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Abgeschleppt auf ausgezeichneten Parkplätzen in Fußgängerzone


Stifler17

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Hallo zusammen,

ich wurde gestern in einer Fußgängerzone parkend auf eingezeichneten Parkplätzen abgeschleppt.

Die Situation hat sich so ergeben, dass ich eingezeichnete Parkplätze gesehen habe, bei denen weder ein Kassenautomat, noch Parken-Verboten-Schilder zu entdecken waren. Insgesamt befinden sich die Parkplätze vor einigen Läden, allerdings gibt es dort keine Einzeichnungen bzgl. Privatparkplätzen. Meine Freundin hatte auch an gleicher Stelle vor circa einem Jahr einen Strafzettel bekommen, damals standen dort aber noch Schilder, die das Parken nicht erlaubten. Leider befinden sich diese Parkplätze 10 Meter hinter dem Beginn einer Fußgängerzone, behindern aber weder den Verkehr noch die Mitmenschen. Die Parkdauer betrug circa 10 Stunden (10 bis 20 Uhr). Soweit die Situation.

Die Rechtslage ist für mich allerdings offen. Auf der einen Seite steht, dass in Fußgängerzonen das Parken nicht erlaubt ist und direkt abgeschleppt werden darf. So erzählte mir die Beamtin auch die Lage im morgendlichen Telefonat und erwähnte, dass nach 3 Stunden abgeschleppt wird. Andererseits sind auf dem Boden eindeutig eingezeichnete Parkplätze markiert, weshalb ich dort auch geparkt habe.

Hat jemand bisher eine ähnliche Situation miterlebt und/oder könnte mir jemand Ratschläge geben, ob es Sinn macht, der Abschleppung im Verfahren zu widersprechen?

Ich würde mich sehr über Hilfe freuen und bedanke mich vorab für jeden Tip!

Beste Grüße,

Christian

(Natürlich werde ich meinen Anwalt kontaktieren, allerdings wollte ich vorab schon einmal andere Meinungen/Erfahrungen einholen)

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Aber dann wäre es doch ein klassischer Schildbürgerstreich dort einen Parkplatz einzuzeichnen :???: Die einzige Ausnahme, die ich mir vorstellen könnte, wäre ein ausgewiesener Behindertenparkplatz.

@Christian: Vllt. kannst DU mal ein Foto von der Stelle einstellen?

Aber dann wäre es doch ein klassischer Schildbürgerstreich dort einen Parkplatz einzuzeichnen :???: Die einzige Ausnahme, die ich mir vorstellen könnte, wäre ein ausgewiesener Behindertenparkplatz.

Die Dame von der Behörde meinte, dass die ausgezeichneten Parkplätze nicht mehr gültig wären, jedoch die Markierung schlecht wegzumachen sei. Dann wären aber Schilder angebracht gewesen, wie sie in Vergangenheit auch einmal dort standen.

@Christian: Vllt. kannst DU mal ein Foto von der Stelle einstellen?

Ja, sehr gerne. Es ist zu finden auf Bild:

- 1. Bild / ...039: Dort wo das rote Fahrzeug steht, stand mein Auto. Die Aufnahme ist von dem Beginn der Fußgängerzone gemacht worden.

- 2. Bild / ...044: Das gleiche rote Fahrzeug und die Bodenmarkierung für den Parkplatz.

post-41124-14435359846812_thumb.jpg

post-41124-14435359852116_thumb.jpg

Sehe ich richtig, dass das Bild in Gießen bei Galaria Kaufhof aufgenommen wurde?

Falls dem so ist, hat meine Mutter vor ein paar Wochen wegen genau des Gleichen Umstands auch ein Knöllchen bekommen.

Dann kann sie sich ja glücklich schätzen, dass sie nicht auch abgeschleppt wurde. O:-)

Meiner Ansicht nach bist du aber im Unrecht, weil die Fußgängerzone eben schon vor den Parkplätzen anfängt und dadurch die Anfahrt zu den Parkplätzen schon verhindert wird.

Falls du beweisen kannst, dass du es schaffst dein Auto dort zu parken, ohne dass du die Fußgängerzone befahren musst, hast du vielleicht mehr Chancen. :wink:

Du scheinst aber nicht der Einzige gewesen zu sein, der sich da geirrt hat.

