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Einschreiben vs. Fax


Felix

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Geschrieben

Schriftwechsel, jeder kennt ihn, (fast) jeder hasst ihn. Ich kenne kaum jemanden, der noch nie im seinem Leben eine Kündigung/Widerruf per Einschreiben irgendwo hin geschickt hat.

Letztes Jahr hatte ich in meinem Studium einen interessanten Kurs bei einem Juristen. Dieser erzählte uns, dass ein Fax (rechtlich) viel sicherer und günstiger sei als ein Einschreiben.

Genauer ging es um den "qualifizierten Sendebericht" welcher Zugang UND Inhalt des Schreibens dokumentiert. Also ein DIN-A4 Blatt welches bestätigt, dass es auch angekommen ist, und mit etwas verkleinerter Kopie des Inhaltes + Unterschrift.

In den letzten 12 Monaten hatte ich so 2-3 Sachen "rechtssicher" zu kündigen, und hab dieses Verfahren einfach mal ausprobiert, bisher anstandslos. Statt etwa 4€ für ein Einschreiben, zahle ich nur noch 0,20€ im Uni-CopyShop (hab kein eigenes Fax) fürs Fax mit "qualifiziertem Bericht". Laut meinem Jura-Prof kann ich damit nicht nur den Empfang, sondern AUCH den Inhalt bestätigen.

Persönlich habe ich mit dieser Methode bisher nur gute Erfahrungen gemacht, stosse im Freundeskreis aber auf etwas Skepsis. Daher wollte ich fragen, ob ihr mit diesem Thema schon mal Erfahrungen gemacht habt?

Gruß,

Felix

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Geschrieben

Nein, hatte bisher keine Erfahrung und ehrlich auch keine Ahnung davon! Aber wenn das klappt, dann hast du mir in den nächsten Wochen ca. 16 Euro gespart (4 Kündigungen). Das heißt ein Schnitzel und 2-3 Helle mehr!!! :-))!

CP ist immer wieder gut!!! :-))!

Geschrieben

Ein Vorteil könnte die Fristigkeit sein. I.ü. ist in manchen Fällen sogar ein einfacher Brief oder Einwurfeinschreiben besser als ein Einschreiben mit Rückschein, weil dieser in jedem Falle nach (ich meine) 3 Tagen als zugestellt gilt.

Sicher dürfte in jedem Falle sein, auf zwei Wegen zu kündigen. Dann eben per Fax und per Email.

Allerdings kann der Empfänger immer noch die Echtheit Deiner Unterschrift anzweifeln, so er denn wollte. Schließlich ist ein Fax auch immer nur eine Kopie.

Es hängt halt davon ab was und bei wem Du etwas kündigen willst. Seriöse Firmen sollten Dir weder bei dem einen, noch bei dem anderen Kündigungsweg Steine in den Weg legen, so Du die Fristen einhälst. Bei Aboabzockern etc. sollte man wohl im Zweifel beide Wege gehen.

Zum qualifizierten Sendebericht findet sich in Wikipedia:

"Eine Sonderform ist der Qualifizierte Sendebericht. Hier wird zusätzlich noch der Inhalt des gesendeten Dokumentes in verkleinerter Form mit ausgedruckt. Das soll die Beweiskraft eines Fax erhöhen, wobei jedoch auch damit der Zugang des Schriftstückes nicht bewiesen werden kann."

Ausgedruckt wird aber (meist) nur die erste Seite des Faxes. Für eine einfache Kündigung genügt dies, für einen mehrseitigen Vertrag wohl nicht.

Geschrieben
...

Ausgedruckt wird aber (meist) nur die erste Seite des Faxes. Für eine einfache Kündigung genügt dies, für einen mehrseitigen Vertrag wohl nicht.

Denn faxt man halt jede Seite einzeln. Bei den heutigen häufigen Telefonflatrates kein Thema.

Irgendwo ist dann natürlich der Punkt gekommen, wo sich faxen nicht mehr lohnt.

Gruß Björn

Geschrieben
Es hängt halt davon ab was und bei wem Du etwas kündigen willst. Seriöse Firmen sollten Dir weder bei dem einen, noch bei dem anderen Kündigungsweg Steine in den Weg legen, so Du die Fristen einhälst. Bei Aboabzockern etc. sollte man wohl im Zweifel beide Wege gehen.

Das ist doch der ganz große Knackpunkt!

Bei seriösen Firmen kannst du mittlerweile sogar per eMail kündigen und die Unterschrift nachreichen, hat bei der T-Com z.B. problemlos funktioniert :-))!

Geschrieben

Eine Faxkündigung kann auch unwirksam sein weil für Kündigungen die schriftform mit eigenhändiger Unterschrift vorgeschrieben sein kann. Ebenso kann es sein, dass der Faxempfänger z.B. keine Tinte mehr im Gerät hat und nur eine weiße Seite ausgedruckt bekommt. Da gibt es dann schnell Probleme mit der Beweislage.

Ebenso geht die Rechtspsrechung zum Thema leider kein einheitlichen Weg.

Deshalb bei wichtigen Verträgen lieber schriftlich gegen Empfangsbestätigung.

Und nach was: für die Kündigung ist der Zugang wichtig, nicht die Absendung.

Geschrieben

Und nach was: für die Kündigung ist der Zugang wichtig, nicht die Absendung.

Ein Grund warum Firmen gerne per einfachem Brief (s.o.) Kündigungen versenden, ggf. den Brief persönlich mit Zeugen einwerfen.

Geschrieben

Recht hat derjenige, der dir diesen Tipp gegeben hat. Ein Einschreiben dokumentiert (wenn überhaupt verwertbar) nur eine Zustellung an den Gegenzeichnenden - der entscheidende Inhalt kann allerdings nicht nachgewiesen werden. (Beim Fax hätte man eher den Formmangel.)

