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Kindergeld einklagen??


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Geschrieben

Hallo,

ich habe derzeit ein Problem mit meinem Kindergeldanspruch.

Der Kindergeldantrag wird hierbei nicht über die Familienkasse bearbeitet, sondern direkt beim Arbeitgeber eines Elternteils.

Nach meiner Auffassung und der Auffassung der Familienkasse müsste ich bzw. meine Eltern anspruchsberechtigt sein. Ich bin derzeit noch Student an der Berufsakademie, beziehe also auch ein Ausbildungsgehalt.

Meine Berechnung sieht wie folgt aus:

Bruttolohn

- Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung und an

berufsständische Versorgungseinrichtungen

- Arbeitnehmeranteil am Gesamtsozialversichrungsbeitrag

= ca. Nettolohn

- Werbungskostenpauschale von 920 €

- besondere Ausbildungskosten ( Studiengebühren, StudiTicket)

= Bemessungsgrundlage (unter 7.680 €)

Diese Berechnung ergibt sich meiner Meinung nach aus folgendem Link

Die besonderen Ausbildungskosten meinem Verständnis und auch nach Auskunft der Familienkasse zusätzlich zu der Werbungskostenpauschale abgesetzt werden, darunter Fallen auch Bücher fürs Studium usw.

Kann an der Berechnung etwas Falsch sein?

Die für die Kindergeldanträge zuständige Person ist jedoch, auch nach meinem Einspruch der Meinung, dass ich über der Bemessungsgrundlage liege.

Nun stellt sich mir die Frage, da ein weiterer Einspruch nicht möglich ist, ob es Sinn macht, das Kindergeld einzuklagen.

Hat jemand schon einmal damit Erfahrungen gemacht? Da es eigetnlcih nicht meiner Art entspricht gleich wegen irgendetwas Klage einzureichen, aber hier scheint dies die einzige Möglichkeit darzustellen.

Wie lange kann so ein Verfahren dauern? Habe ich im Fall, dass mir Rechtgegeben wird Verfahrenskosten zu tragen?

Vielen Dank schon einmal.

Grüße

Didi

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Geschrieben

Beziehst du ganzjährig ein konstantes Gehalt und auch ganzjährig Kindergeld? Es gab erst vor kurzem ein Urteil, dass wenn man z.B. 3 Monate im Jahr richtig verdient und in diesen 3 Monaten dann auch kein Kindergeld bekommt das Gehalt dieser 3 Monate nicht für den Freibetrag mitzählt sondern nur die restlichen 9 Monate.

Sieht die zuständige Person deine Meinung trotz der in deinen Augen richtigen Auffassung der Familienkasse nicht ein? Hast du da schriftliche Unterlagen? Hast du dir schonmal wirklich die Gesetze (oder wo auch immer das Alles im Detail drinstehen mag) durchgesehen und dir genau angesehn wie die Bemessungsgrundlage zustande kommt, das ganz freundlich in einem Brief zusammengefasst und an die Person weitergeleitet?

Ich würde erstmal versuchen den Weg ohne Klage und Anwalt zu gehen, im Zweifel (und wenn du absolut von deinem Recht überzeugt bist) aber auch die Klage durchziehen, wenn du Recht bekommst zahlst du normalerweise keine Verfahrenskosten.

Geschrieben

Hallo darkman,

schonmal Danke für deine Antwort.

Ich beziehe das ganze Jahr über Gehalt. Es geht bei dem Kindergeldanspruch um das Kindergeld für das gesamte Jahr 2008. Dieses wurde bisher nicht ausbezahlt. Ich habe der zuständigen Dame meine Berechnung + Gehaltsnachweise zukommen lassen. Gesetzte bzw. andere Schriftliche Unterlagen habe ich nicht, nur jeweils die telefonische Bestätigung durch die Familienkasse und eine Beratung direkt bei der Familienkasse. Ich habe ihr auch angeboten, dass wir uns kurz zusammensetzten können und die Differenzen besprechen, da ich dies für die einfachste Lösung hielt.

In Papierform habe ich nur die Ablehnung des Antrages und den ersten Einspruch unsereseits. Nun hat Sie uns telefonisch mitgeteilt, dass auch der Einspruch abgelehnt wird, die schriftliche Ablehnung wird die nächsten Tage ausgestellt werden.

Finde es ziemlich schlimm, dass man wegen sowas dann gleich Klagen muss, aber in dem Fall scheint es ja leider keine andere Lösung zu geben.

Geschrieben

Wenn Du die schriftliche Ablehnung hast schicke mir eine pn.

Ich habe dafür Spezialisten in unserer Rechtsabteilung auch im Bereich Sozialgesetzbuch.

Es geht mit entsprechender Hartnäckigkeit fast immer etwas ohne Gericht. Vorausgesetzt die Fakten und Rechtslage ist wirklich auf Deiner Seite und der "Gegner" ist etwas verbohrt und ein Profi spricht mit ihm oder dem Vorgesetzten.

Geschrieben

Hallo Klaus,

vielen Dank für dein Angebot.

Ich werde nochmals probieren einen Termin mit der Dame bzw. dem Vorgesetzten zu bekommen und dies so zu klären.

Wenn das erfolglos bleibt komme ich gerne auf dein Angebot zurück.

Geschrieben

hast du keinen Steuerbescheid?

auf dem steht doch direkt die Summe drauf- so hab ich das zumindest immer gemacht!

Kopie des Steuerbescheides mit an den Kindergeldantrag geheftet und gut ist!

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