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Englische Kennzeichen auf einem TVR in Deutschland?


hugoservatius

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Auf den Photos vom CND war der TVR des Mitforisten Streetfighter zu sehen, sein Auto bewegt er mit englischen Kennzeichen, vielleicht kann jemand dazu etwas näheres sagen?

Beste Grüße, Hugo.

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Der Sinn wurde im CND Thread angesprochen,

es geht darum ein Auto in Deutschland mit den originalen, englischen Kennzeichen anzumelden um z.B. Probleme bei der Zulassung in D zu vermeiden etc.

Grüße

So, nun will ich mal etwas Licht ins Dunkle bringen.

Grundsätzlich darf man ein Fahrzeug mit ausländischen Kennzeichen bis maximal 6 Monate in Deutschland bewegen, alles darüber hinaus ist steuerlich nicht legal. Oder man darf sich halt nicht erwischen lassen...O:-)

Es geht aber bei dieser Art der Versicherung nicht, wie JayOne schreibt, darum Zulassungsproblemen aus dem Weg zu gehen, sondern darum eine gewisse Originalität zu wahren. Die Versicherung bezieht sich ausschließlich auf Exoten und Oldtimer, wie in meinem Fall. Mein Fahrzeug ist in Deutschland so selten, dass noch nicht einmal eine Versicherungseinstufung dafür existiert und somit zahle ich eine Pauschale.

Früher oder später (i.d.R. wie gesagt 6 Monate) ist man jedoch gezwungen den Wagen auf deutsche Kennzeichen umzumelden und dazu benötigt man dann eine deutsche Briefkopie eines anderen identischen Modells um eine komplette Einzelabnahme zu verhindern. Glücklicherweise besitze ich auch diese.:)

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Mal so laut gedacht:

Angenommen, ich hab in UK einen Zweitwohnsitz gemeldet - wobei die Frage ist, ob die überhaupt sowas wie Zweitwohnsitz kennen oder da Wohnsitz gleich Wohnsitz ist? - kann ich doch darauf problemlos ein Fahrzeug laufen lassen und damit auch in Dt. legal fahren.

Oder steht dem was in Wege? Gut, wenn ich richtig liege, muss in Dt. das Auto auf den Hauptwohnsitz gemeldet sein - aber das ist deutsches recht, was in UK nur wenig interessiert.

Übrigens hat nicht nur TVR keine Versicherungseinstufung - Maserati kennen die auch nicht (eh, gleich wieder der Einwand von einem User kommt: Fahrlehrerversicherung mit beschränktem Zugangskreis, rechne ich nicht!)

Was dem im Wege steht?

Dass man am englischen Wohnsitz mindestens 6 Monate/Jahr verbringen muss, damit die deutsche Kfz-Steuer nicht hinterzogen wird. Einfach gesagt, du kannst dein Auto da anmelden, wo du deine Einkommenssteuer zahlst. Alles andere ist langfristig nicht legal.

Anders ist das, wenn das Auto nicht auf deinen Namen läuft. Ich kenne einen extremen Geländewagen-Umbau, der -obwohl gut gemacht- hier in D nie TÜV bekommen würde. Der läuft in GB auf einen dortigen Verwandten. Das ist dann eine rechtliche Grauzone, weil dir der Wagen "leihweise" überlassen wurde.

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Mal so laut gedacht:

Angenommen, ich hab in UK einen Zweitwohnsitz gemeldet - wobei die Frage ist, ob die überhaupt sowas wie Zweitwohnsitz kennen oder da Wohnsitz gleich Wohnsitz ist? - kann ich doch darauf problemlos ein Fahrzeug laufen lassen und damit auch in Dt. legal fahren.

Oder steht dem was in Wege? Gut, wenn ich richtig liege, muss in Dt. das Auto auf den Hauptwohnsitz gemeldet sein - aber das ist deutsches recht, was in UK nur wenig interessiert.

