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Es kann der Bravste nicht in Frieden leben, wenns der böse Nachbar es nicht will


Sumita

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Geschrieben

Servus Sumita,

mein herzlichstes Beileid, falls man das so sagen kann.. sehr ärgerlich, dass sowas heutzutage noch passiert. Man könnte jetzt viele Thesen aufstellen..

Nun ja, was mich jetzt ein bisschen wundert, auch wenn ich mich auf dem Gebiet nicht auskenne: Habt ihr kein Rollgitter vor der Glasfront gehabt? Das kenne ich nämlich eigentlich von Juwelieren und ähnlichen Geschäften so, dass die so ein maschiges Rollgitter haben, das nach Geschäftsschluss heruntergefahren wird..

Auf jeden Fall, ob mit oder ohne, ärgerliche Sache, viel Erfolg beim Wiederaufbau bzw. Versicherung/Polizei.

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Geschrieben

Gibt es denn schon etwas Neues in dem Fall? Hast Du schein ein Statement von Deiner Versicherung? Grad bei Schmuck ist es ja oft schwierig da den wahren Wert geltend zu machen.

Geschrieben

Leider gibts noch nichts Neues zu berichten.

Täter sind noch nicht ermittelt, nach 2 Wochen harter Arbeit wieder alles auf Vordermann gebracht.

Die Versicherung zahlt 30 %, da vor Jahren mal die eine Scheibe gewechselt wurde, und der Glaser zuerst die richtige, da aber reklamiert ne neue gebraucht wurde, und ne Scheibe ohne Makrolon vom Glaser beim 2. mal eingsetzt wurde. Diese aber den Ansprüchen der Versicherung, speziell in meinem Fall nicht ausreichte, trotz 4 cm Panzeglas.

Rechtsanwälte meinten, ich hätte überprüfen müssen, daß wieder ne Makrolonscheibe mit Panzerglas eingesetzt wurde.

Mein Fehler, hab ich nicht gemacht, da ich annahm, daß beim 2. mal der Glaser wiederum die gleiche Sicherheitsstufe wie bei der 1. Scheibe verwenden würde.

Aus der Rechnung konnte ich ncht erkennen, da eine lang verschlüsslte Nr., ich als Laie nicht rauslesen konnte, daß beim 2. mal zwar eine 4 cm dichke Panzerglas Scheibe eingesetzt wurde, jedoch nicht mit Makrolon.

Der Glaser ist aus dem Schneider, Schaden bleibt bei mir hängen.

Nach Rücksprache mit der Versicherung zahlt die deshalb nur aus Kulanzgründen 30 %.

Das wars, schjt, naja man lernt eben nie aus.

Ein Rollgitter außerhalb angebracht an der Scheibe darf ich von der Kommune nicht anbringen.

Begründung, paßt nicht zum Gesamtbild des Marktplatzes, der im span. Arkadenstil erbaut wurde.

Innerhalb der Scheiben Rolläden anzubringen habe ich aus techn. Umbau, bzw. Anbaugründen nicht anbringen lassen, da zu viel hätte ümgebaut werden müssen.

Außerdem wurde mir versichert, Panzerglasscheiben mit Makrolon sind unzerstörbar. Die Panzerlgasscheiben gehen zwar bei Gewaltenwirkung kaputt, jedoch kommen die Diebe nicht durch.

Stimmt, wenn aber nur Panzerglas kommt man wenn hartnäckig genug dennoch durch.

Jetzt achtete ich aber peinlichst darauf, daß eine Makrolonscheibe mit eingesetzt wurde.

Euch Allen ein schönes Osterfest

LG Sumita

Geschrieben

Das ist echt ärgerlich!

Warum ist der Glaser aus dem Schneider? Wenn er erst die richtige Scheibe eingebaut hat und danach die falsche, aus welchen Gründen auch immer, so hat er doch auch eine Pflicht dich als Laien zu informieren. Zudem muss doch der Preis ein anderer sein.

Wenn jemand an die Unterlagen von dem Glaser kommt und nun weiss, wo die "leicht" zu zerstörenden Scheiben verbaut sind, kann das ja auch ein dickes Problem werden.

Geschrieben

Sehr ärgerlich. Ein genereller Tip: ich halte es für besser sich ganz aus der Beurteilung herauszuhalten was der Versicherung nun genügt und was nicht. Mitdenken ja, eigene Meinung dazu ja, höhere Anforderungen als die Versicherung sie stellt, gerne. Aber: ich würde jede einzelne Baumaßnahme - neu oder repariert - von der Versicherung schriftlich abnehmen lassen.

