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Arbeitszeugnis


Jonny

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Hallo zusammen,

da meine Freundin jetzt ihre Ausbildung beendet und das Verhältnis zwischen ihr und den dort arbeitenden Personen teilweise etwas problematisch war (Mobbing, komische verhaltensweisen...ich kenne es nur von Erzählungen), jetzt allerdings das Arbeitszeugnis da ist welches angeblich furchtbar wichtig ist für zukünftige Bewerbungen etc. wollte ich mal hier fragen, was ihr dazu sagt. Sie meint es wäre zu schlecht ausgefallen. Da ich selbstständig bin, niemanden einstelle und deshalb keine Ahnung von sowas habe, dachte ich ich frag mal hier. Dürften sich ja doch einige mit dem Thema auskennen.

Da sollen ja immer irgendwelche versteckten Botschaften mitschwingen...

Würde mich über ein kurzes Feedback freuen.

Hier das Arbeitszeugnis:

Frau XXX, geboren am 01.01.1981, hat in der Zeit vom .... bis .... ihre Ausbildung zur Bürokauffrau in der Gemeinsamen Verwaltung der XXX Firma.

Unsere Verwaltung betreut die XXX Firma und die YYY Firma mit zusammen ca. 3000 Mitarbeitern.

Frau XXX kam während ihrer Ausbildung in allen Sachgebieten der Verwaltung zum Einsatz und könnte sich dabei gute Fachkenntnisse aneignen.

Aufgrund ihrer schnellen Auffassungsgabe und ihres technischen Sachverstandes konnte Frau XXX in der Buchhaltung, neben allgemeinen unterstützenden Tätigkeiten, u. a. im SAP-System Buchungen durchführen, beim Zahllauf für das In- und Ausland mitwirken, Saldovergleiche mit der Barkasse ziehen und Kreditorenstammdaten im SAP-System kontrollieren.

Da die XXX Firma aus Mitteln des Bundes, der Länder und durch Zuwendung Dritter finanziert wird, wurde sie darüber hinaus über daraus resultierende Besonderheiten informiert.

Im Rahmen ihres Einsatzes im Personalsachgebiet erhielt Frau XXX Einblick in Art und Umfang der Planstellen der Firmen und lernte die, für den Ein- bzw Austritt unbefristeter und befristeter Tarifbeschäftigter (TVöD-Bund) in die XXX Firma geltenden tariflichen und gesetzlichen Bestimmungen anzuwenden. In diesem Zusammenhang wurde sie auch in die Vorgehensweise im Umgang mit Stipendiaten, Doktoranden und Gästen eingewiesen. Im Verlauf pflegte Frau XXX u.a Urlaubsanträge im SAP HR-System ein und bearbeitete Krankmeldungen unter Berücksichtigung evtl. notwendiger Entgeltfortzahlungen. Des weiteren wurde sie in die für die Mitarbeiter relevanten Richtlinien der Sozialversicherung, inkl. der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) eingeführt.

Im Sachgebiet Einkauf lag der Ausbildungsschwerpunkt im Bereich der Anwendung der Vergaberichtlinien für die Warenbeschaffung insbesondere bei Forum und Umfang nationaler und internationaler Ausschreibungen. Frau XXX holte entsprechende Angebotsabfragen bei den in Frage kommenden Lieferanten ein und erstellte nach Abschluss des Auswahlverfahren im Auftrag manuelle bzw. elektronische Bestellungen. Sie arbeitet aktiv bei der Prüfung und Buchung der Eingangsrechnungen inkl. der Wareneingangsprüfung mit.

Im Verlauf ihres Einsatzes im Sachgebiet Wohnungswesen, Drittmittel und Reisekostenabrechnung lernte Frau XXX die notwendigen Tätigkeiten zur Verwaltung und Instandhaltung des institutseigenen Wohnraumes kennen und erledigte mit Hilfe einer speziellen Software die Disposition des Gästehauses inkl. der Erstellung der Rechnung. Sie bearbeitete Dienstreiseabrechnung unter Berücksichtigung des Bundesreisekostengesetzes.