Übrigens hat nicht nur TVR keine Versicherungseinstufung - Maserati kennen die auch nicht (eh, gleich wieder der Einwand von einem User kommt: Fahrlehrerversicherung mit beschränktem Zugangskreis, rechne ich nicht!)

Es ist so wie absolutmuc sagt. Es gibt da keinen Weg am Gesetz vorbei oder wie man dauerhaft ohne TÜV und deutsche Zulassung durch die Gegend fahren kann.

Und das mit der Versicherungseinstufung war nicht auf England bezogen, der TVR hat HIER keine Versicherungseinstufung. ;)

Gut, wenn ich richtig liege, muss in Dt. das Auto auf den Hauptwohnsitz gemeldet sein - aber das ist deutsches recht, was in UK nur wenig interessiert.

Sofern in Deutschland mehrere gemeldete Adressen bestehen, muss die Kiste dort zugelassen werden wo sie ueberwiegend stationiert ist. Das ist nicht zwingend der Hauptwohnsitz.

Hm, ich hab mich anscheinend ziemlich unklar ausgedrückt.

Das mit der Versicherung war auch von mir auf Dt. gemünzt.

Der 2.Punkt: Das nach Dt. Recht, das Auto da zu melden ist, wo der Hauptwohnsitz ist, ist mir doch klar. Meine Frage/Überlegung ist, ob es auch nach UK-Recht so ist? ( Edit: da war ich nicht schnell genug - danke Cinquevalvole, das wusste ich nicht - das macht die Überlegung aber auch noch interessanter)

Angenommen es ist nicht so und ich kann in UK ein Fahrzeug auf den Zweitwohnsitz melden, was will die gute Bundesrepublik machen (mal provokant gesprochen)? Wenn sie mir einen Steuerbescheid schicken könnte ich mich in dem Fall auf geltendes UK-Recht berufen. Ist jetzt alles ziemlich spitzfindig, aber ich glaube in der Praxis würde bei einer Kontrolle eh nicht überprüft, warum das Fahrzeug in UK und nicht in Dt. gemeldet ist.

Zumal ich ja in Dt. nicht mal verpflichtet bin, ein Ausweisdokument bei mir zu tragen.

Umgekehrt interessiert es überhaupt nicht - in der weitläufigen Familie ist ein paar, die das Fahrzeug immer noch auf den Zweitwohnsitz in Dt. gemeldet haben, obwohl Hauptwohnsitz seit 2 Jahren Peking ist.

Grundsätzlich darf man ein Fahrzeug mit ausländischen Kennzeichen bis maximal 6 Monate in Deutschland bewegen, alles darüber hinaus ist steuerlich nicht legal. Oder man darf sich halt nicht erwischen lassen...O:-)

[...]

Früher oder später (i.d.R. wie gesagt 6 Monate) ist man jedoch gezwungen den Wagen auf deutsche Kennzeichen umzumelden [...]

Ich will jetzt kein Spielverderber sein, aber du weisst schon, dass das nur gilt, wenn das Auto in Deutschland keinen "regelmäßigen Standort" hat.

Es ist so wie absolutmuc sagt. Es gibt da keinen Weg am Gesetz vorbei oder wie man dauerhaft ohne TÜV und deutsche Zulassung durch die Gegend fahren kann.

Privat nicht. Gewerblich oder bei einem geleasten Auto ist es schon möglich.

Ich will jetzt kein Spielverderber sein, aber du weisst schon, dass das nur gilt, wenn das Auto in Deutschland keinen "regelmäßigen Standort" hat.

Hat es auch nicht. Ich bin oft damit unterwegs, letztes Wochenende sogar im Ausland, in Bayern. :D

Aber danke für die präzisierte rechtliche Darstellung! ;) Vielleicht kann mal jemand einen Scan aus dem Gesetzbuch posten um nochmal genauer Bescheid zu wissen... :PPP

Hm, ich hab mich anscheinend ziemlich unklar ausgedrückt.

