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Nötigung im Straßenverkehr


oli_kf

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Guten Morgen Zusammen,

ein Arbeitskollege von mir hat vor ein paar Wochen eine Anzeige wegen Nötigung bekommen! Abgelaufen ist das folgendermaßen:

Er fuhr mit seinem Bmw auf einer Bundesstraße, hinter ihm kam ziemlich schnell ein Kastenwagen der DB an und ließ sehr oft die Lichthupe aufleuchten! Drauf hin reduzierte mein Kollege seine Geschwindigkeit auf die erlauben 100 km/h. Der Kerl ließ nicht locker und probierte Ständig zu überholen was aufgrund des Gegenverkehrs aber nicht gelang! Das Spiel mit der Lichthupe ging gute 5 min lang bis der Kerl abfuhr. Nun kam eine Anzeige wegen Nötigung mit der Aussage mein Kollege hätte den Kerl ausgebremst und versucht von der Straße zu drängen, was wirklich nur noch erfunden ist!

Nun war unter Anderem ich und noch 2 Kollegen im Fahrzeug, der Typ war alleine! Ich habe jetzt eine Einladung zur Aussage bekommen und will hin aber meinen Kollegen nicht belasten! Was sage ich z.B. wenn ich gefragt werde ob er denn überhaupt gefahren sei!? Kann ich sagen das ich niemanden Belasten will!?

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es war die einzig richtige Lösung hier umgehend einen Anwalt (für Verkehrsrecht) hinzuzuziehen -

er wird sicher wissen was zu tun ist...

eine "Rechtsberatung" hier im Forum macht dagegen keinen Sinn

Gruß aus MUC

Michael

@Manu, es war genau so! Aber der Typ hat meinen Kollegen nicht erkannt, also muss er erstmal nachweißen das wirklich er Gefahren ist! Und wenn ich jetzt gefragt werde, sei es durch Fangfragen etc. Ob er Gefahren, ist belaste ich ihn ja! Weil lediglich das Fahrzeug läuft auf ihn!

@Michi, wollte nur wissen ob jemand schon Erfahrung in Solchen Sachen hat :-)

Gast Peter_Pan_

Was erzählst Du denn für einen Schmarrn?

Im ersten Posting zeigst Du ganz klar auf, daß dein Freund UNTER ZEUGEN genötigt wurde.

Jetzt faselst Du etwas von BELASTEN, wenn Du schnurgerade die Wahrheit sagst.

Wenn es tatsächlich so war, wie Du im ersten Posting geschrieben hast, dann ENTLASTEST Du ihn, wenn Du bei der Wahrheit bleibst.

Unabhängig von Freund / Kollege / Bekanntem: Ich würde mich nicht freiwillig in die Nesseln setzen, nur um eine Sache (egal welche) schön reden zu wollen.

Im übrigen wart ihr nach deinen Angaben zu viert.

Wenn nun jeder die Geschichte nach eigenem Gusto von sich gibt, dann wirkt das unglaubwürdig.

Damit spielt ihr dem Drängler nur in die Hände.

Grüße

Wolfgang

Da kann sicherlich erst einmal nur der Anwalt helfen - ansonsten macht man nur Verfahrensfehler.

Beim nächsten Mal einfach den Kerl überholen lassen und gut ist! Dann hätte keiner von euch Stress gehabt. Und durch die Aktion die Geschwindigkeit auf die exakte Geschwindigkeitsbegrenzung zu reduzieren, hat dem ganzen auch nichts geholfen, sondern die ganze Sache nur weiter provoziert. Sowas bringt auch überhaupt nichts.

Daher das nächste mal einfach lockerer sehen und den Kerl fahren lassen - vielleicht war ja seine Frau gerade auf dem Weg in den Kreissaal (was aber die Anzeige nicht rechtfertigt).

Vielleicht waren da aber ja noch ein paar starke Bremsungen dabei, um den Hintermann zu belehren... das wissen wir leider nicht, waren ja nicht dabei.

Wenn es so war wie du sagst, dann ist die Anzeige sicherlich nicht gerechtfertigt und sollte schnell fallen gelassen werden.

@Manu, es war genau so! Aber der Typ hat meinen Kollegen nicht erkannt, also muss er erstmal nachweißen das wirklich er Gefahren ist! Und wenn ich jetzt gefragt werde, sei es durch Fangfragen etc. Ob er Gefahren, ist belaste ich ihn ja! Weil lediglich das Fahrzeug läuft auf ihn! ....

Wenn Du als Zeuge vorgeladen wirst dann hat Dein Kollege dies doch schon lange eingeräumt, wie sollte denn sonst Dein Name und Deine Anschrift bekannt sein ?

Ansonsten scheint es sich vielleicht nicht gerade um Nötigung, jedoch um (vorsätzliche) Verkehrsbehinderung zu handeln.

Gruß, Georg

...und warum bekommst Du dann eine Vorladung zur Zeugenaussage ? Wie kommt die Polizei denn darauf, daß Du bei der Fahrt dabei warst, Glaskugel, Hellseherei ? :???:

Warum sollte Dein Kollege Zeugen benennen, wenn er bestreitet selbst gefahren zu sein ? :???:

Hier dürfte mal wieder "Survival of the smartest" zuschlagen. Wenn der Sachverhalt so ist, wie vom Threadersteller geschildert, dann wird das Verfahren bei richtigem Verhalten eingestellt werden. Wenn man allerdings so verqueres Zeug von sich gibt wie der Threadersteller, dann kann man die ganze Angelegenheit relativ spannend für alle Beteiligten gestalten.

