Jump to content
EUROPAS GROßE
SPORTWAGEN COMMUNITY

Öl zur Inspektion selbst mitbringen


Nugmen

Empfohlene Beiträge

Edit: Und das o.g. Urteil würde sehr interessieren, habe davon noch nichts gehört. Die Frage ist, ob dann die Werkstatt, die uneingeschränkte Garantiefähigkeit verspricht, für so einen Motorplatzer haften muss?

In diesem Fall blieb der Kunde auf den Kosten sitzen!

Bei Übergabe der Garantiebedingungen wurde er nachweislich darüber aufgeklärt, das sämtliche Arbeiten währen der Garantiezeit ausschließlich in einer Vertragswerkstatt durchgeführt werden dürfen.

Schließlich hat er den Erhalt UND die Akzeptanz der AGB´s mit seiner Unterschrift dokumentiert.

Und beim netten Nicht-Vertragshändler stand irgendwo ganz klein im Aushang das diese für die Garantie beim Hersteller keine Grantie übernehmen.

Ist das nicht endgeil?????

Und nochmal, Geiz ist sowas von geil!

Ich lege meinem Bäcker beim nächstenmal 50 Gramm Mehl und eine Prise Salz auf den Tresen. Für das Brötchen bezahl ich dann nur 5 cent.

Ist doch auch eine Abzocke: Material 5 cent, Brötchen kostet aber 27 cent!

Jetzt registrieren, um Themenwerbung zu deaktivieren »

Vielleicht hierzu noch einer von Karl Valentin!

"Ich bin auf Sie angewiesen, aber Sie nicht auf mich! Merken Sie sich das!"

Ich bin, wenn ich das hier alles so lese, ja richtig froh ein Audi Zentrum als Vertragspartner zu haben in der ich keine 300-500% für Ersatzteile oder Öl etc. bezahlen muss.

Aber bei einem kleinen TT RS ist das mit dem Öl sicher was anderes. :wink:

Einem Händler oder Werkstattfuzzi der mir solche Preisaufschläge für "Öl" macht würde ich sehr schnell erklären wo es langgeht oder (besser noch) einfach vom Hof und fahren und was besseres suchen.

Auch zwischen den "zugelassenen" Audi Werkstätten gibt es Wettbewerb und man kann als Kunde schon bessere Preise finden. Ist eben so wie der K. Valentin spricht!:-))!

Die (wir) Kunden müssen das Geld auch erst verdienen, das in die Werkstätten geschleppt werden soll!

Prost! :D

Du musst dich da gar nicht so reinsteigern und mal ehrlich was soll das Beispiel mit dem Bäcker.

Die Ölwechsel Arbeitszeit wird doch auch extra abgerechnet, die Problematik ist doch einfach dass 500% auf das Material aufgeschlagen wird ohne ersichtlichen Mehrwert. Wie im Thread schon angesprochen gegen 100 - 150 % würde wahrscheinlich keiner was sagen.

Ich persönlich finde das hat auch nichts mit Geiz ist Geil zu tun. Es geht ja nicht drum das billigste Baumarktöl rein zu kippen, sondern darum dass die Leistung die man bekommt das Geld das man bezahlt auch wert ist.

Ich halte mich hier aber auch raus ich denke manche sehen die Diskussion einfach als persönlichen Angriff. Solls von meiner Seite aus nicht sein, bei meiner Meinung bleib ich trotzdem.

Das Problem ist doch, daß sich die Händler zeimlich einig sind. In dem Kartell nehmen sie bei uns Marken-übergreifend zwischen 25 und 30 EUR pro Liter... :evil:

Das Beispiel mit dem Bäcker kann man durchaus umdrehen. Beim Bäcker kostet das Brötchen als Rohling 0,05 Euro zuzüglich 0,50 Euro Energiekostenaufschlag. Entsprechend könnte man 20 Rohlinge für 1,00 Euro kaufen und sie zu Hause selbst in den Ofen schieben, der Energieverbrauch zu Hause würde niemals bei 10,00 Euro liegen. :wink:

Wer mich kennt, weiß daß ich alles andere als geizig bin. Ich mag es nur nicht verarscht zu werden. Wenn der Händler Gewinn generieren muß, dann bitte nicht mit 500% Marge beim Öl, das ist eine Unverschämtheit, die zu offensichtlich ist.

