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Nötigung im Straßenverkehr


oli_kf

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Danke :-))!

Stimmt, es ist sehr belastend wenn man ohne Not Kontakt mit der Justiz hat nur weil jemand nicht die Birne für seinen Fehler hinhalten will. Und zusätzlich, wenn man sich ausgeliefert fühlt. Was wenn dem Richter am Tag der Tage ne Blähung quer steht? Ich mussteleider auch schon mitten in der Sache den Anwalt wechseln weil der erste zu faul war sich angemessen zu engagieren. Aber seine Rechnung kam dafür sehr pünktlich.....

Wir halten uns auf dem Laufenden :wink:

Du sagst es Keule,

der Freispruch wurde mit 50/50 Chance bewertet (eben aus Deinen genannten Gründen, nicht wegen der Beweislast) und die Anwältin sagte mir, wir hätten die Option "Einstellung gegen Auflagen" Und dann hieß es aber, ich müsste ein paar 100 Euro (ab 500 aufwärts) an den Kläger zahlen. Das konnte ich einfach mit meinem Rechtsempfinden überhaupt nicht vereinbaren und so hätte ich wirklich lange daran zu knabbern gehabt.

Deshalb habe ich gesagt, ich möchte den faulen Kompromiss nicht. Ich will den Freispruch oder lebe mit den Konsequenzen.

Ich freue mich einfach tierisch, nicht den Weg des geringsten Widerstandes gegangen zu sein und der Triumph trotzdem auf unserer Seite war.

Deine Entscheidung ist völlig legitim. Und wer auch das bestehende Risiko im Auge behält, der wird im Nachgang nicht "böse" überrascht.

Insofern hat es sich für dich zum Glück gelohnt diesen Weg zu beschreiten und insoweit auch zu pokern. :-))!

Der Kläger hat sich aber auch so dumm verhalten. Erzählt, er habe heute noch Schmerzen am Hals und am Auge hätte er auch noch was, da er bei seiner angeblichen "Vollbremsung" bei unter 50 km/h auf mit dem Kopf gegen seine Sonnenblende stieß.

Und am Ende der Verhandlung zeterte er noch im Gerichtssaal herum, was das alles für ein Unfug sei und dass man damit nur die Selbstjustiz fördern würde.

Hat ihm dann erstmal eine Abmahnung eingebracht, da dies als Beleidigung des Gerichts gewertet werden kann.

In jedem Fall hat es seine Natur gezeigt und mir einige schöne innerliche Lacher beschert.

Und ich versaue mir den Tag bereits seit 6 Wochen nicht mehr mit Arbeit Habe einen wunderschönen Monat in Miami verbracht. Wo ich am liebsten auch umgehend wieder hin will.

Zum Glück sind die meisten solcher "Kläger" derart borniert, dass sie selbst gar nicht merken, dass ihnen die Sache entglitten ist und letztlich über ihren Kopf hinauswächst. Du hättest ja durchaus auch jetzt gegen ihn vorgehen und damit kurzerhand mal einen Rollentausch herbeiführen können.

Aber wenn man einen sehr schönen Monat vorweg verbringen durfte, dann liegen einem solche "Gegenschläge" fern.

Immerhin scheint für dich die Sache wenigstens insoweit ausgestanden zu sein.

...Jeder Volldepp der ne Rechtschutzversicherung zahlen kann, meint er muss rumstänkern. Selbst wenn der Fall (und dementsprechend ja auch das Urteil) völlig klar ist.

Viel Erfolg weiterhin.

Wobei hier die Rechtsschutzversicherung wohl eher das kleinere Übel sind. Ich sehe immer wieder mit Argwohn welche Fehlvorstellungen und eine daraus resultierende fehlerhafte "Bildung" durch die verschiedensten Medien immer wieder propagiert, ja man muss es wohl tatsächlich so nennen, werden.

Bestes Beispiel hierfür ist im Straßenverkehr leider die vielerseits gerügte Lichthupe auf der Autobahn, welche inzwischen volkstümlich bereits mit Betätigung bereits eine Nötigung ist. Das die StVO hier im Regelfall genau das Gegenteil vorsieht, wird stetig ignoriert. Stattdessen laufen wöchentlich Sendungen mit ProViDa-Ausschnitten, deren Intro bereits einen freihändig fahrenden Polizisten zeigt. :evil:

Da verwundert es dann leider kaum noch, dass jeder "Besserwisser" und "Oberlehrer" dieser (und ähnlicher) Volksweisheiten bedient um damit die ohnehin bezahlte Rechtsschutzversicherung (als "Anwalts Liebling") zu bemühen und den Beitrag vollends auszureizen. Schließlich hat man ja auch nichts zu verschenken.

Allerdings darf man dabei auch nicht vergessen, dass so mancher Advocat (auch wider besseren Wissens) sehr bemüht ist anderen "Volksweisheiten" Vorschub zu leisten.

Aber gut, ich will es bei diesem Stück OT belassen bevor die Polemik gänzlich Oberhand gewinnt. O:-)

Das Delikt "Vortäuschung einer Straftat" bezieht sich, wie ich glaube, eher darauf wenn man dies selbst tut und nicht wenn man jemanden einer Straftat bezichtigt.