Eine Faxkündigung kann auch unwirksam sein weil für Kündigungen die schriftform mit eigenhändiger Unterschrift vorgeschrieben sein kann. Ebenso kann es sein, dass der Faxempfänger z.B. keine Tinte mehr im Gerät hat und nur eine weiße Seite ausgedruckt bekommt. Da gibt es dann schnell Probleme mit der Beweislage. ...

Wenn die Tinte oder das Papier leer ist, dürfte es wohl eher ein Problem des Empfängers sein, wenn sich seine Empfangsgeräte nicht im ordnungsgemäßen Zustand befinden. (Ansonsten könnte man ja auch Briefkästen abmontieren und alle (außer die u.g.) sonstigen Zustellmöglichkeiten unterbinden; damit wäre jedweger einfacher und rechtsverbindlicher Zugang unmöglich.)

Aber am sichersten wird wohl noch immer der "doppelte" Weg (Fax, Brief, e-Mail udg.) sein. Wer es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen will, wird es so oder so tun.

(Oder man beugt dem Theater gänzlich vor und lässt den jeweiligen Inhalt per Gerichtsvollzieher zustellen. Beweiskraft des Zuganges und auch Inhaltes liegt bei dieser Methode vollständig vor. Kostet dann aber auch erheblich mehr.)

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Geschrieben
Geschrieben

Hallo Felix,

 

schau doch mal hier zum Thema Zubehör für Aus dem Alltag (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

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Geschrieben

Wenn es wirklich wichtig ist auf keinen Fall ein Fax. Es gibt einige Möglichkeiten sich da rauszuschwindeln. Außerdem ist die Rechtsprechung ein reiner Glücksfall.

Außerdem gibt es, wie schon erwähnt wurde Schriftstücke die eine Originalunterschrift benötigen (z.B. Mitarbeiterkündigung), wer sich da nicht sicher ist ebenfalls kein Fax, ist ja logisch.

Sichere Methoden: Einschreiben mit Zeugen der den Inhalt prüft und selber zur Post bringt, begleitend Fax und Normalbrief. Da windet sich keiner mehr raus.

Boten mit Zeugen, aufwändig aber sicher.

Welches Mittel kommt natürlich auf den "Gegner" und/oder die Wichtigkeit an.

Geschrieben

Wenn´s in der Nähe ist: Einwurfeinschreiben unter Zeugen (Freund/Freundin/Passant). MA-Kündigung sollte man i.d.R selber machen, auch wenn´s oftmals schwerfällt :D, d.h. Kündigung vom Empfänger bestätigen lassen.

Danach hab ich mich immer besser gefühlt als vorher.

Faxkündigung geht nur in den Fällen, wo keine Originalunterschrift nötig ist. Merksatz: in letzter Instanz entscheidet immer ein Richter/Gericht.

...und nun wird Weihnachten gefeiert!!!!

Geschrieben
[...]MA-Kündigung sollte man i.d.R selber machen, auch wenn´s oftmals schwerfällt :D, d.h. Kündigung vom Empfänger bestätigen lassen.

Danach hab ich mich immer besser gefühlt als vorher.[...]

Du Dich schon. Aber eine Kündigung muss man als Arbeitnehmer genausowenig unterschreiben, wie eine Abmahnung. Ich persönlich finde es unfair in einem solchen Moment dem Mitarbeiter auch noch eine (nicht nötige) Unterschrift abzuringen, nur damit man (erstmal) aus dem Schneider ist.

Geschrieben
Du Dich schon. Aber eine Kündigung muss man als Arbeitnehmer genausowenig unterschreiben, wie eine Abmahnung. Ich persönlich finde es unfair in einem solchen Moment dem Mitarbeiter auch noch eine (nicht nötige) Unterschrift abzuringen, nur damit man (erstmal) aus dem Schneider ist.

Natütlich kan man keinen "Empfänger" zwingen den Empfang zu bestätigen. Diese "Kindergartenphilosophie" nützt aber nichts.

Daher die Übergabe durch einen Zeugen (Sekräterin, Kollegen usw.) bestätigen lassen. Und wenn die Annahme verweigert wird nützt dann das auch nichts .

Geschrieben
Du Dich schon. Aber eine Kündigung muss man als Arbeitnehmer genausowenig unterschreiben, wie eine Abmahnung. Ich persönlich finde es unfair in einem solchen Moment dem Mitarbeiter auch noch eine (nicht nötige) Unterschrift abzuringen, nur damit man (erstmal) aus dem Schneider ist.

OT:

in 99% der Fälle akzeptiert der AN die Kündigung, lediglich vor Gericht wird dann über die Höhe einer sog. Abfindung verhandelt. Bietet man den AN vorher genügend Geld an, so lässt sich der Gang zum AG meistens sparen.

BTT:

Mir ist es einmal passiert, dass eine Mitarbeiterin schreiend weggelaufen ist, als ich mit ihr über ihre Kündigung sprechen wollte. Da mir der Empfang also nicht quittiert wurde, machte ich mich mit einer 2. Person auf den Weg, um die Kündigung als Einwurfeinschreiben zuzustellen. Die 2. Person kennt dann den Inhalt des Schreibens (muß man sich ebenfalls quittieren lassen) und kann die Zustellung bezeugen.

Ich kenne übrigens Fälle aus der Vergangenheit, wo der Briefträger für ein Trinkgeld den Zustellungsbeleg nicht in den Briefkasten eingeworfen hat!!!

Für mich gilt grundsätzlich: Lieber etwas mehr Aufwand, als später doof dastehen :wink: ich hab nämlich schon oft genug doof da gestanden!

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