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Unfall, Kostenvoranschlag nicht anerkannt, geht das?


Dirk_B.

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Folgende Situation. Der Wagen meiner Mutter wurde auf einem Parkplatz angerempelt. Die Täterin machte sich aus dem Staub, wurde aber von einer Zeugin erkannt. Die Polizei war so freundlich, uns die Adresse der Dame zu geben und ihr die meiner Mutter.

Nachdem wir einige Tage nichts gehört haben, rief ich dort an und hatte den Ehemann am Apparat. Er hat rumgezickt, sein Frau verleugnet und sich quer gestellt. Die Versicherungsnummer wollte er auch nicht rausgeben. Da ich mich nicht mit solchen Pappnasen rumschlagen möchte, habe ich die Angelegenheit einer Anwältin übergeben. Ich hatte beim Peugeothändler einen Kostenvoranschlag machen lassen und den abgegeben. Peugeot wollte rund 1000 € für die Reparatur haben.

Nach mehr als einem Vierteljahr schickt die gegnerische Versicherung jetzt einen Scheck über 550 € und listet einige Werkstätten auf, die die Reparatur für diesen Preis durchführen würden.

Da ich vom Vorgehen der Anwältin nicht wirklich überzeugt bin, stelle ich die Frage erst mal hier: Dürfen die das?

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Kann dir zwar keine Rechtsberatung geben, aber meine Erfahrungen schildern.

Hatte einen ähnlichen Fall, angerempelt, Fahrerflucht unter Zeugen, Schaden laut Gutachter knapp 1000,- (Markenwerkstatt). Die gegnerische Versicherung hat dann das Gutachten überprüft und die Stundensätze für eine freie Werkstatt angenommen. Dabei kam ein um ca. 10% geringerer Betrag raus. Mein Anwalt sagte, das wäre wohl ok, da ich das Auto nicht nachweislich und aussschließlich in einer Markenwerkstatt warten lies. Um weiteren Ärger und Streß aus dem Weg zu gehen, (wegen den vergleichsweise geringen 10%) wurde dem Gutachten der Versicherung zugestimmt. Die Versicherung hat dann den Schaden gemäß ihrem Gutachten, Anwalt, mein Gutachten und eine Aufwandspauschale klaglos überwiesen.

Der von dir angegebene Zeitraum von einem Vierteljahr ist natürlich sehr lang und fiel bei mir deutlich kürzer aus (1-4 Wochen). Vielleicht hast du hier einen Hebel.

Mein Vater ist im Gutachtengewerbe tätig und hat tagtäglich mit derartigen Fällen zu tun.

Vorgehensweise bei jedem Unfall:

Schaden sofort durch Polizei aufnehmen lassen, sämtliche Zeugenaussagen schriftlich dokumentieren lassen, bei Fahrerflucht Anzeige erstatten...

Im Anschluss:

Vernünftiges Gutachten von Sachverständigem erstellen lassen, nicht nur irgendeinen Kostenvoranschlag von einer Werkstatt. Damit dann zu einem gescheiten Verkehrsrechtsanwalt gehen, der sollte dann in der Lage sein den kompletten, im Gutachten festgehaltenen Schaden einzufordern, sowie Punkte wie Aufwandsentschädigung, etc...

Es ist normal, dass Versicherungen erstmal versuchen die Kosten zu drücken, aber ein guter Anwalt erklärt denen dann schon was sie zu zahlen haben.

Du selbst wirst dir schwer tun mit der gegnerischen Versicherung zu verhandeln. Wenn deine Anwältin nichts taugt geh' zu einem anderen - davon gibt es mehr als McDonalds. Auf jedenfall nicht müde werden, bei meinem letzten Unfall (jemand hat mich vom Roller gehebelt) kam die letzte Zahlung erst knapp ein Jahr später... für die gegnerische Versicherung war es ein schlechter Deal. Sie haben nicht nur rund doppelt soviel an mich zahlen müssen wie sie ursprünglich wollten sondern auch noch ein Anwaltshonorar in ähnlicher Höhe. Wie war das... wer nicht hören will muss fühlen oder so O:-)

Hallo,ich kann hier nur kurz von meinem aktuellen Fall aus September 2011 berichten:

BMW Cabrio fährt beim rückwärts einparken trotzt PDC an meinen Ferrari an.Lackkratzer bei mir sind die Folge.Schuldanerkentniss des BMW Fahrer (Rechtsanwalt) unterschreiben lassen,diverse Fotos wurden gemacht.