Warte mal ab was der RA sagt, da gibts vielleicht Präzedenzfälle im weiten Feld des Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitsrecht.

Auf jeden Fall hast Du Dich ja gutgläubig geirrt. Rein formal, dürftest Du aber Pech haben, wenn da nicht irgendwo (auf dem Belag) nicht min. noch ein "P" zu sehen war.

P.S. Der Fiesta könnte mein alter Fiesta sein. Und was ist denn mit dem Seitenspiegel passiert... :???:

Sehe ich richtig, dass das Bild in Gießen bei Galaria Kaufhof aufgenommen wurde?

Habe ich auch sofort erkannt. :)

Einer der beliebtesten Plätze um Knöllchen zu verteilen hab ich das Gefühl. Da stehen wirklich immer Autos.

Meiner Meinung nach wirst du schlecht Karten haben. Der Beginn der Fußgängerzone ist deutlich beschildert.

genau zu dieser Fussgängerzone gab es mal einen TV-Bericht, damals wurde auch wegen abschleppens und knöllchen Protestiert, aber es war ganz klar, dass es sich um eine Fussgängerzone handelt, in die man nicht einfahren darf, selbst wenn dort mal parkplätze waren und diese noch eingezeichnet sind.

Wer so deppert ist, und in eine ausgewiesene Fussgängerzone fährt, um dort zu parken, der soll bitteschön auch dafür zahlen.

Mir wäre es ausgesprochen peinlich, damit zu einem Rechtsverdreher zu gehen.

@Benni-348:

Mal langsam mit den Pferden!

Hier hat jemand korrekt und ohne Hetze nachgefragt, ob ein eingezeichneter Parkplatz in einer Fussgängerzone zum Abschleppen berechtigt.

Kein Grund um persönliche Angriffe zu fahren.

  • Gefällt mir 1

@Benni

Das Wort "deppert" ist keine neutrale Feststellung, sondern ein Werturteil über die Einsichtsfähigkeit oder den Wissensstand eines Menschen.

Dazu bestand aber kein Anlaß.

Die dargestellte Parksituation gab genügend Grund zu Diskussion über die Rechtmäßigkeit der Abschleppmaßnahme. Nicht mehr und nicht weniger.

Gruß

Christoph

Hatte letztes Jahr auch ein 30€ Knöllchen wegen parken in der Fußgägnerzone.... das lächerliche an der Aktion: an Roller geklemmt. Fahr' eigentlich immer mit dem Scooter in die Stadt wenn das Wetter passt, dort ist so ein großer Fahrradabstellbereich wo seit Jahren immer massig Roller rumstehen. Ist halt leider 10m hinter dem Fußgägnerzonenschild... habe da jahrelang geparkt, teils den ganzen Tag lang - nie hat jemand was gesagt. Erst letztes Jahr haben sie angefangen dort massenweise Tickets an die Scooter zu klemmen... dürfte ja auch recht lukrativ sein wenn man von jedem 30 Eucken kassiert :evil: Das sind halt die Nebenwirkungen wenn man in einer Pleite-Stadt in einem noch größeren Pleite-Staat lebt.

Hallöchen zusammen,

die Rechtslage ist eigentlich recht eindeutig. Fußgängerzone nur mit Ausnahmegenehmigung. Einzig könnte man im Rahmen der Verhältnismäßigkeit hier einen Ansatz sehen, aber da du da 10h standest sieht auch dieser Aspekt eher ein wenig mager aus. Ich habe ähnliche Fälle schon durchgestritten, würde meinen Mandanten aber nur noch im Falle einer Rechtsschutz dazu raten. Die Aussichten sind da eher mager, muss aber dazu sagen, dass ich zu den Anwälten gehöre, die eher etwas zurückhaltend mit "das gewinnen wir auf jeden Fall" sind. Aber konsultiere ruhig mal den Kollegen. Akteneinsicht kann nie schaden ;-)

Grüßle

Stoppel.

  • Gefällt mir 2

Mir scheint es auch so, als sei die Situation echt blöd gelaufen für mich :(

Vielen herzlichen Dank für die Meinungen!

Und ja: Es war Gießen, Seltersweg, hinter dem Kaufhof. Unglaublich wer hier alles aus Gießen kommt und die Stelle erkannt hat :-))!

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