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Grüne Plakette am Ariel Atom - Wie geht das denn?


Hessenspotter

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es gibt keine strafnorm, die einschlaegig ist, falls man die plakette nicht (irgendwo) anklebt. das kfz muss die pruefung haben. seid einem scheibentausch fahre ich seit 2 jahren ohne. 3-mal wollte man mich belangen, die verf. wurden alle eingestellt. eine politesse oder der durchschnittliche beamte kennen sich in ihren ureigensten rechtsgebieten nicht aus. bei einem sehr schoenen sportwagen wuerde ich das kfz nicht mit dem umweltirrsinn verschandeln.

es gibt keine strafnorm, die einschlaegig ist, falls man die plakette nicht (irgendwo) anklebt. das kfz muss die pruefung haben. seid einem scheibentausch fahre ich seit 2 jahren ohne. 3-mal wollte man mich belangen, die verf. wurden alle eingestellt. eine politesse oder der durchschnittliche beamte kennen sich in ihren ureigensten rechtsgebieten nicht aus. bei einem sehr schoenen sportwagen wuerde ich das kfz nicht mit dem umweltirrsinn verschandeln.

Was für eine Prüfung?

Und wie will man einen Nachweis führen, daß man mal eine Plakette hatte?

Wer keine Plakette hat, der ist reif.

mit pruefung meine ich den wisch papier, den du bekommst, mit der plakette. und auch wenn viele es nicht begreifen wollen, man ist nicht reif. ich wette mit jedem, der anderes behauptet, dann mache ich mir die muehe und such die paragraphen raus.

mit pruefung meine ich den wisch papier, den du bekommst, mit der plakette. und auch wenn viele es nicht begreifen wollen, man ist nicht reif. ich wette mit jedem, der anderes behauptet, dann mache ich mir die muehe und such die paragraphen raus.

Was denn bitteschön für einen "Wisch"?

Du legst deine Zulassungsbescheinigung vor, die Plakette wird ausgefüllt; das war's.

Und wenn Du ganz lieb "bitte" sagst, dann bekommst Du eine Quittung über die gezahlten 5,--€.

Aber Du bekommst doch keine Bescheinigung über eine zugeteilte Plakette; die Plakette selbst ist die Bescheinigung.

Und wenn Du ohne diese Plakette in eine Umweltzone hinein fährst, dann begehst Du eine OWI.

Ich würde dich bitten wollen, dich erst einmal schlau zu machen, bevor Du zu einer Sache etwas schreibst.

Das fett markierte hab' ich übrigens nicht verstanden. :oops:

Genau so istes...

hatte den Wisch der zugeteilten Plakette...aber neue Scheibe ohne Plakette...

Ende vom Lied...Post vom Amt wegen befahren der Trallala ohne Berechtigung...

Wisch hingefaxt

Amt: Wisch nützt nix....

Dummerweise konnten sie nicht nachweisen das ich gefahren bin...ergo musste ich "nur" die Bearbeitungsgebühr von 18 euro bezahlen...den Punkt hat dann wohl keiner bekommen :D

Zum Thema....

Wo ist das Problem sich aus Plexiglas einen Halter zu bauen und die Plakette fest am Fahrzeug zu montieren?

@panzer91

Erst schreiben es gäbe keine Normen und dann willst du sie sogar für uns raussuchen? Ich bin gespannt, was du da hier posten wirst.

Um eine weitere Lösung des Problems ins Spiel zu bringen:

Man kann die Plakette ja auch von polinesischen Jungfrauen malen lassen...bei Ferrari sollen solche ja momentan nicht ausgelastet sein, da es aktuell keine Streifenhörnchenautos gibt.

Um eine weitere Lösung des Problems ins Spiel zu bringen:

Man kann die Plakette ja auch von polinesischen Jungfrauen malen lassen...bei Ferrari sollen solche ja momentan nicht ausgelastet sein, da es aktuell keine Streifenhörnchenautos gibt.

Hoi Flo

Genialer Gedanke, aber die sind alle zur Zeit in Ausbildung, die müssen den Enzostrich lernen.

Hin und wieder bin ich in FFM, da ist auch Umweltzone.

