Jump to content
EUROPAS GROßE
SPORTWAGEN COMMUNITY

F430 Kauf in Italien


ferrarich

Empfohlene Beiträge

Jetzt registrieren, um Themenwerbung zu deaktivieren »

Hi,

bisher nur mitgelesen kann ich evtl. jetzt auch einige Tipps geben denn…ich habe meinen jetzt :-))!:D:D:-))!

575 Maranello F1, aus Italien geholt und nun hier auch zugelassen.

Ok, hier bedeutet zwar Luxembourg – sollte aber grundsätzlich mal keinen so großen Unterschied machen.

Suchen:

ist mal kein Thema: mobile, autoscout24 oder die Ferrari Site bieten sich an wobei die größte Auswahl wohl bei autoscout24 zu finden ist.

Sprache:

wenige können Deutsch, einige Englisch, einige Französisch…es geht aber trotzdem. Was auch hilft sind einfache Sätze in den Google-Übersetzer. Trotzdem sind die Antworten oft etwas 'zäh', also – wenn das Objekt der Begierde nach erstem Vorgeplänkel noch immer interessant erscheint hin und ansehen. Vor Ort relativiert sich auch oftmals das Sprachproblem.

Besichtigung:

wie schon von anderen geschrieben bzw. angedeutet: Erwartungen erst einmal runter, nicht nur ein Auto ansehen, kleine Tour planen, evtl. mit einem Kurzurlaub verbinden. Ich war in Norditalien unterwegs, Billigflug macht's einfach (Bergamo/Mailand) und kleine Mietwagen sind recht günstig.

Es ist schon (oft) erschreckend wenn man sieht wie der tatsächliche vom beschriebenen Zustand abweichen kann. Pflege scheint nicht unbedingt eine italienische Stärke zu sein, dazu die oft starke Sonnenstrahlung - einige Fahrzeuge sahen schon recht traurig aus.

Auch wenn die vorab gesendeten Bilder immer die vom tatsächlichen Auto waren kommen diese Details bei einem Foto so nicht rüber, es macht auch nicht unbedingt einen Unterschied ob es sich um ein Auto vom offiziellen oder freien Händler handelt.

...darüber können auch enthusiastische Verkäufer nicht hinwegtäuschen…. :evil:

Ich selbst habe zwei Touren gemacht und verschiedene Fahrzeuge gesehen – bei der zweiten hat es dann "gefunkt"…

Abholen:

nicht vergessen – ihr seid in Italien….geht also nicht davon aus das alles perfekt vorbereitet ist…

Nehmt Zeit mit!!

Ich habe den Abholtermin gleich verlängert da mir irgendwie klar war das nicht alles vorliegt wie vereinbart und ich das Auto noch etwas in der Gegend bewegen wollte bevor ich wieder weit weg bin, quasi eine verlängerte Probefahrt.

Also morgens abholen und erst am folgenden Tag die Rückreise antreten, wenn dann noch etwas auffallen sollte kann man nochmals schnell zurück – und so schlecht ist die Gegend um Modena ja auch nicht…

Gefehlt haben die berühmten Kleinigkeiten (Rechnung, Werkzeugtasche) die immer fehlen wenn man sich nicht rechtzeitig darum kümmert, sonst war aber alles soweit OK.

Die für mich (!) wichtigsten Papiere waren:

  • - Rechnung (mit Mwst.-Nr. und Nr. aus dem ITL-Handelsregister)
  • - Kaufvertrag
  • - Carta di Circolazione
  • - Dati del Veicolo

…und viele schöne Stempel nicht vergessen…

Damit war die Einfuhr hier kein Problem, früher musste man wohl noch bei der Polizei vorbei um einen Nachweis zu bekommen das der Wagen nicht gestohlen ist – hat aber jetzt keiner nach gefragt.

Überführung:

es gibt da – wie schon geschrieben – verschiedene Möglichkeiten. Liefern lassen geht, ist aber wohl sehr teuer. In meinem Fall von Modena nach Luxembourg im geschlossenen Hänger €3.600,- (...Abwehrpreis...?)

