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Oldtimer von Deutschland nach Österreich


compuking

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Hallo Zusammen,

ich werde wohl mit Glück mitte diesen Jahres ein Oldtimer nach Österreich bekommen und nun ist die Frage für mich, gibt es hier auch ein Kennzeichen wie in Deutschland das H Kennzeichen?

Ich möchte nicht für das Auto den normalen Versicherungssatz zahlen, sonst zahlt man sich ja hier dumm und dämlich...

Wie ist das mit dem Zoll? muss das Auto verzollt werden? Wert von dem Auto ist nicht sehr hoch. Derzeit ist es im besitz meines Vaters, wenn das von bedeutung ist.

Vielen Dank für ne kurze Information.

Liebe Grüße

Julian

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Hallo Julian,

Die folgenden Bestimmungen gelten für den Eigenimport von Neu- und Gebrauchtwagen durch Privatpersonen nach Österreich.

Neuwagen sind alle Kfz, die weniger als 6.000 km auf dem Tacho haben oder kürzer als sechs Monate im Ausland angemeldet waren.

Gebrauchtwagen sind alle Kfz, die mehr als 6.000 km auf dem Tacho haben und länger als sechs Monate im Ausland angemeldet waren.

Erkundige Dich vor dem Import beim Generalvertreter der Automarke in Österreich bzw. bei der Technischen Prüfstelle der Landesregierung, ob für das betreffende Kfz eine Einzel- oder Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann.

Wie ist das mit dem Zoll? muss das Auto verzollt werden? Wert von dem Auto ist nicht sehr hoch. Derzeit ist es im besitz meines Vaters, wenn das von bedeutung ist.

Da die EU eine Zollunion ist, sind beim Import von Kraftfahrzeugen aus EU-Mitgliedstaaten keine Zollabgaben zu entrichten!

Vor der Zulassung des importierten Fahrzeuges ist die Genehmigung des Kfz erforderlich, aus der hervorgeht, ob das Kfz den kraftfahrrechtlichen Vorschriften Österreichs entspricht.

zuständige Behörde: "die Technischen Prüfstellen der Ämter der Landesregierungen"

Bei Eigenimporten von Kfz ohne EU-Betriebserlaubnis (COC-Zertifikat) ist eine Einzelgenehmigung bzw. Ausnahmegenehmigung über oder durch den/die Landeshauptmann/Landeshauptfrau erforderlich. Lediglich bei Kraftfahrzeugen, für die schon eine EU-Betriebserlaubnis (COC-Zertifikat) vorliegt, die in allen Staaten Geltung hat, ist eine solche Genehmigung nicht mehr erforderlich.

Die erstmalige Zulassung des KFZ unterliegt der Normverbrauchsabgabe (NOVA). Diese ist beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt zu entrichen.

Informationen über H-Kennzeichen aus Österreich habe ich nicht gefunden. Wird es wohl so, wie in D, nicht geben. Da wirst Du also um Deine Steuern, NOVA, ... nicht herum kommen.

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