Jump to content
EUROPAS GROßE
SPORTWAGEN COMMUNITY

Steuersubvention für Elektromobilität


806

Empfohlene Beiträge

Man kommt heutzutage ja nicht umhin, sich mit den Fragen der Verwendung elektrischer Energie zum Fahrzeugantrieb zu beschäftigen. Sagenhafte Betriebskosten werden dabei gerne insbesondere für Plug-In-Hybride vorhergesagt - ein sicher für viele Fahrzeugnutzer interessanter Gesichtspunkt der Kompensation von erhöhten Anschaffungskosten.

Mir geht es hier nicht darum, über Sinn oder Unsinn solcher Autos zu diskutieren - sondern das Augenmerk auf einen bis dato von allen Beteiligten tunlichst unerwähnt bleibenden Gesichtspunkt eben der Kostenstruktur zu lenken:

Die Besteuerung von elektrischer Energie, die zum Fahrzeugantrieb genutzt wird.

Um eine echte Vergleichbarkeit und Effizienz der Besteuerung jedwelcher Fahrzeugnutzung (auch als Entgelt für die Nutzung des Allgemeingutes "Straße" und alle damit zusammenhängenden staatlichen Aufwendungen) zu gewährleisten, müßte auch der zu diesem Zwecke eingesetzte elektrische Strom mit einer Zusatzsteuer belegt werden.

Derzeit liegt die Stromsteuer bei 2,05 ct/kWh. Rechnen wir der Einfachheit halber mit einem Energiegehalt von 10 kWh/L Kraftstoff (was nicht ganz stimmt, Diesel hat rund 11,5 kWh/L, Benzin runde 10,4 kWh/L), liegen also auf einem "Liter-Benzinäquivalent" 20,5 ct Steuern (und ein paar Abgaben nach EEG/KWKG). Mit Ökosteuer und Mineralölsteuer ist der fossile Brennstoff mit einer Steuer von mindestens rund 65 ct/L (Diesel) bzw. rund 83 ct/L (Benzin) belegt. Ob unter der Flagge der EU eine zukünftig noch höhere Besteuerung für Diesel in Frage kommt, ist noch offen.

Alle Energiesteuern sind Bestandteil der Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer, fossiler Kraftstoff wird also insofern nochmals deutlich kräftiger besteuert als elektrische Energie.

Wie wirkt sich das nun auf die Betriebskosten aus?

Nehmen wir drei hypothetische Fahrzeuge, um die Argumentation klar zu machen, nämlich einen Plug-In-Hybriden (der des besseren Wirkungsrades seines Antriebs wegen einen Verbrauch von 25 kWh/100 km haben soll), eines Dieselfahrzeuges (das 5,5 L/100 km verbraucht) und eines Benziners, der 7 L/100 km verbraucht.

Strom kostet der Einfachheit halber ca. 20 ct/kWh, Diesel 1,45 €/L und Benzin 1,55 €/L.

Derzeit käme also der Hybrid auf 5 €/100 km, der Diesel auf knappe 8 €/100 km und der Benziner auf knappe 11 €/100 km. Da amortisiert sich der Hybrid schon recht gut (natürlich mit der Einschränkung, daß hier alle sonstigen Betriebskosten ausgeblendet sind, also Batteriekosten/höherer Anschaffungspreis/Verzinsung des höheren Preises).

Unterläge der elektrische Strom einer entsprechenden Besteuerung wie fossile Kraftstoffe, verteuerte sich der Strompreis um mindestens 6,3 ct/kWh, nämlich die Differenz zwischen Dieselbesteuerung und Stromsteuer (daß 10 kWh in einem Liter Kraftstoff enthalten sind, ist dabei berücksichtigt). Die kWh käme also auf mindestens 26,3 ct - und die Rechnung für den Hybriden wird deutlich schlechter. Nehmen wir die zusätzliche Umsatzsteuer auf die Energiesteuer mit auf (weitere rund 1,2 ct/kWh oder 11,5 ct/L, nämlich 19 % aus 60,5 ct), kommt ein Preis von 27,5 ct/kWh raus.