Vielleicht würde hier eher eine Verleumdungsklage greifen. Da der Kerl zunächst über das (hier in der Schweiz offen einsehbare) Zulassungsregister den Fahrzeughalter recherchiert hat und dann an meine Firma einen Brief schrieb, in dem er seine Lügengeschichte erzählte, könnte man vielleicht auch gegen Rufschädigung vorgehen.

Ich werde mir da noch mal Gedanken zu machen. Denn Interesse hätte ich schon, dem eine Klage in gleicher Höhe wie seiner Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderung von 4000 Franken reinzuwürgen.

§ 164 StGB Falsche Verdächtigung

(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.

(3) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer die falsche Verdächtigung begeht, um eine Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe nach § 46b dieses Gesetzes oder § 31 des Betäubungsmittelgesetzes zu erlangen. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

:D

Ich werde mir da noch mal Gedanken zu machen. Denn Interesse hätte ich schon, dem eine Klage in gleicher Höhe wie seiner Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderung von 4000 Franken reinzuwürgen.

Alternativ könntest Du ihm einfach noch mal eine auf den Kehlkopf schlagen. O:-)

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:D

Alternativ könntest Du ihm einfach noch mal eine auf den Kehlkopf schlagen. O:-)

Pass auf, gleich trennt einer der Mods den Thread und die von Dir gestartete Diskussion läuft unter "Cage Fighters unter uns?" weiter.:D

Gast Peter_Pan_

Ben, ich kann dir nur raten, das nicht zu tun.

Solche wandelnden rektale Koerperoeffnungen sind es nicht Wert,

dass man sich mehr als unbedingt erforderlich mit ihnen beschaeftigt.

Das kostet alles nur Zeit, Geld und Nerven.

Du hast gewonnen, und dieses Rektum duerfte wohl kochen vor Wut.

Mir waere das ausreichende Genugtuung.

Gruesse

Wolfgang

Lass Dir von den alten Recken (Peter_Pan und mir) hier geraten sein:

LASS es ruhen, jeder zusätzliche Gedanke / Aktion ist verschwendete Lebenszeit!

Lieber frei nach Helmut Kohl:

"Den ignorier ich doch nicht einmal" :-))!

Und nun trink nen Bier, oder auch zwei drauf und FERTIG IST!

P.S.: Und schon wieder muss ich dem Peter_Pan zustimmen, das wurmt mich nun aber, ob ich da mal irgendwie ...Klage...oder so.... NE, da trinken wir am CND ein Bier drauf!

Ihr habt schon recht, das läge auch einfach nicht in meiner Natur.

Die Frage ist halt nur ob er mit Berufung oder Zivilklage noch nach tretet.

Dann wäre das Maß bei mir auch langsam voll.

Ich will das zumindest einmal mit meinem Anwalt besprechen und schauen, was er in puncto Machbarkeit, Erfolgschance etc. sagt.

Auf der anderen Seite fänd ich es halt traumhaft, wenn er am Ende mir was zahlen muss bzw. würde ich das dann an einen gemeinnützigen Zweck spenden.

Lieber frei nach Helmut Kohl:

"Den ignorier ich doch nicht einmal" :-))!

Kai, da habe ich Dir aber einen erzählt...den wendest Du jetzt gnadenlos an. :-))!

Aber im Gegensatz zu Frau Schavan zitierst Du sauber, darfst also Deinen Doktortitel behalten.:D

Ich würde die Angelegenheit ebenfalls vergessen, ist die Zeit nicht wert und Du änderst solche Leute ohnehin nicht. Außerdem hat der als Rentner Zeit ohne Ende, um sich mit Dir und Deinen Anwälten auseinanderzusetzen.

Ich bin da etwas zwiegespalten.

Es ist schon korrekt, dass alles weitere auch wieder Nervenaufreibend wäre und somit auch unnötig, plus Zeitverschwendung.

Manchmal aber juckt es einen in den Fingern dieses Streit- und Prozesshanseln mal dermaßen eine zwischen die Hörner zu hauen damit der für alle Zeiten geheilt ist. Zum einen für die eigene Befriedigung und zum anderen um auch die Welt vor weiteren sinnlosen Aktionen seitens des Verursachers zu schonen.

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Gast Peter_Pan_

Was macht es für einen Sinn, wenn man sich wie Kleists Kohlhaas gebärdet?

Man begibt sich nur auf das Niveau dieses Prozesshansels, und das ist wahrlich nicht nötig.

Da gefällt mir in diesem Zusammenhang ToniKais Kohl-Zitat schon recht gut. :-))!

Dass ich mich auf das gleiche Niveau begeben würde, sehe ich nicht so.

Denn immerhin wurde ich im Gegensatz zum Rektum tatsächlich geschädigt.

Rücksicht auf Zeit und Nerven, bzw. die Lässigkeit zu besitzen so was dann abzuhaken beeinflusst meine Entscheidung da schon eher.

Rücksicht auf Zeit und Nerven, bzw. die Lässigkeit zu besitzen so was dann abzuhaken beeinflusst meine Entscheidung da schon eher.

Wenn ich etwas bereue im Leben (was aber glücklicherweise nicht so wahnsinnig viel ist),

dann dass ich nicht immer mit der gebotenen Lässigkeit gesegnet war!

Daran würde ich bei einem "weiteren" Leben früher arbeiten! DEFINITIV!

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Gast
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