Wer mich kennt, weiß daß ich alles andere als geizig bin. Ich mag es nur nicht verarscht zu werden. Wenn der Händler Gewinn generieren muß, dann bitte nicht mit 500% Marge beim Öl, das ist eine Unverschämtheit, die zu offensichtlich ist

Du hast vergessen, dass die "stunde" jetzt schon so um die 100 € kosten. diese meistens nach aw (arbeitswerte) geht, somit eine stunde eigentlich nur mehr 45-50 minuten dauert.

ein guter mechaniker macht am tag soviele aw wie die stunden in 3-4 tagen wären. bei mercedes in salzburg an einem tag also 24-32 stunden !! darum wird in aw abgerechnet !! und das bei einem stundensatz inkl mwst. von 120.-€

da wird nicht nur beim öl gewuchert.

@ gesie

Diesem Sachverhalt bin ich mir durchaus bewußt. Die AWs werden tatsächlich sogar von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich angesetzt, die Spannweite geht von

  • 60 Minuten gleich 4 Arbeitswerte, über
  • 60 Minuten gleich 6 Arbeitswerte und
  • 60 Minuten gleich 10 Arbeitswerte bis
  • 60 Minuten gleich 12 Arbeitswerte

Wenn man den Stundenlohn der einzelnen Marken vergleichen will, muß man sich tatsächlich ziemlich informieren und dann auch rechnen. Egal wie, über EUR 100 pro Stunde ist keine Seltenheit heutzutage.

Warum die Stunden so teuer sind kann ich aber eher verstehen (technische Ausstattung, Fortbildung, etc.), als die Kalkulation des Öls.

Ist es nicht völlig Wurscht, was das Öl wirklich kostet und was der Händler dafür abrechnet?

Spannend ist doch die Zahl unterm Strich, wie die 1.000 Euro (zum Beispiel) zusammengekommen sind, ist doch eh nur Papier.

Da könnte stehen:

1 x Inspektion pauschal 1.000 Euro, oder

Lohn 999,- + Öl 1,- oder

500,- Lohn + 500,- Teile usw.

Kostet aber immer noch 1.000 Euro. Ist doch aber nett, dass wenigstens aufgeschlüsselt ist, was an Teilen so eingebaut wurde. Und es wird bestimmt nicht billiger, wenn er das Öl zum Selbstkostenpreis weiter reicht und dafür den Lohn erhöht.

Dem Unternehmer steht es frei, wie er seine Preise kalkuliert. Und auch, wo er seine Betriebskosten draufschlägt.

Marc könnte z.B. sagen: Zimmer 90,- + Frühstück 55,-. Ok, wäre nicht so geschickt, dann würden alle Gäste auswärts frühstücken, aber das wäre seine Freiheit als Unternehmer.

Gruss Björn

Schließlich hat er den Erhalt UND die Akzeptanz der AGB´s mit seiner Unterschrift dokumentiert.

Akzeptiert hat er nur solange der Inhalt der AGBs dem BGB entspricht und die AGBs oder Teile davon nicht sittenwidrig sind.

AGBs sind privater Schreibkram den erstmal jeder so formulieren kann wie es ihm am besten gefällt.

Dort kann ja sonst etwas drinstehen, was den Kunden benachteiligt.

AGBs, in welcher Form auch immer präsentiert, machen zwar einen mächtig wichtigen Eindruck sind aber im Zweifel nicht einmal das Papier wert auf sie geschrieben sind.

Und das sagen auch die Juristen.