Im speziellen Aufgabengebiet Drittmittel erhielt sie Einblick in die Projektmittelverwaltung.

Frau XXX konnte in allen Sachgebieten nach einer relativ kurzer Einarbeitungszeit alle ihr übertragenen Aufgaben zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigen. Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war jederzeit einwandfrei.

Wir wünschen Frau XXX für ihren weiteren beruflichen Werdegang alles Gute und bedanken uns für die bisher für uns geleistete Arbeit.

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Gast Peter_Pan_

Die Tätigkeitsbeschreibung ist doch recht lang und breit geraten. X-)

Der letzte Absatz ist der wichtigste.

Und da steht: "Zu unserer vollsten Zufriedenheit".

Mehr geht in diesem Zusammenhang für ein Zeugnis zum Ausbildungsabschluss nicht.

Das einzige, was ich etwas vermisse, ist ein Hinweis auf selbständiges und verantwortungsbewusstes Erledigen der übertragenen Aufgaben.

[...]

Hier das Arbeitszeugnis:

Frau XXX, geboren am 01.01.1981, hat in der Zeit vom .... bis .... ihre Ausbildung zur Bürokauffrau in der Gemeinsamen Verwaltung der XXX Firma.

Unsere Verwaltung betreut die XXX Firma und die YYY Firma mit zusammen ca. 3000 Mitarbeitern.

Frau XXX kam während ihrer Ausbildung in allen Sachgebieten der Verwaltung zum Einsatz und könnte sich dabei gute Fachkenntnisse aneignen.

Aufgrund ihrer schnellen Auffassungsgabe und ihres technischen Sachverstandes konnte Frau XXX in der Buchhaltung, neben allgemeinen unterstützenden Tätigkeiten, u. a. im SAP-System Buchungen durchführen, beim Zahllauf für das In- und Ausland mitwirken, Saldovergleiche mit der Barkasse ziehen und Kreditorenstammdaten im SAP-System kontrollieren.

Da die XXX Firma aus Mitteln des Bundes, der Länder und durch Zuwendung Dritter finanziert wird, wurde sie darüber hinaus über daraus resultierende Besonderheiten informiert.

[... Teil mit neutraler Beschreibung des Aufgabenbereichs ...]

Frau XXX konnte in allen Sachgebieten nach einer relativ kurzer Einarbeitungszeit alle ihr übertragenen Aufgaben zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigen. Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war jederzeit einwandfrei.

Wir wünschen Frau XXX für ihren weiteren beruflichen Werdegang alles Gute und bedanken uns für die bisher für uns geleistete Arbeit.

Hab die Einschätzungen bzgl. der Arbeitsleistung und des Sozialverhaltens mal gefettet.

Ich find das Zeugnis gut, lediglich "relativ kurze Eingewöhnungszeit" klingt ungewöhnlich, aber ehrlich und nicht abwertend.

Ausführlich wird auf die Tätigkeiten eingegangen, das ist für zukünftige Arbeitgeber intertessant. Die wollen ja wissen, was sie kann und schon mal gemacht hat.

Was stört deine Freundin konkret?

Das sehe ich genauso wie Wolfgang.

Eine Frage: hast du das Zeugnis abgeschrieben, oder eingescannt ?

Oben im dritten Absatz heißt es :" Frau XXX kam während ihrer Ausbildung in allen... könnte sich dabei ...aneignen."

Da stört mich das Wort "könnte". Richtig muß es wohl heißen "konnte".

Gruß

Christoph

edit: die Formulierung "vollste Zufriedenheit" bedeutet ein"befriedigend". Die Formulierung "volle Zufriedenheit" würde ein "ausreichend" bedeuten.