Das mit der Versicherung war auch von mir auf Dt. gemünzt.

Der 2.Punkt: Das nach Dt. Recht, das Auto da zu melden ist, wo der Hauptwohnsitz ist, ist mir doch klar. Meine Frage/Überlegung ist, ob es auch nach UK-Recht so ist? ( Edit: da war ich nicht schnell genug - danke Cinquevalvole, das wusste ich nicht - das macht die Überlegung aber auch noch interessanter)

Angenommen es ist nicht so und ich kann in UK ein Fahrzeug auf den Zweitwohnsitz melden, was will die gute Bundesrepublik machen (mal provokant gesprochen)? Wenn sie mir einen Steuerbescheid schicken könnte ich mich in dem Fall auf geltendes UK-Recht berufen. Ist jetzt alles ziemlich spitzfindig, aber ich glaube in der Praxis würde bei einer Kontrolle eh nicht überprüft, warum das Fahrzeug in UK und nicht in Dt. gemeldet ist.

Zumal ich ja in Dt. nicht mal verpflichtet bin, ein Ausweisdokument bei mir zu tragen.

Umgekehrt interessiert es überhaupt nicht - in der weitläufigen Familie ist ein paar, die das Fahrzeug immer noch auf den Zweitwohnsitz in Dt. gemeldet haben, obwohl Hauptwohnsitz seit 2 Jahren Peking ist.

Du hast es nicht verstanden, du kannst dein Auto auch auf Timbuktu oder Ouagadougou anmelden, was aber rein gar nichts an der Tatsache ändert, das du hier nicht länger wie 165 Tage im Jahr damit fahren darfst, weil das Fahrzeug dann steuerpflichtig wird und nur darum gehts. Du kannst Autos auf der ganzen Welt anmelden, das ist der BRD und den Finanzämtern egal, so lange du nicht in D damit durch die Gegend fährst.

Nur am Rande für die BRD: die frühere Regelung das Auto da anzumelden wo es hauptsächlich steht, beispielsweise am Zweitwohnsitz ist nicht mehr.

Es gilt nur noch der Hauptwohnsitz.

Sollte ein PKW noch auf dem Nebenwohnsitz angemeldet sein und der Hauptwohnsitz aber versicherungstechnisch eine höhere Prämie verursachen gibt es z.B. bei einem Unfall die gelbe Karte von der Versicherung.

KLM hat recht, soweit ich weiß, muß man seine Autos in Deutschland mittlerweile auf den Hauptwohnsitz anmelden, allerdings sagte mir mein Versicherungsvertreter, daß man das Kennzeichen dann mitnehmen könne, also v´beim Verlegen des Wohnsitzes beispielsweise von Hamburg nach München die Hamburger Nummer behaltenkönne, auch wenn das Auto in München auf den Hauptwohnsitz angemeldet werde.

Weiß jemand, ob das so stimmt?

Verwirrte Grüße, Hugo.

Hugo,

lt. der Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle des Landratsamtes Oberallgäu ist das nicht möglich.

Wäre ja auch unlogisch.

Wenn aber Dein Versicherungsmensch eine Lösung findet wäre ich für einen Tipp sehr dankbar.

allerdings sagte mir mein Versicherungsvertreter, daß man das Kennzeichen dann mitnehmen könne, also v´beim Verlegen des Wohnsitzes beispielsweise von Hamburg nach München die Hamburger Nummer behaltenkönne, auch wenn das Auto in München auf den Hauptwohnsitz angemeldet werde.

Weiß jemand, ob das so stimmt?

Sollte wohl diese Neuregelung aus 2008 in der Fahrzeugzulassungs-Verordnung sein:

§ 47 Ausnahmen

(1) Ausnahmen können genehmigen

...

2.die zuständigen obersten Landesbehörden vom Erfordernis der Neuzuteilung eines Kennzeichens bei Wechsel des Zulassungsbereiches des Fahrzeugs innerhalb des jeweiligen Landes,

...