8)

Marc könnte z.B. sagen: Zimmer 90,- + Frühstück 55,-. Ok, wäre nicht so geschickt, dann würden alle Gäste auswärts frühstücken, aber das wäre seine Freiheit als Unternehmer.

Eben, das ist aber genau die selbe Konsequenz, wie das Öl zur Inspektion mitzubringen. :wink:

Für mich selbst ist das ja auch absolut hypothetisch, da ich die Inspektionsrechnung bisher immer so akzeptiert habe und für mich im Kopf die entsprechende Umbuchung vorgenommen habe. Dennoch sind solche Rechnungen fürs Marketing und fürs Image äußerst ungeschickt, weil sich der halbwegs sachkundige Kunde verarscht fühlt.

Nach §138 BGB könnte man sogar nachträglich gegen diesen Rechnungsposten vorgehen. Es gibt auf der Grundlage dieses Paragraphen etliche Urteile, daß eine Marge von über 100% Wucher ist.

Vorsicht bei den juristischen Schlussfolgerungen.

Weder genügt ausschließlich ein hoher (von mir aus auch 500% zu hoher) Preis um Wucher begründen zu können, noch muss der Inhalt der AGB dem BGB entsprechen.

Beide Aussagen sind zu absolut gehalten.

Ich habe ja auch nur geschrieben, daß man dagegen vorgehen könnte und signalisiert, daß man wahrscheinlich gute Chancen hätte. O:-)

Ich geh mal anonym zum Nugmen, lasse eine Inspektion machen und nehm Dich dann als Rechtsanwalt. Das ist dann ein interner Carpassion-Test... X-)

Ich habe ja auch nur geschrieben, daß man dagegen vorgehen könnte und signalisiert, daß man wahrscheinlich gute Chancen hätte. O:-)

Ich geh mal anonym zum Nugmen, lasse eine Inspektion machen und nehm Dich dann als Rechtsanwalt. Das ist dann ein interner Carpassion-Test... X-)

Mark was kostet eigentlich bei dir eine flasche Moet ? O:-)

Und Rechtsanwälte beindrucken mich eigentlich schon lange nimmer 8)

Die können schreiben was sie wollen, da antworte ich schon gar nimmer auf den Blödsinn. Wichtig ist wie man sich dann vorm Richter verkauft :wink:

Marc was kostet eigentlich bei dir eine flasche Moet ? O:-)

Wir sind ein familiäres 3-Sterne Hotel und kein Puff, da gibbet Moet nur auf Vorbestellung (z.B. Hochzeitsnacht) und dann auch nur mit der selben Marge, wie an einer Flasche Prosecco, Wareneinkauf EUR 40, auf der Kundenrechnung EUR 50. So was betrachte ich als Serviceleistung und nicht als Grundlage eines dicken Geschäfts. :wink:

Und Rechtsanwälte beindrucken mich eigentlich schon lange nimmer 8)

Keine Sorge, das war von meiner Seite nicht ernst gemeint, allerdings wird das immer mehr werden. :wink:

Wichtig ist wie man sich dann vorm Richter verkauft :wink:

Vollkommen richtig, das ist auch meine durchaus erfolgreiche Erfahrung. :-))!

Gast Alpinchen
Nugmen, das hält einer Klage definitiv nicht stand, wenn Audi die Spezifikation 502.00 vorschreibt und z.B. Mobil 1 diese Spezifikation erfüllt, habt Ihr keine Möglichkeit den Auftrag abzulehnen, wenn der Kunde dieses Öl mit bringt.

Habe ich als Unternehmer nicht mehr das Recht, mir meine Kunden auszusuchen?

Habe ich nicht mehr das Recht, meinen angebotenen Leistungsumfang selbst zu bestimmen?

Bin ich verpflichtet, nur Teilleistungen zu erbringen?

Dann könnte der Kunde ja mehrere Angebote einholen, und sich die jeweilige Teilleistung beim billigsten machen lassen.

