weiter wie bisher, das läuft recht gut und habe bisher noch keine Probleme gehabt ein defektes Auto vermittelt zu haben.

Danke für die vielen Antworten

dann lass ichs lieber und mach einfach so weiter wie bisher, das läuft recht gut und habe bisher noch keine Probleme gehabt ein defektes Auto vermittelt zu haben.

Danke für die vielen Antworten

Da freue ich mich fur dich, dass ich nicht in deine kundengruppe "armer Student" falle. Sonst hatten wir ernsthafte Probleme miteinander.

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naja Bemerkungen die die Welt nicht braucht. Ich werde schon eine Lösung finden wie ich Kunden mit weniger Geld als du es hast helfen kann. Kann denen halt nur als Vermittler helfen, muss ich halt länger suchen bis ich ein brauchbares Fahrzeug über den Privatverkauf finde, wie ich es bisher halt gemacht habe.

Und die Gruppe der armen Studenten sind wahrscheinlich auch froh darüber das du nicht dazugehörst.

Trotz umfangreicher Erläuterung habe ich das bisher weder inhaltlich, noch konzeptionell verstanden. das dürfte somit bei deiner Zielgruppe ähnlich verworren ankommen. Entschuldige, mit der geschaftsidee dürftest du nicht weit kommen. Denk nochmal drüber nach, was du genau willst, wie du dich vom Wettbewerb unterscheidest, was der nutzen deiner Kunden ist. Das ganze sollte sich verständlich in wenigen Sätzen formulieren lassen.

Ok, ich versuchs mal in der Reichensprache... es gibt Menschen die nicht Ferrari, Lambo oder Prosche fahren können. Es gibt Menschen die können halt dadurch das Sie zB. zur Schule gehen oder studieren und vielleicht keine reichen Eltern haben, nicht sehr viel Geld ausgeben. Und meine Grundidee war es diesen Menschen auch weiterhelfen zu können. Ich weiss das fällt dir wahrscheinlich schwer aber es gibt auch Menschen wie mich die nicht nur an sich denken, da es eine menge Menschen gibt die das Problem haben und sich mit Fahrzeugen nicht auskennen, versuche ich diesen Menschen zu helfen. Da das Thema An-&Verkauf allerdings vom Tisch ist, werde ich das ganze weiterhin so Handhaben wie bisher. Dadurch fallen halt eine Menge an Fahrzeugen, die für diese Menschen intersant sind weg, weil es halt Exportfahrzeuge werden und die Fahrzeuge nicht zur Verfügung stehen.

Ich hoffe nun hast es verstanden, ist ja auch sehr schwer....

Das ist weder so einfach, wie Du Dir das denkst, noch so einfach, wie andere das bisher schrieben.

1. Sobald Du im Rahmen des Gewerbebtriebes handelst, mußt Du gesetzliche Gewährleistung erfüllen, wenn Du Fahrzeuge aus dem EIGENbestand verkaufst. Das gilt auch für Freiberufler, die Fahrzeuge aus dem Betriebsvermögen verkaufen. Dafür mußt Du nicht einmal KFZ-Handel als Unternehmensgegenstand haben! Du kannst bei gebrauchten Wagen die Frist auf ein Jahr verkürzen, aber nicht ausschließen. Auch Privatleute müssen grundsätzlich Gewähr leisten, nur können die das anders als Gewerbetreibende wirksam gänzlich ausschließen.

2. Bei gesetzlicher Gewährleistung gibt es eine Vermutung dafür, daß der Schaden von Anfang an vorhanden war, wenn er innerhalb von sechs Monaten ab Übergabe auftritt. Einen erfolgreichen Entlastungsbeweis zu führen ist teuer und nur selten von Erfolg gekrönt. Nach Ablauf der sechs Monate muß der Kunde beweisen, daß der Mangel schon bei Übergabe vorhanden (angelegt) war und sich erst später zeigte. Das gelingt nicht selten! Ob Du das erkennen konntest oder nicht, ist vollkommen unerheblich.

3. Garantie hat damit nichts zu tun. Das ist ein selbständiges und inhaltlich nahezu frei bestimmbares freiwilliges Übereinkommen zwischen Käufer und Verkäufer über das verschuldensunabhängige Einhalten von vereinbarten Eigenschaften. Garantievereinbarungen können auch zwischen Privaten getroffen werden. Anders als die zwingende Gewährleistung ist Garantie immer freiwillig. (Beispiel: Mercedes gibt KEINE Garantie außer auf Lack und (keine) Durchrostung, sonst nur Gewährleistung. Bei Neuwagen!).