Dann gibt es auch in Italien ein Überführungskennzeichen. Wird wohl vom Verkäufer beantragt und ist fünf Tage gültig. Der Nachteil: der Wagen muss vorab zu 100% bezahlt sein…ob das im Einzelfall ein Risiko ist oder nicht muss wohl jeder selbst entscheiden, hängt also auch sicher davon ab bei wem man das Auto kauft. Von Deutschland aus sollte es auch mit einem Kurzzeitkennzeichen gehen, ähnlich habe ich es auch gemacht. Ist wohl so "halblegal" wird aber wohl geduldet – selbst von den Schweizern…

Wichtig – so wurde mir gesagt – ist vor allem eine gültige Versicherung. Ich habe mit meiner vorab gesprochen, war kein Problem.

Fazit:

Hat es sich gelohnt?

Rein vom finanziellen Aspekt - ich denke ja, sogar sehr.

Der Wagen ist vom offiziellen Händler (Motor Spa in Modena), mit Garantie und etwas Verhandlung sicher 15-20% günstiger gewesen als in Deutschland.

Klar - es war schon einiger "Wirbel" mit dem Kauf verbunden, hat aber auch enorm Spaß gemacht. Viele Erfahrungen gesammelt, nette und auch interessante Leute kennengelernt, zwischendurch mal sehr enttäuscht gewesen, kurz vorm Ende stand alles nochmals auf der Kippe, dann aber doch alles gut gelaufen.

Es hat mich insgesamt fünf Tage in Italien "gekostet" die es aber Wert waren, die Kosten hielten sich in absolut überschaubaren Rahmen!

Etwas zurückhaltender würde ich an so etwas gehen wenn es sich um einen Privatverkauf handelt oder ein etwas "mysteriöser" Fähnchenhändler der Verkäufer ist, wenn gleich von Bargeld geredet wird oder das Auto auf einmal ganz woanders steht – da denke ich ist Vorsicht geboten…das ist aber sicher auch nicht italienspezifisch…!!

...so war es bei mir - alles in allem - ja, ich würde es nochmal machen!:-))!

Gruß

Klaus

post-64378-14435363631776_thumb.jpg

  • Gefällt mir 3
  • 3 Wochen später...

Hi Christian,

beim Geld geht geht Bankscheck oder Überweisung - hängt auch sicher davon von wem Du das Auto kaufst...

bargeld wollte keiner richtig gerne weil die Banken dort bei Beträgen in solcher Höhe wohl richtig Stress machen (können) w/Geldwäsche...abgesehen davon das ich keinesfalls mit soviel cash durch die Gegend fahren mochte.

...von derDati del Veicolo sende ich Dir eine Kopie, das Original hane sie beim Abmelden

behalten...

Gruß

Klaus

  • 4 Monate später...

Ich klinke mich mal bei dem Thema ein, um kein Neues zu eröffnen.

Ich habe Interesse an einem BMW Baujahr 2003, 2. Hand, der privat sehr weit nördlich in Italien angeboten wird.

Meine konkreten Fragen, die sich mir noch nicht erschlossen haben:

- Ist in Deutschland für mich irgendetwas an Steuern für den Wagen zu entrichten?

- Welche Papiere muß/sollte mir der Verkäufer bei einem Auto diesen Baujahres aushändigen?

- Sollte ich den Wagen gleich auf mich anmelden in Deutschland oder kann ich ihn auch stehen lassen und erst z.B. in 2 Jahren anmelden?

Ich hoffe, Ihr könnt etwas Licht ins Dunkel bringen. Danke!

Wär ich sehr vorsichtig.

Wenn man den Verkäufer dort nicht wirklich kennt bzw. nicht wirklich Einblick auf Fzg. Historie hat, kann man sicher sein, daß die Kiste getürkt ist.

Zu nem 2003er BMW kannst normal gleich mal 50tkm draufrechnen.

Soll nicht heissen, daß es dort unten keine Perlen gibt, aber die Italiener kennen keine Gnade was km drehen angeht. Ist dort unten wohl normal bzw. Mode.

Hier mal ein Beispiel:

Der hier, letzter Eintrag ein Händler vor ca. 3 Monaten in Sibirien mit 128tkm

http://www.autoscout24.de/Details.aspx?id=vttssiape1u2

Würde sagen super Schnapper das Teil!!:-))!

