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Versicherung hat gekündigt


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Also nu muss ich mir mal etwas Luft machen.

Ich fahre seit fast 34 Jahren Auto.

Bis letzten November ca 1 Mio. km unfallfrei.

Dann hatte ich einen (den allerersten) Unfall im November.

Das Fahrzeug war bei der "BVD"* in der "XaX"* Vollkasko versichert.

Die Schadenhöhe betrug insgesamt 13.000€.

Da ich mich aber nicht als alleiniger Schuldiger sah kam es dann letztendlich zum Prozess in dem ich zu 50% schuldig gesprochen wurde.

Also hat meine Versicherung durch mein Betreiben und Einsatz meiner Rechtsschutzversicherung 50% Kosten gespart.

Nun habe ich letzte Woche die Kündigung im Briefkasten.

Ein Anruf bei der Versicherung ergab dass ich wohl eine zu schlechte Bilanz habe.

Ich bin entsetzt und stinkesauer.

Nu kann ich mich um eine neue Versicherung bemühen. Und das wird bestimmt nicht einfach da ich ja dann angeben muss in den letzten 12 Monaten einen Schadenfall gehabt zu haben.

Hat jemand einen, oder evtl. auch mehrer, Tipp-/s ????

Ach ja.

Also diese Versicherung ist absolut zu empfehlen da sie lediglich solange da ist solange es keinen Schaden gibt denn dann bekommt man eine Kündigung.

Michl:evil:

* = Namen geändert

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Gast Wiesel348

Wenn duch schon "ewig" bei dieser Versicherung bist, überrascht mich deren Verhalten sehr, da es ja dein erster Schaden war und dieser noch ja noch verhältnismässig gering war.

Selber bin ich auch bei XAX versichert und hatte letztes Jahr - nach 25 Jahren Fahrausweis bzw. ca. 10 Jahren bei dieser Versicherung - einen selbstverschuldeten Unfall, der ca. EUR 25'000.00 kostete und damit die Prämieneinnahmen der letzten 10 Jahre auf einen Schlag vernichtete. Die Versicherung bezahlte diskussionslos und hat soeben wieder ein Fahrzeug für mich neu versichert.

Deshalb schlage ich dir vor, dass du eine Beschwerde an die Geschäftsleitung schreibst und deinen Fall schilderst. Rein rechtlich gesehen hast du vermutlich keine Handhabe bzw. musst die Kündigung akzeptieren. Du hast in der Regel bei einem Schadenfall selber auch ein Kündigungsrecht.

Ob du nach diesem Unfall bei keiner anderen Versicherung unterkommst, wage ich zu bezweifeln. Allenfalls bekommst du nicht den höchsten Schadenfreiheitsrabatt, ist aber Verhandlungssache. Wenn du während Jahrzehnten unfallfrei warst, ist es durchaus möglich, dass dir eine neue Versicherung weiterhin Rabatt gewährt.

Das ist natürlich ärgerlich, aber ist mir auch schon passiert nach einem vergleichsweise lächerlichen Schaden von 6000 CHF (allerdings ging bei mir ein Streit mit der Versicherung voraus). Da Du ja ziemlich sicher nicht bei dieser Versicherung bleiben möchtest würde ich mal einige Versicherungen Anfragen und den Fall offen schildern. Ich bin mir ziemlich sicher, dass Du bei einer anderen Versicherung gerne genommen wirst, evtl hat auch jemand aus dem Forum gute Beziehungen zu einer Versicherung und kann Dir helfen. In der Schweiz könnte ich Dir da allenfalls helfen.

Gruß Gian

michl, das passiert jedem, mir auch schon. du kommst auch bei anderen versicherungen unter, keine sorge. wenn es sich um einen sportwagen handelt, habe ich einen vertrauensvollen kontakt für dich, anfragen kostet ja nichts. gebe dir gerne per pn den ansprechpartner.

Seltsames verhalten, bei der HUK z.b. hat man sogar einen "Freischuss" alle paar Jahre frei wo die Versicherung nicht steigt...

Könntest du dir mal ansehen, bin recht zufrieden damit.

Greift bei manchen Unternehmen um sich - und ist völlig legal, nennt sich "Kündigung im Schadensfall". Manche haben eine Regulierungsgrenze und werfen dann ungeachtet der Vorgeschichte den Kunden einfach raus.

Im KFZ-Haftpflichtbereich verdienen die Firmen angeblich nichts mehr, so daß "Kundenbindung" oder gar "Unternehmensbindung" unerheblich geworden sind.

Markus

Also ein paar Details.

Es handelt sich um einen Skoda Oktavia RS Kombi (TDI DSG).

(Baoh is das lang).

Das Fahrzeug wurde bei dieser o.a. Versicherung am 11.11.2010 als Neuwagen bei der Erstzulassung versichert.

Also ich schaue mich dann mal um was da so im Angebot ist.

Erst mal Danke für die Hinweise und Tipps.

Michl

Hatte ich auch mal.