Wie meine Vorredner schon sagten: Ist ein gutes Arbeitszeugnis. Ein sehr gutes würde die Formulierung "stets zu unserer vollsten..." (was sowieso völliger Schmarrn ist: voller als voll gibt es nicht :D) beinhalten, wobei so etwas bei Ausbildungszeugnissen die Ausnahme ist. Was mich stört ist: Die Tätigkeitsbeschreibung ist im Verhältnis zur Bewertung der Fähigkeiten und Leistungen viel zu lang.

Dennoch: Ein besseres Zeugnis schreibe ich auch unseren Lehrlingen nicht raus :D

Edith: Weil ich es gerade sehe: Muss leider ce-we 348 widersprechen. "vollste" alleine = 2, "stets ... vollste" = 1, "volle" = 3, "zu unserer Zufriedenheit" = 4, "im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit" = vergiss es. Wobei diese Formulierungen uralt sind, mittlerweile gibt es elegantere und verstecktere Formulierungen und sehr gute Programme, die rechtssichere Zeugnisse ausspucken.

Da das mit den Noten doch etwas durcheinander geht, hier noch mal in der Übersicht:

sehr gut: ............... stets zu unserer vollsten Zufriedenheit

gut: ...................... stets zu unserer vollen Zufriedenheit

befriedigend: ..........zu unserer vollsten Zufriedenheit

ausreichend: ...........zu unserer vollen Zufriedenheit

knapp ausreichend: ..zu unserer Zufriedenheit

mangelhaft: ........... im allgemeinen zu unserer Zufriedenheit.

Da das mit den Noten doch etwas durcheinander geht, hier noch mal in der Übersicht:

sehr gut: ............... stets zu unserer vollsten Zufriedenheit

gut: ...................... stets zu unserer vollen Zufriedenheit

befriedigend: ..........zu unserer vollsten Zufriedenheit

ausreichend: ...........zu unserer vollen Zufriedenheit

knapp ausreichend: ..zu unserer Zufriedenheit

mangelhaft: ........... im allgemeinen zu unserer Zufriedenheit.

1 und 2 einverstanden, 3 Einspruch: "Zu unserer vollsten" und "Stets zu unserer vollen" wird im Arbeitsleben regelmäßig als gleichwertig und mit der Note "gut" bewertet. Dieses Zeugnis hier ist dementsprechend auch mit "gut" zu bewerten. Den Rest habe ich oben schon geschrieben.

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Geschrieben
Geschrieben

Hallo Jonny,

 

schau doch mal hier zum Thema Aus dem Alltag (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

 

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Zum Zeugnis ist das Meiste ja schon richtigerweise gesagt worden. Da es auch das erste Arbeitszeugnis ist, hat es noch eine gewisse Relevanz. Zumindest in Verbindung mit dem letzten Schulzeugnis um überhaupt ausgewählt zu werden.

Wichtig wäre aber ggf. dennoch zumindest eine relevante Person im Ausbilundgsbetrieb in der Hinterhand zu haben, mit der ein potentieller neuer AG sprechen könnte.

Warum druckt man da nicht einfach ein Blatt aus, auf dem "2+" steht und spart sich den ganzen Schwafelscheiss? X-)

Ich könnte mich immer aufregen bei solchen "Geheimcodes"

Warum druckt man da nicht einfach ein Blatt aus, auf dem "2+" steht und spart sich den ganzen Schwafelscheiss? X-)

Ich könnte mich immer aufregen bei solchen "Geheimcodes"

Ganz einfach: Weil man auch der größten Pfeife kein schlechtes Arbeitszeugnis geben darf (Rechtsprechung). So hat sich im Laufe der Zeit halt die Zeugnissprache, die vordergründig keine negativen Wertungen kennt ("Stand insbesondere den Belangen der weiblichen Belegschaft sehr aufgeschlossen gegenüber :D") eingebürgert. Für den routinierten Personaler aber kein Problem, das alles zu lesen und zu deuten.

