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Probleme mit Paypal


Daniel J.

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@Benni-348

Das ist nicht richtig. Bei einem Widerspruch kommt vom Amtsgericht die Zahlkarte (Gerichtsgebühren) für die Vollstreckung (wenn im Mahnbescheid angegeben).

Richtig ist, vom Amtsgericht wird die Richtigkeit des Mahnbescheides nicht geprüft. Aus diesem Grund muss jeder Verursacher selber prüfen ob er rechtliche Streitigkeiten mit / über einen Rechtsanwalt verhandeln will. Dann laufen für den Verursacher immer höhere Kosten auf. Also auch ein Hartz IV Empfänger wird ohne Anwalt seinen Mahnbescheid nicht loswerden.

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@Benni-348

Wird bei einem Mahnbescheid eine Vollstreckung beantragt dann schaltet sich ein Richter ein. Dieser prüft dann den Mahnbescheid. Der Verursacher muss beweisen das er mit seiner Geldzahlung nicht im Rückstand ist. Kann er das nicht beweisen dann bekommt der Antragsteller einen Titel in dieser Angelegenheit. Mit diesem Titel kann dann z. B. das Konto gepfändet werden oder über einen Gerichtsvollzieher wird dann die Wohnungseinrichtung oder das Auto gepfändet.

@Benni-348

Wird bei einem Mahnbescheid eine Vollstreckung beantragt dann schaltet sich ein Richter ein. Dieser prüft dann den Mahnbescheid. Der Verursacher muss beweisen das er mit seiner Geldzahlung nicht im Rückstand ist. Kann er das nicht beweisen dann bekommt der Antragsteller einen Titel in dieser Angelegenheit. Mit diesem Titel kann dann z. B. das Konto gepfändet werden oder über einen Gerichtsvollzieher wird dann die Wohnungseinrichtung oder das Auto gepfändet.

Um mit einer Zahlung im Rückstand zu sein muss erst einmal eine Pflicht zur Zahlung bestehen.

Wenn diese nicht erwiesen ist (mangelhafte Ausführung, defekte Ware, usw.), besteht keien Verpflichtung zur Zahlung.

Du musst beweisen, dass Dir das Geld zusteht. Also hast Du wieder den schwarzen Peter.

Ein zurückgewiesener Mahnbescheid berechtigt dich zu gar nichts. Den kannst Du dir an die Wand nageln und anschauen.

Den einzigen Weg, den Du beschreiten kannst, ist der Klageweg.

Und was hat ein Mahnbescheid mit einer Vollstreckung zu tun?

Ich glaube, du solltest Dich besser informieren, bevor Du Halbwahrheiten verbreitest.

Genau da liegt der Punkt. Meistens hat man solche Bescheide gegen Leute bei denen sich ohnehin nichts pfänden läßt - als Dank bleibt man noch auf den Gerichtskosten sitzen. Haben wir mit Mietern mehrmals durchgemacht. Aber die Kohle um die Bude mit 4 Schachteln/Tag zu verqualmen haben sie sich immer noch organisiert :evil:

@Benni-348

Du hast von Mahnbescheiden und anscheinend auch vom deutschen Recht überhaupt keine Ahnung. Bevor Du andere der Unwissenheit bezichtigst, solltest Du Dich erst Mal schlau lesen. Solche Superschlauen Leute wie Du sind mir bei Ebay schon mehrmals über den Weg gelaufen und alle diese Klugscheißer und Superschlauen bei Ebay haben meine Außenstände durch Mahnbescheide bis auf den letzten Euro Cent bezahlt.

Benni-348, wenn Du keine Ahnung hast, verschone andere User mit Deiner Unwissenheit! Viel Ahnung hast Du nicht!

Du machst es einem aber schwer; aber nochmal für DICH:

Mahnbescheid beantragen, Schuldner legt Widerspruch ein: keine weitere negative Auswirkung für den Schuldner, Gläubiger bleibt nur der Klageweg.

Mahnbescheid beantragen, Schuldner legt KEINEN Widerspruch ein: Gläubiger hat einen vollstreckbaren Titel.

Wenn nun gegen den möglichen Vollstreckungsbescheid Widerspruch eingelegt wird, dann geht das ganze automatisch zum Prozessgericht.

Dieser Widerspruch hat dann aber, sofern es keine triftigen Gründe gibt (Heimtücke vom Gläubiger, usw.) keine aufschiebende Wirkung.

Also noch einmal: Einen Mahnbescheid, dem widersprochen wurde, den kann man NICHT vollstrecken.