M3 Spiegel geklaut, Auto (selbst) zu Klump gefahren (mein erster und einziger Unfall) ca. 13k Euro Schadensregulierung.

Dann M3 SPiegel wieder geklaut und nach dem 3. mal M3 Spiegel klauen gabs dann die Kündigung der Kasko.

Hat bei mir dazu geführt, dass ich zu einer anderen Gesellschaft gewechselt bin und sogar noch deutlich bei den Prämien gespart habe. :)

Ein Problem beim Wechsel war die Kündigung der Kasko durch den Vorversicherer nicht. Der Vertreter meinte nur, dass das ein normales Vorgehen sei.

Schau dich einfach um, es gibt viele Anbieter mit günstigen Prämien. Du solltest nach diesem einen Schadensfall ebenso probblemlos eine neue Versicherung finden (und vielleicht sparst du sogar noch an der Prämie)

Gruß

Eno.

HuK24 auch in der Schweiz?

Ggf. kann es helfen, falls man mehrere kündbare Policen bei derselben Versicherung hat... Dann wechselt man eben mit dem kompletten Paket.

Ansonsten... Ärgern bringt nix, wer Dein Geld nicht will bleiben wo der Pfeffer wächst...

In der Tat wird man meistens sogar eine günstigere Versicherung finden für ein "Normal"-Fahrzeug. Bei Exoten / Oldtimern könnte das schon anders aussehen.

Soll eine Info sein.

Da Ich mich seit längeren mit Versicherungen und deren Zahlungen in einem Schadenfall begutachte bzw Mich dafür Interessiere möchte Ich gerne mal was posten.

Erstattung beim Totalschaden PKW.

Autoversicherungen ermitteln Zahlungen in solchen Fällen nach folgender Formel:

Wert des Wagens vor dem Unfall minus Schrottwert.
Der Trick
, damit der Anspruch des Versicherungsnehmers möglichst niedrick ausfällt, wird ein hoher Schrottwert angesetzt. Im Restwertbörsen wird das so angesetzt im Web auch zu finden. Aber vor Ort sind solche Preise selten durchsetzbsr. Realistische Werte beim Schrotthändler vor Ort erfragen und der Versicherung melden.

Was Aktuelles:

Laut BGB hat der Geschädigte nach einem Kfz.-Unfall das Recht auf Erstattung sämtlicher Kosten, die zur Wiederherstellung des Vorschadenszustandes erforderlich sind (Dazu gehören u.a. auch die Kosten der Beauftragung eines unabhängigen Kfz.-Sachverständigen!). Die Versicherer versuchen natürlich mit den vielfältigsten Methoden diese Kosten gering zu halten:

"
Die Versicherer wollen Geld sparen
- mal wieder auf Kosten der Verbraucher:

Schon lange ruinieren sich die Versicherungen zum Beispiel mit absurden Rabatten gegenseitig die Prämienstruktur. Doch statt Ordnung in ihr Geschäftsgebaren zu bringen, wollen sie weniger Geld für Unfallschäden ausgeben. Am liebsten würden sie gleich die ganze Schadensregulierung nach eigenem Gusto durchführen und dem Geschädigten nur das zukommen lassen, was ihm nach ihrer Ansicht nach zusteht. Und das bedeutet im Klartext:

weniger Schadenersatz nach dem Unfall.

Man attackieren Mietwagenpreise, Honorare der Kfz.-Sachverständigen und deren Gutachten, sie behindern die Einschaltung von Anwälten, knausern bei Aufwandspauschalen und Wertminderung und bezweifeln Preisaufschläge bei Ersatzteilen und Verbringungskosten.

Der Unfallgeschädigte kann dabei der Gelackmeierte sein. Entweder er läßt sich - aus Unkenntnis - ins Bockshorn jagen und verzichtet auf einige Ansprüche. Oder er muß vor Gericht darum klagen."

(ADAC Motorwelt 3/99)

Die neuesten Tricks:

Seit einiger Zeit werden Schutzbriefe spottbillig als eine Art Dreingabe im Zusammenhang mit dem Verkauf von Kfz.-Versicherungen angeboten.

(Die Versicherungen wollen als erste Instanz vom Unfall erfahren, um den Schaden auf dem billigsten Weg, ohne Gutachter und Rechtsanwälte, abwickeln zu können.

Die Versicherungen können nun schon mit der Beauftragung des Abschleppdienstes ihren Einfluß geltend machen. Gleichzeitig soll damit die marktführende Stellung des ADAC gebrochen werden. - Der Autor)

Über die Serviceschiene werben die Haftpflichtversicherer bei den Autofahrern um Sympathie. Die Imagepolitur soll helfen, das bei Autofahrern oft tief sitzende Mißtrauen im Umgang mit den Assekuranzen abzubauen. Sie sollen darauf vertrauen, daß der Versicherer bei Problemen mit dem Auto immer der richtige Ansprechpartner ist.