  • 4 Monate später...
Nach meinem Kenntnisstand gibt es in Italien für ein Fahrzeug keinen eindeutiges Besitzdokument entsprechend dem Kraftfahrzeugbrief in Deutschland und es wäre demzufolge möglich ein Fahrzeug von jemandem zu kaufen, dem es gar nicht gehört!

Aus diesem Grund hat man mir dringend geraten ein Fahrzeug in Italien nur über einen Notar zu erwerben, der den Besitz abklären kann.

(Sonst holt sich eine Bank unter Umständen den Ferrari nach Italien zurück. Gutgläubigkeit reicht da nicht!)

mangusta

Kennt sich damit jemand genau aus? Möchte diese Woche auch ein teureres Fahrzeug in Italien kaufen, das wir dort gestern besichtigt haben. Wenn der Verkäufer im Besitz des Autos mit allen Dokumenten ist, das Auto vor/bei Abholung abmeldet und mir bei Abholung das certificato di proprieta und eine Kopie des dann eingezogenen Fahrzeugscheins aushändigen kann. Geh ich da ein Risiko ein, wenn ich einen Kaufvertrag nicht über den italienischen Notar abschließe!? Kennt jemand die üblichen Honorare der Notare dort?

Grüße

Sorry, aber das klingt für mich schon sehr nach Hörensagen.

Zum einen ist der deutsche Kfz-Brief auch kein „eindeutiges Besitzdokument“. Mir fällt auf Anhieb kein europäisches Land ein, das ein konstitutives Kfz-Register hat (wäre ja auch Unsinn). Konstitutiv ist z.B. das Grundbuch: wenn ich drin stehe, gelte ich rechtlich als Eigentümer (auch wenn ich es u.U. gar nicht bin). Das Kfz-Register ist lediglich informativ.

Zum anderen, wie soll ein Notar den Eigentümer (ich denke das ist mit „Besitz“ gemeint) einer beweglichen Sache „abklären“? ich könnte das Auto 5 Minuten vor dem Notartermin rechtkräftig verkaufen. Wie soll er das wissen? Ein Notar kann lediglich das Geschäft bezeugen.

Und was heißt: „Sonst holt sich eine Bank unter Umständen den Ferrari nach Italien zurück“? Sind etwa Leasingfahrzeuge gemeint? Steht in Italien etwa der Leasingnehmer als Eigentümer in den Papieren und kann das Auto uneingeschränkt ab-/ummelden?

  • Mitglieder

immer wieder erschreckend mit wieviel Halbwissen an solch eine Sache heran gegangen wird.....

Ein Fahrzeug ist in Italien wie eine Immobilie. Es kann also auch belastet werden. Dies ist dann im Brief vermerkt. Eigentum an einem Fahrzeug kann in Italien nur durch einen Notar übertragen werden....

Für den Export sind dann noch einige weitere sehr wichtige Dinge zu beachten....

Wie z.B:

es lt. italienischem Gesetz nicht gestattet, ein ital. Fahrzeug mit itali. Papieren mit deutschen Kurzzeitkennzeichen oder roter Händlernummer zu fahren. Bei einer Kontrolle wird das Fahrzeug definitiv beschlagnahmt und der ital. Staat hat das Recht das Fahrzeug zu behalten und zu versteigern... der Erlös gehört dem Staat....

also bischen aufpassen was man so macht..... :wink:

  • Gefällt mir 1

Hallo,

ich habe meinen Wagen vor kurzem von einem italienischen Händler im Norden gekauft und konnte auch die Einträge im Checkheft mit der Ferrari-Werkstatt abstimmen. Der Wagen wurde in meinem Fall nicht in Italien abgemeldet, so dass ich ihn mit der Carta Di Circulazione (und deutschen 5-Tages Kennzeichen) überführen konnte (Schweiz duldet es auch). Die Abmeldung war das eigentlich geplante Prozedere, aber das ging nicht so schnell wie ich es benötigte.