Zwei Mankos: "Kann"-Vorschrift + nur innerhalb des Bundeslandes. Ob und wie das schon irgendwo umgesetzt wurde :confused:

@Hugo

Soweit ich weiß geht das momentan nur innerhalb von Hessen aber nicht in der gesamten BRD.

@KLM

Will nur die Versicherung die Meldung bzgl. Hauptwohnsitz oder auch der Staat? Also reicht es z.B. aus der Versicherung meinen Hauptwohnsitz mitzuteilen, die angepasste Prämie zu entrichten und aber mein Auto nicht umzumelden?

Wäre ja auch unlogisch.

Wenn aber Dein Versicherungsmensch eine Lösung findet wäre ich für einen Tipp sehr dankbar.

Ich fand es auch unlogisch, ich werde ihn aber nochmals fragen.

Gibt es denn eine gestzliche Vorschrift, daß man keine Autos mehr auf den Zweitwohnsitz anmelden darf?

Grüße, Hugo.

Also ich träume schon immer von einem Wohnsitz und einem Nummernschild des Vatikan. Dem kontrollierenden Polizisten in Deutschland würde ich dann auf seinen Vorwurf bezüglich Geschwindigkeitsüberschreitung lediglich erwiedern: " Gott will es, mein Sohn und nun lasse er mich im Namen des Herrn weitereilen, sonst lasse ich ihn exkommunizieren !"

....wunderbare Vorstellung...

der selige Michael

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München :

Mitnahme des Kennzeichens bei Umzug

Bürgerinnen und Bürger der LHST München können seit dem 01.September 2010 bei einem Umzug vom Landkreis in die Stadt ihr Kfz-Kennzeichen behalten.

Der Zulassungskunde spart sich damit den Kauf neuer Kennzeichen. Notwendig ist aber weiterhin die Umschreibung des Fahrzeuges. Bei einem Wechsel des Fahrzeughalters oder wenn das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Umzugs abgemeldet war, kann dieser Service nicht angeboten werden. Hier benötigt der Kfz-Halter weiterhin ein neues Kennzeichen.

RUF immer mit der Ruhe, ich habe es durchaus verstanden. Gut, dann formuliere ich meine Frage nochmal präziser.

Was mich nämlich immer noch interessiert - völlig unabhängig vom dt. Recht: Kann ich in UK ein Auto auf Zweitwohnsitz melden?

Nur am Rande für die BRD: die frühere Regelung das Auto da anzumelden wo es hauptsächlich steht, beispielsweise am Zweitwohnsitz ist nicht mehr.

Es gilt nur noch der Hauptwohnsitz.

Sollte ein PKW noch auf dem Nebenwohnsitz angemeldet sein und der Hauptwohnsitz aber versicherungstechnisch eine höhere Prämie verursachen gibt es z.B. bei einem Unfall die gelbe Karte von der Versicherung.

Da sollen wir differenzieren zwischen gesetzlicher Regelung und vertraglicher Vereinbarung mit einer Versicherung.

In meinem Fall hiess es behoerdlicherseits: Das KFZ steht und faehrt dauerhaft in Berlin, somit ist eine Berliner Zulassung zu machen, egal ob Berlin Erst- oder Zweitwohnsitz des Halters ist.

Kann ich in UK ein Auto auf Zweitwohnsitz melden?

Ja natürlich warum denn auch nicht, du MUSST sogar, das ist das Gleiche in grün, bitte mal nachdenken waurm, ist nicht schwer ! Wenn ich in Spanien ein Haus habe und da auch ein Auto, sollte es auch auf Spanien angemeldet sein sonst hinterzieht man ja da wieder Steuern !!!

Gibt es denn eine gestzliche Vorschrift, daß man keine Autos mehr auf den Zweitwohnsitz anmelden darf?

Grüße, Hugo.

JA gibt es , geht nicht mehr. Warum das so ist weiß ich aber auch nicht.

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