Von wegen! Im Haftpflichtschaden stehen Geschädigter und Versicherer grundsätzlich auf zwei verschiedenen Seiten, und sie haben unterschiedliche Interessen. Denn die einen wollen Geld haben , und die anderen wollen es nicht ausgeben." (ADAC Motorwelt 3/99)

"Der versicherungseigene Zentralruf über den via Kennzeichen die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners abgefragt werden kann, stellt z.B. sofort die Verbindung mit dem zuständigen Sachbearbeiter her. Vorteil für die Versicherung: Der Sachbearbeiter kann direkt mit dem Geschädigten verhandeln. Wenn er es geschickt anfängt , geht der erst gar nicht zum Anwalt, verzichtet auf einen neutralen Kfz.-Sachverständigen und vielleicht sogar auf den Mietwagen.

Es gibt Versicherer, die ihren Angestellten kleine Prämien bezahlen, wenn sie dem Geschädigten diese Ansprüche erfolgreich ausreden.

Das gleiche bei den 'Unfallhilfekärtchen', die Versicherer ihren Kunden aushändigen. Auch sie sollen den direkten Kontakt zwischen Versicherung und Unfallgeschädigtem herstellen, damit von Anfang an die Regulierung kontrollierbar ist, jetzt ist der Zugriff auf den Geschädigten noch viel leichter. 1999 erhielten die Versicherungen vom Verkehrsministerium den Zuschlag bei der Vergabe der Notrufsäulen. Nach einer Übergangszeit von 3 Jahren landet nun jeder, der mit seinem Fahrzeug eine Panne oder einen Unfall hat und Hilfe braucht , via Notruf automatisch in einem Call-Center der Versicherungen." (ADAC Motorwelt 3/99)

Hinweis:
Fordern Sie den Sachbearbeiter auf, Ihnen unglaubwürdig erscheinende telefonische Aussagen schriftlich zur Verfügung zu stellen, wodurch leicht feststellbar wird,
ob diese in Einklang mit Gesetz und Rechtssprechung stehen.

Wer Ihnen glaubhaft machen will, Sie bräuchten keinen unabhängigen Gutachter, bzw. sollten doch den der gegnerischen Versicherung in Anspruch nehmen, will Sie
gezielt von Ihrer Beweispflicht abbringen
und damit lediglich seine ureigensten Interessen durchsetzen! Daß ein Versicherungs-Gutachter als Vertreter und Mitarbeiter selbiger stets versucht sein wird, den Schaden geringer einzuschätzen, als er tatsächlich eingetreten ist, liegt dabei wohl auf der Hand!

Tip von Rechtsanwältin Roswitha Mikulla-Liegert, Leiterin ADAC-Verbraucherschutz:

"Wer sich in der Unfallschadenregulierung nicht auskennt, sollte bei direkten Gesprächen mit den Sachbearbeitern der Versicherer vorsichtig sein und sich nicht voreilig auf deren 'besondere Serviceangebote' einlassen."

"Ob die Schadenregulierer den Geschädigten wirklich auf alle seine Rechte hinweisen, bezweifeln Kritiker." (ADAC Motorwelt 3/99)

Denke deshalb daran,

als Geschädigter freie Gutachter-Wahl!

es wird benötigt ein Beweissicherungs-Gutachten zur Abwehr von Schadensersatzansprüchen des Unfallgegners und zur Durchsetzung eigener Ansprüche!

Sachverständige und Rechtsanwälte können beim Haftpflichtschaden vollständig zu Lasten der gegnerischen Versicherung und somit für Sie bzw Dich kostenfrei beauftragt werden!

Man haben Anspruch auf Reparaturdurchführung in einer Vertragswerkstatt bzw. auf Anrechnung der Stundensätze selbiger!

Beweispflicht beginnt schon am Unfallort! Wir kommen zur Spurensicherung vor Ort!

37. Deutscher Verkehrsgerichtstag in Goslar (27.-29.01.1999):

"Das Schadensmanagment durch Versicherer ist abzulehnen, denn es bringt das Risiko mit sich, daß der Geschädigte nicht den Schadensersatz bekommt, der ihm nach Gesetz und Rechtssprechung zusteht.

Der Geschädigte kommt auch in Gefahr, übereilt Entscheidungen zur Art und Weise der Schadensbehebung treffen zu müssen, so daß er keine ausreichende Gelegenheit hat, einen unabhängigen technischen Sachverständigen zur Feststellung des Schadens hinzuzuziehen sich über seine Rechte und Pflichten sowie über die für ihn wirtschaftlichste Art der Schadensbehebung zu informieren, insbesondere anwaltlichen Rat einzuholen.

Die Information durch den Haftpflichtversicherer ersetzt nicht die anwaltliche Beratung. Grundsätzlich ist der Geschädigte frei in der Entscheidung, ob er sich dem Schadensmanagment durch den Haftpflichtversicherer anvertrauen will. Lehnt er dies ab, darf das nicht zu dem Argument führen, er habe die Schadensminderungspflicht verletzt." (ADAC Motorwelt 3/99)

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