Das muss aber doch kein Anbieter mitmachen.

Also ich für meinen Teil habe schon mehrere Kunden abgelehnt, weil mir deren Nasenspitze nicht gefallen hat.

Wenn man schon VOR einem Auftrag merkt, dass das Ding die Tendenz hat, "in die Hose zu gehen", dann nenne ich ganz ehrlich den Grund und verweigere meine Leistung.

Ich wüsste jetzt nicht, wer mich in meiner unternehmerischen Entscheidung darin beeinflussen könnte.

Und wem meine Kalkulation nicht gefällt, der kann auch gerne zum Wettbewerber gehen. Noch habe ich Kalkulationsfreiheit.

Im Baugewerbe ist das bei öffentlichen Aufträgen übrigens Gang und Gäbe, die Zahlen so zu verzerren, dass zu Auftragsbeginn ein Maximum an Geld in die Kasse des Unternehmens kommt.

In letzter Konsequenz zählt doch die Gesamtsumme, welche man zu zahlen hat. Und nur die ist aussagekräftig.

Und mal so als kleiner Tip: Man informiert sich VOR Auftragsvergabe über die voraussichtlich entstehenden Kosten.

Da lässt man sich ein Angebot machen, welches für beide Seiten verbindlich ist, und alles ist gut.

Ich habe gelernt, dass man über vereinbarte/verhandelte Leistungen nicht streiten muss.

Streit gibt es immer nur über nicht vereinbarte/verhandelte Leistungen.

Das sollte aber jedem Selbständigen in Fleisch und Blut übergegangen sein, und dem entsprechend auch im Privatleben selbstverständlich sein.

Auch ich bin absolut gegen Notlügen, die holen einen sowieso irgendwann wieder ein. Dann lieber eine unbequeme Wahrheit, die dem Kunden möglicher Weise im ersten Ansatz vor den Kopf stößt.

Tatsächlich muß man beim Ablehnen eines Auftrags aber heutzutage auf die Begründung achten. Im Rahmen des Anti-Diskriminierungs-Gesetzes will das wohl überlegt sein. Ich nehme den Auftrag nicht an, weil Du Bayer bist, geht zum Beispiel nicht. Ich könnte mir sehr gut vorstellen, daß ein erzwungenes Koppelgeschäft "Inspektion nur inkl. Ölwechsel" vor Gericht kein Wohlgefallen findet.

Keine Sorge, das war von meiner Seite nicht ernst gemeint, allerdings wird das immer mehr werden. :wink:

Klar hast du das nicht ernst gemeint das weiss ich schon :wink:

heutztage ist ja jeder Hartz 4 Empfänger rechtsschutzversichert, und aufgestachelt durch die Medien klagt man halt wegen jedem Pfurz (Advocard ist ja bekanntlich Anwalts Liebling) :D

In meinen Augen leidet darunter auch das Image der Anwälte sehr, die Avvocatos geniessen schon lange nicht mehr das Ansehen vergangener Jahrzehnte :(

Eigentlich schade, Rechtsanwalt wär mmer mein traumberuf gewesen 8)

Tatsächlich muß man beim Ablehnen eines Auftrags aber heutzutage auf die Begründung achten. Im Rahmen des Anti-Diskriminierungs-Gesetzes will das wohl überlegt sein. Ich nehme den Auftrag nicht an, weil Du Bayer bist, geht zum Beispiel nicht. Ich könnte mir sehr gut vorstellen, daß ein erzwungenes Koppelgeschäft "Inspektion nur inkl. Ölwechsel" vor Gericht kein Wohlgefallen findet.

Da müsst ich schon längst verklagt worden sein, ich verkaufe nämich keine Autos an Franzosen. prinzipell und nie nie nie nicht :abgelehnt

Man darf doch jeder beliebigen Person, auch grundlos, Hausverbot erteilen, dann wird man doch auch Aufträge ablehnen können oder?

das glaubt der Marc aber ned, ich glaube wur müssen mal guggen wer oder was mittlerweile so alles in seinem Hotel wohnt O:-)

Bei mir macht sich gerade der Gedanke breit, eine von diesen heutzutage so beliebten "Reality-Soups" zu drehen, in der es um Nugs Autoladen geht.