Du hast jetzt einen Punkt gelernt - aber Du solltest nicht von Dir verlangen zum Sachverständigen zu werden. Beim nächsten Mal übersiehst Du was anderes und - was hoffentlich nicht eintreten möge - im Schadensfall stehst Du dann wieder doof da.

Geschrieben

So ein Mist.

Ohne genau zu wissen, wie intensiv Du oder Deine Anwälte schon in das Thema eingestiegen sind, so schnell würde ich den Glaser nicht laufen lassen.

Es hängt natürlich davon ab, wie intensiv damals der Scheibentausch dokumentiert wurde. Check mal Bestellung, Auftrag, Lieferschein und die Reklamation.

Wenn er Dich nicht verbindlich darauf aufmerksam gemacht hat, eine Scheibe minderer Qualität eingebaut zu haben, sehe ich ihn durchaus in der Pflicht.

Und eine Haftpflichtversicherung für Folgeschäden wird er auch haben. Ggf. einen Fachanwalt für Baurecht hinzu ziehen.

Als Handwerker in einem gefahrenbehafteten Tätigkeitsbereich unterliegt man da sehr vielen Pflichten, von denen man unter Umständen gar nichts weiß.

Bei mir wird mittlerweile beinahe für jeden lauten Pups eine Gesprächsnotiz verschickt.

Geschrieben

Hi Fred,

da würde ich noch nicht so schnell aufgeben.

Was hattest du denn damals mit dem Glaser vereinbart ? Eine Scheibe mit oder ohne Makrolon ?

Wenn er ohne dein Wissen eine Scheibe ohne Makrolon eingebaut hätte, haftet er.

Und die Aussage der Anwälte zu deiner Überprüfungspflicht kann ich auch noch nicht so ganz nachvollziehen. Du kannst und brauchst doch nur das zu überprüfen, was in deinen Möglichkeiten liegt. Bist du der Glaser ?! Also...

Und eine Versicherung zahlt nur in ganz seltenen Fällen aus Kulanz. Im Regelfall erfolgt die Kulanzzahlung, weil die Versicherung von ihrer Eintrittpflicht ablenken möchte. Da wird dann behauptet, eigentlich müsse man ja gar nicht zahlen, aber... Der Versicherungsnehmer denkt dann, dass er eine gute Vericherung hat und die Versicherung hat ihre Ruhe. Das ist bei hohen Schadenfällen (wie sicher hier) sehr oft der Fall. Das würde ich auf jeden Fall noch mal überprüfen.

Gruß

Christoph

Geschrieben

Ich würde den Glaser mal auf seine Berufshaftpflicht ansprechen. Falls das nichts bringt und der Schaden finanziell verkraftbar ist, sollte man sich gedanklich damit abfinden und die notwendigen Lehren daraus ziehen. Du hast Dir ja nichts vorzuwerfen.

Bemerkenswert finde ich die anscheinend experimentelle Vorgehensweise der Einbrecher. Wahrscheinlich ist Makrolon ja Standard und man sieht es von Außen nicht (oder?). Dann einfach mal herzugehen und mit aller Gewalt Juweliergeschäftsscheiben einzuschlagen, quasi mal schauen ob es klappt oder nicht, ist schon eine eigenartige Vorgehensweise.

Geschrieben

Vielen Dank an Euch Allen, die mir beistehen und Möglichkeiten diskutieren, um doch noch eine gerechte Schadensregelung und Zahlung zu erhalten.

Zuerst, vor 4,5 Jahren habe ich eine meiner Scheiben austauschen lassen gegen eine neuwertige, da die Panzerglasscheiben mit Makrlon ( das ist eine nahezu unzerstörbare Kunstsoffscheibe, die in Sandwichbauweise zwischen 2 Panzerglasscheiben liegt), nach einigen Jahren Sonnenrisse bekommt und gelblich wird.

Das sieht bei einem Juweliergeschäft natürlich nichts mehr gleich, deshalb beauftragte ich den Glaser, der schon mehrere Scheiben bei mir wechselte, diese mit einer gleichwertigen zu ersetzen.

Nachdem diese Scheibe ( mit Makroloneinlage ) eingesetzt wurde, stellte ich nach 2 Tagen tellerartige große Blasen fest.

Ich reklamierte, worauf mir beteuert wurde, das "hängt sich aus " in 2 - 3 Wochen. Nichts änderte sich nach diesen Zeitraum und der Glaser rückte an und pumpte seitwärts Stickstoff rein, worauf die Blasenbildung verschwinden sollte.