Wenn das doch der Fall WÄRE, dann könnte jeder gegen jeden einen solchen stellen (da die Rechtmäßigkeit einer Forderung nicht geprüft wird),

und die Gerichte würden z. B. zu Handlangern betrügerischer Forderungsabsichten.

Extra für DICH noch einmal aus dem WIKI herauskopiert:

----------------------------

Streitiges Verfahren [Bearbeiten]

Erhebt der Schuldner vor Erlass eines Vollstreckungsbescheides Widerspruch, ist das Mahnverfahren beendet. Der Anspruch kann hiernach im normalen Erkenntnisverfahren weiter geltend gemacht werden.

Beim Widerspruch gegen den Mahnbescheid geschieht dies nur auf einen Antrag des Gläubigers oder Schuldners. (In der Praxis enthält die Benachrichtigung des Mahngerichts über den Widerspruch des Schuldners den Hinweis, dass "als Antrag auch die Zahlung der Kosten für das streitige Verfahren angesehen wird.")

Beim Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid wird die Sache von Amts wegen an das Prozessgericht abgegeben.

Gegenstand des Verfahrens ist zunächst die Überprüfung der Zulässigkeit des Einspruchs. Ist der Einspruch zulässig, untersucht das Gericht, ob der mit dem Vollstreckungsbescheid geltend gemachte Anspruch begründet ist. Hierzu hat der Antragsteller eine Anspruchsbegründung einzureichen, die inhaltlich einer gewöhnlichen Klageschrift entspricht.

----------------------------

Und tue mir einen Gefallen, und schreibe keine Halbwahrheiten mehr.

@Benni-348

Vom Amtsgericht und von einem Rechtsanwalt wurde mir mitgeteilt, das bei einem Widerspruch eine Vollstreckung (wenn im Mahnbescheid angeben) über das Amtsgericht beantragt werden kann. Bei einem Widerspruch seitens des Verursachers wurde mir vom Amtsgericht auch immer eine neue Zahlkarte wegen der Vollstreckung zugesendet. Bei einem Widerspruch und einem Antrag auf Vollstreckung prüft ein Richter alle Unterlagen. Aus diesem Grund sollte ein Mahnbescheid auch eine Berechtigung haben. Unberechtigte Mahnbescheide haben keinen Erfolg! Alle anfallenden Unkosten durch den Mahnbescheid können auf den Verursacher abgewälzt werden.

Auch ich habe schon Mahnbescheide bekommen und auch in diesen Mahnbescheiden war verankert, das bei Nichtzahlung eine Zwanksvollstreckung über das Amtsgericht eingeleitet werden sollte. Ein Einspruch hätte mir in keinster Weise etwas gebracht. Die ganze Angelegenheit wäre bei einem Einspruch für mich noch richtig teuer geworden.

Es sollte klar sein, wenn ein Mahnbescheid keine Berechtigung hat, sollte man sofort Einspruch einlegen, damit kein Titel für den Antragsteller entstehen kann. Der Antragsteller wird einen unberechtigten Mahnbescheid auch nicht weiter rechtlich verfolgen.

Bei Ebay Außenständen haben mir meine Mahnbescheide bis jetzt immer mein Geld zurückgebracht. Auch wenn die Verursacher Widerspruch eingelegt hatten.

Du bist ja echt lernresistent.

Ich würde, wenn ein Anwalt so etwas geäussert hat, denselben wechseln.

Ein letztes mal:

Du kannst bei einem Widerspruch gegen einen Mahnbescheid gar nichts vollstrecken, oder beantragen.

Du kannst Klage erheben, sonst nichts, da Du NICHTS in der Hand hast, was vollstreckbar wäre.

Die folgende Aussage deinerseits:

"das bei einem Widerspruch eine Vollstreckung (wenn im Mahnbescheid angeben) über das Amtsgericht beantragt werden kann."

zeigt mir, dass Du offensichtlich noch nichts begriffen hast.

Du kannst lediglich deine verauslagten Kosten mit in den Gesamtbetrag des Mahnbescheides hineinpacken.

Diese wären, so denn ein vollstreckbarer Titel entstünde (kein Widerspruch) vom Schuldner mit zu begleichen.

Aber so lange es einen Widerspruch gibt, bleibst Du auch auf diesen Kosten hängen.

Wenn der Schuldner Nada sagt, dann bleibt Dir nur der Gang zum Prozessgericht.

Es mag so sein, dass Du noch keinen Widerspruch zu einem Mahnbescheid bekommen hast, und deshalb alles gut für Dich ausging.

Ich kann allerdings andere Erfahrungen aufzeigen.