4. Auch als gewerblicher "Verkaufskommissionär" kannst Du Dich nicht einfach freisprechen. Zwar kommt- wenn Du alles richtig machst -der Kaufvertrag zwischen Deinem Auftraggeber und dem Käufer zustande und dort kann grundsätzlich die Gewährleistung ausgeschlossen werden (siehe oben).

Das schützt Dich als gewerblich handelnden Vermittler aber nicht in vollem Umfang. Dich trifft eine Untersuchungs- und Hinweispflicht hinsichtlich des Zustandes des Kaufgegenstandes. Insofern ist der Agenturvertrag (Verkaufskommission) mit einem gewerblichen Vermittler ein Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter - in diesem Fall des Käufers.

Nur beschränkt sich Deine Verpflichtung darauf, das Fahrzeug auf erkennbare Mängel zu untersuchen und diese dem Käufer offen zu legen. Angelegte aber nicht erkennbare Mängel sind also "egal".

Sobald Du aber eigene Werkstattleistungen auf eigene Kosten erbringst, also Instandsetzungen durchführst und "TÜV machst" und mit dem Verkäufer einen für ihn fixen "Abgabepreis im Verkaufsfalle" ausmachst, ist diese Erleichterung weg.

Inzwischen gehen immer mehr Gerichte davon aus, daß das "Vermittlungsgeschäft" nicht anzuerkennen ist, sondern ein Eigengeschäft des Vermittlers im gewährleistungsrechtlichen Sinne vorliegt. Das gilt insbesondere dann, wenn Du regelmäßig und planmäßig so vorgehst, denn dann dient das Vorschieben eines Agenturvertrages primär dem Ausschluß der Gewährleistung.

Vielleicht trägt das zu Deiner Entscheidungsfindung bei?

Markus

Danke dir 806, damit kann ich ein wenig was anfangen

Denk ich auch, die drei Bücher sollte jeder AMK-ler im Schrank stehen haben:

Vertriebs- und Serviceleistungen für Automobilkaufleute

Finanzdienstleistungen und Controlling für Automobilkaufleute

Allgemeine Wirtschaftslehre: Automobilkaufleute

Zudem könnte Christian auch der ZDK vielleicht helfen.

http://www.kfzgewerbe.de/

Auch dir danke ich, werde mir das ganze mal anschauen.

Allerdings glaube ich niemandem der sagt er würde alle Gesetze und jedes Fachwissen im Kopf haben. Das ist schlicht eine Lüge.

Das traurige an diesem Thread ist ja das die User die Ferrari und Co. fahren eine vernünftige und zurückhaltende Art des Umgangs hier an den Tag gelegt haben während der "Robin Hood der Autovermittlung" hier einen mehr als schlechten Eindruck hinterlässt.

Sehr schade, es spricht nicht für den Threadersteller...

Aber vielleicht sollte dieses Thema genauso wie die "500€" Autos einfach auf den Schrottplatz.

  • Gefällt mir 4
Da freue ich mich fur dich, dass ich nicht in deine kundengruppe "armer Student" falle. Sonst hatten wir ernsthafte Probleme miteinander.

Das nennst du vernünftig und zurückhaltend?

Und sorry, mit einem Auto für 500-1000€ das i.O. ist kann man so einigen eine Freude machen, aber ich merke schon das ich ein Forum erwischt habe wo es halt ehr um Vermögende Menschen geht die halt teure Auto besitzen. Bin hier eindeutig falsch weil ganz einfach das Verständnis fehlt das sich halt nicht jeder sowas leisten kann. Denjenigen die mir mit ihren Kommentaren weitegeholfen haben und nicht das Thema wechselten oder mir vorwerfen ich hätte keine Ahnung von Autos oder sonst was (verstehe auch immernoch nciht was daran zurückhaltend und vernünftig ist), danke ich herzlichst und wünsche euch weiterhin viel Spass.

Und warum hast du was dagegen das ich versuche Leuten zu helfen die nicht unbedingt viel geld haben, soll ich etwa Aufträge nicht annehmen nur weil derjenige ein Fahrzeug sucht was nicht mehr wie 1000€ kostetß Das hat für mich nichts mit "Robin Hood" zutun.

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