Ich hatte auch erst überlegt, einen Notar hinzuzuziehen, habe es dann aber nicht mehr weiter betrachtet, da es nicht nur teurer sondern auch viel schwieriger abzuwickeln ist (Sprache, Organisation, etc.). Den einzigen Vorteil mit einem Notar sehe ich in der Kaufpreiszahlung. Das war das eigentlich schwierige, da die Banken kein Bargeld und keine Checks über einen bestimmten vierstelligen Betrag annehmen (zumindest die Banken, die ich dann in Italien angerufen hatte einschliesslich diejenigen, bei denen der Verkäufer Kunde war).

Grüsse

Was viele nicht wissen, anders als in Deutschland, kann man in Italien als Käufer eines gestohlenen Fahrzeugs Eigentum an selbigem erlangen.

Was du meinst, ist "in gutem glauben erworben", das zieht bei einem Fahrzeug nicht und schon gar nicht in Italien!

  • Mitglieder
.... so dass ich ihn mit der Carta Di Circulazione (und deutschen 5-Tages Kennzeichen) überführen konnte (Schweiz duldet es auch)

....

Das war das eigentlich schwierige, da die Banken kein Bargeld und keine Checks über einen bestimmten vierstelligen Betrag annehmen (zumindest die Banken, die ich dann in Italien angerufen hatte einschliesslich diejenigen, bei denen der Verkäufer Kunde war).

Grüsse

nochmal,

das Problem ist nicht die Schweiz oder Österreich mit den 5 Tage Kennzeichen....... es ist in Italien verboten!! (siehe oben..)

Bisher war es bis 2011 nicht erlaubt mehr als 5.000,- in bar oder mit Scheck zu bezahlen. Der Rest muss per Überweisung erfolgen. Hintergrund ist das Antimafia Gesetz.

In 2012 sollte es auf 2500 oder 3000,- heruntergesetzt werden. Kann aber erst nächste Woche verbindlich sagen ob das nun auch so ist.

Was du meinst, ist "in gutem glauben erworben", das zieht bei einem Fahrzeug nicht und schon gar nicht in Italien!

Falls von Interesse:"Im grenzenlosen Europa läuft der Warenaustausch auf Hochtouren. Mehr als 60 Prozent aller Exporte werden innerhalb der Union getätigt, und nach Angaben des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands geht fast jedes zweite Liefergeschäft deutscher Unternehmen an Abnehmer im Europäischen Binnenmarkt. Doch auch der EU-interne Handel ist oft mit ungeahnten Risiken verbunden, die vor dem Abschluss von Verträgen entweder nicht berücksichtigt oder zumindest vernachlässigt werden. Häufige Ursache dieser Risiken sind - trotz aller Harmoniebestrebungen - die in vielen Bereichen noch immer deutlich unterschiedlichen Rechtsvorschriften in den einzelnen Staaten.

Ein unter Umständen mit schwerwiegenden Konsequenzen verbundenes Beispiel dafür ist die Regelung des Eigentumsvorbehalts. In Deutschland gilt dieser für alle an einem Kaufvertrag beteiligten Partner, darüber hinaus aber auch gegenüber Dritten. Wenn also beispielsweise der Abnehmer eine Ware bereits an einen Kunden weiterverkauft hat, kann der ursprüngliche Verkäufer sein Eigentum im Falle noch nicht erfolgter Zahlung grundsätzlich auch gegenüber diesem Kunden geltend machen. In Italien dagegen gilt der Eigentumsvorbehalt gegenüber Dritten grundsätzlich nicht. Im Falle einer Warenversendung nach Italien hat deshalb auch ein deutscher Unternehmer nicht die Möglichkeit, seinen Eigentumsanspruch gegenüber dem zweiten Kunden durchzusetzen. Da hilft es auch nichts, dass der Eigentumsvorbehalt in der Bundesrepublik anders geregelt ist. „Die dinglichen Rechte, die in Deutschland erworben wurden, dürfen nicht gegen das im Land des Warenempfängers gültige Recht ausgeübt werden", warnt Dr. Henning Kunze von Ecovis.