Ich bin mehr als einmal auf meinen gesamten Forderungen und Kosten sitzen geblieben.

Und da überlegt man es sich zu guter letzt, ob man wegen läppischer hundert Euro noch ein Fass aufmacht, um diese dann trotz Titel nicht zu bekommen.

Wenn jemand trotz berechtigter Forderung gegen einen Mahnbescheid Widerspruch einlegt, dann hat der eh keine Knete.

Da wirft man nur gutes Geld schlechtem hinterher. Und dafür ist mir das Geld und auch die Zeit zu schade.

Die vermeintlichen Informationen die hier offensichtlich seitens eines Anwaltes und/oder des Amtsgerichtes an user Hans33 weitergegeben wurden, sind lückenhaft, teils unvollständig sowie teils schlichtweg falsch.

Die korrekten Abläufe wurden von user Benni-348 bereits dargestellt

(habe leider selbst mit zahlreichen gewerblichen "Kunden" diesbezgl. zu tun)

Ich schlage vor, nun zum topic "paypal" zurückzukehren

Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen, dass bei über 350 nationalen und internationalen Käufen und Verkäufen über ebay und paypal nur einmal eine Lieferung auf dem Versandweg verloren gegangen ist. Paypal hat in einem zweiten Fall in wenigen Tagen eine unrechtmäßige Buchung erstattet.

Im Normalfall funktioniert ebay/paypal also scheinbar doch ? :wink:

Gruß aus MUC

Michael

Es kommt wirklich sehr auf den Verkäufer an. Ich hab in den letzten paar Wochen gleich zweimal Pech gehabt, wobei ich bei einem mal leider ohne paypal gekauft habe und jetzt einen Anwalt eingeschaltet habe.

Ansonsten habe die Käufe und Verkäufe problemlos funktioniert.

Nochmal das Thema Mahnbescheid.

Wer einen Mahnbescheid ohne Vollstreckungsoption ausfüllt, der wird auf seinen Kosten sitzen bleiben. Ohne Vollstreckungsoption ist der Mahnbescheid völlig wertlos, wie ein Auto ohne Räder. Bei der Vollstreckungsoption (wenn Widerspruch eingelegt wurde und der Anspruch zu Recht besteht) wird der Antrag von einem Richter geprüft und dieser ordnet dann einen Offenbarungseid des säumigen Zahlers an. Allerdings muss der Anspruch in einem Mahnbescheid auch rechtlich umsetzbar sein. Auch ich habe schon sehr viele Mahnbescheide bekommen, wo die Ansprüche sich in einer rechtlichen Grauzone aufgehalten haben und habe dann auch gegen diese Mahnbescheide Widerspruch eingelegt. Der Antragsteller hat dies dann auch nicht weiter verfolgt.

Bei Ebay habe ich mit meinen Mahnbescheiden bis jetzt nie irgendwelche Probleme bekommen. Auch wenn Widerspruch beim Mahnbescheid eingelegt wurde, bin ich immer zu meinem Geld gekommen. Der Mahnbescheid ist nur ein Vermittlungsversuch. Bei Ebay bin ich sehr streitbar. Das geht schon bei der Rückerstattung der Versandkosten los. Auch bei Außenständen von 7,00 Euro setzt ich einen Mahnbescheid ein. Allerdings muss ich noch hinzufügen das ich auch eine Rechtsschutzversicherung besitze. Diese wurde allerdings im Zusammenhang mit einem Mahnbescheid nie gebraucht.

PS: bei Ebay habe ich mit Paypal mehr Stress gehabt, wie z.B mit irgendwelchen säumigen Ebay Zahlern. Wer gegen Paypal klagt sollte allerdings schon Rechtsschutz versichert sein.

Ein Wort an die gutgläubigen Ebay Käufer: "Wer bei Ebay von privaten Kunden Ware bestellt, sollte Rechtsschutz versichert sein und immer Paypal benutzen." Ebay ist ein Tummelplatz von "Ganoven".

Nochmal das Thema Mahnbescheid.

Wer einen Mahnbescheid ohne Vollstreckungsoption ausfüllt, der wird auf seinen Kosten sitzen bleiben. Ohne Vollstreckungsoption ist der Mahnbescheid völlig wertlos, wie ein Auto ohne Räder. Bei der Vollstreckungsoption (wenn Widerspruch eingelegt wurde und der Anspruch zu Recht besteht) wird der Antrag von einem Richter geprüft und dieser ordnet dann einen Offenbarungseid des säumigen Zahlers an. Allerdings muss der Anspruch in einem Mahnbescheid auch rechtlich umsetzbar sein. Auch ich habe schon sehr viele Mahnbescheide bekommen, wo die Ansprüche sich in einer rechtlichen Grauzone aufgehalten haben und habe dann auch gegen diese Mahnbescheide Widerspruch eingelegt. Der Antragsteller hat dies dann auch nicht weiter verfolgt.