Ich bin direkt mit dem Schaden zum Gutachter gefahren.Der begutachtete ca. 700,00 Euro Schaden.Gegenerische Versicherung zweifelt und möchte nunmehr eigenen Gutachter zur Begutachtung schicken und beauftragt Carexpert mit der Sichtung beider Fahrzeuge vor Ort.

Nach etwas lesen im Internet wurde mir schnell klar das ich das nicht hinnehmen muß,da das deutsche Recht eine sog. Nachbesichtigung ausschließt.

Da bereits ein Gutachten eines vereid. Gutachters vorliegt habe ich der gegenerischen Versicherung ,welche sich übrigens auch am Telefon sehr unfreundlich,ja regelrecht unkooperativ zeigte u.a. aufgemacht was es sie zusätzlich kosten würde,wenn ich einen 2.Termin zustimmen würde.Desweiteren habe ich noch 2 aktuelle Urteile deutscher Gerichte in ähnlich gelagerten Fällen angehängt.

Das Ergebnis war,der Termin seitens Carexpert wurde zurück genommen - 5 Tage später war der komplette Betrag auf meinem Konto.

AG Hannover: Urteil vom 10.12.2010 -408 C 5293/10-)

LG Coburg Az: 33 S 36/07/

Vielleicht hilft Dir das ja weiter,Gruß Mike :wink:

Die Versicherungen werden immer dreister. Die versuchen mit allen Mitteln so wenig zu zahlen. Leider wehren sich sehr viele Leute nicht bzw. glauben dem Typ am Telefon alles.

Einfach mit dem Anwalt drohen und in 80% der Fälle gibt die Versicherung dann nach.(Meine Erfahrungen)

Danke für die Hinweise und Tips.

Die Anwältin wird das vom Markenhändler durchgestempelte Scheckheft sowie Bilder vom geplegten Auto bekommen und damit ist sie zuversichtlich, den Restbetrag einfordern zu können.

Ich halte Euch auf dem laufenden.

@ Schirmi, die Polizei war da. Auf ein Gutachten habe ich verzichtet, da ich nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen möchte. Letztendlich wirken sich die Kosten, die man verursacht ja irgendwann wieder auf die Prämien aus. Ich betreue im Betrieb noch eine Handvoll Autos, da kommt ja immer wieder etwas vor. Bisher habe ich nie Probleme mit dieser Art der Abwicklung gehabt. Der Schaden war ja nicht wirklich groß und ist unstrittig. Da wird ein Gutachter nicht mehr bewirken können als der Karosseriemeister der Werkstatt.

1. Du hast grundsätzlich freie Werkstattwahl, eine "wie auch immer Versicherung" hat dir gar nichts vorzuschreiben!

2. Du hast Anrecht auf einen Anwalt. (Kosten zahlt die gegnerische Versicherung).

3. Du hast Anrecht auf eine Auslagenpauschale in Höhe von 30 Euro.

4. Du hast Anrecht auf einen Gutachter DEINER Wahl! (Achtung Bagatellgrenze beachten, die liegt bei 700 - 1000 Euro z.Zt.) (Kosten zahlt die gegnerische Versicherung).

5. Du hast Anrecht auf Ausgleich der Wertminderung (sofern der Gutachter dies bestätigt und beziffert)

Bei Reparatur:

6. Du hast zusätzlich Anrecht auf einen Mietwagen während der Reparaturdauer, oder alternativ Nutzungsausfallentschädigung.

Bei fiktiver Abrechnung:

7. Du erhälts dann selbstverständlich KEINEN Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten, und die Reparatursumme Netto (ohne MwSt.)

Links zum Thema:

http://www.fahrzeugschaden.com/inhalte/unfall_recht.html

http://www.123recht.net/Der-Autounfall-Ein-Leitfaden-fuer-Geschaedigte-__a319__p6.html

http://www.sachverst.de/versich.htm

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