Statt der komfortablen 5 € müßte der Nutzer auf 100 km nun knappe 7 € aufwenden und das Hybridkonzept ist kaum noch wirtschaftlich.

Die Verbrauchswerte sind durchaus realistisch angenommen, wenn man die derzeit in etwa kompaktklassezugehörigen Autos mit Alltagsverbräuchen gegenüberstellt und in etwa gleiche Fahrwerte berücksichtigt. Daß ein Kompaktsportler mit diesen Summen nicht zu bewegen ist, bedarf keiner Erwähnung. Es geht mir vor allem um die Betrachtung der zukünftig zu erwartenden vollelektrischen Fahrzeuge und solcher, die schon über eine Steckdosenladefunktion verfügen, also ohne jedwelchen fossilen Antrieb.

Die Besteuerung der Kraftstoffe dient der Kompensation von allen möglichen umweltrelevanten Verbräuchen/Belästigungen - und die sind durchaus nicht alleine davon abhängig, daß fossile Brennstoffe verfeuert werden. Bau und Unterhaltung von Straßen/Parkräumen/Sicherheitssystemen, Belästigung der Allgemeinheit durch Lärm/Abriebe von Bremsen und Reifen sind da genauso gemeint. Insofern handelt es sich auch um eine echte Steuer und nicht etwa eine (zweckgebundene) Abgabe, denn an sich nicht verbrauchsfähige Allgemeingüter werden dabei berücksichtigt. Die Lenkung des Verkehrsaufkommens über den "Preis der Mobilität" ist also in dieser Art der Besteuerung abgebildet.

Insoweit ändert aber die Nutzung eines Hybriden an der Belastung der Allgemeinheit durch Straßenverkehr überhaupt nichts. Nur nehmen bei derzeitigem System der ungeordneten Energiebesteuerung die zukünftigen Vollhybride und derzeit schon die Plug-In-Hybride eine privilegierte Sonderstellung ein, indem sie sich durch Verwendung eines nicht dem Lenkungssteuerprinzip der fossilen Energiebesteuerung unterliegenden Kraftstoffes bedienen.

Damit wird der Grundsatz der Gleichbehandlung nach Artikel 3 des Grundgesetzes sehenden Auges verletzt. Wegen teilweise banalem Unsinn wird diese Vorschrift oft genug strapaziert, in einem so elementaren und auch aufkommenmäßig interessanten Bereich verliert darüber aber keiner ein Wort!

Mein persönlicher Ausblick dabei ist, daß das bisherige Besteuerungssystem bei zunehmender Verbreitung von durch "Netzstrom" angetriebenen Fahrzeugen geändert werden muß. Ein Teil der Besteuerung muß von der Verwendung des Energieträgers für den Fahrzeugantrieb losgelöst werden (da böte sich ja eine PKW-Maut geradezu an ...) und ein anderer Teil muß die Umweltbelastung durch Verwendung der einzelnen Energieträger berücksichtigen. Dann ließen sich alle möglichen Treibstoffquellen jeweils nach Maßgabe politischer Entscheidungen mit individuellen Steuersätzen belegen und die "Öko-Komponente" z.B. von Solarstrom/Windenergie/dadurch erzeugtem Wasserstoff und allen sonst noch denkbaren zukünftigen Enegieträgern wird möglich.

Markus

  • Gefällt mir 2
Jetzt registrieren, um Themenwerbung zu deaktivieren »

Schreibe eine Antwort

Du kannst jetzt einen Beitrag schreiben und dich dann später registrieren. Wenn du bereits ein Benutzerkonto hast, melde dich zuerst an.

Gast
Unfortunately, your content contains terms that we do not allow. Please edit your content to remove the highlighted words below.
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Restore formatting

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorhergehender Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.


×
×
  • Neu erstellen...