P.S. Eue Verkehrserziehung hättet Ihr Euch sparen sollen und den DB-Fahrer einfach überholen lassen sollen, auch wenn dieser im Unrecht war. Seid froh, dass es nicht zum Unfall gekommen ist.

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Weil er telefonisch befragt wurde ob weitere Leute im Fahrzeug waren! Naja ich werde halt hingehen und keine Aussage machen, spekulationen bringen eh nix! Mich hätte nur interessiert wer schonmal so ein Vefahren durchgemacht hat!?

Gast Peter_Pan_
Weil er telefonisch befragt wurde ob weitere Leute im Fahrzeug waren! Naja ich werde halt hingehen und keine Aussage machen, spekulationen bringen eh nix! Mich hätte nur interessiert wer schonmal so ein Vefahren durchgemacht hat!?

Ich bin mir nicht so sicher, ob Du eine Äussage überhaupt verweigern kannst.

Ich würde brav bei der Wahrheit bleiben; das Sprichwort von den Lügen mit den kurzen Beinen kommt nämlich nicht von ungefähr.

Guten Morgen Zusammen,

Er fuhr mit seinem Bmw auf einer Bundesstraße, hinter ihm kam ziemlich schnell ein Kastenwagen der DB an und ließ sehr oft die Lichthupe aufleuchten! Drauf hin reduzierte mein Kollege seine Geschwindigkeit auf die erlauben 100 km/h..... ?

Das liest sich so als ob dein Kollege den Nachfolgenden belehrend ausgebremst hätte.

Wozu verringert man sonst seine eigene Geschwindigkeit wenn es ein nachfolgendes Auto eilig hat.

In welcher Form und wie intensiv dein Kollege die Geschwindigkeit verringert hat, weißt du doch am Besten. Du warst doch dabei, oder?

Also was willst du eigentlich hier von uns wissen.

Entweder er ist nur vom Gas gegangen um seinen Wagen bis zur zulässige Höchstgeschwindigkeit zu verlangsamen oder er hat den Hintermann und sich selbst durch hirnloses Belehrungsbremsen gefährdet. In diesem Fall sollte man ihn einfach aus dem Straßenverkehr entfernen.

Du wirst vor Gericht vorgeladen sagst die Wahrheit, fertig aus.

Ich bin mir nicht so sicher, ob Du eine Äussage überhaupt verweigern kannst.

Nein, kann er nicht! Er MUSS aussagen.

Ausser:

-er belastet sich dadurch selber

-oder der/die Angeklagte steht in einem verwandschaftlichen Verhältnis (ich meine 1. Grades)

-oder er ist mit der/dem Angeklagten verlobt/verheiratet!

Ihr müsst öfters mal Barbara Salesch gucken, die weiss das! :D

Klar ist er absichtlich langsamer gefahren, aber nicht durch schlagartiges abbremsen! Ganz ehrlich, wer macht das nicht!?

Ich, und hoffentlich gilt das für die meisten Verkehrsteilnehmer.

Was für ein Schwachsinn, jemanden durch solche Aktionen erziehen zu wollen.

Klar ist er absichtlich langsamer gefahren, aber nicht durch schlagartiges abbremsen! Ganz ehrlich, wer macht das nicht!?

Geh zur Polizei und hau raus, diese Sprüche. Wenn es zur Gerichtsverhandlung kommt, dann musst Du das ebenfalls unbedingt alles zum Besten geben. Es wird Zeit dass Ihr den Strafverfolgungsbehörden und der Richterschaft mal zeigt, wie der Michel in diesem Land zu seinem Recht kommt.:-))!

Meine Güte, der Bulli hat gedrängelt, er ist langsamer gefahren........... was war jetzt passiert?

Ach ja, NICHTS!

Einer hat ne Anzeige erstattet und gut ist. Blöd wärs nur gewesen wenn der Bulli ein Blaulicht hatte, gubts auch von der DB:wink:

Ansonst wart Ihr zu viert und er alleine, warum also im Forum breittreten? Euer Anwalt wird euch schon sagen was zu tun ist.

Ansonst hat er gedrängelt, ihr seid dadurch unbeabsichtigt schneller geworden und habt eure Geschwindigkeit wieder angepasst, wo ist da jetzt ein Problem?

Ich versteh nicht warum heute jeder gleich Anzeige erstattet? Haben die alle nix zu tun? Was ist das eigentlich für ein Denunziantentum hier :???:

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Ich, und hoffentlich gilt das für die meisten Verkehrsteilnehmer.

Was für ein Schwachsinn, jemanden durch solche Aktionen erziehen zu wollen.

Nur ruhig Blut. Es kommt doch immer noch darauf an, wie die Geschwindigkeit tatsächlich verringert wurde. Absichtliches Ausbremsen scheidet laut Threadstarter schon mal aus, wenn also jemand beschließt, seine Geschwindigkeit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit anzupassen, so ist dies sein gutes Recht und auch seine Pflicht. So etwas passiert doch x-mal im täglichen Straßenverkehr, sei es, daß die Geschwindkeitsbegrenzung reduziert wird oder aber daß man feststellt, etwas zu schnell zu sein und dies korrigiert. Der Nachfolgende hat darauf zu achten und wenn er ausreichend Abstand zum Vordermann hält, ist dies auch alles kein Problem.

Aber wie es letztendlich tatsächlich war, darüber kann letzten Endes nur oli_kf Auskunft geben.

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Gast
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