Ganz einfach: Weil man auch der größten Pfeife kein schlechtes Arbeitszeugnis geben darf (Rechtsprechung). So hat sich im Laufe der Zeit halt die Zeugnissprache, die vordergründig keine negativen Wertungen kennt ("Stand insbesondere den Belangen der weiblichen Belegschaft sehr aufgeschlossen gegenüber :D") eingebürgert. Für den routinierten Personaler aber kein Problem, das alles zu lesen und zu deuten.

Achso, verstehe. Welches Gesetz ist das denn, bzw. ich würde gerne mal nachlesen in welchem Wortlaut da "Ehrlichkeit" verboten wird.

Hi,

das hat der BGH schon sehr früh so entschieden. Danach muß ein Zeugnis "wohlwollend" sein und darf den Arbeitnehmer nicht in seinem beruflichen Vorkommen behindern.

Aus dieser Vorgabe für die Arbeitgeber hat sich die "Geheimsprache" entwickelt, die aber heute gar nicht mehr so geheim ist.

Gruß

Christoph

Hi,

das hat der BGH schon sehr früh so entschieden. Danach muß ein Zeugnis "wohlwollend" sein und darf den Arbeitnehmer nicht in seinem beruflichen Vorkommen behindern.

Aus dieser Vorgabe für die Arbeitgeber hat sich die "Geheimsprache" entwickelt, die aber heute gar nicht mehr so geheim ist.

Gruß

Christoph

Dem ist nichts hinzuzufügen :-))!

Gast Peter_Pan_
Man darf also nicht mehr schreiben : " Er hatte Mühe und gibt sich keine."

Nein, darf man nicht.

Man schreibt statt dessen: "Er war stets bemüht, den gestellten Aufgaben gerecht zu werden."

Oder: "Er war bemüht, seinen Aufgabenbereich zu bewältigen."

Mal was negatives:

Herr Andreas Müller, geboren am 16.01.1980, war bei uns vom 01.05.2000 bis zum 31.05. 2003 als Kaufmann für den Groß- und Einzelhandel tätig. Seine Aufgaben waren ...(hier folgt eine genaue Beschreibung der Tätigkeit). Er hat sich stets bemüht, die ihm übertragenen Aufgaben zufriedenstellend zu erledigen.

Herr Müller war stets pünktlich und hat durch sein geselliges Wesen zur Verbesserung des allgemeinen Betriebsklimas beigetragen, wobei er viel Einfühlungsvermögen in die Probleme anderer Mitarbeiter bewies und etliche Verbesserungsvorschläge machte. Wir haben uns von Herrn Müller einvernehmlich getrennt.

_______

Im Klartext bedeutet das:

Stets bemüht: Zwar hat er sich bemüht - geschafft hat er es aber nicht.

Stets pünktlich: Wenn etwas hervorgehoben wird, was selbstverständlich ist, dann gibt es sonst nichts hervorzuheben, sprich: Ansonsten war der Mann eine Niete!

Geselliges Wesen: Er sprach regelmäßig dem Alkohol zu!

Einfühlungsvermögen: Wenn er besoffen war, hat er sich an die weiblichen Mitarbeiter herangemacht.

Verbesserungsvorschläge: Ein Querulant, der immer was zu meckern hatte.

Einvernehmlich getrennt: Wir haben ihm nahe gelegt, Leine zu ziehen - sonst hätten wir ihn rausgeworfen.

______

So ziemlich das Schlimmste was einem passieren kann, ist ein "verdächtiges Datum". Endet ein Arbeitsverhältnis z.b. zum 12. oder 23. des Monats impliziert dies oft ein kriminelles Verhalten und fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Auch wenn sich das Zeugnis ansonsten ganz gut liest.

Ich stimme der 2+ zu, bessere Zeugnisse wirken auf mich persönlich schon verdächtig.

Zur "vollsten" wurde schon in den 90ern durch zur "vollen" ersetzt.

Das Zeugnis ist recht ausführlich, das deutet, verschlüsselte Begriffe hin oder her,

immer auf eine positive Bewertung hin.

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Gast
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