Bei Ebay habe ich mit meinen Mahnbescheiden bis jetzt nie irgendwelche Probleme bekommen. Auch wenn Widerspruch beim Mahnbescheid eingelegt wurde, bin ich immer zu meinem Geld gekommen. Der Mahnbescheid ist nur ein Vermittlungsversuch. Bei Ebay bin ich sehr streitbar. Das geht schon bei der Rückerstattung der Versandkosten los. Auch bei Außenständen von 7,00 Euro setzt ich einen Mahnbescheid ein. Allerdings muss ich noch hinzufügen das ich auch eine Rechtsschutzversicherung besitze. Diese wurde allerdings im Zusammenhang mit einem Mahnbescheid nie gebraucht.

PS: bei Ebay habe ich mit Paypal mehr Stress gehabt, wie z.B mit irgendwelchen säumigen Ebay Zahlern. Wer gegen Paypal klagt sollte allerdings schon Rechtsschutz versichert sein.

Ein Wort an die gutgläubigen Ebay Käufer: "Wer bei Ebay von privaten Kunden Ware bestellt, sollte Rechtsschutz versichert sein und immer Paypal benutzen." Ebay ist ein Tummelplatz von "Ganoven".

Ich mach mich wech....... O:-)

Aber jetzt mal ehrlich: Du fängst so langsam an, dich zum Brot zu machen. :???:

@Benni348

Deine gemachten Erfahrungen mit dem Mahnbescheid kann ich nicht teilen. Ich bin froh das es diese Möglichkeit gibt. Ich gehe eher von der Annahme aus, das Du den Mahnbescheid falsch eingesetzt hast.

Im Grunde wollten einige User eine Möglichkeit in Erfahrung bringen, wie man sein Geld bei Ebay durch Außenstände zurück bekommen könnte. Paypal, eine Rechtsschutzversicherung und der Mahnbescheid (richtig eingesetzt) wären eine Möglichkeit.

@ Hans33:

Kommst du aus der Bundesrepublik Deutschland? Und wenn ja, worauf stützt du deine Erläuterungen?

Die ZPO regelt das Mahnverfahren mit anschließendem Vollstreckungsbescheid doch eingehend im Buch 7. Dort steht eben geschrieben, dass sobald Widerspruch vor VB-Verfügung nur noch im streitigen Verfahren verfolgt werden kann. (Alles andere würde auch dem rechtlichen Grundgedanke zuwiderlaufen.)

@Benni-348

Wie gesagt, Du hast von nichts eine Ahnung! Gerade diese Verrückten, Bekloppten und Neunmalklugen bei Ebay haben bis jetzt immer dafür gesorgt das ich meine Mahnbescheide durchgedrückt bekommen habe. Ich Wäre froh wenn es in anderen Bereichen auch so viele Ebay Bekloppte geben würde.

@gecko911

In diesem Forum gibt es sehr viele Klugscheißer und Besserwisser! All diesen Leuten fehlt anscheinend eine gewisse Lebenserfahrung!

Oh ja, und Du bist das beste Beispiel dafür. Nochmal extra für Dich: wenn gegen den Mahnbescheid fristgerecht Widerspruch eingelegt wurde, dann bist Du als Gläubiger genauso weit wie vorher und hast zusätzlich noch die Kosten an der Backe. Einen vollstreckbaren Titel kannst Du anschließend auf dem Klageweg erwirken, das konntest Du vorher jedoch auch schon.

Das ganze ist auch vollkommen logisch, wie sollte man sich denn sonst gegen unberechtigte Mahnbescheide oder Forderungen schützen ? :???: Denk´ mal nach ! :-o

Gruß, Georg

Es ist manchmal wirklich unglaublich, wie ein user (hier: Hans33) trotz vollkommener Ahnungslosigkeit seine Fehlinformationen hier mit Nachdruck verbreitet, dabei völlig lern- und beratungsresistent ist und bis zum Schluß darauf besteht, Recht zu haben.

Der user hat ja mit wirklich allem was er schrieb bewiesen, dass er überhaupt nicht verstanden hat, wie das diskutierte Verfahren abläuft bzw. worum es dabei überhaupt geht.

Man kann nur froh sein, wenn man mit solchen Leuten nicht privat...oder noch schlimmer, beruflich zu tun hat X-)

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