Nach weiteren 2 Wochen, immer noch das Gleiche.

Verärgert forderte ich eine neue Scheibe.

1 Woche darauf wurde diese geliefert und eingesetzt, alles schien bestens, das war vor 4,5 Jahren.

Vor 4 Wochen dann der nächtliche Einbruch. Ich wunderte mich schon, daß die Täter durchgekommen sind, entgegen den Versicherungen, daß zwar die Panzerglasscheiben tausend Risse bekommen und zerstört werden, aber durch die Makrolonscheibe nicht durchkommen. Tests und Berichte darüber habe ich gesehen.

Bei näheren betrachten stellte ich dann fest, daß keine Makrolonscheibe in der Mitte der beiden Panzerglasscheiben sich befindet, sondern " nur " eine dritte Panzerglasscheibe.

Und diese, so die Kripo, obgleich knapp 4 cm dick, kann man bei " genügend Ausdauer " durchschlagen.

Nicht wenn man 5 od. 6 mal drauf hämmert mit einem 10 kg Vorschlaghammer, aber wie in meinem Fall, 18 - 20 mal, so laut Aussagen von Zeugen, dann kommt man auch da durch.

Darauf angesprochen bei meinem Glaser, gab er zu, daß er eine 3 fach Panzerglasscheibe ohne Makrolon einsetzte, zwar auch 4 cm dick.

Er hat, da das Bestellen der neuen Makrolonscheibe noch weitere 3 - 4 Wochen gedauert hätte, und ich schon sichtlich sauer war, nach Rücksprache bei Versicherungen die Auskunft erhalten, für Juweliere und Goldschmiede meiner Kategorie mit hochwertigen Schmuck würde auch das ausreichen.

Das stimmt schon im Normalfall, was der Glaser aber nicht wußte, ich habe eine besondere Vereinbarung mit meiner Versicherung getroffen, eben mit dieser Makrolonscheibe.

Dadurch senkt das meine Versicherungsprämie und 2., Schmuckstücke über 2.000,-- € muß ich nicht täglich abends aus dem Schaufenster nehmen und morgens wieder einstellen, da 50 % meiner Schmuckstücke über diese Summe sich belaufen.

Das ist nämlich ein " Sauarbeit die ca. jeweils 2 Stunden in Anspruch nmmt.

Über die neue 1. Scheibe mit Makrolon bekam ich noch keine Rechnung, da ich diese ja reklamierte.

Die 2. eingesetzte Scheibe ohne Makrolon, da ging ich davon aus, daß das die gleiche Sicherheitsscheibe ist wie zuvor und überprüfte sie nicht.

Auf der Rechnung für die 2. Scheibe war für mich nicht erkennbar, daß dies eine Panzerglasscheibe ohne Makrolon iat, da eine fachspezifische ellenlange Nummer dies beinhaltete.

Nach Aussagen der Rechtsanwälte hätte ich eine besondere Sorgfaltspflicht in meiner Branche, mich über die Richtigkeit der Scheibe zu informieren und zu überprüfen.

Das habe ich in diesem Fall in der Tat nicht, da ich annahm es ist die gleiche Scheibe.

Ich kenne den Glaser einige Jahre und habe deshalb auch kenien exakten schriftlichen Auftrag erteilt, wieder mein Fehler.

Ich habe in der Tat diesesmal unglücklicherweise, wie sagt man so schön " ein saftiges Lehrgeld " bezahlen müssen.

Gast Peter_Pan_
Geschrieben

Hallo Fred,

da sich der Vorgang ja in der jüngeren Vergangenheit abspielte, sollten die Lieferscheine zu den Materiallieferungen doch wohl noch greifbar sein; allein schon der Gewährleistung halber.

Ich würde da mal beim Glashersteller nachhaken (lassen), vielleicht kann man an Hand der Lieferscheine erkennen,

daß zumindest die dann ausgetauschte erste Scheibe den Sicherheitsanforderungen entsprach.

Damit hättest Du den Beweis in der Hand, daß beim ersten Mal das richtige Material eingebaut wurde.

Wenn es nun zu einem von dir nicht zu vertretenden Austausch der Scheibe kam (egal warum), dann konntest Du davon ausgehen, daß Du gleichwertigen Ersatz bekommst.

Die ursprünglich eingesetzte (Macrolon-) Scheibe wurde von dir ja nicht aus Jux und Tollerei geordert.

Ich würde das ganze als einen versteckten Mangel betrachten, und entsprechend dagegen vorgehen; zu verlieren hast Du dabei ja praktisch nichts.