Eine Folge will eine Frau ein Auto kaufen, dann kommt ein Franzose, danach ein Beamter, dann bringt einer sein Baumarktöl mit für den R8 usw.

Hey, Nug, soll ich mal ein Drehbuch schreiben?

Vorfreuende Grüße,

Björn

Eine Folge will eine Frau ein Auto kaufen, dann kommt ein Franzose, danach ein Beamter, dann bringt einer sein Baumarktöl mit für den R8 usw.

Björn

Frauen, Beamte und Franzosen als Kunden, das ist ein Horrorszenario für mich ......die muss ich alle weiterschicken :(

Das ist kein Flachs, es gab gerade in der letzten Woche ein Urteil, wo ein Hotel (Holiday-Inn) in Meck-Pomm sich verweigert hat einen NPD-Politiker zu beherbergen. Der Richter hat entschieden, daß das Hotel ausnahmsweise die Beherbergung ausschließen darf.

"Ausnahmsweise" heißt aber im Umkehrschluss, daß sie in der Regel beherbergen müssen und der Grund sehr nachvollziehbar sein muß, wenn sie einen Kunden abweisen. :(

Dies ist grundsätzlich natürlich auch auf andere Branchen übertragbar. Wenn Du einen Lehrer als Kunden abweist, weil er Lehrer ist, wirst Du bei einem möglichen Gerichtsverfahren verlieren. Das ist Realität in Deutschland.

"Ausnahmsweise" heißt aber im Umkehrschluss, daß sie in der Regel beherbergen müssen und der Grund sehr nachvollziehbar sein muß, wenn sie einen Kunden abweisen. :(

Dies ist grundsätzlich natürlich auch auf andere Branchen übertragbar. Wenn Du einen Lehrer als Kunden abweist, weil er Lehrer ist, wirst Du bei einem möglichen Gerichtsverfahren verlieren. Das ist Realität in Deutschland.

jetzt Marc, sei ned so lästig, lass das Thema sein :wink:

Gerichturteile hin oder her, auf meinem Grund bin ich der Bauer und ich schaff an O:-)

Nach §138 BGB könnte man sogar nachträglich gegen diesen Rechnungsposten vorgehen. Es gibt auf der Grundlage dieses Paragraphen etliche Urteile, daß eine Marge von über 100% Wucher ist.

Ich empfehle dir wärmstens ein Praktikum bei einer Wirtschaftsprüfungskanzlei o.ä..

jetzt Marc, sei ned so lästig, lass das Thema sein :wink:

Gerichturteile hin oder her, auf meinem Grund bin ich der Bauer und ich schaff an O:-)

Eben, wen interessieren hier schon irgendwelche Gerichtsurteile. Der Gang vor Gericht ist und bleibt doch die äußerste Ausnahme in solchen Fällen, ist er doch immer, für beide Seiten, mit erheblichem Zeit- und Kostenaufwand verbunden. Wenn überhaupt läuft es doch auf einen Vergleich heraus.

In den Club bin ich übrigens reingekommen, allerdings habe ich den Dom schon vor Ankunft leergetrunken. In diesem Sinne, Prost!

Achja, einen R8 würde ich mir nie im Leben kaufen. Habe gehört, der Ölwechsel soll unverschämt teuer sein.

Schreibe eine Antwort

Du kannst jetzt einen Beitrag schreiben und dich dann später registrieren. Wenn du bereits ein Benutzerkonto hast, melde dich zuerst an.

Gast
Unfortunately, your content contains terms that we do not allow. Please edit your content to remove the highlighted words below.
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Restore formatting

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorhergehender Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.



×
×
  • Neu erstellen...