Gebüsst wurde ich aber noch nicht. Zumal ja die Politessen sehen, dass das ein relativ neues Auto ist.

Und alle neune Autos erfüllen doch die Umweltauflagen.

also ich habe einen grünen wisch din a4 von der dekra, danach hat der wagen die feinstaubplakette. diesen wisch habe ich jeweils in meinen straf-ermittlungsverfahren gefaxt, danach wurden die verfahren eingestellt. falls mal nicht eingestellt würde, lese ich das ganze besser mal nach. anlass für meine lockere verfahrensweise war ein fachartikel eines anwaltskollegens im anwaltsblatt, nachdem es nicht strafbewehrt ist, soweit man die plakette nicht anbringt.

und bislang hatte ich finanziell nur vorteile, weil die polizessen vor lauter geilheit meine parkverstösse nicht notiert hatten und nur wegen umweltticket tätig geworden sind.

die plakette finde ich sehr hässlich, zu gross, zu rund, handschriftliches geschmiere.

:wink:

Quelle: Handlungsanleitung Überwachung der Umweltzone, Intranet Polizei Bremen. Auszug:

"Ist auf der Plakette nach einem Umzug des Halters in einen anderen

Verwaltungsbezirk noch das alte Kennzeichen auf der Plakette vermerkt oder wird

die Plakette nicht an der Windschutzscheibe angebracht, liegt formal ein Verstoß

gegen § 3 Abs. 2 35. BImSchV vor, der von der StVO, die hier nur den § 3

Abs. 1 BImSchV mit einbezieht, nicht erfasst wird. Da die 35. BImSchV einen

Verstoß gegen § 3 Abs. 2 nicht als Ordnungswidrigkeit ausweist kam dieser gem.

§ 24 StVG und § 62 BImSchG, in denen jeweils ordnungswidriges Handeln bestimmt

wird, nicht sanktioniert werden kann."

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also ich habe einen grünen wisch din a4 von der dekra, danach hat der wagen die feinstaubplakette. diesen wisch habe ich jeweils in meinen straf-ermittlungsverfahren gefaxt, danach wurden die verfahren eingestellt. falls mal nicht eingestellt würde, lese ich das ganze besser mal nach. anlass für meine lockere verfahrensweise war ein fachartikel eines anwaltskollegens im anwaltsblatt, nachdem es nicht strafbewehrt ist, soweit man die plakette nicht anbringt.

und bislang hatte ich finanziell nur vorteile, weil die polizessen vor lauter geilheit meine parkverstösse nicht notiert hatten und nur wegen umweltticket tätig geworden sind.

die plakette finde ich sehr hässlich, zu gross, zu rund, handschriftliches geschmiere.

:wink:

Quelle: Handlungsanleitung Überwachung der Umweltzone, Intranet Polizei Bremen. Auszug:

"Ist auf der Plakette nach einem Umzug des Halters in einen anderen

Verwaltungsbezirk noch das alte Kennzeichen auf der Plakette vermerkt oder wird

die Plakette nicht an der Windschutzscheibe angebracht, liegt formal ein Verstoß

gegen § 3 Abs. 2 35. BImSchV vor, der von der StVO, die hier nur den § 3

Abs. 1 BImSchV mit einbezieht, nicht erfasst wird. Da die 35. BImSchV einen

Verstoß gegen § 3 Abs. 2 nicht als Ordnungswidrigkeit ausweist kam dieser gem.

§ 24 StVG und § 62 BImSchG, in denen jeweils ordnungswidriges Handeln bestimmt

wird, nicht sanktioniert werden kann."

Interessant, dann genügt praktisch der richtige Schlüssel im KFZ Schein als Nachweis und um die Plakette brauche ich mich prinzipiell nie kümmern. Sehr gut. Danke für die Information!

Interessant, dann genügt praktisch der richtige Schlüssel im KFZ Schein als Nachweis und um die Plakette brauche ich mich prinzipiell nie kümmern. Sehr gut. Danke für die Information!

Der Ariel Atom hat Seitenverkeidungen aus Polycarbonat - durchsichtig. Der TÜV will das, damit niemand den Fuss raus strecken kann. Da ist genug Platz für den Kleber.

  • 2 Wochen später...

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