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Geschrieben
Geschrieben

Hallo Sumita,

 

schau doch mal hier zum Thema Zubehör für Aus dem Alltag (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

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Geschrieben

Danke, werde nochmals nachhaken.

Geschrieben

Peter Pan hat recht und auch wenn nach vier Jahren keine Gewährleistung mehr besteht, aus steuerlichen gründen ist die Frist ja 10 Jahre, da muss noch was da sein! Der Glaser hat hier bestimmt nicht schlecht verdient und in einem solchen Kunden wie dir mindestens auch eine entsprechende sorgfaltspflicht. Da reicht der Anruf bei irgend einer Versicherung sicher nicht aus wo heute bei komplexen Verträgen alle möglichen ein und ausschlüsse für Risiken verhandelt werden können. Er hätte sich die schriftliche Bestätigung über dich oder deine Versicherung nach meiner auffassung zwingend holen müssen. Im Zweifel würde ich es hier auf jeden fall auf eine Klage ankommen lassen. Da ist allemal eine Teilschuld drin.

Geschrieben

Genau das ist doch der Punkt....er hätte dich über die geänderte Scheibe informieren müssen! Allein schon deshalb, weil du vorher eine mit Makrolon wolltest und nicht mehr bekommen hast.

Ok....Recht haben und Recht bekommen ist ja immer so eine Sache. Aber wie schon vermehrt geschrieben, würde ich es drauf ankommen lassen.

Viel Erfolg!

Geschrieben

Das sehe ich genauso, wie die Vorredner, insbesondere Wolfgang.

Da hat der Glaser nu ein Problem und sollte alles daran setzen, dir zu helfen.

Und ich bleibe dabei: du bist deiner besonderen Sorgfaltspflicht schon dadurch nachgekommen, dass du die Makrolon-Scheibe im Hinblick auf deinen besonderen Versicherungsvertrag bestellt hast. Wenn dir dann etwas anderes geliefert bzw. eingesetzt wird, kannst du nichts dafür. Im Rahmen deiner Sorgfaltspflicht reichte es sicher aus, dass du dich auf die ordungsgemässe Lieferung des Fachmanns (Glaser) verlassen konntest. Man wird dir sicher nicht auferlegen können, dass du eine Materialprobe nimmst.:???:

Auch die seinerzeitige Nachfrage deines Glasers bei "irgendeiner" Versicherung entlastet ihn nicht, denn er hätte sich bei "deiner" Versicherung oder bei dir erkundigen müssen. Alles andere geht auf seine Kappe !

Mein Rat: dein Glaser sollte sich mit dem jetzt bekannten Sachverhalt mit seiner Haftpflichtversichrung in Verbindung setzen und seine damalige fahrlässige Falschlieferung darstellen.

Gruß

Christoph

Gast Peter_Pan_
Geschrieben

Aus steuerlicher Sicht gibt es ja die Aufbewahrungspflicht vor allem auch für Buchungsbelege / Rechnungen.

Es sollte auch für die vom Glashersteller an den Handwerker gelieferte Scheiben eine aufbewahrungspflichtige Rechnung vorhanden sein.

Da in diesem Falle die Aufbewahrungspflicht 10 Jahre beträgt, MUSS der Handwerker diese Rechnung noch haben.

Wenn die Scheibe später getauscht wurde, weil sie einen Mangel aufwies, dann MUSS es eine Gutschrift gegeben haben.

Folglich IST es beweisbar, was für eine Scheibe ursprünglich verbaut war.

Ich kann mir nicht vorstellen, daß ein kleinerer Handwerksbetrieb zur gleichen Zeit noch eine weitere Baustelle hatte, auf der zufälligerweise genau die gleiche Scheibe verbaut wurde.

Also ist das eindeutig verifizierbar.

Und da Du als Laie von einem Fachmann betreut wurdest, kannst Du darauf vertrauen, daß das als Ersatz gelieferte dem ursprünglichen entsprach.

Wie ich schon geschrieben habe: Für mich ist das eindeutig ein versteckter Mangel, und der kann sehr lange zurück reichen.

Wenn ich jetzt nicht ganz falsch liege, geht das je nach Fall bis zu 30 Jahre in die Vergangenheit.

Die von dir genannten 4 1/2 Jahre sind zumindest locker abgedeckt, zumal wenn keine VOB vereinbart wurde (Gewährleistung 2 Jahre).