Die unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen in den einzelnen EU-Ländern können bei länderübergreifenden Geschäften auch unter einer ganzen Reihe weiterer Aspekte zum Tragen kommen. So ist nach deutschem Recht der Erwerb einer Sache erst mit deren Übergabe abgeschlossen. Hat das bestellende Unternehmen dagegen seinen Sitz in Italien, so kommt es schon zum Eigentumsübergang, sobald die Ware die Grenze überschritten hat. Die faktische Übergabe ist dann für den Eigentumserwerb nicht mehr ausschlaggebend. Diese unterschiedliche Rechtsauffassung kann beispielsweise dann eine wichtige Rolle spielen, wenn das Transportfahrzeug während der Fahrt in Italien einen Unfall erleidet, bei dem die Ware zerstört wird.

Unerfreuliche Überraschungen der besonderen Art drohen möglicherweise all jenen, die nach dem Wiederauffinden gestohlener Güter ihr rechtmäßiges Eigentum zurückfordern. In Deutschland ist das eigentlich kein Problem: Ein deutscher Autokäufer muss, auch wenn er ohne es zu wissen und also gutgläubig Diebesgut erworben hat, dieses an den rechtmäßigen Eigentümer herausgeben. Nach italienischem Recht dagegen ist der gutgläubige Erwerb auch an gestohlenen Sachen möglich. Die Crux dabei: Sowie der Erwerber ein gestohlenes Fahrzeug nach Italien transportiert hat, wird der Eigentümer von diesem sein Gefährt nicht mehr zurückfordern können." FM Quelle: ecovis

nochmal,

das Problem ist nicht die Schweiz oder Österreich mit den 5 Tage Kennzeichen....... es ist in Italien verboten!! (siehe oben..)

stimmt nicht:

"Bilaterale Abkommen existieren mit Österreich seit 1979 und mit Italien seit 01.01.1994

(In Italien wurden jedoch im Jahr 2004 Fahrer von Fahrzeugen, die dort mit deutschen Kurzzeitkennzeichen unterwegs waren, mit hohen Geldbußen (bis 1000 Euro) bestraft. Zudem wurden die betreffenden Fahrzeuge sichergestellt. Begründet wurden diese Maßnahmen damit, dass sich das Abkommen von 1994 auf die ehemaligen roten Kennzeichen und nicht auf die neuen, seit 1998 geltenden Kurzzeitkennzeichen bezieht. Das italienische Verkehrsministerium hat zwischenzeitlich auf Grund einer Intervention des Bundesverkehrsministeriums die zuständigen italienischen Behörden angewiesen, deutsche Kurzzeitkennzeichen nicht mehr zu beanstanden. Inwieweit diese Erkenntnis sich in der Praxis niederschlägt, können wir nicht beurteilen" Quelle: http://www.zollernalbkreis.de/,Lde/105366.html

  • Mitglieder

also nochmal....

deutsche Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen in Italien zu bewegen ist kein Problem!

Das Problem ist ein ital. Fahrzeug mit noch ital. Papieren in Italien zu fahren. Dies ist definitiv verboten da Steuerhinterziehung. Ein ital. Fahrzeug mit ital. Papieren kann nur mit ital. Exportkennzeichen, mit Spedition oder auf dem Hänger aus Italien verbracht werden.

Vielleicht ist es jetzt verständlich

Lux_Speed....auch bei uns in der Schweiz gilt, was in gutem glauben erworben wurde gehört dir. Aber in der Realität stehst du in der Beweispflicht, dass es wirklich in gutem Glauben war...das wird dann bei einem Auto relativ schwer werden da man dir immer unterstellen wird zuwenig abgeklärt zu haben.

Kenne übrigens selbst einen Fall in der Schweiz wo jemand ein Leasingfahrzeug von einer Privatperson gekauft hat und sowohl Geld wie Auto verloren hat.

Ein Fahrzeug ist in Italien wie eine Immobilie. Es kann also auch belastet werden. Dies ist dann im Brief vermerkt. Eigentum an einem Fahrzeug kann in Italien nur durch einen Notar übertragen werden....

Danke für die Info. Kannst du vielleicht noch sagen, wieso man in der Praxis oft nun mal nicht zum Notar muss? Wird das alles vom Händler erledigt oder ist es üblich das Auto noch angemeldet zu überführen?