Wenn nichts vereinbart wurde, gilt automatisch BGB, und das spricht in diesen Fällen sogar von 5 Jahren Gewährleistungsfrist (§ 638 BGB).

Selbst wenn sich diese Forderung nun gegen einen sehr guten Bekannten richten sollte, so kann man die Sache dann doch generell unter dem reinen Aspekt des Versicherung betrachten.

Man sollte immer versuchen, eine der beteiligten Versicherungen heran zu ziehen, denn genau für diese Fälle wurden Verträge mit ihnen geschlossen.

Es wäre absolut falsch, den Handwerker zu schonen, nur weil er ein Bekannter ist.

Nicht er zahlt den Schaden, sondern seine Versicherung.

Und wenn es ein ordentlicher Kaufmann ist, dann stellt er sich seiner Verantwortung und meldet es seiner Versicherung.

  • 1 Jahr später...
Geschrieben

pff... schon sehr dreist! Unglaublich wie gelassen die sind, als ob Sie normal einkaufen gehen würden!

Geschrieben

Vor 4,5 Jahre wurde die Scheibe getauscht und wie es im Leben ist, geht genau die Scheibe kaputt die getauscht wurde.

Hinzu kommt das ein einbruch von Heute auf Morgen niemand macht. Sowas braucht doch Zeit, ich meine was ist alles in deiner Nähe um dein Geschäft im laufe des tages zu beschatten.

Wenn es nur zwei Personen waren, muss mit sicherheit a Person oder gar beide Personen bei euch im Laden gewesen sein um einen eindruck zu erlangen.

Dann kommt doch die Zeit vom einbruch bis zum eintreffen der Polizei, wielange hat das gedauert ??

Gibt es eventuell in der Str. wo deine Firma ist oder in der Umgebung Videoüberwachung ?? Die Fluchtrichtung, wohin verlauft die den, eventuell Tiefgarage, über einen Bach, richtung Wald oder oder ?? Sicherlich hat a Person was gesehen. Gibt es a Finderlohn ?? Alle möglichkeiten ausschäpfen.

Wenn es aber nur um den Schaden geht, das zahlt die Versicherung wie bei jedem anderen Laden auch.

Geschrieben
Vor 4,5 Jahre wurde die Scheibe getauscht und wie es im Leben ist, geht genau die Scheibe kaputt die getauscht wurde.

Da könnte der Verdacht entstehen, daß die Diebe wissen, welche Scheibe (evtl. falsch) ausgetauscht wurde. Könnte da ein Zusammenhang zwischen Glaserei und Einbrechern bestehen?

Aber echt, die bewegen sich ja direkt in Zeitlupe....

Geschrieben
Aber echt, die bewegen sich ja direkt in Zeitlupe....

Die haben sich ja auch von 2:30 Uhr bis 4:00 Uhr im Laden aufgehalten.

@ SManuel: Damit hier kein Mißverständnis entsteht, das war nicht mein Laden!

Geschrieben

Na trotzdem. Es könnte ja jederzeit die Polizei auftauchen. Ich wär da total panisch gewesen und in 1 Minute aus dem Laden draußen, einschließlich Herzinfarkt....

Geschrieben

Warum panisch, wenn die Personen Zeit hatten sich das Umfeld anzuschauen und die Zeit zu erfassung wie,wo,was,wann reichen sogar 20 min und der Laden ist Leer.

Aber eine gute Std. ist ganz schön Heftig wobei man ja nicht 100% sagen kann ob die auch solange da im Laden waren. Wenn ja, war das gut Organisiert bzw ausgedacht.

Ist nur eine frage wann die Ware Verkauft wird unter der Hand im Ausland oder auch in D. Aber jedes Schmuckstück hat doch eine Nr. und Anhand der Nr. lässt sich doch das Klaugut ( so sag ich mal ) ja ausfündig machen oder nicht ??

Gut man könnte jetzt auch sagen, nee die Versicherung kommt doch dafür auf und gut warum noch die Mühe danach.

Geschrieben
Gut man könnte jetzt auch sagen, nee die Versicherung kommt doch dafür auf und gut warum noch die Mühe danach.

Du scheinst ja eine sehr gute Meinung von Versicherungen zu haben. Frag mal Fred wieviel seine Versicherung für den Einbruch in sein Juweliergeschät bezahlt hat...

Geschrieben
Die haben sich ja auch von 2:30 Uhr bis 4:00 Uhr im Laden aufgehalten.

Unglaublich, das geht ja nur, wenn man sich als Einbrecher ganz sicher ist, daß es keinen stillen Alarm gegeben hat... :???:

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