Das Problem ist ein ital. Fahrzeug mit noch ital. Papieren in Italien zu fahren. Dies ist definitiv verboten da Steuerhinterziehung. Ein ital. Fahrzeug mit ital. Papieren kann nur mit ital. Exportkennzeichen, mit Spedition oder auf dem Hänger aus Italien verbracht werden.

Bis wann hat ein Auto denn „italienische Papiere“ - darf man etwa auch nach der Abmeldung nur mit italienischen Exportkennzeichen fahren?

Der Wagen wurde in meinem Fall nicht in Italien abgemeldet, so dass ich ihn mit der Carta Di Circulazione (und deutschen 5-Tages Kennzeichen) überführen konnte (Schweiz duldet es auch).

Damit ich das richtig verstehe: das Auto war ganz normal in Italien zugelassen, du hast einfach die italienischen Kennzeichen abgeschraubt und deutsche Kurzzeitkennzeichen drangemacht? Also genau das, was laut Werner gar nicht geht?

Danke, das mit den Eigentumsverhältnissen wurde von Lux_speed sehr gut erklärt

Und Luimex ist auch wieder schlauer und wirft anderen nicht mehr vor sie erzählen Blödsinn!

Am Rande vielleicht nochwas. "Certified Owner" dieser Begriff "Owner" aus dem englischen kann sowohl Besitzer als auch Eigentümer bedeuten. Aber das wiederrum ist ein Riesenunterschied.

Also, wir haben gestern nochmals mit einem Italiener telefoniert. Dieser sagt auch, für den Verkauf ins Ausland sei kein Notar notwendig. D.h. wir werden selbst einen zweisprachigen Kaufvertrag schließen. Dass das Fahrzeug nicht belastet ist, soll aus einem Dokument namens "...demolitione per ingressio" (oder so ähnlich) hervorgehen, das man bei der Abmeldung beim Händler neben dem original *"certificato di proprieta" und einer Kopie der "carta di circulatione" (mit dem Vermerk zum Export) bekommt. Danach sei das Auto definitiv "frei"! Transport soll auf dem Anhänger mit! Überführungskennzeichen stattfinden (wg. Vollkasko!).

Kann jmd. der Korrektheit dieses Vorgehens etwas entgegensetzen?

Bezahlungsweg ist noch nicht ganz geklärt...!?

Ich habe es ja gerade erst hinter mir, einen halbwegs hochwertigen Wagen in Italien zu kaufen. Nach der Abmeldung durch den Eigentümer mit entsprechendem Vermerk zum Export in der Zulassungsbescheinigung II habe ich deutsche Kurzzeitkennzeichen benutzt und bin damit mehreren Polizeifahrzeugen begegnet ohne kontrolliert zu werden. Was im Falle einer Kontrolle passiert wäre, kann ich nicht sagen.

Aber wie gesagt, das Auto war in Italien abgemeldet.

Passage via Schweiz war absolut problemfrei. Der Grenzer hat intensiv geschaut weil ich die Vignette auf dem Kopf verklebt hatte.

Verkauf lief ohne Notar mit zweisprachigem Vertrag.

Mein Versicherer hatte für das Kurzzeitkennzeichen Vollkasko organisiert was nicht üblich ist.

Bezahlt habe ich per Blitzüberweisung. Das Verfahren kann ich nur empfehlen. Ich hatte die vollständigen Kontodaten des Verkäufers vorab. Diese habe ich meiner Bank mitgeteilt, da musste ich ein Formular unterzeichnen.

Nachdem vor Ort alles geklärt war, habe ich bei meine Bank angerufen, die hat das Geld losgeschickt, innerhalb einer halben Stunde war es auf dem Konto des Verkäufers gutgeschrieben. Die Gebühren waren knapp hundert Euro, was mir aber die Sicherheit wert war.

Schreibe eine Antwort

Du kannst jetzt einen Beitrag schreiben und dich dann später registrieren. Wenn du bereits ein Benutzerkonto hast, melde dich zuerst an.

Gast
Unfortunately, your content contains terms that we do not allow. Please edit your content to remove the highlighted words below.
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Restore formatting

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorhergehender Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.



×
×
  • Neu erstellen...